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    Vorabpauschale bei fehlender Liqidität

    eröffnet am 28.03.24 11:35:32 von
    neuester Beitrag 20.04.24 10:23:44 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 20.04.24 10:23:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst bereits heute die maximale Vorabpauschale berechnen für die Investmentfondsanteile, welche Du am Jahresbeginn besaßt. Der anzusetzende Basiszins ist bekannt (2,29% für 2024), der Wert der Anteile zu Jahresbeginn ist bekannt. Somit kennst Du die maximale Vorabpauschale. Du darfst nur diese Jahr keine zusätzlichen Anteile Dir zulegen. Wenn das keine großzügige Ankündigungsfrist ist :D - nur den Betrag ausrechnen musst Du selbst, die Bank weiß ja nicht, ob Du dieses Jahr noch Transaktionen vornehmen wirst.

      Merkregel: Vorabpauschale beträgt vereinfacht maximal Wert der Anteile zu Jahresbeginn x Basiszinssatz / 2

      Genauer: Wert der Anteile am ersten Monatsbeginn des Jahres, an dem die Anteile im Besitz sind x Basiszinssatz x 0,7 x 0,7 x Faktor für Freistellung
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      schrieb am 28.03.24 11:35:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn die Depotführende Bank die Vorabpauschale für Fonds wegen mangelnder Liquidität nicht einziehen kann, wird das den Finanzbehörden gemeldet, die dann versuchen werden, die geschuldeten Beträge einzutreiben. Soweit, so klar.
      Meine Frage ist nun, ob dieser Vorgang zu irgendwelche Nachteilen für den Steuerpflichtigen führt, wie z.B. Strafgebühren oder meinetwegen auch nur zusätzlichem Papierkram.
      Ich habe kein Problem damit, dass ich die Vorabpauschale zahlen muss, aber ich halte das Verfahren, wie sie erhoben wird für geradezu abenteuerlich.
      Das Finanzamt in Gestalt der Bank als zwangsweisem Erfüllungsgehilfen, kann (muss) den fälligen Betrag von jedem ihr bekannten Konto abbuchen, ohne Einzugsermächtigung. Das gibt es sonst nirgends. Auch meine normalen Steuern können von meinem Konto nur abgebucht werden, wenn ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe. Dazu kommt, dass die Abbuchung quasi überfallartig erfolgt, d.h. es wird ein Betrag eingezogen, den ich vorab überhaupt nicht einschätzen kann. Weshalb kann man dem Steuerschuldner nicht z.B. zwei Wochen vor der Abbuchung mitteilen, wie hoch die fällige Vorabbauschale ausfällt, so dass dieser die Chance hat, für die notwendige Liquidität zu sorgen?
      Scheint mir mal wieder ein handwerklich schlampig gemachtes Gesetzt zu sein.
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