Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 2)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 27.05.24 10:22:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.827.455 von Horst_Sindermann am 22.05.24 23:59:21
Wenn ich in Schaffhausen wohne, 1 Milliarde Vermögen habe und 80 Millionen Einkommen,
dann werden mir als Alleinstehender 24,6 Millionen abgezogen.
Das ist dann aber Erwerbseinkommen mit Sozialversicherung inkludiert.
Also etwa 28,5% .
Die Vermögensteuer:
Also 1 Milliarde- 50.000 Freibetrag für Alleinstehende= 999.950.000 +(80 Mio. -24,6 Mio.)=999.894.600
Davon gehen dann maximal 2,3 Promille ab- knapp 2,3 Mio.
Also müssten um die 27 Millionen an Steuern bezahlt werden.
Jetzt mache ich die Rechnung mal nach SPD-Wünschen auf:
47% Steuersatz auf 80 Millionen = 37,6 Millionen
1% Vermögenssteuer auf 999 Millionen = 9,9Millionen
Macht also 47,5 Millionen Steuern - darauf noch Sozialabgaben.
Ja nee- is klar- die Milliardäre kommen nach D.
Das man keine Steuern auf Wertpapiergewinne zahlt, ist noch das Sahnehäubchen.
Zitat von Horst_Sindermann: ...... gerade bei Lanz: der Jusovorsitzende meint, dass bald Schweizer Milliardäre zu uns kommen, weil wie mit 26% (Abgeltungssteuer) einen geringeren Steuersatz als in der Schweiz haben. Unterschlagen tut er dabei, dass man sich als Millionär in den Kantonen seinen Steuersatz aushandeln kann. Naja, hirnlose Propaganda der Sozen...
Wenn ich in Schaffhausen wohne, 1 Milliarde Vermögen habe und 80 Millionen Einkommen,
dann werden mir als Alleinstehender 24,6 Millionen abgezogen.
Das ist dann aber Erwerbseinkommen mit Sozialversicherung inkludiert.
Also etwa 28,5% .
Die Vermögensteuer:
Also 1 Milliarde- 50.000 Freibetrag für Alleinstehende= 999.950.000 +(80 Mio. -24,6 Mio.)=999.894.600
Davon gehen dann maximal 2,3 Promille ab- knapp 2,3 Mio.
Also müssten um die 27 Millionen an Steuern bezahlt werden.
Jetzt mache ich die Rechnung mal nach SPD-Wünschen auf:
47% Steuersatz auf 80 Millionen = 37,6 Millionen
1% Vermögenssteuer auf 999 Millionen = 9,9Millionen
Macht also 47,5 Millionen Steuern - darauf noch Sozialabgaben.
Ja nee- is klar- die Milliardäre kommen nach D.
Das man keine Steuern auf Wertpapiergewinne zahlt, ist noch das Sahnehäubchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.823.084 von startvestor am 22.05.24 12:43:31Unabhängig davon hat doch der Bursche den Text noch nicht mal selber geschrieben. Das sind die gleichen Textbausteine wie von Lisa Paus und Katharina Beck. Bei Ideologen durchaus verständlich- es gibt halt eine verfestigte Meinung und die wird ohne Rücksicht auf den Bürger durchgedrückt. Das dabei die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit mit Füßen getreten wird und Deffinitiveffekte mit Schulterzucken hingenommen wird, zeigt, dass von den Grünen nichts zu erwarten ist...
...... gerade bei Lanz: der Jusovorsitzende meint, dass bald Schweizer Milliardäre zu uns kommen, weil wie mit 26% (Abgeltungssteuer) einen geringeren Steuersatz als in der Schweiz haben. Unterschlagen tut er dabei, dass man sich als Millionär in den Kantonen seinen Steuersatz aushandeln kann. Naja, hirnlose Propaganda der Sozen...
Ach, ja, am Wochenende gehts los mit den Wahlen. Kommunalwahlen in Thüringen. Mal schauen, ob es noch einen Sozialdemokratischen Landrat ab nächster Woche geben wird. Aktuell stehen die Sozen in Thüringen bei 6%. Nie waren die Chancen so gut wie jetzt, sie aus den Institutionen zu vertreiben....
...... gerade bei Lanz: der Jusovorsitzende meint, dass bald Schweizer Milliardäre zu uns kommen, weil wie mit 26% (Abgeltungssteuer) einen geringeren Steuersatz als in der Schweiz haben. Unterschlagen tut er dabei, dass man sich als Millionär in den Kantonen seinen Steuersatz aushandeln kann. Naja, hirnlose Propaganda der Sozen...
Ach, ja, am Wochenende gehts los mit den Wahlen. Kommunalwahlen in Thüringen. Mal schauen, ob es noch einen Sozialdemokratischen Landrat ab nächster Woche geben wird. Aktuell stehen die Sozen in Thüringen bei 6%. Nie waren die Chancen so gut wie jetzt, sie aus den Institutionen zu vertreiben....
Wenn man das Mal etwas bösartig zusammenfassen will:
Wir lassen den Verfassungsbruch laufen, weil er uns gut in den ideologischen Kram passt. Wir werden die Bindingsteuer für unsere politischen Ziele nutzen.
Und so denken leider viele. Das ist doch eines demokratischen Rechtstaats unwürdig. Das ist im Prinzip "Macht über alles" und das genau wollen wir in der Demokratie eben nicht.
Wir lassen den Verfassungsbruch laufen, weil er uns gut in den ideologischen Kram passt. Wir werden die Bindingsteuer für unsere politischen Ziele nutzen.
Und so denken leider viele. Das ist doch eines demokratischen Rechtstaats unwürdig. Das ist im Prinzip "Macht über alles" und das genau wollen wir in der Demokratie eben nicht.
17.08.2023
Sehr geehrter Herr Nouripour, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, die durch die FPD vorgeschlagen wurde?
Warum wird dem Vorschlag der Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht zugestimmt? Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.
Wann können Kapitalanleger daher mit einer Abschaffung rechnen?
Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.
Vielen Dank
Antwort von Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen • 21.05.2024
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Verlustbeschränkung im Einkommensteuergesetz wurde seinerzeit von der Union und der SPD beschlossen, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen seien, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Grundsätzlich teilen wir Grüne das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteur*innen gelten und nicht nur für Privatanleger*innen, da institutionelle Investor*innen Verluste auf Unternehmensebene verrechnen können. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit dieser Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/omid-nouripour/frag…
Sehr geehrter Herr Nouripour, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, die durch die FPD vorgeschlagen wurde?
Warum wird dem Vorschlag der Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht zugestimmt? Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.
Wann können Kapitalanleger daher mit einer Abschaffung rechnen?
Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.
Vielen Dank
Antwort von Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen • 21.05.2024
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Verlustbeschränkung im Einkommensteuergesetz wurde seinerzeit von der Union und der SPD beschlossen, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen seien, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Grundsätzlich teilen wir Grüne das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteur*innen gelten und nicht nur für Privatanleger*innen, da institutionelle Investor*innen Verluste auf Unternehmensebene verrechnen können. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit dieser Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/omid-nouripour/frag…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.812.383 von startvestor am 20.05.24 09:42:30Na zumindest haben wir damit bis 1990 ca. 3 Mio Wohnungen geschafft. Die waren zwar nicht schön und ziemlich hellhörig, aber immer noch besser als zerfallener Altbau mit Klo auf der Treppe...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.811.798 von chris-trader am 20.05.24 06:34:06So langsam glaube ich, dass in Berlin lauter Echsen-Reptiloide umherschwirren oder zumindest Politclowns. Wie kann man denn Investitionen von privaten Kapital erwarten, wenn man mit der Bindingsteuer eine Substanzsteuer im EKST implementiert und damit das GG mit Füßen tritt. Oder anderes Beispiel: Der private Wohnungssektor besitzt 75% aller Wohnungen. Wie kann man von diesem erwarten 400.000 Wohnungen/Jahr zu bauen, wenn man gleichzeitig beim Altbestand einen Sanierungszwang bis 2045 anordnet. Also ich kenne in meinem Bekannten- / Geschäftspartnerbereich keinen, der aktuell investiert (Immobilien+ Firma). Bei uns in der Region ist der Wohnungsbau de facto tot. Selbst beim Konsum halten sich viele zurück, um den Moloch in Berlin nicht noch zusätzlich zu füttern..... Ich frage mich immer, in welcher Welt Sozen und Grüne leben??? Da ist die Bindingsteuer eigentlich die Spitze des Eisberges.
Er schreibt auch:
Für mich ist klar, dass Wirtschaft und Soziales stets zusammengedacht werden müssen.
Meint er das hier?
https://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/e/Einheit…
Für mich ist klar, dass Wirtschaft und Soziales stets zusammengedacht werden müssen.
Meint er das hier?
https://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/e/Einheit…
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-miersch/fr…
"Für immanent wichtig halte ich dabei neben wettbewerbsfähigen Energiekosten vor allem einen Mentalitätswandel in Politik, Verwaltung sowie der Gesellschaft insgesamt, was das Thema Bürokratie betrifft. Wir müssen endlich schneller und einfacher werden, weshalb das Bundeskabinett das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen hat. "
"Schulden sind dabei aus meiner Sicht weder per se schlecht noch gut. Sie müssen so eingesetzt werden, dass sie volkswirtschaftlich sinnvoll sind."
Ihr müsst endlich verstehen, dass die Bindingsteuer volkswirtschaftlich sinnvoll ist. 🙃
"Für immanent wichtig halte ich dabei neben wettbewerbsfähigen Energiekosten vor allem einen Mentalitätswandel in Politik, Verwaltung sowie der Gesellschaft insgesamt, was das Thema Bürokratie betrifft. Wir müssen endlich schneller und einfacher werden, weshalb das Bundeskabinett das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen hat. "
"Schulden sind dabei aus meiner Sicht weder per se schlecht noch gut. Sie müssen so eingesetzt werden, dass sie volkswirtschaftlich sinnvoll sind."
Ihr müsst endlich verstehen, dass die Bindingsteuer volkswirtschaftlich sinnvoll ist. 🙃
Richtige Einstellung, Logik im Steuerrecht sollte man niemals voraussetzen. AdV betrifft aber nur den Umfang des Einspruchs:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/au…
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/au…
Doofe Frage: Gilt die AdV für den gesamten Bescheid oder nur für die Bindingsumme? Also ich habe z.B. Summe X, welche verfassungskonform ist,+ halt Binding im Bescheid. Krieg ich AdV auch auf den Betrag X? Das würde für mich keinen Sinn machen, aber kenne mich nicht so aus und Binding selber ergibt ja auch keinen Sinn. Von daher...