Rentenbesteuerung bei unterjährigem Rentenbeginn? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.11.19 14:21:56 von
neuester Beitrag 08.11.19 19:51:55 von
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Mein Rentenbeginn war 01.04.2018. Im Jahr 2018 habe ich also nur zu 3/4 Rente bezogen.
Nun verstehe ich, dass 2018 der zu versteuernde Anteil 76 % war, und dass der "steuerfreie Anteil" im Jahr 2019 als Absolutbetrag für die Folgejahre festgeschrieben wird.
In meinem Steuerbescheid für 2018 (gerade erhalten) sehe ich aber keine diesbezügliche Festsetzung.
Ich kann doch wohl annehmen, dass der "steuerfreie Anteil" 24 % von einer hochgerechneten Rente für ein ganzes Jahr ist, und nicht etwa nur von dem 3/4-Jahr??
Vielen Dank im voraus!
Nun verstehe ich, dass 2018 der zu versteuernde Anteil 76 % war, und dass der "steuerfreie Anteil" im Jahr 2019 als Absolutbetrag für die Folgejahre festgeschrieben wird.
In meinem Steuerbescheid für 2018 (gerade erhalten) sehe ich aber keine diesbezügliche Festsetzung.
Ich kann doch wohl annehmen, dass der "steuerfreie Anteil" 24 % von einer hochgerechneten Rente für ein ganzes Jahr ist, und nicht etwa nur von dem 3/4-Jahr??
Vielen Dank im voraus!
Bin nicht sicher ob ich die Frage verstanden habe.
Ich würde das ganze andersrum sehen. 76% der Rente sind steuerpflichtig. Und es gibt keinen Jahresbetrag sondern Rente * 76%. Daher ist es auch egal ob die Rente ab Januar oder ab Dezember bezogen wurde. Der Steuerberechnung multipliziert immer die Rente mit diesen 76%.
Ich würde das ganze andersrum sehen. 76% der Rente sind steuerpflichtig. Und es gibt keinen Jahresbetrag sondern Rente * 76%. Daher ist es auch egal ob die Rente ab Januar oder ab Dezember bezogen wurde. Der Steuerberechnung multipliziert immer die Rente mit diesen 76%.
Und wenn du im Dezember geboren wärest hättest was wäre dann gewesen.
Satte Steuererstattung oder was.
Kann man vielleicht auch mal überlegen bevor man wieder einen neuen unnützen Thread eröffnet.
Satte Steuererstattung oder was.
Kann man vielleicht auch mal überlegen bevor man wieder einen neuen unnützen Thread eröffnet.
https://www.steuerbegriffe.de/rentenfreibetrag-bedeutung-def…
Für diese Berechnung des Rentenfreibetrages ist zuerst wichtig zu wissen, dass der Rentenfreibetrag im ersten vollständigen Rentenjahr festgelegt wird. Beginnt die Rente also innerhalb eines Jahres und nicht direkt zum 01.01. wird der Rentenfreibetrag immer erst im zweiten Jahr berechnet und für die Zukunft festgelegt.
Der Rentenfreibetrag wird also in dem ersten Jahr der Rente rechnerisch ermittelt und bleibt für alle folgenden Jahre in seiner Höhe unverändert.
Für diese Berechnung des Rentenfreibetrages ist zuerst wichtig zu wissen, dass der Rentenfreibetrag im ersten vollständigen Rentenjahr festgelegt wird. Beginnt die Rente also innerhalb eines Jahres und nicht direkt zum 01.01. wird der Rentenfreibetrag immer erst im zweiten Jahr berechnet und für die Zukunft festgelegt.
Der Rentenfreibetrag wird also in dem ersten Jahr der Rente rechnerisch ermittelt und bleibt für alle folgenden Jahre in seiner Höhe unverändert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.870.548 von mimar am 08.11.19 10:08:07Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, @mimar.
Ich denke, ich weiß jetzt, was gemeint ist.
Aber es ist doch recht irreführend. Allein die beiden obigen Zitate sind ja schon widersprüchlich:
Tatsächlich vermute ich jetzt, dass der Freibetrag erst 2020 festgelegt wird, nämlich im Steuerbescheid für 2019 - ? Oder wird das nicht durch einen Steuerbescheid festgelegt?
Ich denke, ich weiß jetzt, was gemeint ist.
Aber es ist doch recht irreführend. Allein die beiden obigen Zitate sind ja schon widersprüchlich:
dass der Rentenfreibetrag im ersten vollständigen Rentenjahr festgelegt wirddas wäre bei mir 2019
wird also in dem ersten Jahr der Rente rechnerisch ermitteltdas wäre 2018, was natürlich unsinnig wäre
Tatsächlich vermute ich jetzt, dass der Freibetrag erst 2020 festgelegt wird, nämlich im Steuerbescheid für 2019 - ? Oder wird das nicht durch einen Steuerbescheid festgelegt?
es geht um das 1. Jahr in dem du für alle 12 Monate Rente erhältst.
da steht dann im Steuerbescheid :
Jahresrente 10000 €
steuerfreier Betrag 4000 €
zu versteuern 6000 €
und die 4000 € mußt du dir merken und dann jedes Jahr in deine Steuererklärung eintragen.
da steht dann im Steuerbescheid :
Jahresrente 10000 €
steuerfreier Betrag 4000 €
zu versteuern 6000 €
und die 4000 € mußt du dir merken und dann jedes Jahr in deine Steuererklärung eintragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.872.093 von florentin am 08.11.19 12:37:31Du bekommst doch am Anfang jeden Jahres eine entsprechende "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der Rentenversicherung. Dort steht genau drin, was Du in das Formular eintragen musst. Aus diesen Angaben errechnet dann das Finanzamt, die relevanten Werte, die Du dann auch im Steuerbescheid wiederfindest:
Jahresbetrag der Rente
ab steuerfreier Teil der Rente
steuerpflichtiger Teil der Rente
Du musst Dir also nix merken.
Jahresbetrag der Rente
ab steuerfreier Teil der Rente
steuerpflichtiger Teil der Rente
Du musst Dir also nix merken.
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