checkAd

    Vorabpauschale 2024 für steuerliche Altfälle von 2008 und früher

    eröffnet am 06.05.24 19:16:08 von
    neuester Beitrag 09.05.24 22:56:51 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.377.231
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 1.327
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 22:56:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst nur hoffen, dass Deine Bank eine gute Abrechnung erstellt. Den Freibetrag für die "steuerfreien" Altbestände darf die Bank nicht berücksichtigen. Die ausschüttungsgleichen Erträge und die Vorabpauschalen sollten die (deutschen) Banken beim Verkauf anrechnen und hoffentlich offen ausweisen.
      Schwieriger wird es, wenn Daten durch Depotüberträge verloren gingen oder Auslandsbanken involviert waren.

      Und da Du den Fonds noch sehr lange halten möchtest, wirst Du vermutlich noch manche Steueränderungen erleben. Leider wurde es seit Rot-Grün 1999 den Sparerfreibetrag (nicht Pauschalbetrag) von 6.000 DM pro Person und Jahr halbierte immer nur noch schlechter. Der Staat braucht Geld 🤬
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 21:56:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.757.080 von reklov96 am 09.05.24 11:48:38Danke. Für Dein Feedback. Da ich den Fonds noch sehr lange halten möchte , wird das wohl irgendwann sehr verzwickt sein, die ganzen Daten aufzulisten und glaubwürdig dem Finanzamt gegenüber darzustellen. Das wiederum dürfte ja leider im Sinne des Gesetzgebers sein , sonst wären die Dinge ja einfacher.
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 11:48:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da die Altfälle seit 2018 nur noch sehr eingeschränkt steuerfrei bleiben, kannst Du beim Verkauf die Vorabpauschale anrechnen lassen. Für die Reihenfolge der Freibeträge (Pauschalbetrag, Altgewinn-Freibetrag) und anzurechnenden Steuern (Vorabpauschale, Quellensteuern aus sonstigen Anlagen, ...) musst Du im entsprechenden BMF Schreiben nachlesen. Dort ist die genaue Reihenfolge vorgegeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.24 19:16:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei mir wurde jetzt erstmals eine Vorabpauschale auf einen Fonds fällig , den ich vor 2009 gekauft habe ( also ein steuerlicher Altfall ) . Kann dieser fiktive Gewinn nicht mit dem Freibetrag in Höhe von 100000 Euro verrechnet werden , der jedem einmalig für die Altfälle zusteht und wenn ja, wo und wie macht man das ?
      Danke schon mal vorab für Ideen .
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Vorabpauschale 2024 für steuerliche Altfälle von 2008 und früher