Wenn die Jahressteuerbescheinigung nicht kommt ...
eröffnet am 12.02.23 12:20:34 von
neuester Beitrag 13.02.23 09:45:19 von
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Als 2015 wenn ich mich nicht irre der ewige Poststreik war als wochenlang keine Briefe angekommen sind hatte ich dieses Problem auch.
Also habe ich mich eben bei meinem Broker erkundigt und die Nachricht erhalten dass sie verschickt wurden.
Als die Briefzustellung wieder normal lief kamen tatsächlich für die 3 Depots von zweien die Steuerbescheinigung, die dritte allerdings nicht.
Eine Woche später und immer noch nichts kam hatte ich eben dann eine Ersatzbescheinigung von meinem Broker angefordert und auch bekommen.
Meine Meinung dazu ist dass man sich eben auch darum kümmern kann/muss und nicht immer auf die anderen verlassen sollte. Schliesslich weiss man ja dass man eine Bescheinigung erhaten muss. Und auch bei der Post kann ja mal ein Brief verschwinden ist ja auch nichts neues.
Also habe ich mich eben bei meinem Broker erkundigt und die Nachricht erhalten dass sie verschickt wurden.
Als die Briefzustellung wieder normal lief kamen tatsächlich für die 3 Depots von zweien die Steuerbescheinigung, die dritte allerdings nicht.
Eine Woche später und immer noch nichts kam hatte ich eben dann eine Ersatzbescheinigung von meinem Broker angefordert und auch bekommen.
Meine Meinung dazu ist dass man sich eben auch darum kümmern kann/muss und nicht immer auf die anderen verlassen sollte. Schliesslich weiss man ja dass man eine Bescheinigung erhaten muss. Und auch bei der Post kann ja mal ein Brief verschwinden ist ja auch nichts neues.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.280.078 von walker333 am 12.02.23 14:13:54
Provokant gefragt, warum sollte die Commerzbank in den altehrwürdigen DAX aufsteigen, wenn sie (bzw. comdirect) nicht mal jedem Kunden die staatlich geforderten Bescheinigungen ausstellt?
Zitat von walker333: Was sagt die BaFin zu so einem Regelverstoss?
Provokant gefragt, warum sollte die Commerzbank in den altehrwürdigen DAX aufsteigen, wenn sie (bzw. comdirect) nicht mal jedem Kunden die staatlich geforderten Bescheinigungen ausstellt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.280.078 von walker333 am 12.02.23 14:13:54Und dann auch nur ne Strafe von €150 !!! Lächerlich!
Man man man.....
Man man man.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.279.647 von Erdman am 12.02.23 12:20:34
Ist doch wohl Pflicht für jede in Deutschland ansässige Bank. Was sagt die BaFin zu so einem Regelverstoss?
Zitat von Erdman: ... weil sie ihm im vergangenen Jahr keine Jahressteuerbescheinigung für 2021 geschickt hat.
Ist doch wohl Pflicht für jede in Deutschland ansässige Bank. Was sagt die BaFin zu so einem Regelverstoss?
Die Commerzbank muss einem ehemaligen Kunden ihrer Onlinetochter Comdirect einen Schadenersatz von 150 Euro zahlen, weil sie ihm im vergangenen Jahr keine Jahressteuerbescheinigung für 2021 geschickt hat. Das geht aus einem im Dezember 2022 gefällten Schlichterspruch eines Ombudsmanns der privaten Banken hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.
Kunden, denen zu viel Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge abgezogen wurde, benötigen das Dokument, damit ihnen die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet werden können. Das galt auch für den Streitfall, um den es ging: Der Kunde konnte laut Schlichterspruch mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von 5000 Euro rechnen. Da ihm die Steuerbescheinigung aber fehlte, konnte er seine Einkommensteuererklärung nicht abgeben und kam deshalb nicht an sein Geld.
(Quelle: Handelsblatt)
Kunden, denen zu viel Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge abgezogen wurde, benötigen das Dokument, damit ihnen die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet werden können. Das galt auch für den Streitfall, um den es ging: Der Kunde konnte laut Schlichterspruch mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von 5000 Euro rechnen. Da ihm die Steuerbescheinigung aber fehlte, konnte er seine Einkommensteuererklärung nicht abgeben und kam deshalb nicht an sein Geld.
(Quelle: Handelsblatt)
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