Besteuerung von Einnahmen aus Social Trading/wikifolios
eröffnet am 21.04.21 14:34:44 von
neuester Beitrag 19.04.23 20:26:13 von
neuester Beitrag 19.04.23 20:26:13 von
Beiträge: 42
ID: 1.346.711
ID: 1.346.711
Aufrufe heute: 3
Gesamt: 3.182
Gesamt: 3.182
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 14:48 | 1506 | |
heute 14:49 | 1272 | |
heute 15:31 | 1181 | |
vor 58 Minuten | 1076 | |
heute 15:08 | 826 | |
vor 1 Stunde | 815 | |
heute 15:26 | 773 | |
heute 11:40 | 656 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.704,42 | -0,18 | 186 | |||
2. | 4. | 6,5320 | -2,74 | 81 | |||
3. | 14. | 20,435 | -19,78 | 73 | |||
4. | 18. | 31,61 | +7,14 | 69 | |||
5. | 6. | 10,700 | +1,71 | 66 | |||
6. | 10. | 16,750 | +4,69 | 47 | |||
7. | 5. | 163,32 | +1,48 | 47 | |||
8. | 3. | 4,0515 | -5,02 | 42 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.696.709 von Haendler123 am 19.04.23 12:25:34Ich kann Dir nur sagen, wie mein Finanzamt das behandelt hat:
Sonstige Einkünfte: Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.
Einzutragen in Anlage SO Zeile 10.
Wer bereits ein Gewerbe hat oder extra hierfür anmelden will, kann das vielleicht auch machen. Zwingend erforderlich ist das allerdings nicht.
Sonstige Einkünfte: Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.
Einzutragen in Anlage SO Zeile 10.
Wer bereits ein Gewerbe hat oder extra hierfür anmelden will, kann das vielleicht auch machen. Zwingend erforderlich ist das allerdings nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.699.658 von Collinz2 am 19.04.23 20:04:11Guck doch einfach mal in den Vertrag mit wikifolio.
Ich zitiere aus meinem Vertrag:
"Lizenzvereinbarung für Veröffentlichungen von
Musterdepots auf wikifolio.com
Stand 15. November 2018
Die wikifolio Financial Technologies AG (nachfolgend “Gesellschaft” genannt) als Lizenznehmer und
der Lizenzgeber schließen folgende Vereinbarung:
1. Registrierung als Lizenzgeber für wikifolio.com (...)"
Dem entsprechend handelt es sich ganz klar um Lizenzeinnahmen - nicht um ein publizistische Tätigkeit. Das betrifft bis hier die Frage der Einkommensteuer und hat mit USt. rein gar nichts zu tun.
Die Vergabe der USt - IdNr . durch das BZSt erfolgt unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG nachgewiesen wird. Ob das hilft, um die USt. von wikifolio ausgezahlt zu bekommen, ist fraglich. Das kann wahrscheinlich nur wikifolio beantworten - was keine Steuerberatung i.S.d. StBerG wäre, sondern lediglich die Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einbahltung der USt. erfolgt oder nicht erfolgt. Oder vielleicht kann das auch ein Lizenzgeber beantworten, der das schon erfolgreich geschafft hat.
Wenn die USt. nicht von wikifolio abgeführt wird, wäre allerdings zu klären, ob der Lizenzgeber sie abführen muss bzw. ob die Berechtigung zum Vorsteuerabzug eine Rolle spielt dabei.
Ich zitiere aus meinem Vertrag:
"Lizenzvereinbarung für Veröffentlichungen von
Musterdepots auf wikifolio.com
Stand 15. November 2018
Die wikifolio Financial Technologies AG (nachfolgend “Gesellschaft” genannt) als Lizenznehmer und
der Lizenzgeber schließen folgende Vereinbarung:
1. Registrierung als Lizenzgeber für wikifolio.com (...)"
Dem entsprechend handelt es sich ganz klar um Lizenzeinnahmen - nicht um ein publizistische Tätigkeit. Das betrifft bis hier die Frage der Einkommensteuer und hat mit USt. rein gar nichts zu tun.
Die Vergabe der USt - IdNr . durch das BZSt erfolgt unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG nachgewiesen wird. Ob das hilft, um die USt. von wikifolio ausgezahlt zu bekommen, ist fraglich. Das kann wahrscheinlich nur wikifolio beantworten - was keine Steuerberatung i.S.d. StBerG wäre, sondern lediglich die Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einbahltung der USt. erfolgt oder nicht erfolgt. Oder vielleicht kann das auch ein Lizenzgeber beantworten, der das schon erfolgreich geschafft hat.
Wenn die USt. nicht von wikifolio abgeführt wird, wäre allerdings zu klären, ob der Lizenzgeber sie abführen muss bzw. ob die Berechtigung zum Vorsteuerabzug eine Rolle spielt dabei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.699.436 von cash_is_king am 19.04.23 19:40:04
Es geht hier aber darum das man die 19% Umsatzsteuer nicht von seinen Wikifolio Einnahmen abgezogen bekommt und hierfür benötigt Wikifolio die Umsatzsteuer-Identnummer, die man meines Wissens nur als Gewerbetreibender bekommt. Dafür wählt man ein möglichst passendes Gewerbe ohne Nachweispflicht aus, was dem Vorhaben am nächsten trifft.
Wikifolio bildet die Trades nach, aber das ist das Business von Wikifolio und nicht des Account-Inhabers. Der Account-Inhaber wählt nach seinem Ideenstand die Aktien aus und veröffentlicht diese Idee, ist also ein Publizist.
Zitat von cash_is_king: Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Redakteur wäre Freiberufler wie Journalist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und damit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Das trifft hier aber nicht zu.
Wikifolio bildet die Trades nach, die man dort eingibt, das ist mit redaktioneller Arbeit überhaupt nicht vergleichbar, zumal Wikifolio ja Geld einsammelt und ähnlich wie bei synthetischen ETF über eine Bank investiert. Es handelt sich daraus folgend um Lizenzeinnahmen.
Für Lizenzeinnahmen braucht man auch keine Gewerbeanmeldung und schon gar nicht den Mantel einer Kapitalgesellschaft.
Es geht hier aber darum das man die 19% Umsatzsteuer nicht von seinen Wikifolio Einnahmen abgezogen bekommt und hierfür benötigt Wikifolio die Umsatzsteuer-Identnummer, die man meines Wissens nur als Gewerbetreibender bekommt. Dafür wählt man ein möglichst passendes Gewerbe ohne Nachweispflicht aus, was dem Vorhaben am nächsten trifft.
Wikifolio bildet die Trades nach, aber das ist das Business von Wikifolio und nicht des Account-Inhabers. Der Account-Inhaber wählt nach seinem Ideenstand die Aktien aus und veröffentlicht diese Idee, ist also ein Publizist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.696.838 von Collinz2 am 19.04.23 12:42:10
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Redakteur wäre Freiberufler wie Journalist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und damit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Das trifft hier aber nicht zu.
Wikifolio bildet die Trades nach, die man dort eingibt, das ist mit redaktioneller Arbeit überhaupt nicht vergleichbar, zumal Wikifolio ja Geld einsammelt und ähnlich wie bei synthetischen ETF über eine Bank investiert. Es handelt sich daraus folgend um Lizenzeinnahmen.
Für Lizenzeinnahmen braucht man auch keine Gewerbeanmeldung und schon gar nicht den Mantel einer Kapitalgesellschaft.
Zitat von Collinz2: Ich habe keine Anfrage an Wikifolio erstellt, da sie dir ohnehin keine steuerliche Beratung geben werden.
Das Finanzamt an sich wird nur an den Einnahmen interessiert sein, also von daher sind keine Probleme zu erwarten.
Beim Gewerbeamt musst du einen passenden Gewerbezweck ohne Nachweispflicht eintragen lassen, meiner Ansicht nach ist Finanzredakteur am passenden.
Du berichtest redaktionell in deinem Wikifolio über Aktien und im Falle eines Erfolges erhältst du eine Vergütung von Wikifolio.
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Redakteur wäre Freiberufler wie Journalist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und damit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Das trifft hier aber nicht zu.
Wikifolio bildet die Trades nach, die man dort eingibt, das ist mit redaktioneller Arbeit überhaupt nicht vergleichbar, zumal Wikifolio ja Geld einsammelt und ähnlich wie bei synthetischen ETF über eine Bank investiert. Es handelt sich daraus folgend um Lizenzeinnahmen.
Für Lizenzeinnahmen braucht man auch keine Gewerbeanmeldung und schon gar nicht den Mantel einer Kapitalgesellschaft.
achso, sorry, du meintest meine alte Anfrage vom 21.3.
Ja, ich habe eine positive Antwort darauf erhalten und zwar: "Theoretisch bestünde die Möglichkeit eine UID in Ihrem Account zu hinterlegen. Diese müsste auf Sie persönlich lauten, nicht auf eine Firma o.Ä. In diesem Sinne ersuchen wir um Übermittlung einer Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger Unternehmer."
Also kein Problem als Einzelunternehmer.
Ja, ich habe eine positive Antwort darauf erhalten und zwar: "Theoretisch bestünde die Möglichkeit eine UID in Ihrem Account zu hinterlegen. Diese müsste auf Sie persönlich lauten, nicht auf eine Firma o.Ä. In diesem Sinne ersuchen wir um Übermittlung einer Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger Unternehmer."
Also kein Problem als Einzelunternehmer.
Ich habe keine Anfrage an Wikifolio erstellt, da sie dir ohnehin keine steuerliche Beratung geben werden.
Das Finanzamt an sich wird nur an den Einnahmen interessiert sein, also von daher sind keine Probleme zu erwarten.
Beim Gewerbeamt musst du einen passenden Gewerbezweck ohne Nachweispflicht eintragen lassen, meiner Ansicht nach ist Finanzredakteur am passenden.
Du berichtest redaktionell in deinem Wikifolio über Aktien und im Falle eines Erfolges erhältst du eine Vergütung von Wikifolio.
Das Finanzamt an sich wird nur an den Einnahmen interessiert sein, also von daher sind keine Probleme zu erwarten.
Beim Gewerbeamt musst du einen passenden Gewerbezweck ohne Nachweispflicht eintragen lassen, meiner Ansicht nach ist Finanzredakteur am passenden.
Du berichtest redaktionell in deinem Wikifolio über Aktien und im Falle eines Erfolges erhältst du eine Vergütung von Wikifolio.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.520.191 von Collinz2 am 21.03.23 09:12:44Hallo Collinz2,
hast du mittlerweile eine Antwort bekommen? Ich bin noch auf der Suche nach einer verbindlichen Antwort zum Thema Wikifolio und wie man die Einnahmen dort versteuert und ob das über einen Firmenmantel wie Kleingewerbe oder GmbH erlaubt bzw. sogar notwendig ist.
Eine weitere Quelle ist dieses Video:
So richtig zufriedenstellend sind die Aussagen aber auch nicht.
Ich überlege diesbezüglich auch in Kontakt mit Wikifolio zu treten, sollte sich bei dir niemand melden. Vielleicht können auch andere Wikifolio-Trader helfen, ich werde zeitnah einige anschreiben.
Viele Grüße
#Wikifolio #Steuern #Copy Trading
hast du mittlerweile eine Antwort bekommen? Ich bin noch auf der Suche nach einer verbindlichen Antwort zum Thema Wikifolio und wie man die Einnahmen dort versteuert und ob das über einen Firmenmantel wie Kleingewerbe oder GmbH erlaubt bzw. sogar notwendig ist.
Eine weitere Quelle ist dieses Video:
So richtig zufriedenstellend sind die Aussagen aber auch nicht.
Ich überlege diesbezüglich auch in Kontakt mit Wikifolio zu treten, sollte sich bei dir niemand melden. Vielleicht können auch andere Wikifolio-Trader helfen, ich werde zeitnah einige anschreiben.
Viele Grüße
#Wikifolio #Steuern #Copy Trading
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.527.946 von Fabse09 am 22.03.23 10:29:56
Zitat von Fabse09:Zitat von Collinz2: er meint zu 99% sind es Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb...
wäre an sich ja kein Problem, nur welches Gewerbe soll man da anmelden ohne Zulassungspflicht?
Meiner Ansicht nach wäre Finanzredakteur am passendsten, also man berichtet über Aktien in seinem wikifolio Portfolio.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.520.275 von Collinz2 am 21.03.23 09:20:03
wealthsignals, aber hier ist kein "intraday" handel möglich. Die Orders müssen vor Markt Eröffnung eingestellt werden, also entweder Market Open oder Limit Order. Es sind auch nur US Aktien möglich. Short ist hier allerdings auch möglich.
Ich hatte schon Kontakt mit einem anderen Trader bei collective2 er meint zu 99% sind es Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb...
Zitat von Collinz2: da wir gerade beim Thema sind:
welche Social Trading Plattformen gibt es, auf denen man ein Portfolio mit normalen Aktien (d.h. keine CFDs) eröffnen kann?
wikifolio
collective2
Gibt es sonst noch welche?
wealthsignals, aber hier ist kein "intraday" handel möglich. Die Orders müssen vor Markt Eröffnung eingestellt werden, also entweder Market Open oder Limit Order. Es sind auch nur US Aktien möglich. Short ist hier allerdings auch möglich.
Ich hatte schon Kontakt mit einem anderen Trader bei collective2 er meint zu 99% sind es Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb...
da wir gerade beim Thema sind:
welche Social Trading Plattformen gibt es, auf denen man ein Portfolio mit normalen Aktien (d.h. keine CFDs) eröffnen kann?
wikifolio
collective2
Gibt es sonst noch welche?
welche Social Trading Plattformen gibt es, auf denen man ein Portfolio mit normalen Aktien (d.h. keine CFDs) eröffnen kann?
wikifolio
collective2
Gibt es sonst noch welche?