Die Akte Kim SCHMITZ - 500 Beiträge pro Seite

eröffnet am 27.01.01 06:17:40 von
neuester Beitrag 30.01.01 23:26:44 von
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    schrieb am 27.01.01 06:17:40
    Beitrag Nr. 1 ()
    Landgericht München I

    Urteil vom 23. März 1998 - 6 KLs 315 Js 18225/94 - "Hacker-Kimbel"

    Urteil

    Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I erläßt in dem
    Strafverfahren gegen

    1) Schu. Thomas (...),
    2) Schmitz Kim (...),

    wegen Computerbetruges u.a. (...)

    folgendes Urteil

    I. Die Angeklagten

    1) Schu. Thomas (...)
    2) Schmitz Kim (...)

    sind schuldig

    - des Computerbetruges in 8 Fällen, jeweils tateinheitlich mit
    Ausspähen von Daten und Verrat von Geschäfts- und
    Betriebsgeheimnissen,
    - des Ausspähens von Daten in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit
    Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
    - des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
    - des versuchten Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
    - der Beihilfe zum Computerbetrug,
    - des Computerbetruges in 3 Fällen, jeweils in einem besonders
    schweren Fall,
    - der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei in 2 Fällen, davon in 1 Fall in
    Tateinheit mit 4 Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten, im
    anderen Fall in Tateinheit mit 8 Fällen der Fälschung
    beweiserheblicher Daten.

    II. Der Angeklagte Schmitz ist darüber hinaus schuldig

    - des Mißbrauchs von Titeln
    - des Betruges.

    III. Es werden daher verurteilt

    1) der Angeklagte Schu.:

    zur Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren,
    deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

    2) der Angeklagte Schmitz

    zur Jugendstrafe von 2 Jahren,
    deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

    Die vom Angeklagten Schmitz erlittene Untersuchungshaft wird darauf
    nicht angerechnet.

    IV. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

    Angewendete Vorschriften:

    Schu. und Schmitz:
    [6]§§ 263a I, II, [7]263 III, [8]202a I, II, [9]2 05 I, [10]260a I,
    [11]260 I Nr. 1, 2, [12]259 I, [13]269 I, [14]25 II, [15]22, [16]23,
    [17]27 StGB, [18]§§ 17 II Nr. 1a, 2, III, [19]22 UWG, [20]§§ 52,
    [21]53, [22]56 I, II StGB

    Schmitz zusätzlich:
    [23]§§ 132a I Nr. 1, [24]263 I, [25]53 StGB

    Gründe

    (abgekürzt gemäß [26]§ 267 Abs. 4 StPO)

    I. 1. Der Angeklagte Schmitz wurde 1974 in Kiel geboren und wuchs
    zunächst zusammen mit einem älteren Bruder und einer älteren
    Schwester
    bei den Eltern auf. Nach dem Besuch der Grundschule in Kiel wechselte
    er auf das Schloß-Internat in Plön, wurde dort bereits in die zweite
    Gymnasialklasse eingeschult und machte somit bereits mit 17 Jahren
    das
    sogenannte Begabten-Abitur. Nach seiner Schulentlassung bezog er eine
    eigene Wohnung in Neumünster, da er - die Eltern hatten sich
    zwischenzeitlich scheiden lassen - weder bei der Mutter und dem
    Stiefvater, noch bei seinem leiblichen Vater, der Alkoholprobleme
    hatte, leben wollte. Er erhielt von Mutter und Stiefvater monatliche
    Unterhaltsleistungen in Höhe von DM 1.200,00 und durchlebte zunächst
    eine Art Orientierungsphase, die ihn hin zu Computern führte. Dieser
    Kontakt zu Computern und der sich damit erschließenden Welt wurde für
    den Angeklagten Schmitz zu einer Art Sucht, er saß praktisch
    ausschließlich vor dem Computer, arbeitete daran 12 bis 14 Stunden
    täglich, was u.a. zur Folge hatte, daß er erheblich zunahm.

    Dem Angeklagten gelang es allmählich, in der Computerszene eine
    führende Rolle zu spielen, dort war er unter dem Pseudonym "Kimble"
    bekannt. Er begann damit, einzelne Programme zum Kopierschutz zu
    entwickeln, und wurde dafür auch entsprechend entlohnt. Wie unter
    Ziffer II dargestellt, führte ihn die Bekanntschaft mit Herrn Schi.
    nach München, worauf unter Ziffer II näher eingegangen werden wird.

    Die dort erwähnte Firma Data Protect, die vom Angeklagten zunächst
    als
    Einzelfirma gegründet wurde, wurde von ihm vor etwa einem Jahr in
    eine
    GmbH umgewandelt. Er ist dort Mehrheitsgesellschafter sowie
    technischer Geschäftsführer. Welches Gehalt er von der GmbH bezieht,
    ist nicht bekannt. Die Firma hat zwölf fest angestellte Mitarbeiter
    sowie etwa 20 freie Mitarbeiter und hat bereits mehrere Erfindungen
    zum Patent angemeldet.

    Der Angeklagte hat privat keine Schulden, hinsichtlich seines
    Vermögens gibt er an, daß er dieses in der Firma investiert habe, die
    aber auch noch Schulden habe.

    Der Angeklagte hat keine schweren Krankheiten durchgemacht oder
    Unfälle erlitten, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätten.

    Der Bundeszentralregisterauszug vom 09.03.98 enthält folgende
    Eintragungen: (...)

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte zweimal inhaftiert, und
    zwar
    am 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Deggendorf vom
    21.02.1994, der am 13.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Darüber
    hinaus vom 23.06.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München
    vom 24.06.1994, der am 22.07.1994 außer Vollzug gesetzt wurde.

    2. Der Angeklagte Schu. wurde 1971 in Göttingen geboren und wuchs
    zunächst, ebenfalls mit einem älteren Bruder und einer älteren
    Schwester, bei seinen Eltern auf. Der Angeklagte besuchte neun Jahre
    lang die Volksschule, machte dann über ein Aufbauschuljahr den
    Realschulabschluß und besuchte schließlich eine höhere Handelsschule
    im kaufmännischen Bereich, auf der er mit 18 Jahren Fachabitur
    machte.
    Die Familie war zwischenzeitlich von Göttingen über Flensburg, Gießen
    nach Höxter gezogen, ab seinem 12. Lebensjahr war der Angeklagte
    Halbwaise, da die Mutter Selbstmord begangen hatte. Auf Drängen des
    Vaters absolvierte der Angeklagte eine Lehre im Bereich Groß- und
    Einzelhandelskaufmann, die er 1993 erfolgreich beendete. Zu diesem
    Zeitpunkt, er hatte den Mitangeklagten Schmitz bereits über
    gemeinsame
    Computerinteressen kennengelernt, zog er ebenfalls auf Initiative des
    erwähnten Herrn Schi. nach München und arbeitete dort, wie unter
    Ziffer II näher geschildert werden wird. Auch er war bereits seit
    etwa
    seinem 12. Lebensjahr den Computern beinahe verfallen, statt
    Freundschaften zu schließen, was wegen der häufigen Umzüge der
    Familie
    auch nur schwer möglich war, saß er in seiner gesamten Freizeit vor
    dem Computer und erwarb sich auch dort unter seinem Pseudonym "Big
    Trumbler" einen gewissen Bekanntheitsgrad.

    Der Angeklagte hat 1993 geheiratet, seine Ehefrau arbeitet als
    Anwaltssekretärin und verdient derzeit ca. DM 3.300,00 netto im
    Monat.
    Der Angeklagte selbst hat inzwischen eine Einzelfirma gegründet und
    entwickelt Software. Sein Verdienst ist schwankend, derzeit hat er
    ein
    Auftragsvolumen von ca. DM 30.000,00 bis DM 40.000,00 abzuarbeiten,
    allerdings hat er auch Schulden in etwa gleicher Höhe. Die Familie
    bewohnt ein Haus, für das sie DM 1.200,00 Miete bezahlen muß; außer
    der Stiefmutter und der Schwiegermutter, die gelegentlich finanziell
    unterstützt werden, bestehen Unterhaltspflichten nicht.

    Der Angeklagte hat im 6. Lebensjahr wegen eines Herzklappenfehlers
    eine Herzoperation gehabt, Folgen sind für ihn heute nicht mehr
    erkennbar. Darüber hinaus hat er ebenfalls als Kind einen Unfall mit
    schwerer Gehirnerschütterung erlitten, weshalb er zwei Wochen im
    Krankenhaus zubringen mußte. Die Gehirnerschütterung ist aber
    folgenlos verheilt.

    Der Bundeszentralregisterauszug für den Angeklagten Schu. vom
    05.03.1998 ist ohne Eintrag.

    Der Angeklagte befand sich in diesem Verfahren in Untersuchungshaft
    vom 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München vom
    17.03.1994, der am 29.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Er wurde
    erneut festgenommen am 24.06.1994 aufgrund Haftbefehls des
    Amtsgerichts München vom gleichen Tage, der am 08.07.1994 außer
    Vollzug gesetzt wurde.

    II. Die beiden Angeklagten gehörten seit Jahren der
    Computerhackerszene an. Über ihre jeweils mit Modems versehenen
    Computeranlagen standen sie auch bereits in ihren früheren Wohnorten
    Neumünster (Schmitz) bzw. Höxter (Schu.) im Rahmen ihrer
    Hackertätigkeit
    miteinander in Kontakt. Aus dieser Zeit kannten beide auch den
    gleichfalls zur Hackerszene zählenden anderweitig Verfolgten W. Im
    Herbst 1992 lernte der Angeklagte Schmitz anläßlich einer
    Podiumsdiskussion auf der Orgatec schließlich den anderweitig
    Verfolgten Schi. kennen, der sich im Rahmen seiner Firma Fast-Comtec
    mit Herstellung und Vertrieb von Datensicherungsanlagen befaßte.

    Vor diesem Hintergrund waren beide Angeklagten zumindest an den
    nachfolgend beschriebenen Computerstraftaten beteiligt:

    A) Hacking von Firmenrechnern

    Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich Ende 1992,
    kamen Schi. und der Angeklagte Schmitz auf die Idee, man könne die
    beiderseitigen Computerkenntnisse gewinnbringend zusammenführen,
    indem
    man einerseits unter Ausnutzung vorhandener Schwachstellen in
    Rechenanlagen großer Firmen eindringe, dieses dokumentiere und auf
    dieser Grundlage die betroffenen Firmen dazu bewege, das von Schi. im
    Rahmen seiner Firma Fast Comtec vertriebene Datensicherungsgerät Macs
    als Sicherung gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die eigenen
    Datenanlagen zu installieren. Der Angeklagte Schmitz, der wußte, daß
    es
    W. gelungen war, in einen Rechner der Lufthansa AG einzudringen und
    dieses dokumentiert hatte, weihte unverzüglich den Angeklagten Schu.
    in diesen Plan ein. Beiden Angeklagten ging es dabei vorrangig darum,
    sich aufgrund ihrer Hackererfahrungen dauerhafte Einnahmequellen zu
    verschaffen. Zur Ausführung dieses Plans wurde zunächst über
    Mittelsleute der Lufthansa AG die Dokumentation (sogenanntes Capture)
    des Eindringens in einen ihrer Rechner zugespielt und daraufhin der
    bei der Lufthansa damals für Datensicherheit zuständige anderweitig
    Verfolgte A., den Schi. gleichfalls von der Orgatec 1992 kannte, auf
    die mangelnde Sicherung der Lufthansa-Rechenanlagen angesprochen. A.
    gründete daraufhin Anfang 1993 zusammen mit einem weiteren früheren
    Lufthansa-Angehörigen die Firma Infosafe GmbH, Möhrfelden-Walldorf,
    die die von den Angeklagten benannten Firmen bei der Behebung
    tatsächlicher oder vorgeblicher Sicherheitsmängel beraten und
    unterstützen sollte. Jedenfalls die beiden Angeklagten des
    vorliegenden Verfahrens beabsichtigten dabei von vornherein,
    gemeinsam
    mit Hilfe ihrer jeweiligen Rechneranlagen systematisch mit einem
    bestimmten SCAN-Programm des Angeklagten Schu. sich in das
    norwegische
    Data-Pak-Netz einzuwählen, dort gefundene sogenannte NUI`s (National
    User Identification), eine Art PIN-Nummern, die als Sicherung gegen
    unbefugten Zugang dienen, auszuspähen. Unter Verwendung dieser
    Zugangscodes wollten die Angeklagten sich über die sogenannte X
    25-Verbindung in das Datex-P-Netz der Deutschen Telekom einwählen.
    Bei
    dem Datex-P-Netz handelt es sich um ein parallel zum Telefonnetz
    geführtes Netz, das verschiedene Rechenanlagen untereinander
    verbindet. Nach Eindringen in das Datex-P-Netz sollten mit Hilfe
    dieses Programms durch rechnergesteuertes automatisches Anwählen der
    einschließlich Ortsnetzkennzahl jeweils acht- oder neunstelligen
    Rufnummern der Datex-P-Kunden der Deutschen Telekom flächendeckend
    alle Datex-P-Anschlüsse großer Firmen ausgespäht und abgespeichert
    werden. Mit Hilfe dieser so illegal erlangten Datex-P-Anschlußnummern
    renommierter Firmen wollten die Angeklagten sodann in deren
    Rechenanlagen eindringen, entsprechende Captures herauskopieren und
    diese sodann der Infosafe als Grundlage für ihre Beratertätigkeit
    vorlegen, damit diese ihren Kunden die von Schi. vertriebenen
    Sicherungsgeräte verkaufen konnte. Um diesem Vorhaben eine scheinbare
    rechtliche Grundlage zu verschaffen, insbesondere jedoch um sich und
    seinen Hinterleuten einen entsprechenden Honoraranspruch zu sichern,
    schloß der Angeklagte Schmitz am 08.03.1993 als sogenannter Sprecher
    der
    Gruppe X, hinter der sich die beiden Angeklagten sowie in der
    Anfangsphase der anderweitig Verfolgte W. verbargen, einen
    Beratervertrag mit der Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A..
    Danach sollten die Angeklagten als sogenannte Berater der Infosafe
    diese über solche Rechnersysteme von Infosafe-Kunden informieren, auf
    die sie Zugriff nehmen konnten, ohne selbst von den Infosafe-Kunden
    hierzu ausdrücklich ermächtigt worden zu sein. Um den Schein der
    Legalität zu wahren, ließen sich die Angeklagten unter Ziffer 3 Abs.
    2
    des Vertrages von Infosafe versichern, daß diese von den Kunden
    jeweils ausdrücklich ermächtigt sei, zur Durchführung des
    Vertragszwecks auf jedwede mögliche Art in deren
    Datenverarbeitungssysteme einzudringen und diese Ermächtigung auf die
    Beraterin auszuweiten. Tatsächlich beabsichtigten die Angeklagten
    jedoch von Beginn an, jeweils aus eigener Initiative in Rechenanlagen
    großer Firmen einzudringen und diese sodann unter Einschaltung der
    Infosafe durch diese als Kunden werben zu lassen. Als Gegenleistung
    sollten die Angeklagten nach Ziffer 4 dieses Vertrages neben einem
    Voraushonorar in Höhe von DM 20.000,00 für die Dauer des frühestens
    zum 31.12.1993 kündbaren Vertrages monatlich ein Honorar von DM
    6.500,00 erhalten, wenn mindestens ein erfolgreicher Zugriff im
    Leistungsmonat nachgewiesen wird. Tatsächlich erhielt der Angeklagte
    Schmitz von der Infosafe zunächst am 19.03. und 22.04.1993 DM
    20.000,00
    bzw. DM 6.500,00 in bar sowie in der Folgezeit bis zum 27.01.1994 per
    Scheck oder Überweisung von der Infosafe in 10 Raten weitere DM
    104.500,00, insgesamt also DM 131.000,00 an Honorar ausbezahlt. Diese
    Honorare wurden anfangs gedrittelt und nach dem Ausscheiden W.s im
    Sommer 1993 nur mehr zwischen den beiden Angeklagten geteilt.

    Da sowohl W. als auch Schi. im Großraum München ansässig waren, zogen
    Schmitz im April 1993 und Schu. im Mai 1993 nach dem Abschluß seiner
    Ausbildung als Industriekaufmann nach München und mieteten sich
    jeweils im Anwesen (...) ein, um von da an ihren Lebensunterhalt im
    wesentlichen nach dem beschriebenen Plan zu bestreiten. Um auch die
    enormen Telefongebührenkosten für das oft stundenlange
    rechnergesteuerte systematische Anwählen der Datex-P-Netz-Nummern zu
    sparen, wählten sie unter Verwendung der für den Anrufer kostenfreien
    0130-Nummern jeweils einen (automatischen) Operator der
    US-amerikanischen Telefongesellschaft AT & T an, gaben illegal
    erlangte sogenannte Calling-Cards unbeteiligter Anschlußinhaber von
    AT
    & T ein und wählten sodann sich in das norwegische Data-Pak-Netz ein.
    Hierdurch erweckten sie für die automatische Gebührenzählung von AT &
    T den Eindruck, die Verbindung ginge auf den Inhaber der
    Calling-Card-Nummer zurück und belastete zunächst diesen mit den
    anfallenden Gebühreneinheiten, während für die Angeklagten diese
    Dauerverbindungen "kostenlos" blieben. Den Angeklagten war aber
    bekannt, daß der Inhaber der Calling-Card-Nr. nach Widerspruch von
    Gebühren befreit wurde und der Schaden letztlich von der
    Telefongesellschaft getragen wurde.

    I. Aufgrund dieses Plans gelangten die beiden Angeklagten zu nicht
    genau festgestellten Zeitpunkten bis zum Jahresende 1993 mindestens
    in
    den nachfolgenden 8 Fällen durch mißbräuchliche Verwendung der
    Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT & T-Kunden auf deren Kosten
    oder
    Kosten der Telefongesellschaft und unter gleichzeitiger
    mißbräuchlicher Verwendung gescannter NUI`s und zugehöriger Paßwörter
    über das norwegische Data-Pak-Netz in das nach außen gegen
    unberechtigten Zugang geschützte Datex-P-Netz der Deutschen Telekom
    und kopierten von dort ohne Zustimmung die Anschlußnummern von
    insgesamt 2.170 deutschen Datex-P-Kunden, die sie in ihren eigenen
    Datenbestand abspeicherten, um sie anschließend für ihre Hackversuche
    bei deutschen Großfirmen zu verwenden.

    Im einzelnen handelt es sich zumindest um folgende auf dem AMIGA 2000
    des Angeklagten Schu. abgespeicherte Datex-P-Anschlußnummern auf
    folgenden Dateien:

    1. DH 1: ScanFiles/Buffer/BUFFER.Frankfurt: 180 Datex-P-Nummern,
    2. DH 1: ScanFiles/Buffer/Frankfurt. DATAPAK: 140 Datex-P-Nummern,
    3. DH 1: DevPac/hack/buffer.save: 560 Datex-P-Nummern,
    4. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/X25.*: 270 Datex-P-Nummern,
    5. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Dortmund txt: 70
    Datex-P-Nummern,
    6. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Bremen.txt: 170 Datex-P-Nummern,
    7. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scanns/Hamburg.txt: 400
    Datex-P-Nummern
    sowie
    8. DH 1: DavePac/hack/SprintNet/BUFFER/: 380 Datex-P-Nummern.

    Beiden Angeklagten war jeweils bewußt, daß sie sowohl die illegal
    erlangten Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT .& T-Kunden als auch
    die im norwegischen Data-Pak-Netz gescannten NUI`s unbefugt
    einsetzten, um einerseits sich die anfallenden Gebührenkosten zum
    eigenen Vorteil einem anderen zuzuschieben sowie andererseits die
    bestehende Zugangssicherung des Datex-P-Netzes zu durchbrechen. Sie
    handelten aus Eigennutz, um diese legal von Außenstehenden nicht zu
    erlangenden Anschlußdaten zu erlangen, um hiermit wiederum in die
    Rechneranlagen großer Firmen eindringen und die dabei erlangten
    Captures gewinnbringend verwerten zu können.

    Die Deutsche Telekom hat als Betreiberin des Datex-P-Netzes form- und
    fristgerecht Strafantrag wegen Ausspähens von Daten gemäß [27]§§
    202a,
    [28]205 Abs. 1 StGB sowie wegen Verrats von Geschäfts- und
    Betriebsgeheimnissen gemäß [29]§§ 17, [30]22 Abs. 2 UWG gestellt.

    II. Mit den - wie unter I. dargestellt - illegal erlangten
    Datex-P-Anschlußnummern drangen die beiden Angeklagten gemäß
    vorheriger Absprache gemeinsam in eine Vielzahl von Rechneranlagen
    größerer deutscher Institutionen und Firmen ein, die jeweils gegen
    den
    Zugriff Außenstehender durch entsprechende Zugangscodes gesichert
    waren. Zumindest in den beiden folgenden Fällen gelangten sie hierbei
    auch an geheim gehaltene Interna, die sie unbefugt auf ihre eigene
    Rechneranlage kopierten, um sie zum eigenen Vorteil an Dritte
    weiterzugeben und zu verwerten. Im einzelnen handelt es sich dabei um
    folgende 2 Fälle:

    1. Zwischen dem 26.08. und 09.09.1993 drangen die beiden Angeklagten
    nach Einwahl über den Datex-P-Netz-Anschluß des Deutschen
    Beamtenbundes, den sie wie beschrieben illegal ausgekundschaftet
    hatten, in dessen Rechnersystem unter unbefugter Verwendung eines
    passenden Zugangscodeworts, das den ungenehmigten Zugang Dritter
    verhindern sollte, ein und kopierten dabei zumindest Aufstellungen
    über aktuelle Beitragsstände von Landesverbänden, entsprechende
    Ausgleichszahlungen und hierzu geführte Korrespondenz sowie
    verbandspolitische Korrespondenz u.a. mit dem Bundeskanzler auf ihre
    eigene Rechneranlage. Dabei handelten sie in der Absicht, einerseits
    diese Captures zum eigenen Nutzen wie beschrieben der Infosafe als
    Grundlage für deren Verwertungsaktivitäten vorlegen zu können,
    andererseits sie dem Magazin Focus vorzulegen, damit dieses sie
    veröffentlichen und damit dem Deutschen Beamtenbund entsprechenden
    Schaden zufügen und gleichzeitig zum Vorteil der Angeklagten durch
    eine möglichst auffällige Berichterstattung ein entsprechendes
    Meinungsklima hervorrufen sollte, das wiederum die Verwertungschancen
    der Infosafe und damit auch der Angeklagten fördern sollte.
    Tatsächlich gaben die Angeklagten entsprechend ihrem Plan die
    unbefugt
    erlangten Captures aus dem Rechner des Deutschen Beamtenbundes in der
    Folge an das Magazin Focus weiter, das sie jedoch in der Ausgabe vom
    20.09.1993 entgegen der ursprünglichen Absicht aufgrund einer
    entsprechenden einstweiligen Verfügung nicht unmittelbar
    veröffentlichte, sondern nur eine Kurzmeldung abdruckte, wonach die
    Angeklagten unter ihrem jeweiligen Pseudonym "Kimble" bzw. "Big
    Brother" das Datensystem des Deutschen Beamtenbundes angezapft und
    dabei "halbinterne" Daten erlangt hätten.

    Auch an die Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A. gab Schmitz
    das
    Beamtenbund-Capture nach vorheriger Absprache mit Schu. weiter. Zu
    einem Vertragsabschluß oder Gesprächen hierüber zwischen Infosafe und
    Beamtenbund kam es jedoch nicht.

    Der Deutsche Beamtenbund hat wegen dieser Vorgänge form- und
    fristgerecht Strafantrag gestellt.

    2. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt, jedenfalls nach dem
    29.06.1993, drangen die beiden Angeklagten in gleicher Absicht
    wiederum mit der Rechneranlage des Angeklagten Schu. noch einmal über
    die Datex-P-Netz-Anschlußnummer, die sie gemäß Ziffer I illegal
    erlangt hatten, in den Rechner der Firma ICL Technology GmbH in Fürth
    ein und kopierten aus den dortigen Datenbeständen u.a. ein
    Kundenverzeichnis sowie verschiedene Rechnungen an Kunden auf ihr
    eigenes Gerät. Auch hier überwanden sie die Zugangssperre für
    unbeteiligte Dritte durch Eingabe der entsprechenden Codewörter, die
    sie entweder systematisch ausgekundschaftet oder auf sonstige Weise
    unbefugt erlangt hatten. Ob das entsprechende Capture tatsächlich an
    die Firma Infosafe, deren Geschäftsführer, den anderweitig Verfolgten
    A. oder andere Personen weitergereicht wurde, konnte nicht sicher
    festgestellt werden.

    Die Firma ICL Technology GmbH hat form- und fristgerecht Strafantrag
    gestellt.

    B) Mißbrauch von Calling-Cards

    Nach ihrem Umzug nach München betrieben die beiden Angeklagten von
    ihren jeweiligen Wohnungen in der (...) auf ihren umfangreichen
    Computeranlagen zumindest ab Frühsommer 1993 sogenannte
    Bulletin-Boards (BBS), eine Art elektronisches schwarzes Brett bzw.
    elektronischer Briefkasten, die per Modem über das Telefonnetz mit
    gleichartigen Computeranlagen Dritter in Verbindung stehen.
    Hauptaufgabe einer solchen BBS ist es, Nachrichten zu speichern und
    in
    bestimmtem Umfang anderen BBS-Benutzern zugänglich zu machen, die
    sich
    ihren Inhalt auf ihren eigenen PC "kopieren" können. Die BBS des
    Angeklagten Schu. war unter Angehörigen der Computerszene unter dem
    Namen "Hackreaktor", diejenige des Angeklagten Schmitz unter dem
    Namen
    "House of Coolness" bekannt.

    Neben dem reinen Nachrichtenaustausch mit zahllosen Mitgliedern der
    weltweiten Computerfreakszene verwendeten die beiden Angeklagten die
    in ihren getrennten Wohnungen jeweils um zwei AMIGA-Rechner der Typen
    2000 und 3000 gruppierten umfangreichen EDV-Anlagen, an die im Falle
    Schu. mindestens fünf sowie im Falle Schmitz mindestens zwei Modems
    angeschlossen waren, bis zu ihrer ersten Festnahme am 16.03.1994
    vorwiegend auch zu den nachfolgend beschriebenen Straftaten im
    Zusammenhang mit sogenannten Calling-Cards unbeteiligter Kunden der
    amerikanischen Telefongesellschaften AT & T und MCI. Mit Calling-Card
    sind hierbei bloße Zahlencodes einschließlich der persönlichen
    PIN-Nummern existierender Telefonkarten einzelner Kunden der
    genannten
    Gesellschaften zu verstehen, die als bloße Daten ohne Verkörperung in
    einem materiell greifbaren Träger von einer Datenanlage zur anderen
    elektronisch übertragen werden. Hierbei arbeiteten beide Angeklagte
    nach gemeinsamer Absprache gezielt zusammen, um sich durch den
    Vertrieb derartiger Calling-Cards sowie durch deren mißbräuchliche
    Verwendung ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Um dieses Geschäft in
    großem Stil fortsetzen zu können, hatten sie im Zeitpunkt der
    Festnahme bereits unter falschem Namen eine neue größere Wohnung
    angemietet und weitere 25 Modems besorgt, um die Umsätze entsprechend
    steigern zu können. Im einzelnen handelt es sich um folgende
    Straftaten:

    I. Ab etwa Frühsommer 1993 besorgten sich die beiden Angeklagten von
    Angehörigen der US-amerikanischen Hackerszene in großem Stil
    Calling-Cards, die diese sich - wie beide Angeklagten wußten -
    unbefugt durch eigenes Ausspähen oder unter Vermittlung ungetreuer
    Mitarbeiter von Telefongesellschaften beschafft hatten. Diese
    Calling-Cards gaben die Angeklagten ihrerseits, soweit sie sie nicht
    selbst - wie unter Ziffer II und III dargestellt - zum "kostenlosen"
    Telefonieren auf Kosten der tatsächlich berechtigten Nummerninhaber
    verwandten, über ihre BBS gegen entsprechenden Aufpreis an weitere
    Mitglieder der Hackerszene ab. Dabei war ihnen klar; daß auch diese
    die Calling-Cards ausschließlich zum "kostenlosen" Telefonieren in
    betrügerischer Absicht verwenden würden. Sowohl der Ankauf durch die
    Angeklagten als auch die Weitergabe an Dritte erfolgte jeweils
    dergestalt, daß die Beteiligten die jeweils verfügbaren
    Calling-Card-Nummern listenweise auf Dateien ihrer jeweiligen
    Computeranlagen, die Interessenten per Modem auf ihre jeweils eigenen
    Anlagen übertragen konnten, zum Verkauf anboten. Nach Einigung über
    Menge und Preis gewährte der jeweilige Verkäufer dem Käufer durch
    Bekanntgabe des jeweiligen Zugangscodes den Zugriff auf die eigene
    Anlage, so daß dieser die entsprechenden Daten auf die eigene
    EDV-Anlage übertragen konnte.

    Als Einkäufer trat auf seiten der Angeklagten vorwiegend Schmitz auf.
    Dieser bezog die Calling-Cards überwiegend von einem Kreis von
    Hackern, der dieswegen vor einem US-Bundesgericht in North-Carolina
    unter Anklage gestellt wurde. Insgesamt besorgte der Angeklagte
    Schmitz
    auf die beschriebene Art mindestens 2.238 derartiger
    Calling-Card-Nummern unbeteiligter Kunden der beiden
    US-amerikanischen
    Telefongesellschaften AT & T sowie MCI. Hiervon entfallen 1.999
    Nummern auf AT & T und 239 Nummern auf MCI. Je nach Bezugsmenge
    kostete jede Calling-Card die Angeklagten zwischen 1,75 Dollar und
    etwa 400 Dollar. Insgesamt überwies der Angeklagte Schmitz für sich
    und
    Schu. an die Lieferanten zwischen 06.05.1993 und 07.03.1994 in 15
    Einzelraten DM 29.116,11. Die auf die geschilderte Art absprachegemäß
    von Schmitz für beide Angeklagten gemeinsam besorgten Calling-Cards
    vertrieben sodann beide gemeinsam über ihre jeweiligen BBS gegen
    einen
    im einzelnen nicht mehr feststellbaren Aufpreis von etwa 1,00 bis
    3,00
    Dollar je Nummer an weitere Abnehmer aus der Hackerszene, denen es
    ebenso wie den Angeklagten klar war, daß sie selbst zur Verwendung
    dieser Nummern nicht befugt waren und denen es ebenso wie den
    Angeklagten lediglich darauf ankam, auf Kosten der tatsächlich
    berechtigten Kunden der jeweiligen Telefongesellschaften telefonieren
    zu können. Den Angeklagten ihrerseits ging es darum, den
    Interessenten
    die tatsächliche Grundlage für dieses Vorhaben zu verschaffen und
    gleichzeitig selbst auch mit den Calling-Cards, die sie nicht selbst
    wie unter II und III dargestellt mißbräuchlich verwenden wollten,
    Einnahmen zu erzielen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu
    können. Da im einzelnen nicht feststellbar war, wann an welche
    Abnehmer wie viele Calling-Cards weitergegeben und welche Nummern von
    welchen Abnehmern im einzelnen in betrügerischer Absicht verwendet
    wurden, wird zugunsten beider Angeklagten davon ausgegangen, daß
    sämtliche Mißbrauchsfälle Dritter, die unter Verwendung von
    Calling-Card-Nummern, die über die beiden Angeklagten besorgt worden
    waren, in einem einzigen automatisierten Vorgang geschehen sind.

    Wie von den Angeklagten vorhergesehen und beabsichtigt, wurden zu im
    einzelnen nicht bekannten Zeitpunkten zwischen Mitte 1993 und Mitte
    1994 die auf den Festplatten ihrer Computeranlagen gespeicherten
    illegal erlangten Calling-Card-Nummern laut der 47-seitigen
    Auswertungsliste des LKA im Abschnitt I des Beweismittelbandes B 5
    mit
    Ausnahme der unten unter II und III dargestellten eigenen
    Mißbrauchsfälle durch im einzelnen unbekannte dritte Personen in
    betrügerischer Absicht zum "kostenlosen" Telefonieren auf Rechnung
    der
    tatsächlich berechtigten Nummerninhaber mißbraucht, wodurch ein
    Gesamtschaden in Höhe von 1.067.914,26 US-Dollar entstand. Dabei
    wählten die von den Angeklagten durch Beschaffung der Calling-Card
    unterstützten im einzelnen unbekannt gebliebenen Täter -
    möglicherweise rechnergesteuert und automatisiert - über die
    kostenfreien 0130-Nummern die betroffenen Telefongesellschaften AT &
    T
    bzw. MCI an und gaben nach Erreichen des jeweiligen (automatischen)
    Operators die Calling-Card-Nummern der unbeteiligten Kunden der
    Gesellschaft sowie die eigentliche Zielnummer ein. Die an diese
    Schaltung gebundene Gebührenzählung belastete daraufhin automatisch
    die tatsächlich berechtigten Inhaber der eingegebenen
    Calling-Card-Nummern mit den angefallenen Gebühreneinheiten.
    Insgesamt
    ermöglichten die Angeklagten durch die Beschaffung der vorliegenden
    Calling-Card-Nummern den im einzelnen unbekannten Dritten scheinbar
    kostenlose Telefonate zu Lasten der tatsächlich berechtigten Personen
    im Gegenwert von 1.067.914,26 US-Dollar.

    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 06:55:00
    Beitrag Nr. 2 ()
    @Vepophilis

    Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert, bekannt sind?!?

    Mein Lieber, Du scheinst Dir über den Stellenwert eines Hackers nicht ganz im Klaren zu sein, den dieser in unserer Gesellschaft durchaus geniesst. Solche Jungs haben gemeinhin ein wenig mehr drauf, als Spenden zu kassieren, andere die Drecksarbeit machen zu lassen oder Haffa-like als grosspuriger Möchtegern und Blender aufzutreten.
    Unterschätze also nicht den Bonus des Underdogs mit dem Robin Hood-Charme.

    Und dass jemand versucht, Kohle zu machen........also das ist in unserer Gesellschaft ja mitlerweile fast schon eine Tugend! So normal und selbstverständlich wird das betrieben...:laugh:

    Stell also hier keine Steckbriefe ins Netz, sondern gestehe jedem Menschen jene Wandlungsfähigkeit zu, die auch Du für Dich bestimmt gerne in Anspruch nimmst. Oder nicht?

    Ausserdem ist es ja wohl vollkommen unangebracht, im Zusammenhang mit LBC Kimble anzuprangern. Wer hat denn die Karre an die Wand gefahren?!? Er etwa???

    Nun lass mal die Kirche im Dorf und harre der Dinge, die da kommen werden. Im Übrigen, brauchst doch da nicht mitzocken...dann verlierste auch nix.

    Alles klor?

    Nix für ungut

    mfG
    Roger
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 07:35:44
    Beitrag Nr. 3 ()
    stimmt - er ist ja auch nur wegen Betrug (zusätzlich zu
    der Computerkriminalität-Causa) vorbestraft und zog eine
    Zeit lang mit einem Doktortitel durch die Lande

    harmlos eigentlich - übrigens frag mal nen Hacker was
    er von Kim Schmitz (und seinen Fähigkeiten als eben
    solcher) hält
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 07:41:12
    Beitrag Nr. 4 ()
    @Vepophilis

    Hast meine Eingangsfrage nicht beantwortet.

    Sag mal, machst Du hier einen auf Kenneth Starr aus Germany?
    Jäger der verlorenen Moral? Was bisten Du für einer???

    Sehr befremdlich.....also, Frage beantworten!


    Roger
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 07:42:03
    Beitrag Nr. 5 ()
    Trotzdem bleibt dieser Kim, der mit seiner KimvestorAG selbst an den NM gehen will eine vertrauensunwürdige Gestalt, dem ich nicht über den Weg traue. Sein Engagement bei Letsbuyit spricht ja wohl auch Bände. Der Mann liebt das Zwielichtige. Ich bin für jede Aufklärung dankbar!!!
    Zitat
    Antwort
    0

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    schrieb am 27.01.01 07:52:30
    Beitrag Nr. 6 ()
    hintenrum_schlag

    darauf antworte ich später....(zwielichtig.....war ja schon wieder klasse)

    und wahrscheinlich gibts nachher den Kenneth Starr Thread.

    Selbst Schuld!


    Roger
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 08:01:49
    Beitrag Nr. 7 ()
    silent_hit:

    Warum willst Du denn Aufklärung.
    Ist doch sch..egal, was das für einer ist.
    Let`s ist ein Zockerwert oder hältst Du die für `ne Langfristanlage?
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 08:57:45
    Beitrag Nr. 8 ()
    sag mal Roger, was ist los mit dir?

    >Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert,
    bekannt sind?!?

    meinst du das mit Eingangsfrage? Ich hatte das Urteil noch auf Platte und bin der Meinung
    dass es einige hier interessieren koennte. Wenns dich nicht interessiert
    musst dus ja nicht lesen. Typen treiben sich hier rum...

    übrigens wer Kim Schmitz tatsächlich für einen Hacker hält sollte vielleicht
    öfter de.org.ccc lesen...

    Zitat Kim:

    ------------------------------------

    RTL zahlt nicht genug..... aber spätestens in 3 Jahren ist
    ausreichend Liquidität vorhanden, um einen eigenen Fernsehsender zu
    gründen.
    Bei "KIMBLE TV" wirds dann folgende Sendungen geben:

    11:00 Wasch Dich, mit unserem Moderator und Hygiene-Experten Wau
    Dänemark, Themenschwerpunkte: Schuppenflechte auf der Zunge und mutierte
    Riesenvollbartläuse.

    11:03 Der flüßige Stuhl, die heitere Talkrunde mit Lutz Donnerkacke.

    12:00 Die Drei vom Schlüsseldienst, unsere spannende Krimiserie mit
    Steffen "machmaldietürauf" Werneriehihi.

    13:00 The Kimsons, der Comicspaß für jung und alt mit Bart Kimson.

    14:00 Telekim, eine Dauerwerbesendung der Deutschen Telekim AG.

    17:30 Preiset den Herrn, die tägliche, interaktive Maraton-Preisung
    des Data Protect Schöpfers und geistlichen Führers aller Computerhacker,
    dem Urvater des CCC, dem Erbauer von ROM, dem einmaligen, unglaublichen,
    fantastischen, unschlagbaren, unwiederstehlichen, genialen, humorvollen
    und überdimensional intelligenten........ K I M "G O T T" S C H M I
    T Z .

    22:00 Preiset den Herrn Teil 2, wie 17:30, nur diesmal nonstop und
    ohne Werbeunterbrechung.

    04:00 Dr. Kimble auf der Flucht, ein atemberaubender Erotikfilm. In
    den Hauptrollen Kim Schmitz und Laura Flucht.

    04:01 ANDY, unsere Talkshow mit Star-Moderator Andy Müller Maguhn zum
    Thema: Vorzeitiger Samenerguß.

    05:00 IRC, die Liveübertragung der Chat-Ereignisse im Channel #Kimble.

    06:00 ÖkoABC, unser Naturmagazin mit Wuff Niederlande, Thema: Neues
    Medikament gegen Struppelfrisuren aus einer Mixtur von handgewebten
    Kellerasselscharmhaar und gepresstem Ochsenfroschvotzenleder.

    07:00 - 11:00 Preiset den Herrn Teil 3

    ------------------------------------

    Quelle ist ein alter Kim-Log:
    http://www.onlinesicherheit.de/archiv/fun/kimble.txt


    lg,
    Kenneth Starr
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 09:02:04
    Beitrag Nr. 9 ()
    Lass doch den Mann in Ruhe, scheint ja der pure Neid zu sein!
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 09:04:00
    Beitrag Nr. 10 ()
    @roger11
    Ich wüßte nicht, daß silent "hintenrum" heißt - aber das ist Dir wohl genauso egal wie die Vergangenheit der Leute, denen Du Dein Geld anvertraust. Übrigens, wenn Du Dich nicht für das interessierst, was war, dann hältst Du wohl auch bei Aktien nichts von Charts. Die zeigen nämlich auch nur, was war. Trotztdem schaut alle Welt drauf, um nämlich was für die Zukunft daraus abzulesen. Und so ist es auch mit dem Lebenslauf eines Kim Schmitz - man versucht halt zu erahnen, was dieser Investor wohl im Schilde führt. Für seriös im klassischen Sinne halte ich den jedenfalls nicht.

    Und Hacker sind für mich nun nicht gerad große Vorbilder. Sie begehen Straftaten unter dem Deckmäntelchen der Aufklärung, sind aber doch nur Kriminelle, die für die von ihnen angerichteten Schäden leider nicht in gebührendem Maß zur Verantwortung gezogen werden. Sicherheitslücken wird es immer geben, aber gibt das einem das Recht, sie einfach auszunutzen? Ich laufe auch nicht durch die Gegend und schmeiße Schaufensterscheiben ein, um den Ladenbesitzern ganz selbstlos zu demonstrieren, wie leicht man bei ihnen einbrechen kann.
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 09:04:24
    Beitrag Nr. 11 ()
    niedlich, diese LBC-Aktionäre..

    neidisch auf Doppelkimm? hm, weswegen? kennst du mich? :)
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 09:31:15
    Beitrag Nr. 12 ()
    alter Schwede Du holst aber richtig was aus
    der Kiste hervor.Frag ich mich schon wieder was Du für
    einer bist??!!
    o.k.Aufklärung iss immer gut doch wer bitte will hier
    tatsächlich langfristig investieren?

    Und ich will nicht wirklich wissen was der alles
    für Sch.... am stecken hat hauptsache er
    investiert die 50 Mille!Und mit
    Lets-Zock geht es weiter......
    Was später mit seinem Börsengang wird
    will ich doch heute noch nicht wissen !
    Good Trade uns allen
    Tradef1
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 10:24:13
    Beitrag Nr. 13 ()
    für die 50 Mio. wär ich nicht besonders optimistisch - das war nur ein
    letter of intent und er an der 4 Mio-Finanzierungsrunde nur beteiligt - und
    diese Beteiligung sollte er doch wieder rein haben, schliesslich wurde
    der Wert von LBC ja um etwa 70 Mio. Euro in der Spitze gesteigert ;)

    übrigens meinte nicht Kim wörtlich daß sich Pro7 mit ihm an der Finanzierungsrunde
    beteiligt habe und dementierten diese nicht umgehend? eine glatte Lüge also (auch recherchierbar
    in den w:o-News

    Kim hatte schon immer kriminelle Energie, viele Leute können heute noch ein Liedchen
    davon singen.. - im Inter- und Usenet findet ihr noch tonnenweise Material..

    lg,
    Kenneth Starr
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 10:36:28
    Beitrag Nr. 14 ()
    Wer einmal klaut wird es wieder tun.
    Wer einmal kriminell geworden ist, wird es immer wieder sein. :)

    Und wenn in ein paar Wochen die Meldung kommt "LBC ist doch nicht zu retten" schreien alle hurra hurra der Neue Betrügermarkt ist wieder da.

    Genau mit solchen Aktionen wird auch der letzte interessierte Großinvestor vom Neuen Markt vergrault.

    Glaubt mir, es geht keine 6 Monate mehr bis die Lügenblase Neue Markt vollständig zusammenbricht und nie mehr auferstehen wird.
    Die Firmen die gut sind und noch was von sich halten, sollten schnellstens das Seqment wechseln bevor es zu spät ist. :(
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 10:51:37
    Beitrag Nr. 15 ()
    Mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich doch selber. So ein Schwachsinn. Es gibt genügend schwarze Schafe am Neuen Markt, da sind wir uns wahrscheinlich sogar einig. Aber deshalb alles über einen Kamm zu scheren, spricht von ziemlicher Naivität!!! Der Neue Markt wird weiter volatil laufen. Aber sich langfristig durchsetzen. Es wird wohl einige delistnings geben und auch Skandale. Mehr nicht. Aber probiers halt mal mit Allianz Aktien, vielleicht kannst dann wieder ruhig schlafen!!!
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 11:00:37
    Beitrag Nr. 16 ()
    Mit welcher Unbefangenheit geschrieben wird ist schon erstaunlich. :laugh:

    Leute, wenn der Neue Markt nicht durch designated sponsors aufrecht erhalten würde, wären rund ein Drittel aller notierten Unternehmen bereits jetzt schon tod am Boden und hätten tagelang überhaupt keinen Handel.
    Ihr glaubt doch selbst nicht das Fonds noch viel Geld in den Nemax pumpen. Es gibt noch einige ausgewählte Werte, doch das ist die absolute Minderheit.

    Auf deutsch:
    Der Neue Markt wird nur noch von Altaktionären und vielen (nicht alle) naiven Anlegern getragen. Diese Sockel sind so weich, ein Zusammenbrechen ist fast unumgänglich.

    Ihr denkt ihr habt den Ausverkauf am Neuen Markt bereits erlebt ??? Hahahaha!
    Spätestens dann wenn Amerika wieder einknickt vollzieht der Nemax das, was er bereits in der ersten Januarwoche getan hat: Kursverluste von 5-10% jeden Tag. Und das wird über Wochen so gehen =))) kein Fond platzt, sondern ein ganzer Index !!!

    Solche Verbrecher wie Kimble und LBC tragen dazu weiter bei.
    Die gehören nicht ins Fernsehen oder an die Börse, sondern lebenslänglich in den Knast!
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 11:06:04
    Beitrag Nr. 17 ()
    Mal ehrlich wer traut der Fettbacke denn 2 cm weit?


    mfg a.head
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 11:10:18
    Beitrag Nr. 18 ()
    Ein Verbrecher will eine Abzockerfirma angeblich retten, die in Rekordzeit das Geld von Anlegern verbrannt hat. Wer da von Seriosität spricht, dem ist wohl nicht zu helfen. Kriminell war, aber ist er geheilt? Für mich kein Vorbild sondern abschreckend!
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:04:50
    Beitrag Nr. 19 ()
    Gauner gegen Gauner ?

    Ich sehe bereits die Aufrufe zu Klagsgemeinschaften, Heulen und Wehklagen und Threads wie "Wie sage ich meiner Familie, daß ich das Urlaubsgeld verspielt habe ?"

    Kursziel: 0,0 Euro !

    Grüße Germanist
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:04:52
    Beitrag Nr. 20 ()
    diese `er ist reich, deshalb muss er was draufhaben und ein Guter sein`-Gelaber
    bringt einem ja das Frühstück wieder hoch...

    wie gesagt im Internet findet sich auch tonnenweise Material
    darüber _wie_ er zu dem Geld gekommen ist - und `genial` war daran
    beileibe nichts..
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:11:17
    Beitrag Nr. 21 ()
    DANKE Venophilis.

    Ich denke, damit ist SPÄTESTENS jetzt jedem alles klar.

    Die ganze Geschichte war schln zu unseriös, jetzt hat es für mich auch
    einen kriminellen Charakter.

    Der Typ hat doch NIEMALS "einen Fond mit 50 Millionen".

    NIE.

    Von 1998 (Urteil) bis jetzt soll er sich von Miniaufträgen
    zum Millioneninvestor entwickelt haben?
    Lächerlich.
    Rechtlich kann er auch nur im Hintergrund stehen, der bekommt
    doch keine Managmentgenehmigung für einen Fond vom Bundesamt.


    Never.

    Und LBC hat sich noch tiefer reingeredet, da wird strafrechtlich
    mit Sicherheit noch was auf die zukommen, wenn sie pleite sind.
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:20:18
    Beitrag Nr. 22 ()
    Habt ihr den gar nicht verstanden was es sich mit der Sache Kim Spitz und LBC auf sich hat ???

    Kimberli will mit seiner Firma in diesem Jahr an den Neuen Markt.

    Folglich rettet er
    a) LBC mit rund 4 Mio. vor dem Konkurs
    stellt
    b) weitere 50 Mio. in Aussicht
    und hat
    c) bei seinem Börsengang eine zigfache Überzeichnung seiner Aktien zu vermelden und geht als Milliadär in Frührente.
    Warum? Weil viele von euch Pappnasen den Buben jetzt vergöttern und folglich unbedingt Aktien von ihm haben müssen. Schliesslich ist das ein moderner Robin Hood der eine kleine Internetfirma vor der Pleite bewahrte.

    Kim Schmitz + LBC ist nichts anderes als ein riesiger PR-Gag hinsichtlich seines eigenen Börsengangs !!!
    Andere Unternehmen steckten dafür 2stellige Millionenbeträge in Fernseh- und Printwerbung, er steckt lächerliche 4 Mio. in eine Pleitefirma und hat womöglich einen Großteil davon bereits im Vorfeld wieder per Insiderhandel herausgeholt. :D

    Und wieder wird der Staatsanwalt tatenlos zugucken. :(
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:28:19
    Beitrag Nr. 23 ()
    aktioneuse: er hat nen Fonds mit weit mehr als 50 Mio., dafür braucht er auch
    keine Genehmigung weil es ein VC-Fonds ist, nur wird das Geld daraus nie bei LBC
    landen (Letter of Intent - da kommt am Ende eine meldung a la `die due diligence
    kam leider zu einem negativen ergebnis`) - selbst Doppelkimm hat sowas wie gesunden
    Menschenverstand (Restbestaende die noch nicht von Psych- und Neurosen aufgefressen sind)


    germanasti, kurz und prägnant erkannt worums geht - gratulation.
    eins (auch wenns womöglich tatsächlich das einzige ist) kann Doppelkimm
    nämlich wirklich gut: blenden (manche mögen es auch PR nennen)

    ich kenn ihn nicht erst seit Donnerstag und ein sehr guter Freund von mir
    kennt ihn und seine Machenschaften seit fast einem Jahrzehnt..

    ich kann nur sagen de.org.ccc - dort bricht kollektiver Brechreiz aus
    wenn ihr was über `Hacker` Kimble wissen wollt - und das ist nun wirklich
    keine Amateuertruppe und LBC wird ihnen wohl am A**** vorbei gehen..

    lg,
    Vepo
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 12:34:32
    Beitrag Nr. 24 ()
    Halt!

    Ich hatte es auch schon erkannt, schon gestern...:)
    (mit der PR).

    Aber zusätzlich habe ich Zweifel mit den 50 Millionen.
    Kannst Du mir das mal erklären?
    Wer steckt denn da Geld rein?


    Und was hat BMP mit der Sache zu tun?
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 14:16:41
    Beitrag Nr. 25 ()
    Das Netz ersetzt die Couch....und macht Psychiater arbeitslos.
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 15:41:12
    Beitrag Nr. 26 ()
    Hoffentlich verschluckt sich Kim nicht an LBC, das scheint doch ein zu großer Brocken für Kimble zu sein.


    i.G. zu diesem Steak ;)


    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 15:47:39
    Beitrag Nr. 27 ()
    Ich fordere eine baldige Umbenennung in Lets-diet.com :laugh:
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 27.01.01 16:16:24
    Beitrag Nr. 28 ()
    So sieht es aus, wenn die inkubationszeit bei Rinderwahn nur 2 Sekunden lang ist.

    Klarer Fall: Symptome für Kreutzfeld Jakob sind eindeutig!

    :D
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 10:41:23
    Beitrag Nr. 29 ()
    schade, dass EuramS vorbehaltlos nachplappert was Freund Doppelkimm auf seiner Website erzählt von NASA Citibank und Pentagon - Fakt ist, dass er keine einzige dieser Organisationen gehackt hat, dies haette man durch einfache Recherche im Internet oder beim CCC herausfinden können (die immer wieder kolportierten 250 Mio. Euro Vermögen sind natürlich auch Unsinn und errechnen sich so, daß Kim seine Kimvestor AG mit 250 Mio. Euro bewertet (kein Euro Umsatz, 3 mehr als kränkelnde Beteiligungen, enorme Verluste)

    schade, dass EuramS nichts von seiner anderen kriminellen Vergangenheit als Betrüger (vorbestraft) und Titelschwindler (vorbestraft) schreibt - die Computerkriminalitäten scheinen ja als Kavaliersdelikt zu gelten (dabei kamen übrigens Privatleute zu Schaden, keine multinationalen Konzerne - hier ging es von Anfang an ums kriminelle geldverdienen, von Hacker-Ethik war nie die Spur

    gar nicht schade, dass der EuramS-Verriß allemal so gut gemacht ist um Freund Doppelkimm und LBC weiter zu diskreditieren und zweitere am Montag wohl in die weite Tiefe zu schicken

    gar nicht schade, dass somit noch reichlich Material für `Aufdecker` geboten ist (Stern und Spiegel sind seit jeher auf solche Typen `nicht sonderlich gut` zu sprechen - ums mal harmlos zu formulieren)

    alles in allem schöner Artikel

    lg,
    Vepo
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 10:57:35
    Beitrag Nr. 30 ()
    Mein Gott bist du schlecht!!!!!!
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 11:00:34
    Beitrag Nr. 31 ()
    @alle

    schlimm, daß eine eutsche Zeitung so einen subjektiven und falschen Dreck schreiben darf, ohne verboten zu werden. Die EamS hat wieder mal meinen Eindruck bestätigt.

    Aber wahrscheinlich werden sie ihr Ziel erreichen und LBC am Montag drücken. Vielleicht aber auch nicht.

    PS: Immerhin haben die Basher, allen voran Germanasti, jetzt wieder einen Grund sich aufzugeilen. Gönnen wir es ihnen. ;)

    JO
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 11:06:28
    Beitrag Nr. 32 ()
    ich glaube ihr wuerdet eure Mutter verkaufen, solang nur eure Aktien steigen - ihr habt kein bißchen Stolz und hängt euer Fähnchen permanent in den Wind

    einfach nur peinlich
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 11:42:31
    Beitrag Nr. 33 ()
    ...danke Vepophilis. Ich finde solche Beträge sehr gut. Wie schnell wird so eine Aktie unrecherchiert gekauft, wenn solche %Steigerungen locken.

    JuliaF hat es trefflich formuliert, was es über die Anderen zu denken gilt, die solche "Geschäftemacher" auch noch verteidigen. :mad:
    Zitat
    Antwort
    0
    Avatar
    schrieb am 28.01.01 11:47:52
    Beitrag Nr. 34 ()
    Stimmt JuliaF., aber egal, denn wer bei solchen Typen "anlegt"
    geht irgendwann unter.

    Nach einem bisserl Recherche kann ich den Initiator des
    Threads nur bestätigen: völig verhasst in der Hackerszene,
    angeblich schon Offenbarungseid geleistet, usw.

    Der Typ ist einfach nur ekelig.
    Und www.fatsdiet.com hilft ihm auch icht weiter.

    Aber-mit den 50 Millionen, da warte ich noch auf eine
    Erklärung, da habe ich nichts zu gefunden, genauso bisher
    erst wenig zu BMP.


    Hilfe!
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    schrieb am 28.01.01 13:00:17
    Beitrag Nr. 35 ()
    ich glaube ihr wuerdet eure Mutter verkaufen, solang nur eure Aktien steigen - ihr habt kein bißchen Stolz und hängt euer
    Fähnchen permanent in den Wind

    einfach nur peinlich


    ------------------------------------

    kann ich nur unterschreiben
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 13:08:36
    Beitrag Nr. 36 ()
    @JavierOxtoa: Du bist wirkliklich bedauernswert. Recherchier mal gründlich un Du wirst merken, was hier für Betrüger am Werk sind. Laß mich raten, Du bist richtig teuer eingestiegen und klammerst Dich an jeden Strohhalm, der vorbeischwimmt. Hoffnung ist vor allem an der Börse trügerisch. Notbuyit ist Dreck, der S. ist ein Krimineller und zockt hier richtig gut ab. Keine Bewunderung, sondern Verachtung wird ihm entgegenschlagen, denn über kurz oder lang erwischt es solche Leute dann doch, besonders wenn sie den Hals nicht voll genug bekommen. V., Deine beiträge sind hervorragend!
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 13:26:15
    Beitrag Nr. 37 ()
    @ Germanasti: Du hast die Taktik von KS gut erkannt. Allerdings wird er keinen Rückzieher machen, wie du denkst. Er will sich als Retter von LBC zeigen, um Interesse für seinen eigenen Börsengang zu erzeugen. Da verspricht man nichts, was man nicht auch einhalten kann. Die Wiedergeburt von LBC hat also erst begonnen.

    @ Vepophilis (ist das was ähnliches wie Syphilis?)
    Nachdem ich mir deine Postings in diesem Thread angesehen habe, wurde es mir klar: Du bist ein kleiner neidischer Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles. Dass dort niemand zu finden ist, der KS seine Kohle gönnt, ist klar. Tja, entweder hat mans oder man hats nicht.
    Und beim Hype warst du auch nicht dabei. Armer Kerl/Armes Mädchen. Tut mir leid für dich.

    Letsbuyit.all:laugh:
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 13:42:27
    Beitrag Nr. 38 ()
    mir isses echt scheiss egal was ihr mach aber mein ziel ist es
    geld zu machen und das mit allen mitteln ich versuche mich
    immer ab zusichern und schmeisse mich auch in die spur um
    etwas herraus zufinden und damit kohle zumachen aber eins
    weisse ich genau ich würde lbc nie mal über nacht halten
    denn beim dicken weis mann was er nun wieder aushäckt und lbc
    doch fallen lässt eins wissen wir alle er hat auf jeden fall
    sein geld verdient oder was meint ihr?
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 14:14:10
    Beitrag Nr. 39 ()
    Nachdem ich mir deine Postings in diesem Thread angesehen habe, wurde es mir klar: Du bist ein kleiner neidischer
    Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles.


    ---------------------------

    vorab: `Hackerkollege` wuerde ja bedeuten, dass Schmitz ein Hacker waere... contradictio in adiecto

    ich bin wahrscheinlich doppelt so alt wie du, froh wenn ich meinen Windows-Rechner starten kann,
    Familienvater und hauptberuflich Devisenarbitrageur, danke gern geschehen (aber ich lese
    dies und das und hab auch paar Freunde und Bekannte)

    lg,
    Syphilis
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    schrieb am 28.01.01 14:21:35
    Beitrag Nr. 40 ()
    @schwarzerLord

    leider muß ich dich enttäuschen. Erstens nicht teuer eingestiegen und zweitens nicht auf der Suche nach Strohhalmen. Habe bereits einmal mit 10.000 Stücken 50% verdient. Nun hab ich 13500 Stücke im Schnitt zu 0,66. Ich habe viel Luft nach unten und bin deshalb vollkommen tiefenentspannt. Eins ist klar. DieEamS ist ein schmierblatt. Jeder, der diese Zeitung zitiert macht sich selbst lächerlich.

    Wie gesagt, ich harre der Dinge die da kommen. Ist halt ein Zock!!

    JO
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 14:28:00
    Beitrag Nr. 41 ()
    Ein kleiner fetter Trickbetrüger
    der am Neuen Markt mit seinen
    unterbelichteten (darf man überhaupt noch)
    Anlegern (sagen)
    eine neue Spielwiese gefunden hat.


    mfg a.head
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 17:17:54
    Beitrag Nr. 42 ()
    jede Aktie hat die Investoren, die sie verdient

    ich finde letsdiet.com und Doppelkimm geben ein tolles Duo ab
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 17:27:45
    Beitrag Nr. 43 ()
    Ich hatt mir die Pre IPO Untlerlagen zuschicken lassen (angemeldet über seine hompage). Wer diesen unseriösen Müll in den Händen gehalten hat, würde eine Aktie nicht mal mit der Kneifzange von K.Schmitz anfassen- keine Unternehmendaten, dafür die konkrete Aussage "Wir werden(!) soundsoviel machen" (irgendeinen irres Ziel) und dann eine Mindestinv. von glaube so um die 100.000,-- DM.
    Kim Schmitz ist ein Lebemann, und nach EMTV weiß ich, wo Geld zum Leben gezogen wird. Da investiere ich lieber in Firmen, die ihre Aufgabe in der Firmenführung sehen.

    Grüße
    wolf cub
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 17:37:59
    Beitrag Nr. 44 ()
    @wolf cub,

    sehe ich genauso. noch vor einiger zeit hatte ich den eindruck das der junge das echt drauf hat. was aber jetzt ans tageslicht kommt gibt mir doch wohl zu denken.
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 17:42:32
    Beitrag Nr. 45 ()
    @tatütata

    ich war zuerst auch interessiert, aber wie gesagt diese Pre IPO Daten sind einfach nicht seriös. Und wenn manche solche klaren Fakten ignorieren kann ich mich nur fragen, ob denn keiner aus den letzten Monaten etwas gelernt hat.

    Grüße
    wolf cub
    Zitat
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    schrieb am 28.01.01 18:05:03
    Beitrag Nr. 46 ()
    @ wolf cup

    eine weise Entscheidung. Ich würde dir Siemens, RWE oder Lufthansa empfehlen. Da bist du sicher besser aufgehoben als bei LBC.
    Leute, begreift es endlich: No risk no fun no money :cool:
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    schrieb am 28.01.01 18:15:19
    Beitrag Nr. 47 ()
    Letsbuyit.com: Die traurigen Rekorde

    Gemeinsam mehr erreichen: Die Powershopper gehen in die Geschichte der Deutschen Börse ein


    27. Januar 2001 (fiu)

    Die Aktie von Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) ist mit einem Plus von mehreren hundert Prozent der Wochengewinner im deutschen Börsenhandel. Das Unternehmen hat aber schon zuvor Börsengeschichte geschrieben. ZDNet dokumentiert die Rekordserie des niederländischen Powershoppers:



    Größte Cash-Burn-Rate Keinem Unternehmen ist es in der Geschichte des Neuen Marktes gelungen, in so kurzer Zeit so viel Geld zu verbrennen. Nach Recherchen der Investmentbank Lehman Brothers hat Letsbuyit.com seit dem Börsengang im Juli 66 Millionen Euro verbraucht – mehr als elf Millionen Euro pro Monat. Damit toppen die Niederländer sogar die britische Pleitefirma Boo.com, die zwar mehr Geld verbrauchte, sich dafür aber auch mehr Zeit nahm. Pro Monat waren es bei dem Online-Modehaus "lediglich" 10,5 Millionen Euro.

    Erster Pennystock Die Aktie von Letsbuyit.com ging als erster Pennystock in die Geschichte des Neuen Marktes ein. Anfang Dezember durchbrach das Papier die Marke von einem Euro – Anleger hatten bei der IPO noch 3,50 Euro für den Anteilsschein bezahlt. Das Rekordtief erreichte die Aktie vor wenigen Tagen bei 14 Cents.

    Schnellste Insolvenz Mehrere am Neuen Markt gelistete Unternehmen haben bereits Insolvenz beantragt – keines jedoch musste den Gang zum Amtsgericht nur sechs Monate nach dem Börsengang antreten.

    Größter Kursgewinn Satte 578 Prozent Gewinn konnten Anleger mit dem richtigen Timing innerhalb weniger Stunden mit der Aktie von Letsbuyit.com einfahren. Wer das Papier am Tag vor dem vermeintlichen Konkurs beim Rekordtief von 14 Cents kaufte und einen Tag später, als die Rettung bekannt war, beim Tageshoch von 95 Cents verkaufte, konnte seinen Einsatz vervielfachen.

    Größter Umsatz Keine Aktie wurde in der deutschen Börsengeschichte innerhalb eines Tages so oft gehandelt wie die Papiere von Letsbuyit.com am vergangenen Donnerstag: 99 Millionen Anteilsscheine wechselten den Besitzer. Zum Vergleich: Anfang Januar wurden pro Tag nur mehrere 100.000 Ameisen-Aktien gehandelt.

    Gruß tama
    P.S.: Rekorde über Rekorde !!!! Wer kann bei diesen Leistungen noch zweifeln :)
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    schrieb am 28.01.01 19:49:46
    Beitrag Nr. 48 ()
    Hallo an alle

    ich habe weder recherchiert noch kenn ich KIM besonders gut . Habe Ihn einmal bei Harald Schmidt gesehen. Wie lange würden die 50 Mill. bei lets buy it reichen. 2 Quartale ???

    Man kann denken was man will. Entweder ist Kim total bescheuert (wenn er`s ernst meint). Oder er zock alle ab. Wiviel werden aus einer Aktienbeteiligung von 4 Mill. innerhalb einer Woche nach der 50 MIll. Nachricht. 9 oder 10 oder 20 Millionen.

    Zocker die von Anfang an dabei waren jubeln. Die, die an die Ehrlichkeit der Nachricht glauben zahlen die Zeche. Wieder ein Stück Vertrauen des NM zerstört.

    xelzbrod der zur Zeit nur in der Nasdaq inverstiert
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    schrieb am 28.01.01 21:36:26
    Beitrag Nr. 49 ()
    Laufend ist von den 4 und 50 Millionen die Rede. Was genau soll denn geschehen?

    Sind die 4 Millionen ein Darlehen und was erhält Schmitz als Gegenwert dafür?

    Und die 50 Millionen? Soll ein Kapitalschnitt stattfinden?

    Oder vielleicht eine Kapitalerhöhung (die aber von den Aktionären genehmigt werden müßte)?

    Oder geben Großaktionäre eine große Aktienanzahl (bei der Marktkap. wohl so gut wie alles) ab?

    Ich bin übrigens nicht investiert. Schmitz ist ein (intelligentes) Großmaul, ich glaube dem kein Wort.
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    schrieb am 29.01.01 10:21:53
    Beitrag Nr. 50 ()
    @letsbyit all

    Das bin ich sicherlich nicht- ich bin sehr spekulativ in meinen Trades - aber ich werfe mein Geld nicht einer Fa hinterher, die schon von vornherein absolut unseriös erscheint- da hätte ich sogar im Casino eine höhere Gewinnwahrscheilichkeit. Wahrscheinlich fehlt es dir noch an genügend Erfahrung, um ein Unternehmen ausreichend für eine Investitionsentscheidung beurteilen zu können.
    Wir werden ja sehen...
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    schrieb am 29.01.01 10:43:17
    Beitrag Nr. 51 ()
    @ vepophilis
    Apropos nachplappern. Du hast meine Namenskreation
    "Doppelkimm" nachgeplappert.
    Aber es sei Dir verziehen, bzgl. der lbc- Aussagen hab` ich nix hinzuzufügen, aber immerhin konnte ich durch den doppelkimmigen Werbegag, sinnlos verbratenens Geld wieder zurückholen. Der Zockerspaß ist aber schon wieder vorbei, außer Pizza-Kim legt nochmal ein t-bone Steak, äh `nen Scheit meine ich natürlich, nach.
    Zitat
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    schrieb am 30.01.01 14:30:08
    Beitrag Nr. 52 ()
    Partyschreck dein kreatives Potential in Ehren, aber ich bin mir ziemlich sicher, den Nick schon vor paar Jahren gehoert zu haben...

    ohne Gewaehr, ich bin ein alter Mann, wenn doch: entschuldige..
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    schrieb am 30.01.01 23:26:44
    Beitrag Nr. 53 ()
    ich empfinde stille Genugtuung..
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      Die Akte Kim SCHMITZ