Die Akte Kim SCHMITZ - 500 Beiträge pro Seite
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Landgericht München I
Urteil vom 23. März 1998 - 6 KLs 315 Js 18225/94 - "Hacker-Kimbel"
Urteil
Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I erläßt in dem
Strafverfahren gegen
1) Schu. Thomas (...),
2) Schmitz Kim (...),
wegen Computerbetruges u.a. (...)
folgendes Urteil
I. Die Angeklagten
1) Schu. Thomas (...)
2) Schmitz Kim (...)
sind schuldig
- des Computerbetruges in 8 Fällen, jeweils tateinheitlich mit
Ausspähen von Daten und Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen,
- des Ausspähens von Daten in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des versuchten Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- der Beihilfe zum Computerbetrug,
- des Computerbetruges in 3 Fällen, jeweils in einem besonders
schweren Fall,
- der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei in 2 Fällen, davon in 1 Fall in
Tateinheit mit 4 Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten, im
anderen Fall in Tateinheit mit 8 Fällen der Fälschung
beweiserheblicher Daten.
II. Der Angeklagte Schmitz ist darüber hinaus schuldig
- des Mißbrauchs von Titeln
- des Betruges.
III. Es werden daher verurteilt
1) der Angeklagte Schu.:
zur Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
2) der Angeklagte Schmitz
zur Jugendstrafe von 2 Jahren,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die vom Angeklagten Schmitz erlittene Untersuchungshaft wird darauf
nicht angerechnet.
IV. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
Schu. und Schmitz:
[6]§§ 263a I, II, [7]263 III, [8]202a I, II, [9]2 05 I, [10]260a I,
[11]260 I Nr. 1, 2, [12]259 I, [13]269 I, [14]25 II, [15]22, [16]23,
[17]27 StGB, [18]§§ 17 II Nr. 1a, 2, III, [19]22 UWG, [20]§§ 52,
[21]53, [22]56 I, II StGB
Schmitz zusätzlich:
[23]§§ 132a I Nr. 1, [24]263 I, [25]53 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß [26]§ 267 Abs. 4 StPO)
I. 1. Der Angeklagte Schmitz wurde 1974 in Kiel geboren und wuchs
zunächst zusammen mit einem älteren Bruder und einer älteren
Schwester
bei den Eltern auf. Nach dem Besuch der Grundschule in Kiel wechselte
er auf das Schloß-Internat in Plön, wurde dort bereits in die zweite
Gymnasialklasse eingeschult und machte somit bereits mit 17 Jahren
das
sogenannte Begabten-Abitur. Nach seiner Schulentlassung bezog er eine
eigene Wohnung in Neumünster, da er - die Eltern hatten sich
zwischenzeitlich scheiden lassen - weder bei der Mutter und dem
Stiefvater, noch bei seinem leiblichen Vater, der Alkoholprobleme
hatte, leben wollte. Er erhielt von Mutter und Stiefvater monatliche
Unterhaltsleistungen in Höhe von DM 1.200,00 und durchlebte zunächst
eine Art Orientierungsphase, die ihn hin zu Computern führte. Dieser
Kontakt zu Computern und der sich damit erschließenden Welt wurde für
den Angeklagten Schmitz zu einer Art Sucht, er saß praktisch
ausschließlich vor dem Computer, arbeitete daran 12 bis 14 Stunden
täglich, was u.a. zur Folge hatte, daß er erheblich zunahm.
Dem Angeklagten gelang es allmählich, in der Computerszene eine
führende Rolle zu spielen, dort war er unter dem Pseudonym "Kimble"
bekannt. Er begann damit, einzelne Programme zum Kopierschutz zu
entwickeln, und wurde dafür auch entsprechend entlohnt. Wie unter
Ziffer II dargestellt, führte ihn die Bekanntschaft mit Herrn Schi.
nach München, worauf unter Ziffer II näher eingegangen werden wird.
Die dort erwähnte Firma Data Protect, die vom Angeklagten zunächst
als
Einzelfirma gegründet wurde, wurde von ihm vor etwa einem Jahr in
eine
GmbH umgewandelt. Er ist dort Mehrheitsgesellschafter sowie
technischer Geschäftsführer. Welches Gehalt er von der GmbH bezieht,
ist nicht bekannt. Die Firma hat zwölf fest angestellte Mitarbeiter
sowie etwa 20 freie Mitarbeiter und hat bereits mehrere Erfindungen
zum Patent angemeldet.
Der Angeklagte hat privat keine Schulden, hinsichtlich seines
Vermögens gibt er an, daß er dieses in der Firma investiert habe, die
aber auch noch Schulden habe.
Der Angeklagte hat keine schweren Krankheiten durchgemacht oder
Unfälle erlitten, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätten.
Der Bundeszentralregisterauszug vom 09.03.98 enthält folgende
Eintragungen: (...)
Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte zweimal inhaftiert, und
zwar
am 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Deggendorf vom
21.02.1994, der am 13.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Darüber
hinaus vom 23.06.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München
vom 24.06.1994, der am 22.07.1994 außer Vollzug gesetzt wurde.
2. Der Angeklagte Schu. wurde 1971 in Göttingen geboren und wuchs
zunächst, ebenfalls mit einem älteren Bruder und einer älteren
Schwester, bei seinen Eltern auf. Der Angeklagte besuchte neun Jahre
lang die Volksschule, machte dann über ein Aufbauschuljahr den
Realschulabschluß und besuchte schließlich eine höhere Handelsschule
im kaufmännischen Bereich, auf der er mit 18 Jahren Fachabitur
machte.
Die Familie war zwischenzeitlich von Göttingen über Flensburg, Gießen
nach Höxter gezogen, ab seinem 12. Lebensjahr war der Angeklagte
Halbwaise, da die Mutter Selbstmord begangen hatte. Auf Drängen des
Vaters absolvierte der Angeklagte eine Lehre im Bereich Groß- und
Einzelhandelskaufmann, die er 1993 erfolgreich beendete. Zu diesem
Zeitpunkt, er hatte den Mitangeklagten Schmitz bereits über
gemeinsame
Computerinteressen kennengelernt, zog er ebenfalls auf Initiative des
erwähnten Herrn Schi. nach München und arbeitete dort, wie unter
Ziffer II näher geschildert werden wird. Auch er war bereits seit
etwa
seinem 12. Lebensjahr den Computern beinahe verfallen, statt
Freundschaften zu schließen, was wegen der häufigen Umzüge der
Familie
auch nur schwer möglich war, saß er in seiner gesamten Freizeit vor
dem Computer und erwarb sich auch dort unter seinem Pseudonym "Big
Trumbler" einen gewissen Bekanntheitsgrad.
Der Angeklagte hat 1993 geheiratet, seine Ehefrau arbeitet als
Anwaltssekretärin und verdient derzeit ca. DM 3.300,00 netto im
Monat.
Der Angeklagte selbst hat inzwischen eine Einzelfirma gegründet und
entwickelt Software. Sein Verdienst ist schwankend, derzeit hat er
ein
Auftragsvolumen von ca. DM 30.000,00 bis DM 40.000,00 abzuarbeiten,
allerdings hat er auch Schulden in etwa gleicher Höhe. Die Familie
bewohnt ein Haus, für das sie DM 1.200,00 Miete bezahlen muß; außer
der Stiefmutter und der Schwiegermutter, die gelegentlich finanziell
unterstützt werden, bestehen Unterhaltspflichten nicht.
Der Angeklagte hat im 6. Lebensjahr wegen eines Herzklappenfehlers
eine Herzoperation gehabt, Folgen sind für ihn heute nicht mehr
erkennbar. Darüber hinaus hat er ebenfalls als Kind einen Unfall mit
schwerer Gehirnerschütterung erlitten, weshalb er zwei Wochen im
Krankenhaus zubringen mußte. Die Gehirnerschütterung ist aber
folgenlos verheilt.
Der Bundeszentralregisterauszug für den Angeklagten Schu. vom
05.03.1998 ist ohne Eintrag.
Der Angeklagte befand sich in diesem Verfahren in Untersuchungshaft
vom 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München vom
17.03.1994, der am 29.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Er wurde
erneut festgenommen am 24.06.1994 aufgrund Haftbefehls des
Amtsgerichts München vom gleichen Tage, der am 08.07.1994 außer
Vollzug gesetzt wurde.
II. Die beiden Angeklagten gehörten seit Jahren der
Computerhackerszene an. Über ihre jeweils mit Modems versehenen
Computeranlagen standen sie auch bereits in ihren früheren Wohnorten
Neumünster (Schmitz) bzw. Höxter (Schu.) im Rahmen ihrer
Hackertätigkeit
miteinander in Kontakt. Aus dieser Zeit kannten beide auch den
gleichfalls zur Hackerszene zählenden anderweitig Verfolgten W. Im
Herbst 1992 lernte der Angeklagte Schmitz anläßlich einer
Podiumsdiskussion auf der Orgatec schließlich den anderweitig
Verfolgten Schi. kennen, der sich im Rahmen seiner Firma Fast-Comtec
mit Herstellung und Vertrieb von Datensicherungsanlagen befaßte.
Vor diesem Hintergrund waren beide Angeklagten zumindest an den
nachfolgend beschriebenen Computerstraftaten beteiligt:
A) Hacking von Firmenrechnern
Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich Ende 1992,
kamen Schi. und der Angeklagte Schmitz auf die Idee, man könne die
beiderseitigen Computerkenntnisse gewinnbringend zusammenführen,
indem
man einerseits unter Ausnutzung vorhandener Schwachstellen in
Rechenanlagen großer Firmen eindringe, dieses dokumentiere und auf
dieser Grundlage die betroffenen Firmen dazu bewege, das von Schi. im
Rahmen seiner Firma Fast Comtec vertriebene Datensicherungsgerät Macs
als Sicherung gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die eigenen
Datenanlagen zu installieren. Der Angeklagte Schmitz, der wußte, daß
es
W. gelungen war, in einen Rechner der Lufthansa AG einzudringen und
dieses dokumentiert hatte, weihte unverzüglich den Angeklagten Schu.
in diesen Plan ein. Beiden Angeklagten ging es dabei vorrangig darum,
sich aufgrund ihrer Hackererfahrungen dauerhafte Einnahmequellen zu
verschaffen. Zur Ausführung dieses Plans wurde zunächst über
Mittelsleute der Lufthansa AG die Dokumentation (sogenanntes Capture)
des Eindringens in einen ihrer Rechner zugespielt und daraufhin der
bei der Lufthansa damals für Datensicherheit zuständige anderweitig
Verfolgte A., den Schi. gleichfalls von der Orgatec 1992 kannte, auf
die mangelnde Sicherung der Lufthansa-Rechenanlagen angesprochen. A.
gründete daraufhin Anfang 1993 zusammen mit einem weiteren früheren
Lufthansa-Angehörigen die Firma Infosafe GmbH, Möhrfelden-Walldorf,
die die von den Angeklagten benannten Firmen bei der Behebung
tatsächlicher oder vorgeblicher Sicherheitsmängel beraten und
unterstützen sollte. Jedenfalls die beiden Angeklagten des
vorliegenden Verfahrens beabsichtigten dabei von vornherein,
gemeinsam
mit Hilfe ihrer jeweiligen Rechneranlagen systematisch mit einem
bestimmten SCAN-Programm des Angeklagten Schu. sich in das
norwegische
Data-Pak-Netz einzuwählen, dort gefundene sogenannte NUI`s (National
User Identification), eine Art PIN-Nummern, die als Sicherung gegen
unbefugten Zugang dienen, auszuspähen. Unter Verwendung dieser
Zugangscodes wollten die Angeklagten sich über die sogenannte X
25-Verbindung in das Datex-P-Netz der Deutschen Telekom einwählen.
Bei
dem Datex-P-Netz handelt es sich um ein parallel zum Telefonnetz
geführtes Netz, das verschiedene Rechenanlagen untereinander
verbindet. Nach Eindringen in das Datex-P-Netz sollten mit Hilfe
dieses Programms durch rechnergesteuertes automatisches Anwählen der
einschließlich Ortsnetzkennzahl jeweils acht- oder neunstelligen
Rufnummern der Datex-P-Kunden der Deutschen Telekom flächendeckend
alle Datex-P-Anschlüsse großer Firmen ausgespäht und abgespeichert
werden. Mit Hilfe dieser so illegal erlangten Datex-P-Anschlußnummern
renommierter Firmen wollten die Angeklagten sodann in deren
Rechenanlagen eindringen, entsprechende Captures herauskopieren und
diese sodann der Infosafe als Grundlage für ihre Beratertätigkeit
vorlegen, damit diese ihren Kunden die von Schi. vertriebenen
Sicherungsgeräte verkaufen konnte. Um diesem Vorhaben eine scheinbare
rechtliche Grundlage zu verschaffen, insbesondere jedoch um sich und
seinen Hinterleuten einen entsprechenden Honoraranspruch zu sichern,
schloß der Angeklagte Schmitz am 08.03.1993 als sogenannter Sprecher
der
Gruppe X, hinter der sich die beiden Angeklagten sowie in der
Anfangsphase der anderweitig Verfolgte W. verbargen, einen
Beratervertrag mit der Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A..
Danach sollten die Angeklagten als sogenannte Berater der Infosafe
diese über solche Rechnersysteme von Infosafe-Kunden informieren, auf
die sie Zugriff nehmen konnten, ohne selbst von den Infosafe-Kunden
hierzu ausdrücklich ermächtigt worden zu sein. Um den Schein der
Legalität zu wahren, ließen sich die Angeklagten unter Ziffer 3 Abs.
2
des Vertrages von Infosafe versichern, daß diese von den Kunden
jeweils ausdrücklich ermächtigt sei, zur Durchführung des
Vertragszwecks auf jedwede mögliche Art in deren
Datenverarbeitungssysteme einzudringen und diese Ermächtigung auf die
Beraterin auszuweiten. Tatsächlich beabsichtigten die Angeklagten
jedoch von Beginn an, jeweils aus eigener Initiative in Rechenanlagen
großer Firmen einzudringen und diese sodann unter Einschaltung der
Infosafe durch diese als Kunden werben zu lassen. Als Gegenleistung
sollten die Angeklagten nach Ziffer 4 dieses Vertrages neben einem
Voraushonorar in Höhe von DM 20.000,00 für die Dauer des frühestens
zum 31.12.1993 kündbaren Vertrages monatlich ein Honorar von DM
6.500,00 erhalten, wenn mindestens ein erfolgreicher Zugriff im
Leistungsmonat nachgewiesen wird. Tatsächlich erhielt der Angeklagte
Schmitz von der Infosafe zunächst am 19.03. und 22.04.1993 DM
20.000,00
bzw. DM 6.500,00 in bar sowie in der Folgezeit bis zum 27.01.1994 per
Scheck oder Überweisung von der Infosafe in 10 Raten weitere DM
104.500,00, insgesamt also DM 131.000,00 an Honorar ausbezahlt. Diese
Honorare wurden anfangs gedrittelt und nach dem Ausscheiden W.s im
Sommer 1993 nur mehr zwischen den beiden Angeklagten geteilt.
Da sowohl W. als auch Schi. im Großraum München ansässig waren, zogen
Schmitz im April 1993 und Schu. im Mai 1993 nach dem Abschluß seiner
Ausbildung als Industriekaufmann nach München und mieteten sich
jeweils im Anwesen (...) ein, um von da an ihren Lebensunterhalt im
wesentlichen nach dem beschriebenen Plan zu bestreiten. Um auch die
enormen Telefongebührenkosten für das oft stundenlange
rechnergesteuerte systematische Anwählen der Datex-P-Netz-Nummern zu
sparen, wählten sie unter Verwendung der für den Anrufer kostenfreien
0130-Nummern jeweils einen (automatischen) Operator der
US-amerikanischen Telefongesellschaft AT & T an, gaben illegal
erlangte sogenannte Calling-Cards unbeteiligter Anschlußinhaber von
AT
& T ein und wählten sodann sich in das norwegische Data-Pak-Netz ein.
Hierdurch erweckten sie für die automatische Gebührenzählung von AT &
T den Eindruck, die Verbindung ginge auf den Inhaber der
Calling-Card-Nummer zurück und belastete zunächst diesen mit den
anfallenden Gebühreneinheiten, während für die Angeklagten diese
Dauerverbindungen "kostenlos" blieben. Den Angeklagten war aber
bekannt, daß der Inhaber der Calling-Card-Nr. nach Widerspruch von
Gebühren befreit wurde und der Schaden letztlich von der
Telefongesellschaft getragen wurde.
I. Aufgrund dieses Plans gelangten die beiden Angeklagten zu nicht
genau festgestellten Zeitpunkten bis zum Jahresende 1993 mindestens
in
den nachfolgenden 8 Fällen durch mißbräuchliche Verwendung der
Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT & T-Kunden auf deren Kosten
oder
Kosten der Telefongesellschaft und unter gleichzeitiger
mißbräuchlicher Verwendung gescannter NUI`s und zugehöriger Paßwörter
über das norwegische Data-Pak-Netz in das nach außen gegen
unberechtigten Zugang geschützte Datex-P-Netz der Deutschen Telekom
und kopierten von dort ohne Zustimmung die Anschlußnummern von
insgesamt 2.170 deutschen Datex-P-Kunden, die sie in ihren eigenen
Datenbestand abspeicherten, um sie anschließend für ihre Hackversuche
bei deutschen Großfirmen zu verwenden.
Im einzelnen handelt es sich zumindest um folgende auf dem AMIGA 2000
des Angeklagten Schu. abgespeicherte Datex-P-Anschlußnummern auf
folgenden Dateien:
1. DH 1: ScanFiles/Buffer/BUFFER.Frankfurt: 180 Datex-P-Nummern,
2. DH 1: ScanFiles/Buffer/Frankfurt. DATAPAK: 140 Datex-P-Nummern,
3. DH 1: DevPac/hack/buffer.save: 560 Datex-P-Nummern,
4. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/X25.*: 270 Datex-P-Nummern,
5. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Dortmund txt: 70
Datex-P-Nummern,
6. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Bremen.txt: 170 Datex-P-Nummern,
7. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scanns/Hamburg.txt: 400
Datex-P-Nummern
sowie
8. DH 1: DavePac/hack/SprintNet/BUFFER/: 380 Datex-P-Nummern.
Beiden Angeklagten war jeweils bewußt, daß sie sowohl die illegal
erlangten Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT .& T-Kunden als auch
die im norwegischen Data-Pak-Netz gescannten NUI`s unbefugt
einsetzten, um einerseits sich die anfallenden Gebührenkosten zum
eigenen Vorteil einem anderen zuzuschieben sowie andererseits die
bestehende Zugangssicherung des Datex-P-Netzes zu durchbrechen. Sie
handelten aus Eigennutz, um diese legal von Außenstehenden nicht zu
erlangenden Anschlußdaten zu erlangen, um hiermit wiederum in die
Rechneranlagen großer Firmen eindringen und die dabei erlangten
Captures gewinnbringend verwerten zu können.
Die Deutsche Telekom hat als Betreiberin des Datex-P-Netzes form- und
fristgerecht Strafantrag wegen Ausspähens von Daten gemäß [27]§§
202a,
[28]205 Abs. 1 StGB sowie wegen Verrats von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen gemäß [29]§§ 17, [30]22 Abs. 2 UWG gestellt.
II. Mit den - wie unter I. dargestellt - illegal erlangten
Datex-P-Anschlußnummern drangen die beiden Angeklagten gemäß
vorheriger Absprache gemeinsam in eine Vielzahl von Rechneranlagen
größerer deutscher Institutionen und Firmen ein, die jeweils gegen
den
Zugriff Außenstehender durch entsprechende Zugangscodes gesichert
waren. Zumindest in den beiden folgenden Fällen gelangten sie hierbei
auch an geheim gehaltene Interna, die sie unbefugt auf ihre eigene
Rechneranlage kopierten, um sie zum eigenen Vorteil an Dritte
weiterzugeben und zu verwerten. Im einzelnen handelt es sich dabei um
folgende 2 Fälle:
1. Zwischen dem 26.08. und 09.09.1993 drangen die beiden Angeklagten
nach Einwahl über den Datex-P-Netz-Anschluß des Deutschen
Beamtenbundes, den sie wie beschrieben illegal ausgekundschaftet
hatten, in dessen Rechnersystem unter unbefugter Verwendung eines
passenden Zugangscodeworts, das den ungenehmigten Zugang Dritter
verhindern sollte, ein und kopierten dabei zumindest Aufstellungen
über aktuelle Beitragsstände von Landesverbänden, entsprechende
Ausgleichszahlungen und hierzu geführte Korrespondenz sowie
verbandspolitische Korrespondenz u.a. mit dem Bundeskanzler auf ihre
eigene Rechneranlage. Dabei handelten sie in der Absicht, einerseits
diese Captures zum eigenen Nutzen wie beschrieben der Infosafe als
Grundlage für deren Verwertungsaktivitäten vorlegen zu können,
andererseits sie dem Magazin Focus vorzulegen, damit dieses sie
veröffentlichen und damit dem Deutschen Beamtenbund entsprechenden
Schaden zufügen und gleichzeitig zum Vorteil der Angeklagten durch
eine möglichst auffällige Berichterstattung ein entsprechendes
Meinungsklima hervorrufen sollte, das wiederum die Verwertungschancen
der Infosafe und damit auch der Angeklagten fördern sollte.
Tatsächlich gaben die Angeklagten entsprechend ihrem Plan die
unbefugt
erlangten Captures aus dem Rechner des Deutschen Beamtenbundes in der
Folge an das Magazin Focus weiter, das sie jedoch in der Ausgabe vom
20.09.1993 entgegen der ursprünglichen Absicht aufgrund einer
entsprechenden einstweiligen Verfügung nicht unmittelbar
veröffentlichte, sondern nur eine Kurzmeldung abdruckte, wonach die
Angeklagten unter ihrem jeweiligen Pseudonym "Kimble" bzw. "Big
Brother" das Datensystem des Deutschen Beamtenbundes angezapft und
dabei "halbinterne" Daten erlangt hätten.
Auch an die Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A. gab Schmitz
das
Beamtenbund-Capture nach vorheriger Absprache mit Schu. weiter. Zu
einem Vertragsabschluß oder Gesprächen hierüber zwischen Infosafe und
Beamtenbund kam es jedoch nicht.
Der Deutsche Beamtenbund hat wegen dieser Vorgänge form- und
fristgerecht Strafantrag gestellt.
2. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt, jedenfalls nach dem
29.06.1993, drangen die beiden Angeklagten in gleicher Absicht
wiederum mit der Rechneranlage des Angeklagten Schu. noch einmal über
die Datex-P-Netz-Anschlußnummer, die sie gemäß Ziffer I illegal
erlangt hatten, in den Rechner der Firma ICL Technology GmbH in Fürth
ein und kopierten aus den dortigen Datenbeständen u.a. ein
Kundenverzeichnis sowie verschiedene Rechnungen an Kunden auf ihr
eigenes Gerät. Auch hier überwanden sie die Zugangssperre für
unbeteiligte Dritte durch Eingabe der entsprechenden Codewörter, die
sie entweder systematisch ausgekundschaftet oder auf sonstige Weise
unbefugt erlangt hatten. Ob das entsprechende Capture tatsächlich an
die Firma Infosafe, deren Geschäftsführer, den anderweitig Verfolgten
A. oder andere Personen weitergereicht wurde, konnte nicht sicher
festgestellt werden.
Die Firma ICL Technology GmbH hat form- und fristgerecht Strafantrag
gestellt.
B) Mißbrauch von Calling-Cards
Nach ihrem Umzug nach München betrieben die beiden Angeklagten von
ihren jeweiligen Wohnungen in der (...) auf ihren umfangreichen
Computeranlagen zumindest ab Frühsommer 1993 sogenannte
Bulletin-Boards (BBS), eine Art elektronisches schwarzes Brett bzw.
elektronischer Briefkasten, die per Modem über das Telefonnetz mit
gleichartigen Computeranlagen Dritter in Verbindung stehen.
Hauptaufgabe einer solchen BBS ist es, Nachrichten zu speichern und
in
bestimmtem Umfang anderen BBS-Benutzern zugänglich zu machen, die
sich
ihren Inhalt auf ihren eigenen PC "kopieren" können. Die BBS des
Angeklagten Schu. war unter Angehörigen der Computerszene unter dem
Namen "Hackreaktor", diejenige des Angeklagten Schmitz unter dem
Namen
"House of Coolness" bekannt.
Neben dem reinen Nachrichtenaustausch mit zahllosen Mitgliedern der
weltweiten Computerfreakszene verwendeten die beiden Angeklagten die
in ihren getrennten Wohnungen jeweils um zwei AMIGA-Rechner der Typen
2000 und 3000 gruppierten umfangreichen EDV-Anlagen, an die im Falle
Schu. mindestens fünf sowie im Falle Schmitz mindestens zwei Modems
angeschlossen waren, bis zu ihrer ersten Festnahme am 16.03.1994
vorwiegend auch zu den nachfolgend beschriebenen Straftaten im
Zusammenhang mit sogenannten Calling-Cards unbeteiligter Kunden der
amerikanischen Telefongesellschaften AT & T und MCI. Mit Calling-Card
sind hierbei bloße Zahlencodes einschließlich der persönlichen
PIN-Nummern existierender Telefonkarten einzelner Kunden der
genannten
Gesellschaften zu verstehen, die als bloße Daten ohne Verkörperung in
einem materiell greifbaren Träger von einer Datenanlage zur anderen
elektronisch übertragen werden. Hierbei arbeiteten beide Angeklagte
nach gemeinsamer Absprache gezielt zusammen, um sich durch den
Vertrieb derartiger Calling-Cards sowie durch deren mißbräuchliche
Verwendung ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Um dieses Geschäft in
großem Stil fortsetzen zu können, hatten sie im Zeitpunkt der
Festnahme bereits unter falschem Namen eine neue größere Wohnung
angemietet und weitere 25 Modems besorgt, um die Umsätze entsprechend
steigern zu können. Im einzelnen handelt es sich um folgende
Straftaten:
I. Ab etwa Frühsommer 1993 besorgten sich die beiden Angeklagten von
Angehörigen der US-amerikanischen Hackerszene in großem Stil
Calling-Cards, die diese sich - wie beide Angeklagten wußten -
unbefugt durch eigenes Ausspähen oder unter Vermittlung ungetreuer
Mitarbeiter von Telefongesellschaften beschafft hatten. Diese
Calling-Cards gaben die Angeklagten ihrerseits, soweit sie sie nicht
selbst - wie unter Ziffer II und III dargestellt - zum "kostenlosen"
Telefonieren auf Kosten der tatsächlich berechtigten Nummerninhaber
verwandten, über ihre BBS gegen entsprechenden Aufpreis an weitere
Mitglieder der Hackerszene ab. Dabei war ihnen klar; daß auch diese
die Calling-Cards ausschließlich zum "kostenlosen" Telefonieren in
betrügerischer Absicht verwenden würden. Sowohl der Ankauf durch die
Angeklagten als auch die Weitergabe an Dritte erfolgte jeweils
dergestalt, daß die Beteiligten die jeweils verfügbaren
Calling-Card-Nummern listenweise auf Dateien ihrer jeweiligen
Computeranlagen, die Interessenten per Modem auf ihre jeweils eigenen
Anlagen übertragen konnten, zum Verkauf anboten. Nach Einigung über
Menge und Preis gewährte der jeweilige Verkäufer dem Käufer durch
Bekanntgabe des jeweiligen Zugangscodes den Zugriff auf die eigene
Anlage, so daß dieser die entsprechenden Daten auf die eigene
EDV-Anlage übertragen konnte.
Als Einkäufer trat auf seiten der Angeklagten vorwiegend Schmitz auf.
Dieser bezog die Calling-Cards überwiegend von einem Kreis von
Hackern, der dieswegen vor einem US-Bundesgericht in North-Carolina
unter Anklage gestellt wurde. Insgesamt besorgte der Angeklagte
Schmitz
auf die beschriebene Art mindestens 2.238 derartiger
Calling-Card-Nummern unbeteiligter Kunden der beiden
US-amerikanischen
Telefongesellschaften AT & T sowie MCI. Hiervon entfallen 1.999
Nummern auf AT & T und 239 Nummern auf MCI. Je nach Bezugsmenge
kostete jede Calling-Card die Angeklagten zwischen 1,75 Dollar und
etwa 400 Dollar. Insgesamt überwies der Angeklagte Schmitz für sich
und
Schu. an die Lieferanten zwischen 06.05.1993 und 07.03.1994 in 15
Einzelraten DM 29.116,11. Die auf die geschilderte Art absprachegemäß
von Schmitz für beide Angeklagten gemeinsam besorgten Calling-Cards
vertrieben sodann beide gemeinsam über ihre jeweiligen BBS gegen
einen
im einzelnen nicht mehr feststellbaren Aufpreis von etwa 1,00 bis
3,00
Dollar je Nummer an weitere Abnehmer aus der Hackerszene, denen es
ebenso wie den Angeklagten klar war, daß sie selbst zur Verwendung
dieser Nummern nicht befugt waren und denen es ebenso wie den
Angeklagten lediglich darauf ankam, auf Kosten der tatsächlich
berechtigten Kunden der jeweiligen Telefongesellschaften telefonieren
zu können. Den Angeklagten ihrerseits ging es darum, den
Interessenten
die tatsächliche Grundlage für dieses Vorhaben zu verschaffen und
gleichzeitig selbst auch mit den Calling-Cards, die sie nicht selbst
wie unter II und III dargestellt mißbräuchlich verwenden wollten,
Einnahmen zu erzielen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu
können. Da im einzelnen nicht feststellbar war, wann an welche
Abnehmer wie viele Calling-Cards weitergegeben und welche Nummern von
welchen Abnehmern im einzelnen in betrügerischer Absicht verwendet
wurden, wird zugunsten beider Angeklagten davon ausgegangen, daß
sämtliche Mißbrauchsfälle Dritter, die unter Verwendung von
Calling-Card-Nummern, die über die beiden Angeklagten besorgt worden
waren, in einem einzigen automatisierten Vorgang geschehen sind.
Wie von den Angeklagten vorhergesehen und beabsichtigt, wurden zu im
einzelnen nicht bekannten Zeitpunkten zwischen Mitte 1993 und Mitte
1994 die auf den Festplatten ihrer Computeranlagen gespeicherten
illegal erlangten Calling-Card-Nummern laut der 47-seitigen
Auswertungsliste des LKA im Abschnitt I des Beweismittelbandes B 5
mit
Ausnahme der unten unter II und III dargestellten eigenen
Mißbrauchsfälle durch im einzelnen unbekannte dritte Personen in
betrügerischer Absicht zum "kostenlosen" Telefonieren auf Rechnung
der
tatsächlich berechtigten Nummerninhaber mißbraucht, wodurch ein
Gesamtschaden in Höhe von 1.067.914,26 US-Dollar entstand. Dabei
wählten die von den Angeklagten durch Beschaffung der Calling-Card
unterstützten im einzelnen unbekannt gebliebenen Täter -
möglicherweise rechnergesteuert und automatisiert - über die
kostenfreien 0130-Nummern die betroffenen Telefongesellschaften AT &
T
bzw. MCI an und gaben nach Erreichen des jeweiligen (automatischen)
Operators die Calling-Card-Nummern der unbeteiligten Kunden der
Gesellschaft sowie die eigentliche Zielnummer ein. Die an diese
Schaltung gebundene Gebührenzählung belastete daraufhin automatisch
die tatsächlich berechtigten Inhaber der eingegebenen
Calling-Card-Nummern mit den angefallenen Gebühreneinheiten.
Insgesamt
ermöglichten die Angeklagten durch die Beschaffung der vorliegenden
Calling-Card-Nummern den im einzelnen unbekannten Dritten scheinbar
kostenlose Telefonate zu Lasten der tatsächlich berechtigten Personen
im Gegenwert von 1.067.914,26 US-Dollar.
Urteil vom 23. März 1998 - 6 KLs 315 Js 18225/94 - "Hacker-Kimbel"
Urteil
Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I erläßt in dem
Strafverfahren gegen
1) Schu. Thomas (...),
2) Schmitz Kim (...),
wegen Computerbetruges u.a. (...)
folgendes Urteil
I. Die Angeklagten
1) Schu. Thomas (...)
2) Schmitz Kim (...)
sind schuldig
- des Computerbetruges in 8 Fällen, jeweils tateinheitlich mit
Ausspähen von Daten und Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen,
- des Ausspähens von Daten in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des versuchten Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- der Beihilfe zum Computerbetrug,
- des Computerbetruges in 3 Fällen, jeweils in einem besonders
schweren Fall,
- der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei in 2 Fällen, davon in 1 Fall in
Tateinheit mit 4 Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten, im
anderen Fall in Tateinheit mit 8 Fällen der Fälschung
beweiserheblicher Daten.
II. Der Angeklagte Schmitz ist darüber hinaus schuldig
- des Mißbrauchs von Titeln
- des Betruges.
III. Es werden daher verurteilt
1) der Angeklagte Schu.:
zur Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
2) der Angeklagte Schmitz
zur Jugendstrafe von 2 Jahren,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die vom Angeklagten Schmitz erlittene Untersuchungshaft wird darauf
nicht angerechnet.
IV. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
Schu. und Schmitz:
[6]§§ 263a I, II, [7]263 III, [8]202a I, II, [9]2 05 I, [10]260a I,
[11]260 I Nr. 1, 2, [12]259 I, [13]269 I, [14]25 II, [15]22, [16]23,
[17]27 StGB, [18]§§ 17 II Nr. 1a, 2, III, [19]22 UWG, [20]§§ 52,
[21]53, [22]56 I, II StGB
Schmitz zusätzlich:
[23]§§ 132a I Nr. 1, [24]263 I, [25]53 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß [26]§ 267 Abs. 4 StPO)
I. 1. Der Angeklagte Schmitz wurde 1974 in Kiel geboren und wuchs
zunächst zusammen mit einem älteren Bruder und einer älteren
Schwester
bei den Eltern auf. Nach dem Besuch der Grundschule in Kiel wechselte
er auf das Schloß-Internat in Plön, wurde dort bereits in die zweite
Gymnasialklasse eingeschult und machte somit bereits mit 17 Jahren
das
sogenannte Begabten-Abitur. Nach seiner Schulentlassung bezog er eine
eigene Wohnung in Neumünster, da er - die Eltern hatten sich
zwischenzeitlich scheiden lassen - weder bei der Mutter und dem
Stiefvater, noch bei seinem leiblichen Vater, der Alkoholprobleme
hatte, leben wollte. Er erhielt von Mutter und Stiefvater monatliche
Unterhaltsleistungen in Höhe von DM 1.200,00 und durchlebte zunächst
eine Art Orientierungsphase, die ihn hin zu Computern führte. Dieser
Kontakt zu Computern und der sich damit erschließenden Welt wurde für
den Angeklagten Schmitz zu einer Art Sucht, er saß praktisch
ausschließlich vor dem Computer, arbeitete daran 12 bis 14 Stunden
täglich, was u.a. zur Folge hatte, daß er erheblich zunahm.
Dem Angeklagten gelang es allmählich, in der Computerszene eine
führende Rolle zu spielen, dort war er unter dem Pseudonym "Kimble"
bekannt. Er begann damit, einzelne Programme zum Kopierschutz zu
entwickeln, und wurde dafür auch entsprechend entlohnt. Wie unter
Ziffer II dargestellt, führte ihn die Bekanntschaft mit Herrn Schi.
nach München, worauf unter Ziffer II näher eingegangen werden wird.
Die dort erwähnte Firma Data Protect, die vom Angeklagten zunächst
als
Einzelfirma gegründet wurde, wurde von ihm vor etwa einem Jahr in
eine
GmbH umgewandelt. Er ist dort Mehrheitsgesellschafter sowie
technischer Geschäftsführer. Welches Gehalt er von der GmbH bezieht,
ist nicht bekannt. Die Firma hat zwölf fest angestellte Mitarbeiter
sowie etwa 20 freie Mitarbeiter und hat bereits mehrere Erfindungen
zum Patent angemeldet.
Der Angeklagte hat privat keine Schulden, hinsichtlich seines
Vermögens gibt er an, daß er dieses in der Firma investiert habe, die
aber auch noch Schulden habe.
Der Angeklagte hat keine schweren Krankheiten durchgemacht oder
Unfälle erlitten, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt hätten.
Der Bundeszentralregisterauszug vom 09.03.98 enthält folgende
Eintragungen: (...)
Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte zweimal inhaftiert, und
zwar
am 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Deggendorf vom
21.02.1994, der am 13.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Darüber
hinaus vom 23.06.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München
vom 24.06.1994, der am 22.07.1994 außer Vollzug gesetzt wurde.
2. Der Angeklagte Schu. wurde 1971 in Göttingen geboren und wuchs
zunächst, ebenfalls mit einem älteren Bruder und einer älteren
Schwester, bei seinen Eltern auf. Der Angeklagte besuchte neun Jahre
lang die Volksschule, machte dann über ein Aufbauschuljahr den
Realschulabschluß und besuchte schließlich eine höhere Handelsschule
im kaufmännischen Bereich, auf der er mit 18 Jahren Fachabitur
machte.
Die Familie war zwischenzeitlich von Göttingen über Flensburg, Gießen
nach Höxter gezogen, ab seinem 12. Lebensjahr war der Angeklagte
Halbwaise, da die Mutter Selbstmord begangen hatte. Auf Drängen des
Vaters absolvierte der Angeklagte eine Lehre im Bereich Groß- und
Einzelhandelskaufmann, die er 1993 erfolgreich beendete. Zu diesem
Zeitpunkt, er hatte den Mitangeklagten Schmitz bereits über
gemeinsame
Computerinteressen kennengelernt, zog er ebenfalls auf Initiative des
erwähnten Herrn Schi. nach München und arbeitete dort, wie unter
Ziffer II näher geschildert werden wird. Auch er war bereits seit
etwa
seinem 12. Lebensjahr den Computern beinahe verfallen, statt
Freundschaften zu schließen, was wegen der häufigen Umzüge der
Familie
auch nur schwer möglich war, saß er in seiner gesamten Freizeit vor
dem Computer und erwarb sich auch dort unter seinem Pseudonym "Big
Trumbler" einen gewissen Bekanntheitsgrad.
Der Angeklagte hat 1993 geheiratet, seine Ehefrau arbeitet als
Anwaltssekretärin und verdient derzeit ca. DM 3.300,00 netto im
Monat.
Der Angeklagte selbst hat inzwischen eine Einzelfirma gegründet und
entwickelt Software. Sein Verdienst ist schwankend, derzeit hat er
ein
Auftragsvolumen von ca. DM 30.000,00 bis DM 40.000,00 abzuarbeiten,
allerdings hat er auch Schulden in etwa gleicher Höhe. Die Familie
bewohnt ein Haus, für das sie DM 1.200,00 Miete bezahlen muß; außer
der Stiefmutter und der Schwiegermutter, die gelegentlich finanziell
unterstützt werden, bestehen Unterhaltspflichten nicht.
Der Angeklagte hat im 6. Lebensjahr wegen eines Herzklappenfehlers
eine Herzoperation gehabt, Folgen sind für ihn heute nicht mehr
erkennbar. Darüber hinaus hat er ebenfalls als Kind einen Unfall mit
schwerer Gehirnerschütterung erlitten, weshalb er zwei Wochen im
Krankenhaus zubringen mußte. Die Gehirnerschütterung ist aber
folgenlos verheilt.
Der Bundeszentralregisterauszug für den Angeklagten Schu. vom
05.03.1998 ist ohne Eintrag.
Der Angeklagte befand sich in diesem Verfahren in Untersuchungshaft
vom 16.03.1994 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts München vom
17.03.1994, der am 29.04.1994 außer Vollzug gesetzt wurde. Er wurde
erneut festgenommen am 24.06.1994 aufgrund Haftbefehls des
Amtsgerichts München vom gleichen Tage, der am 08.07.1994 außer
Vollzug gesetzt wurde.
II. Die beiden Angeklagten gehörten seit Jahren der
Computerhackerszene an. Über ihre jeweils mit Modems versehenen
Computeranlagen standen sie auch bereits in ihren früheren Wohnorten
Neumünster (Schmitz) bzw. Höxter (Schu.) im Rahmen ihrer
Hackertätigkeit
miteinander in Kontakt. Aus dieser Zeit kannten beide auch den
gleichfalls zur Hackerszene zählenden anderweitig Verfolgten W. Im
Herbst 1992 lernte der Angeklagte Schmitz anläßlich einer
Podiumsdiskussion auf der Orgatec schließlich den anderweitig
Verfolgten Schi. kennen, der sich im Rahmen seiner Firma Fast-Comtec
mit Herstellung und Vertrieb von Datensicherungsanlagen befaßte.
Vor diesem Hintergrund waren beide Angeklagten zumindest an den
nachfolgend beschriebenen Computerstraftaten beteiligt:
A) Hacking von Firmenrechnern
Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich Ende 1992,
kamen Schi. und der Angeklagte Schmitz auf die Idee, man könne die
beiderseitigen Computerkenntnisse gewinnbringend zusammenführen,
indem
man einerseits unter Ausnutzung vorhandener Schwachstellen in
Rechenanlagen großer Firmen eindringe, dieses dokumentiere und auf
dieser Grundlage die betroffenen Firmen dazu bewege, das von Schi. im
Rahmen seiner Firma Fast Comtec vertriebene Datensicherungsgerät Macs
als Sicherung gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die eigenen
Datenanlagen zu installieren. Der Angeklagte Schmitz, der wußte, daß
es
W. gelungen war, in einen Rechner der Lufthansa AG einzudringen und
dieses dokumentiert hatte, weihte unverzüglich den Angeklagten Schu.
in diesen Plan ein. Beiden Angeklagten ging es dabei vorrangig darum,
sich aufgrund ihrer Hackererfahrungen dauerhafte Einnahmequellen zu
verschaffen. Zur Ausführung dieses Plans wurde zunächst über
Mittelsleute der Lufthansa AG die Dokumentation (sogenanntes Capture)
des Eindringens in einen ihrer Rechner zugespielt und daraufhin der
bei der Lufthansa damals für Datensicherheit zuständige anderweitig
Verfolgte A., den Schi. gleichfalls von der Orgatec 1992 kannte, auf
die mangelnde Sicherung der Lufthansa-Rechenanlagen angesprochen. A.
gründete daraufhin Anfang 1993 zusammen mit einem weiteren früheren
Lufthansa-Angehörigen die Firma Infosafe GmbH, Möhrfelden-Walldorf,
die die von den Angeklagten benannten Firmen bei der Behebung
tatsächlicher oder vorgeblicher Sicherheitsmängel beraten und
unterstützen sollte. Jedenfalls die beiden Angeklagten des
vorliegenden Verfahrens beabsichtigten dabei von vornherein,
gemeinsam
mit Hilfe ihrer jeweiligen Rechneranlagen systematisch mit einem
bestimmten SCAN-Programm des Angeklagten Schu. sich in das
norwegische
Data-Pak-Netz einzuwählen, dort gefundene sogenannte NUI`s (National
User Identification), eine Art PIN-Nummern, die als Sicherung gegen
unbefugten Zugang dienen, auszuspähen. Unter Verwendung dieser
Zugangscodes wollten die Angeklagten sich über die sogenannte X
25-Verbindung in das Datex-P-Netz der Deutschen Telekom einwählen.
Bei
dem Datex-P-Netz handelt es sich um ein parallel zum Telefonnetz
geführtes Netz, das verschiedene Rechenanlagen untereinander
verbindet. Nach Eindringen in das Datex-P-Netz sollten mit Hilfe
dieses Programms durch rechnergesteuertes automatisches Anwählen der
einschließlich Ortsnetzkennzahl jeweils acht- oder neunstelligen
Rufnummern der Datex-P-Kunden der Deutschen Telekom flächendeckend
alle Datex-P-Anschlüsse großer Firmen ausgespäht und abgespeichert
werden. Mit Hilfe dieser so illegal erlangten Datex-P-Anschlußnummern
renommierter Firmen wollten die Angeklagten sodann in deren
Rechenanlagen eindringen, entsprechende Captures herauskopieren und
diese sodann der Infosafe als Grundlage für ihre Beratertätigkeit
vorlegen, damit diese ihren Kunden die von Schi. vertriebenen
Sicherungsgeräte verkaufen konnte. Um diesem Vorhaben eine scheinbare
rechtliche Grundlage zu verschaffen, insbesondere jedoch um sich und
seinen Hinterleuten einen entsprechenden Honoraranspruch zu sichern,
schloß der Angeklagte Schmitz am 08.03.1993 als sogenannter Sprecher
der
Gruppe X, hinter der sich die beiden Angeklagten sowie in der
Anfangsphase der anderweitig Verfolgte W. verbargen, einen
Beratervertrag mit der Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A..
Danach sollten die Angeklagten als sogenannte Berater der Infosafe
diese über solche Rechnersysteme von Infosafe-Kunden informieren, auf
die sie Zugriff nehmen konnten, ohne selbst von den Infosafe-Kunden
hierzu ausdrücklich ermächtigt worden zu sein. Um den Schein der
Legalität zu wahren, ließen sich die Angeklagten unter Ziffer 3 Abs.
2
des Vertrages von Infosafe versichern, daß diese von den Kunden
jeweils ausdrücklich ermächtigt sei, zur Durchführung des
Vertragszwecks auf jedwede mögliche Art in deren
Datenverarbeitungssysteme einzudringen und diese Ermächtigung auf die
Beraterin auszuweiten. Tatsächlich beabsichtigten die Angeklagten
jedoch von Beginn an, jeweils aus eigener Initiative in Rechenanlagen
großer Firmen einzudringen und diese sodann unter Einschaltung der
Infosafe durch diese als Kunden werben zu lassen. Als Gegenleistung
sollten die Angeklagten nach Ziffer 4 dieses Vertrages neben einem
Voraushonorar in Höhe von DM 20.000,00 für die Dauer des frühestens
zum 31.12.1993 kündbaren Vertrages monatlich ein Honorar von DM
6.500,00 erhalten, wenn mindestens ein erfolgreicher Zugriff im
Leistungsmonat nachgewiesen wird. Tatsächlich erhielt der Angeklagte
Schmitz von der Infosafe zunächst am 19.03. und 22.04.1993 DM
20.000,00
bzw. DM 6.500,00 in bar sowie in der Folgezeit bis zum 27.01.1994 per
Scheck oder Überweisung von der Infosafe in 10 Raten weitere DM
104.500,00, insgesamt also DM 131.000,00 an Honorar ausbezahlt. Diese
Honorare wurden anfangs gedrittelt und nach dem Ausscheiden W.s im
Sommer 1993 nur mehr zwischen den beiden Angeklagten geteilt.
Da sowohl W. als auch Schi. im Großraum München ansässig waren, zogen
Schmitz im April 1993 und Schu. im Mai 1993 nach dem Abschluß seiner
Ausbildung als Industriekaufmann nach München und mieteten sich
jeweils im Anwesen (...) ein, um von da an ihren Lebensunterhalt im
wesentlichen nach dem beschriebenen Plan zu bestreiten. Um auch die
enormen Telefongebührenkosten für das oft stundenlange
rechnergesteuerte systematische Anwählen der Datex-P-Netz-Nummern zu
sparen, wählten sie unter Verwendung der für den Anrufer kostenfreien
0130-Nummern jeweils einen (automatischen) Operator der
US-amerikanischen Telefongesellschaft AT & T an, gaben illegal
erlangte sogenannte Calling-Cards unbeteiligter Anschlußinhaber von
AT
& T ein und wählten sodann sich in das norwegische Data-Pak-Netz ein.
Hierdurch erweckten sie für die automatische Gebührenzählung von AT &
T den Eindruck, die Verbindung ginge auf den Inhaber der
Calling-Card-Nummer zurück und belastete zunächst diesen mit den
anfallenden Gebühreneinheiten, während für die Angeklagten diese
Dauerverbindungen "kostenlos" blieben. Den Angeklagten war aber
bekannt, daß der Inhaber der Calling-Card-Nr. nach Widerspruch von
Gebühren befreit wurde und der Schaden letztlich von der
Telefongesellschaft getragen wurde.
I. Aufgrund dieses Plans gelangten die beiden Angeklagten zu nicht
genau festgestellten Zeitpunkten bis zum Jahresende 1993 mindestens
in
den nachfolgenden 8 Fällen durch mißbräuchliche Verwendung der
Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT & T-Kunden auf deren Kosten
oder
Kosten der Telefongesellschaft und unter gleichzeitiger
mißbräuchlicher Verwendung gescannter NUI`s und zugehöriger Paßwörter
über das norwegische Data-Pak-Netz in das nach außen gegen
unberechtigten Zugang geschützte Datex-P-Netz der Deutschen Telekom
und kopierten von dort ohne Zustimmung die Anschlußnummern von
insgesamt 2.170 deutschen Datex-P-Kunden, die sie in ihren eigenen
Datenbestand abspeicherten, um sie anschließend für ihre Hackversuche
bei deutschen Großfirmen zu verwenden.
Im einzelnen handelt es sich zumindest um folgende auf dem AMIGA 2000
des Angeklagten Schu. abgespeicherte Datex-P-Anschlußnummern auf
folgenden Dateien:
1. DH 1: ScanFiles/Buffer/BUFFER.Frankfurt: 180 Datex-P-Nummern,
2. DH 1: ScanFiles/Buffer/Frankfurt. DATAPAK: 140 Datex-P-Nummern,
3. DH 1: DevPac/hack/buffer.save: 560 Datex-P-Nummern,
4. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/X25.*: 270 Datex-P-Nummern,
5. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Dortmund txt: 70
Datex-P-Nummern,
6. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scans/Bremen.txt: 170 Datex-P-Nummern,
7. DH 1: DevPac/hack/SprintNet/Scanns/Hamburg.txt: 400
Datex-P-Nummern
sowie
8. DH 1: DavePac/hack/SprintNet/BUFFER/: 380 Datex-P-Nummern.
Beiden Angeklagten war jeweils bewußt, daß sie sowohl die illegal
erlangten Calling-Card-Nummern unbeteiligter AT .& T-Kunden als auch
die im norwegischen Data-Pak-Netz gescannten NUI`s unbefugt
einsetzten, um einerseits sich die anfallenden Gebührenkosten zum
eigenen Vorteil einem anderen zuzuschieben sowie andererseits die
bestehende Zugangssicherung des Datex-P-Netzes zu durchbrechen. Sie
handelten aus Eigennutz, um diese legal von Außenstehenden nicht zu
erlangenden Anschlußdaten zu erlangen, um hiermit wiederum in die
Rechneranlagen großer Firmen eindringen und die dabei erlangten
Captures gewinnbringend verwerten zu können.
Die Deutsche Telekom hat als Betreiberin des Datex-P-Netzes form- und
fristgerecht Strafantrag wegen Ausspähens von Daten gemäß [27]§§
202a,
[28]205 Abs. 1 StGB sowie wegen Verrats von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen gemäß [29]§§ 17, [30]22 Abs. 2 UWG gestellt.
II. Mit den - wie unter I. dargestellt - illegal erlangten
Datex-P-Anschlußnummern drangen die beiden Angeklagten gemäß
vorheriger Absprache gemeinsam in eine Vielzahl von Rechneranlagen
größerer deutscher Institutionen und Firmen ein, die jeweils gegen
den
Zugriff Außenstehender durch entsprechende Zugangscodes gesichert
waren. Zumindest in den beiden folgenden Fällen gelangten sie hierbei
auch an geheim gehaltene Interna, die sie unbefugt auf ihre eigene
Rechneranlage kopierten, um sie zum eigenen Vorteil an Dritte
weiterzugeben und zu verwerten. Im einzelnen handelt es sich dabei um
folgende 2 Fälle:
1. Zwischen dem 26.08. und 09.09.1993 drangen die beiden Angeklagten
nach Einwahl über den Datex-P-Netz-Anschluß des Deutschen
Beamtenbundes, den sie wie beschrieben illegal ausgekundschaftet
hatten, in dessen Rechnersystem unter unbefugter Verwendung eines
passenden Zugangscodeworts, das den ungenehmigten Zugang Dritter
verhindern sollte, ein und kopierten dabei zumindest Aufstellungen
über aktuelle Beitragsstände von Landesverbänden, entsprechende
Ausgleichszahlungen und hierzu geführte Korrespondenz sowie
verbandspolitische Korrespondenz u.a. mit dem Bundeskanzler auf ihre
eigene Rechneranlage. Dabei handelten sie in der Absicht, einerseits
diese Captures zum eigenen Nutzen wie beschrieben der Infosafe als
Grundlage für deren Verwertungsaktivitäten vorlegen zu können,
andererseits sie dem Magazin Focus vorzulegen, damit dieses sie
veröffentlichen und damit dem Deutschen Beamtenbund entsprechenden
Schaden zufügen und gleichzeitig zum Vorteil der Angeklagten durch
eine möglichst auffällige Berichterstattung ein entsprechendes
Meinungsklima hervorrufen sollte, das wiederum die Verwertungschancen
der Infosafe und damit auch der Angeklagten fördern sollte.
Tatsächlich gaben die Angeklagten entsprechend ihrem Plan die
unbefugt
erlangten Captures aus dem Rechner des Deutschen Beamtenbundes in der
Folge an das Magazin Focus weiter, das sie jedoch in der Ausgabe vom
20.09.1993 entgegen der ursprünglichen Absicht aufgrund einer
entsprechenden einstweiligen Verfügung nicht unmittelbar
veröffentlichte, sondern nur eine Kurzmeldung abdruckte, wonach die
Angeklagten unter ihrem jeweiligen Pseudonym "Kimble" bzw. "Big
Brother" das Datensystem des Deutschen Beamtenbundes angezapft und
dabei "halbinterne" Daten erlangt hätten.
Auch an die Firma Infosafe des anderweitig Verfolgten A. gab Schmitz
das
Beamtenbund-Capture nach vorheriger Absprache mit Schu. weiter. Zu
einem Vertragsabschluß oder Gesprächen hierüber zwischen Infosafe und
Beamtenbund kam es jedoch nicht.
Der Deutsche Beamtenbund hat wegen dieser Vorgänge form- und
fristgerecht Strafantrag gestellt.
2. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt, jedenfalls nach dem
29.06.1993, drangen die beiden Angeklagten in gleicher Absicht
wiederum mit der Rechneranlage des Angeklagten Schu. noch einmal über
die Datex-P-Netz-Anschlußnummer, die sie gemäß Ziffer I illegal
erlangt hatten, in den Rechner der Firma ICL Technology GmbH in Fürth
ein und kopierten aus den dortigen Datenbeständen u.a. ein
Kundenverzeichnis sowie verschiedene Rechnungen an Kunden auf ihr
eigenes Gerät. Auch hier überwanden sie die Zugangssperre für
unbeteiligte Dritte durch Eingabe der entsprechenden Codewörter, die
sie entweder systematisch ausgekundschaftet oder auf sonstige Weise
unbefugt erlangt hatten. Ob das entsprechende Capture tatsächlich an
die Firma Infosafe, deren Geschäftsführer, den anderweitig Verfolgten
A. oder andere Personen weitergereicht wurde, konnte nicht sicher
festgestellt werden.
Die Firma ICL Technology GmbH hat form- und fristgerecht Strafantrag
gestellt.
B) Mißbrauch von Calling-Cards
Nach ihrem Umzug nach München betrieben die beiden Angeklagten von
ihren jeweiligen Wohnungen in der (...) auf ihren umfangreichen
Computeranlagen zumindest ab Frühsommer 1993 sogenannte
Bulletin-Boards (BBS), eine Art elektronisches schwarzes Brett bzw.
elektronischer Briefkasten, die per Modem über das Telefonnetz mit
gleichartigen Computeranlagen Dritter in Verbindung stehen.
Hauptaufgabe einer solchen BBS ist es, Nachrichten zu speichern und
in
bestimmtem Umfang anderen BBS-Benutzern zugänglich zu machen, die
sich
ihren Inhalt auf ihren eigenen PC "kopieren" können. Die BBS des
Angeklagten Schu. war unter Angehörigen der Computerszene unter dem
Namen "Hackreaktor", diejenige des Angeklagten Schmitz unter dem
Namen
"House of Coolness" bekannt.
Neben dem reinen Nachrichtenaustausch mit zahllosen Mitgliedern der
weltweiten Computerfreakszene verwendeten die beiden Angeklagten die
in ihren getrennten Wohnungen jeweils um zwei AMIGA-Rechner der Typen
2000 und 3000 gruppierten umfangreichen EDV-Anlagen, an die im Falle
Schu. mindestens fünf sowie im Falle Schmitz mindestens zwei Modems
angeschlossen waren, bis zu ihrer ersten Festnahme am 16.03.1994
vorwiegend auch zu den nachfolgend beschriebenen Straftaten im
Zusammenhang mit sogenannten Calling-Cards unbeteiligter Kunden der
amerikanischen Telefongesellschaften AT & T und MCI. Mit Calling-Card
sind hierbei bloße Zahlencodes einschließlich der persönlichen
PIN-Nummern existierender Telefonkarten einzelner Kunden der
genannten
Gesellschaften zu verstehen, die als bloße Daten ohne Verkörperung in
einem materiell greifbaren Träger von einer Datenanlage zur anderen
elektronisch übertragen werden. Hierbei arbeiteten beide Angeklagte
nach gemeinsamer Absprache gezielt zusammen, um sich durch den
Vertrieb derartiger Calling-Cards sowie durch deren mißbräuchliche
Verwendung ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Um dieses Geschäft in
großem Stil fortsetzen zu können, hatten sie im Zeitpunkt der
Festnahme bereits unter falschem Namen eine neue größere Wohnung
angemietet und weitere 25 Modems besorgt, um die Umsätze entsprechend
steigern zu können. Im einzelnen handelt es sich um folgende
Straftaten:
I. Ab etwa Frühsommer 1993 besorgten sich die beiden Angeklagten von
Angehörigen der US-amerikanischen Hackerszene in großem Stil
Calling-Cards, die diese sich - wie beide Angeklagten wußten -
unbefugt durch eigenes Ausspähen oder unter Vermittlung ungetreuer
Mitarbeiter von Telefongesellschaften beschafft hatten. Diese
Calling-Cards gaben die Angeklagten ihrerseits, soweit sie sie nicht
selbst - wie unter Ziffer II und III dargestellt - zum "kostenlosen"
Telefonieren auf Kosten der tatsächlich berechtigten Nummerninhaber
verwandten, über ihre BBS gegen entsprechenden Aufpreis an weitere
Mitglieder der Hackerszene ab. Dabei war ihnen klar; daß auch diese
die Calling-Cards ausschließlich zum "kostenlosen" Telefonieren in
betrügerischer Absicht verwenden würden. Sowohl der Ankauf durch die
Angeklagten als auch die Weitergabe an Dritte erfolgte jeweils
dergestalt, daß die Beteiligten die jeweils verfügbaren
Calling-Card-Nummern listenweise auf Dateien ihrer jeweiligen
Computeranlagen, die Interessenten per Modem auf ihre jeweils eigenen
Anlagen übertragen konnten, zum Verkauf anboten. Nach Einigung über
Menge und Preis gewährte der jeweilige Verkäufer dem Käufer durch
Bekanntgabe des jeweiligen Zugangscodes den Zugriff auf die eigene
Anlage, so daß dieser die entsprechenden Daten auf die eigene
EDV-Anlage übertragen konnte.
Als Einkäufer trat auf seiten der Angeklagten vorwiegend Schmitz auf.
Dieser bezog die Calling-Cards überwiegend von einem Kreis von
Hackern, der dieswegen vor einem US-Bundesgericht in North-Carolina
unter Anklage gestellt wurde. Insgesamt besorgte der Angeklagte
Schmitz
auf die beschriebene Art mindestens 2.238 derartiger
Calling-Card-Nummern unbeteiligter Kunden der beiden
US-amerikanischen
Telefongesellschaften AT & T sowie MCI. Hiervon entfallen 1.999
Nummern auf AT & T und 239 Nummern auf MCI. Je nach Bezugsmenge
kostete jede Calling-Card die Angeklagten zwischen 1,75 Dollar und
etwa 400 Dollar. Insgesamt überwies der Angeklagte Schmitz für sich
und
Schu. an die Lieferanten zwischen 06.05.1993 und 07.03.1994 in 15
Einzelraten DM 29.116,11. Die auf die geschilderte Art absprachegemäß
von Schmitz für beide Angeklagten gemeinsam besorgten Calling-Cards
vertrieben sodann beide gemeinsam über ihre jeweiligen BBS gegen
einen
im einzelnen nicht mehr feststellbaren Aufpreis von etwa 1,00 bis
3,00
Dollar je Nummer an weitere Abnehmer aus der Hackerszene, denen es
ebenso wie den Angeklagten klar war, daß sie selbst zur Verwendung
dieser Nummern nicht befugt waren und denen es ebenso wie den
Angeklagten lediglich darauf ankam, auf Kosten der tatsächlich
berechtigten Kunden der jeweiligen Telefongesellschaften telefonieren
zu können. Den Angeklagten ihrerseits ging es darum, den
Interessenten
die tatsächliche Grundlage für dieses Vorhaben zu verschaffen und
gleichzeitig selbst auch mit den Calling-Cards, die sie nicht selbst
wie unter II und III dargestellt mißbräuchlich verwenden wollten,
Einnahmen zu erzielen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu
können. Da im einzelnen nicht feststellbar war, wann an welche
Abnehmer wie viele Calling-Cards weitergegeben und welche Nummern von
welchen Abnehmern im einzelnen in betrügerischer Absicht verwendet
wurden, wird zugunsten beider Angeklagten davon ausgegangen, daß
sämtliche Mißbrauchsfälle Dritter, die unter Verwendung von
Calling-Card-Nummern, die über die beiden Angeklagten besorgt worden
waren, in einem einzigen automatisierten Vorgang geschehen sind.
Wie von den Angeklagten vorhergesehen und beabsichtigt, wurden zu im
einzelnen nicht bekannten Zeitpunkten zwischen Mitte 1993 und Mitte
1994 die auf den Festplatten ihrer Computeranlagen gespeicherten
illegal erlangten Calling-Card-Nummern laut der 47-seitigen
Auswertungsliste des LKA im Abschnitt I des Beweismittelbandes B 5
mit
Ausnahme der unten unter II und III dargestellten eigenen
Mißbrauchsfälle durch im einzelnen unbekannte dritte Personen in
betrügerischer Absicht zum "kostenlosen" Telefonieren auf Rechnung
der
tatsächlich berechtigten Nummerninhaber mißbraucht, wodurch ein
Gesamtschaden in Höhe von 1.067.914,26 US-Dollar entstand. Dabei
wählten die von den Angeklagten durch Beschaffung der Calling-Card
unterstützten im einzelnen unbekannt gebliebenen Täter -
möglicherweise rechnergesteuert und automatisiert - über die
kostenfreien 0130-Nummern die betroffenen Telefongesellschaften AT &
T
bzw. MCI an und gaben nach Erreichen des jeweiligen (automatischen)
Operators die Calling-Card-Nummern der unbeteiligten Kunden der
Gesellschaft sowie die eigentliche Zielnummer ein. Die an diese
Schaltung gebundene Gebührenzählung belastete daraufhin automatisch
die tatsächlich berechtigten Inhaber der eingegebenen
Calling-Card-Nummern mit den angefallenen Gebühreneinheiten.
Insgesamt
ermöglichten die Angeklagten durch die Beschaffung der vorliegenden
Calling-Card-Nummern den im einzelnen unbekannten Dritten scheinbar
kostenlose Telefonate zu Lasten der tatsächlich berechtigten Personen
im Gegenwert von 1.067.914,26 US-Dollar.

@Vepophilis
Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert, bekannt sind?!?
Mein Lieber, Du scheinst Dir über den Stellenwert eines Hackers nicht ganz im Klaren zu sein, den dieser in unserer Gesellschaft durchaus geniesst. Solche Jungs haben gemeinhin ein wenig mehr drauf, als Spenden zu kassieren, andere die Drecksarbeit machen zu lassen oder Haffa-like als grosspuriger Möchtegern und Blender aufzutreten.
Unterschätze also nicht den Bonus des Underdogs mit dem Robin Hood-Charme.
Und dass jemand versucht, Kohle zu machen........also das ist in unserer Gesellschaft ja mitlerweile fast schon eine Tugend! So normal und selbstverständlich wird das betrieben...
Stell also hier keine Steckbriefe ins Netz, sondern gestehe jedem Menschen jene Wandlungsfähigkeit zu, die auch Du für Dich bestimmt gerne in Anspruch nimmst. Oder nicht?
Ausserdem ist es ja wohl vollkommen unangebracht, im Zusammenhang mit LBC Kimble anzuprangern. Wer hat denn die Karre an die Wand gefahren?!? Er etwa???
Nun lass mal die Kirche im Dorf und harre der Dinge, die da kommen werden. Im Übrigen, brauchst doch da nicht mitzocken...dann verlierste auch nix.
Alles klor?
Nix für ungut
mfG
Roger
Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert, bekannt sind?!?
Mein Lieber, Du scheinst Dir über den Stellenwert eines Hackers nicht ganz im Klaren zu sein, den dieser in unserer Gesellschaft durchaus geniesst. Solche Jungs haben gemeinhin ein wenig mehr drauf, als Spenden zu kassieren, andere die Drecksarbeit machen zu lassen oder Haffa-like als grosspuriger Möchtegern und Blender aufzutreten.
Unterschätze also nicht den Bonus des Underdogs mit dem Robin Hood-Charme.
Und dass jemand versucht, Kohle zu machen........also das ist in unserer Gesellschaft ja mitlerweile fast schon eine Tugend! So normal und selbstverständlich wird das betrieben...

Stell also hier keine Steckbriefe ins Netz, sondern gestehe jedem Menschen jene Wandlungsfähigkeit zu, die auch Du für Dich bestimmt gerne in Anspruch nimmst. Oder nicht?
Ausserdem ist es ja wohl vollkommen unangebracht, im Zusammenhang mit LBC Kimble anzuprangern. Wer hat denn die Karre an die Wand gefahren?!? Er etwa???
Nun lass mal die Kirche im Dorf und harre der Dinge, die da kommen werden. Im Übrigen, brauchst doch da nicht mitzocken...dann verlierste auch nix.
Alles klor?
Nix für ungut
mfG
Roger
stimmt - er ist ja auch nur wegen Betrug (zusätzlich zu
der Computerkriminalität-Causa) vorbestraft und zog eine
Zeit lang mit einem Doktortitel durch die Lande
harmlos eigentlich - übrigens frag mal nen Hacker was
er von Kim Schmitz (und seinen Fähigkeiten als eben
solcher) hält
der Computerkriminalität-Causa) vorbestraft und zog eine
Zeit lang mit einem Doktortitel durch die Lande
harmlos eigentlich - übrigens frag mal nen Hacker was
er von Kim Schmitz (und seinen Fähigkeiten als eben
solcher) hält
@Vepophilis
Hast meine Eingangsfrage nicht beantwortet.
Sag mal, machst Du hier einen auf Kenneth Starr aus Germany?
Jäger der verlorenen Moral? Was bisten Du für einer???
Sehr befremdlich.....also, Frage beantworten!
Roger
Hast meine Eingangsfrage nicht beantwortet.
Sag mal, machst Du hier einen auf Kenneth Starr aus Germany?
Jäger der verlorenen Moral? Was bisten Du für einer???
Sehr befremdlich.....also, Frage beantworten!
Roger
Trotzdem bleibt dieser Kim, der mit seiner KimvestorAG selbst an den NM gehen will eine vertrauensunwürdige Gestalt, dem ich nicht über den Weg traue. Sein Engagement bei Letsbuyit spricht ja wohl auch Bände. Der Mann liebt das Zwielichtige. Ich bin für jede Aufklärung dankbar!!!
hintenrum_schlag
darauf antworte ich später....(zwielichtig.....war ja schon wieder klasse)
und wahrscheinlich gibts nachher den Kenneth Starr Thread.
Selbst Schuld!
Roger
darauf antworte ich später....(zwielichtig.....war ja schon wieder klasse)
und wahrscheinlich gibts nachher den Kenneth Starr Thread.
Selbst Schuld!
Roger
silent_hit:
Warum willst Du denn Aufklärung.
Ist doch sch..egal, was das für einer ist.
Let`s ist ein Zockerwert oder hältst Du die für `ne Langfristanlage?
Warum willst Du denn Aufklärung.
Ist doch sch..egal, was das für einer ist.
Let`s ist ein Zockerwert oder hältst Du die für `ne Langfristanlage?
sag mal Roger, was ist los mit dir?
>Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert,
bekannt sind?!?
meinst du das mit Eingangsfrage? Ich hatte das Urteil noch auf Platte und bin der Meinung
dass es einige hier interessieren koennte. Wenns dich nicht interessiert
musst dus ja nicht lesen. Typen treiben sich hier rum...
übrigens wer Kim Schmitz tatsächlich für einen Hacker hält sollte vielleicht
öfter de.org.ccc lesen...
Zitat Kim:
------------------------------------
RTL zahlt nicht genug..... aber spätestens in 3 Jahren ist
ausreichend Liquidität vorhanden, um einen eigenen Fernsehsender zu
gründen.
Bei "KIMBLE TV" wirds dann folgende Sendungen geben:
11:00 Wasch Dich, mit unserem Moderator und Hygiene-Experten Wau
Dänemark, Themenschwerpunkte: Schuppenflechte auf der Zunge und mutierte
Riesenvollbartläuse.
11:03 Der flüßige Stuhl, die heitere Talkrunde mit Lutz Donnerkacke.
12:00 Die Drei vom Schlüsseldienst, unsere spannende Krimiserie mit
Steffen "machmaldietürauf" Werneriehihi.
13:00 The Kimsons, der Comicspaß für jung und alt mit Bart Kimson.
14:00 Telekim, eine Dauerwerbesendung der Deutschen Telekim AG.
17:30 Preiset den Herrn, die tägliche, interaktive Maraton-Preisung
des Data Protect Schöpfers und geistlichen Führers aller Computerhacker,
dem Urvater des CCC, dem Erbauer von ROM, dem einmaligen, unglaublichen,
fantastischen, unschlagbaren, unwiederstehlichen, genialen, humorvollen
und überdimensional intelligenten........ K I M "G O T T" S C H M I
T Z .
22:00 Preiset den Herrn Teil 2, wie 17:30, nur diesmal nonstop und
ohne Werbeunterbrechung.
04:00 Dr. Kimble auf der Flucht, ein atemberaubender Erotikfilm. In
den Hauptrollen Kim Schmitz und Laura Flucht.
04:01 ANDY, unsere Talkshow mit Star-Moderator Andy Müller Maguhn zum
Thema: Vorzeitiger Samenerguß.
05:00 IRC, die Liveübertragung der Chat-Ereignisse im Channel #Kimble.
06:00 ÖkoABC, unser Naturmagazin mit Wuff Niederlande, Thema: Neues
Medikament gegen Struppelfrisuren aus einer Mixtur von handgewebten
Kellerasselscharmhaar und gepresstem Ochsenfroschvotzenleder.
07:00 - 11:00 Preiset den Herrn Teil 3
------------------------------------
Quelle ist ein alter Kim-Log:
http://www.onlinesicherheit.de/archiv/fun/kimble.txt
lg,
Kenneth Starr
>Nun, was willst Du uns damit sagen? Dinge erzählen, die den meisten bereits, wenn wahrscheinlich auch nicht so detailliert,
bekannt sind?!?
meinst du das mit Eingangsfrage? Ich hatte das Urteil noch auf Platte und bin der Meinung
dass es einige hier interessieren koennte. Wenns dich nicht interessiert
musst dus ja nicht lesen. Typen treiben sich hier rum...
übrigens wer Kim Schmitz tatsächlich für einen Hacker hält sollte vielleicht
öfter de.org.ccc lesen...
Zitat Kim:
------------------------------------
RTL zahlt nicht genug..... aber spätestens in 3 Jahren ist
ausreichend Liquidität vorhanden, um einen eigenen Fernsehsender zu
gründen.
Bei "KIMBLE TV" wirds dann folgende Sendungen geben:
11:00 Wasch Dich, mit unserem Moderator und Hygiene-Experten Wau
Dänemark, Themenschwerpunkte: Schuppenflechte auf der Zunge und mutierte
Riesenvollbartläuse.
11:03 Der flüßige Stuhl, die heitere Talkrunde mit Lutz Donnerkacke.
12:00 Die Drei vom Schlüsseldienst, unsere spannende Krimiserie mit
Steffen "machmaldietürauf" Werneriehihi.
13:00 The Kimsons, der Comicspaß für jung und alt mit Bart Kimson.
14:00 Telekim, eine Dauerwerbesendung der Deutschen Telekim AG.
17:30 Preiset den Herrn, die tägliche, interaktive Maraton-Preisung
des Data Protect Schöpfers und geistlichen Führers aller Computerhacker,
dem Urvater des CCC, dem Erbauer von ROM, dem einmaligen, unglaublichen,
fantastischen, unschlagbaren, unwiederstehlichen, genialen, humorvollen
und überdimensional intelligenten........ K I M "G O T T" S C H M I
T Z .
22:00 Preiset den Herrn Teil 2, wie 17:30, nur diesmal nonstop und
ohne Werbeunterbrechung.
04:00 Dr. Kimble auf der Flucht, ein atemberaubender Erotikfilm. In
den Hauptrollen Kim Schmitz und Laura Flucht.
04:01 ANDY, unsere Talkshow mit Star-Moderator Andy Müller Maguhn zum
Thema: Vorzeitiger Samenerguß.
05:00 IRC, die Liveübertragung der Chat-Ereignisse im Channel #Kimble.
06:00 ÖkoABC, unser Naturmagazin mit Wuff Niederlande, Thema: Neues
Medikament gegen Struppelfrisuren aus einer Mixtur von handgewebten
Kellerasselscharmhaar und gepresstem Ochsenfroschvotzenleder.
07:00 - 11:00 Preiset den Herrn Teil 3
------------------------------------
Quelle ist ein alter Kim-Log:
http://www.onlinesicherheit.de/archiv/fun/kimble.txt
lg,
Kenneth Starr
Lass doch den Mann in Ruhe, scheint ja der pure Neid zu sein!
@roger11
Ich wüßte nicht, daß silent "hintenrum" heißt - aber das ist Dir wohl genauso egal wie die Vergangenheit der Leute, denen Du Dein Geld anvertraust. Übrigens, wenn Du Dich nicht für das interessierst, was war, dann hältst Du wohl auch bei Aktien nichts von Charts. Die zeigen nämlich auch nur, was war. Trotztdem schaut alle Welt drauf, um nämlich was für die Zukunft daraus abzulesen. Und so ist es auch mit dem Lebenslauf eines Kim Schmitz - man versucht halt zu erahnen, was dieser Investor wohl im Schilde führt. Für seriös im klassischen Sinne halte ich den jedenfalls nicht.
Und Hacker sind für mich nun nicht gerad große Vorbilder. Sie begehen Straftaten unter dem Deckmäntelchen der Aufklärung, sind aber doch nur Kriminelle, die für die von ihnen angerichteten Schäden leider nicht in gebührendem Maß zur Verantwortung gezogen werden. Sicherheitslücken wird es immer geben, aber gibt das einem das Recht, sie einfach auszunutzen? Ich laufe auch nicht durch die Gegend und schmeiße Schaufensterscheiben ein, um den Ladenbesitzern ganz selbstlos zu demonstrieren, wie leicht man bei ihnen einbrechen kann.
Ich wüßte nicht, daß silent "hintenrum" heißt - aber das ist Dir wohl genauso egal wie die Vergangenheit der Leute, denen Du Dein Geld anvertraust. Übrigens, wenn Du Dich nicht für das interessierst, was war, dann hältst Du wohl auch bei Aktien nichts von Charts. Die zeigen nämlich auch nur, was war. Trotztdem schaut alle Welt drauf, um nämlich was für die Zukunft daraus abzulesen. Und so ist es auch mit dem Lebenslauf eines Kim Schmitz - man versucht halt zu erahnen, was dieser Investor wohl im Schilde führt. Für seriös im klassischen Sinne halte ich den jedenfalls nicht.
Und Hacker sind für mich nun nicht gerad große Vorbilder. Sie begehen Straftaten unter dem Deckmäntelchen der Aufklärung, sind aber doch nur Kriminelle, die für die von ihnen angerichteten Schäden leider nicht in gebührendem Maß zur Verantwortung gezogen werden. Sicherheitslücken wird es immer geben, aber gibt das einem das Recht, sie einfach auszunutzen? Ich laufe auch nicht durch die Gegend und schmeiße Schaufensterscheiben ein, um den Ladenbesitzern ganz selbstlos zu demonstrieren, wie leicht man bei ihnen einbrechen kann.
niedlich, diese LBC-Aktionäre..
neidisch auf Doppelkimm? hm, weswegen? kennst du mich?
neidisch auf Doppelkimm? hm, weswegen? kennst du mich?

alter Schwede Du holst aber richtig was aus
der Kiste hervor.Frag ich mich schon wieder was Du für
einer bist??!!
o.k.Aufklärung iss immer gut doch wer bitte will hier
tatsächlich langfristig investieren?
Und ich will nicht wirklich wissen was der alles
für Sch.... am stecken hat hauptsache er
investiert die 50 Mille!Und mit
Lets-Zock geht es weiter......
Was später mit seinem Börsengang wird
will ich doch heute noch nicht wissen !
Good Trade uns allen
Tradef1
der Kiste hervor.Frag ich mich schon wieder was Du für
einer bist??!!
o.k.Aufklärung iss immer gut doch wer bitte will hier
tatsächlich langfristig investieren?
Und ich will nicht wirklich wissen was der alles
für Sch.... am stecken hat hauptsache er
investiert die 50 Mille!Und mit
Lets-Zock geht es weiter......
Was später mit seinem Börsengang wird
will ich doch heute noch nicht wissen !
Good Trade uns allen
Tradef1
für die 50 Mio. wär ich nicht besonders optimistisch - das war nur ein
letter of intent und er an der 4 Mio-Finanzierungsrunde nur beteiligt - und
diese Beteiligung sollte er doch wieder rein haben, schliesslich wurde
der Wert von LBC ja um etwa 70 Mio. Euro in der Spitze gesteigert
übrigens meinte nicht Kim wörtlich daß sich Pro7 mit ihm an der Finanzierungsrunde
beteiligt habe und dementierten diese nicht umgehend? eine glatte Lüge also (auch recherchierbar
in den w:o-News
Kim hatte schon immer kriminelle Energie, viele Leute können heute noch ein Liedchen
davon singen.. - im Inter- und Usenet findet ihr noch tonnenweise Material..
lg,
Kenneth Starr
letter of intent und er an der 4 Mio-Finanzierungsrunde nur beteiligt - und
diese Beteiligung sollte er doch wieder rein haben, schliesslich wurde
der Wert von LBC ja um etwa 70 Mio. Euro in der Spitze gesteigert

übrigens meinte nicht Kim wörtlich daß sich Pro7 mit ihm an der Finanzierungsrunde
beteiligt habe und dementierten diese nicht umgehend? eine glatte Lüge also (auch recherchierbar
in den w:o-News
Kim hatte schon immer kriminelle Energie, viele Leute können heute noch ein Liedchen
davon singen.. - im Inter- und Usenet findet ihr noch tonnenweise Material..
lg,
Kenneth Starr
Wer einmal klaut wird es wieder tun.
Wer einmal kriminell geworden ist, wird es immer wieder sein.
Und wenn in ein paar Wochen die Meldung kommt "LBC ist doch nicht zu retten" schreien alle hurra hurra der Neue Betrügermarkt ist wieder da.
Genau mit solchen Aktionen wird auch der letzte interessierte Großinvestor vom Neuen Markt vergrault.
Glaubt mir, es geht keine 6 Monate mehr bis die Lügenblase Neue Markt vollständig zusammenbricht und nie mehr auferstehen wird.
Die Firmen die gut sind und noch was von sich halten, sollten schnellstens das Seqment wechseln bevor es zu spät ist.
Wer einmal kriminell geworden ist, wird es immer wieder sein.

Und wenn in ein paar Wochen die Meldung kommt "LBC ist doch nicht zu retten" schreien alle hurra hurra der Neue Betrügermarkt ist wieder da.
Genau mit solchen Aktionen wird auch der letzte interessierte Großinvestor vom Neuen Markt vergrault.
Glaubt mir, es geht keine 6 Monate mehr bis die Lügenblase Neue Markt vollständig zusammenbricht und nie mehr auferstehen wird.
Die Firmen die gut sind und noch was von sich halten, sollten schnellstens das Seqment wechseln bevor es zu spät ist.

Mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich doch selber. So ein Schwachsinn. Es gibt genügend schwarze Schafe am Neuen Markt, da sind wir uns wahrscheinlich sogar einig. Aber deshalb alles über einen Kamm zu scheren, spricht von ziemlicher Naivität!!! Der Neue Markt wird weiter volatil laufen. Aber sich langfristig durchsetzen. Es wird wohl einige delistnings geben und auch Skandale. Mehr nicht. Aber probiers halt mal mit Allianz Aktien, vielleicht kannst dann wieder ruhig schlafen!!!
Mit welcher Unbefangenheit geschrieben wird ist schon erstaunlich. 
Leute, wenn der Neue Markt nicht durch designated sponsors aufrecht erhalten würde, wären rund ein Drittel aller notierten Unternehmen bereits jetzt schon tod am Boden und hätten tagelang überhaupt keinen Handel.
Ihr glaubt doch selbst nicht das Fonds noch viel Geld in den Nemax pumpen. Es gibt noch einige ausgewählte Werte, doch das ist die absolute Minderheit.
Auf deutsch:
Der Neue Markt wird nur noch von Altaktionären und vielen (nicht alle) naiven Anlegern getragen. Diese Sockel sind so weich, ein Zusammenbrechen ist fast unumgänglich.
Ihr denkt ihr habt den Ausverkauf am Neuen Markt bereits erlebt ??? Hahahaha!
Spätestens dann wenn Amerika wieder einknickt vollzieht der Nemax das, was er bereits in der ersten Januarwoche getan hat: Kursverluste von 5-10% jeden Tag. Und das wird über Wochen so gehen =))) kein Fond platzt, sondern ein ganzer Index !!!
Solche Verbrecher wie Kimble und LBC tragen dazu weiter bei.
Die gehören nicht ins Fernsehen oder an die Börse, sondern lebenslänglich in den Knast!

Leute, wenn der Neue Markt nicht durch designated sponsors aufrecht erhalten würde, wären rund ein Drittel aller notierten Unternehmen bereits jetzt schon tod am Boden und hätten tagelang überhaupt keinen Handel.
Ihr glaubt doch selbst nicht das Fonds noch viel Geld in den Nemax pumpen. Es gibt noch einige ausgewählte Werte, doch das ist die absolute Minderheit.
Auf deutsch:
Der Neue Markt wird nur noch von Altaktionären und vielen (nicht alle) naiven Anlegern getragen. Diese Sockel sind so weich, ein Zusammenbrechen ist fast unumgänglich.
Ihr denkt ihr habt den Ausverkauf am Neuen Markt bereits erlebt ??? Hahahaha!
Spätestens dann wenn Amerika wieder einknickt vollzieht der Nemax das, was er bereits in der ersten Januarwoche getan hat: Kursverluste von 5-10% jeden Tag. Und das wird über Wochen so gehen =))) kein Fond platzt, sondern ein ganzer Index !!!
Solche Verbrecher wie Kimble und LBC tragen dazu weiter bei.
Die gehören nicht ins Fernsehen oder an die Börse, sondern lebenslänglich in den Knast!
Mal ehrlich wer traut der Fettbacke denn 2 cm weit?
mfg a.head
mfg a.head
Ein Verbrecher will eine Abzockerfirma angeblich retten, die in Rekordzeit das Geld von Anlegern verbrannt hat. Wer da von Seriosität spricht, dem ist wohl nicht zu helfen. Kriminell war, aber ist er geheilt? Für mich kein Vorbild sondern abschreckend!
Gauner gegen Gauner ?
Ich sehe bereits die Aufrufe zu Klagsgemeinschaften, Heulen und Wehklagen und Threads wie "Wie sage ich meiner Familie, daß ich das Urlaubsgeld verspielt habe ?"
Kursziel: 0,0 Euro !
Grüße Germanist
Ich sehe bereits die Aufrufe zu Klagsgemeinschaften, Heulen und Wehklagen und Threads wie "Wie sage ich meiner Familie, daß ich das Urlaubsgeld verspielt habe ?"
Kursziel: 0,0 Euro !
Grüße Germanist
diese `er ist reich, deshalb muss er was draufhaben und ein Guter sein`-Gelaber
bringt einem ja das Frühstück wieder hoch...
wie gesagt im Internet findet sich auch tonnenweise Material
darüber _wie_ er zu dem Geld gekommen ist - und `genial` war daran
beileibe nichts..
bringt einem ja das Frühstück wieder hoch...
wie gesagt im Internet findet sich auch tonnenweise Material
darüber _wie_ er zu dem Geld gekommen ist - und `genial` war daran
beileibe nichts..
DANKE Venophilis.
Ich denke, damit ist SPÄTESTENS jetzt jedem alles klar.
Die ganze Geschichte war schln zu unseriös, jetzt hat es für mich auch
einen kriminellen Charakter.
Der Typ hat doch NIEMALS "einen Fond mit 50 Millionen".
NIE.
Von 1998 (Urteil) bis jetzt soll er sich von Miniaufträgen
zum Millioneninvestor entwickelt haben?
Lächerlich.
Rechtlich kann er auch nur im Hintergrund stehen, der bekommt
doch keine Managmentgenehmigung für einen Fond vom Bundesamt.
Never.
Und LBC hat sich noch tiefer reingeredet, da wird strafrechtlich
mit Sicherheit noch was auf die zukommen, wenn sie pleite sind.
Ich denke, damit ist SPÄTESTENS jetzt jedem alles klar.
Die ganze Geschichte war schln zu unseriös, jetzt hat es für mich auch
einen kriminellen Charakter.
Der Typ hat doch NIEMALS "einen Fond mit 50 Millionen".
NIE.
Von 1998 (Urteil) bis jetzt soll er sich von Miniaufträgen
zum Millioneninvestor entwickelt haben?
Lächerlich.
Rechtlich kann er auch nur im Hintergrund stehen, der bekommt
doch keine Managmentgenehmigung für einen Fond vom Bundesamt.
Never.
Und LBC hat sich noch tiefer reingeredet, da wird strafrechtlich
mit Sicherheit noch was auf die zukommen, wenn sie pleite sind.
Habt ihr den gar nicht verstanden was es sich mit der Sache Kim Spitz und LBC auf sich hat ???
Kimberli will mit seiner Firma in diesem Jahr an den Neuen Markt.
Folglich rettet er
a) LBC mit rund 4 Mio. vor dem Konkurs
stellt
b) weitere 50 Mio. in Aussicht
und hat
c) bei seinem Börsengang eine zigfache Überzeichnung seiner Aktien zu vermelden und geht als Milliadär in Frührente.
Warum? Weil viele von euch Pappnasen den Buben jetzt vergöttern und folglich unbedingt Aktien von ihm haben müssen. Schliesslich ist das ein moderner Robin Hood der eine kleine Internetfirma vor der Pleite bewahrte.
Kim Schmitz + LBC ist nichts anderes als ein riesiger PR-Gag hinsichtlich seines eigenen Börsengangs !!!
Andere Unternehmen steckten dafür 2stellige Millionenbeträge in Fernseh- und Printwerbung, er steckt lächerliche 4 Mio. in eine Pleitefirma und hat womöglich einen Großteil davon bereits im Vorfeld wieder per Insiderhandel herausgeholt.
Und wieder wird der Staatsanwalt tatenlos zugucken.
Kimberli will mit seiner Firma in diesem Jahr an den Neuen Markt.
Folglich rettet er
a) LBC mit rund 4 Mio. vor dem Konkurs
stellt
b) weitere 50 Mio. in Aussicht
und hat
c) bei seinem Börsengang eine zigfache Überzeichnung seiner Aktien zu vermelden und geht als Milliadär in Frührente.
Warum? Weil viele von euch Pappnasen den Buben jetzt vergöttern und folglich unbedingt Aktien von ihm haben müssen. Schliesslich ist das ein moderner Robin Hood der eine kleine Internetfirma vor der Pleite bewahrte.
Kim Schmitz + LBC ist nichts anderes als ein riesiger PR-Gag hinsichtlich seines eigenen Börsengangs !!!
Andere Unternehmen steckten dafür 2stellige Millionenbeträge in Fernseh- und Printwerbung, er steckt lächerliche 4 Mio. in eine Pleitefirma und hat womöglich einen Großteil davon bereits im Vorfeld wieder per Insiderhandel herausgeholt.

Und wieder wird der Staatsanwalt tatenlos zugucken.

aktioneuse: er hat nen Fonds mit weit mehr als 50 Mio., dafür braucht er auch
keine Genehmigung weil es ein VC-Fonds ist, nur wird das Geld daraus nie bei LBC
landen (Letter of Intent - da kommt am Ende eine meldung a la `die due diligence
kam leider zu einem negativen ergebnis`) - selbst Doppelkimm hat sowas wie gesunden
Menschenverstand (Restbestaende die noch nicht von Psych- und Neurosen aufgefressen sind)
germanasti, kurz und prägnant erkannt worums geht - gratulation.
eins (auch wenns womöglich tatsächlich das einzige ist) kann Doppelkimm
nämlich wirklich gut: blenden (manche mögen es auch PR nennen)
ich kenn ihn nicht erst seit Donnerstag und ein sehr guter Freund von mir
kennt ihn und seine Machenschaften seit fast einem Jahrzehnt..
ich kann nur sagen de.org.ccc - dort bricht kollektiver Brechreiz aus
wenn ihr was über `Hacker` Kimble wissen wollt - und das ist nun wirklich
keine Amateuertruppe und LBC wird ihnen wohl am A**** vorbei gehen..
lg,
Vepo
keine Genehmigung weil es ein VC-Fonds ist, nur wird das Geld daraus nie bei LBC
landen (Letter of Intent - da kommt am Ende eine meldung a la `die due diligence
kam leider zu einem negativen ergebnis`) - selbst Doppelkimm hat sowas wie gesunden
Menschenverstand (Restbestaende die noch nicht von Psych- und Neurosen aufgefressen sind)
germanasti, kurz und prägnant erkannt worums geht - gratulation.
eins (auch wenns womöglich tatsächlich das einzige ist) kann Doppelkimm
nämlich wirklich gut: blenden (manche mögen es auch PR nennen)
ich kenn ihn nicht erst seit Donnerstag und ein sehr guter Freund von mir
kennt ihn und seine Machenschaften seit fast einem Jahrzehnt..
ich kann nur sagen de.org.ccc - dort bricht kollektiver Brechreiz aus
wenn ihr was über `Hacker` Kimble wissen wollt - und das ist nun wirklich
keine Amateuertruppe und LBC wird ihnen wohl am A**** vorbei gehen..
lg,
Vepo
Halt!
Ich hatte es auch schon erkannt, schon gestern...
(mit der PR).
Aber zusätzlich habe ich Zweifel mit den 50 Millionen.
Kannst Du mir das mal erklären?
Wer steckt denn da Geld rein?
Und was hat BMP mit der Sache zu tun?
Ich hatte es auch schon erkannt, schon gestern...

(mit der PR).
Aber zusätzlich habe ich Zweifel mit den 50 Millionen.
Kannst Du mir das mal erklären?
Wer steckt denn da Geld rein?
Und was hat BMP mit der Sache zu tun?
Das Netz ersetzt die Couch....und macht Psychiater arbeitslos.
Hoffentlich verschluckt sich Kim nicht an LBC, das scheint doch ein zu großer Brocken für Kimble zu sein.
i.G. zu diesem Steak
i.G. zu diesem Steak


Ich fordere eine baldige Umbenennung in Lets-diet.com

So sieht es aus, wenn die inkubationszeit bei Rinderwahn nur 2 Sekunden lang ist.
Klarer Fall: Symptome für Kreutzfeld Jakob sind eindeutig!
Klarer Fall: Symptome für Kreutzfeld Jakob sind eindeutig!

schade, dass EuramS vorbehaltlos nachplappert was Freund Doppelkimm auf seiner Website erzählt von NASA Citibank und Pentagon - Fakt ist, dass er keine einzige dieser Organisationen gehackt hat, dies haette man durch einfache Recherche im Internet oder beim CCC herausfinden können (die immer wieder kolportierten 250 Mio. Euro Vermögen sind natürlich auch Unsinn und errechnen sich so, daß Kim seine Kimvestor AG mit 250 Mio. Euro bewertet (kein Euro Umsatz, 3 mehr als kränkelnde Beteiligungen, enorme Verluste)
schade, dass EuramS nichts von seiner anderen kriminellen Vergangenheit als Betrüger (vorbestraft) und Titelschwindler (vorbestraft) schreibt - die Computerkriminalitäten scheinen ja als Kavaliersdelikt zu gelten (dabei kamen übrigens Privatleute zu Schaden, keine multinationalen Konzerne - hier ging es von Anfang an ums kriminelle geldverdienen, von Hacker-Ethik war nie die Spur
gar nicht schade, dass der EuramS-Verriß allemal so gut gemacht ist um Freund Doppelkimm und LBC weiter zu diskreditieren und zweitere am Montag wohl in die weite Tiefe zu schicken
gar nicht schade, dass somit noch reichlich Material für `Aufdecker` geboten ist (Stern und Spiegel sind seit jeher auf solche Typen `nicht sonderlich gut` zu sprechen - ums mal harmlos zu formulieren)
alles in allem schöner Artikel
lg,
Vepo
schade, dass EuramS nichts von seiner anderen kriminellen Vergangenheit als Betrüger (vorbestraft) und Titelschwindler (vorbestraft) schreibt - die Computerkriminalitäten scheinen ja als Kavaliersdelikt zu gelten (dabei kamen übrigens Privatleute zu Schaden, keine multinationalen Konzerne - hier ging es von Anfang an ums kriminelle geldverdienen, von Hacker-Ethik war nie die Spur
gar nicht schade, dass der EuramS-Verriß allemal so gut gemacht ist um Freund Doppelkimm und LBC weiter zu diskreditieren und zweitere am Montag wohl in die weite Tiefe zu schicken
gar nicht schade, dass somit noch reichlich Material für `Aufdecker` geboten ist (Stern und Spiegel sind seit jeher auf solche Typen `nicht sonderlich gut` zu sprechen - ums mal harmlos zu formulieren)
alles in allem schöner Artikel

lg,
Vepo
Mein Gott bist du schlecht!!!!!!
@alle
schlimm, daß eine eutsche Zeitung so einen subjektiven und falschen Dreck schreiben darf, ohne verboten zu werden. Die EamS hat wieder mal meinen Eindruck bestätigt.
Aber wahrscheinlich werden sie ihr Ziel erreichen und LBC am Montag drücken. Vielleicht aber auch nicht.
PS: Immerhin haben die Basher, allen voran Germanasti, jetzt wieder einen Grund sich aufzugeilen. Gönnen wir es ihnen.
JO
schlimm, daß eine eutsche Zeitung so einen subjektiven und falschen Dreck schreiben darf, ohne verboten zu werden. Die EamS hat wieder mal meinen Eindruck bestätigt.
Aber wahrscheinlich werden sie ihr Ziel erreichen und LBC am Montag drücken. Vielleicht aber auch nicht.
PS: Immerhin haben die Basher, allen voran Germanasti, jetzt wieder einen Grund sich aufzugeilen. Gönnen wir es ihnen.

JO
ich glaube ihr wuerdet eure Mutter verkaufen, solang nur eure Aktien steigen - ihr habt kein bißchen Stolz und hängt euer Fähnchen permanent in den Wind
einfach nur peinlich
einfach nur peinlich

...danke Vepophilis. Ich finde solche Beträge sehr gut. Wie schnell wird so eine Aktie unrecherchiert gekauft, wenn solche %Steigerungen locken.
JuliaF hat es trefflich formuliert, was es über die Anderen zu denken gilt, die solche "Geschäftemacher" auch noch verteidigen.
JuliaF hat es trefflich formuliert, was es über die Anderen zu denken gilt, die solche "Geschäftemacher" auch noch verteidigen.

Stimmt JuliaF., aber egal, denn wer bei solchen Typen "anlegt"
geht irgendwann unter.
Nach einem bisserl Recherche kann ich den Initiator des
Threads nur bestätigen: völig verhasst in der Hackerszene,
angeblich schon Offenbarungseid geleistet, usw.
Der Typ ist einfach nur ekelig.
Und www.fatsdiet.com hilft ihm auch icht weiter.
Aber-mit den 50 Millionen, da warte ich noch auf eine
Erklärung, da habe ich nichts zu gefunden, genauso bisher
erst wenig zu BMP.
Hilfe!
geht irgendwann unter.
Nach einem bisserl Recherche kann ich den Initiator des
Threads nur bestätigen: völig verhasst in der Hackerszene,
angeblich schon Offenbarungseid geleistet, usw.
Der Typ ist einfach nur ekelig.
Und www.fatsdiet.com hilft ihm auch icht weiter.
Aber-mit den 50 Millionen, da warte ich noch auf eine
Erklärung, da habe ich nichts zu gefunden, genauso bisher
erst wenig zu BMP.
Hilfe!
ich glaube ihr wuerdet eure Mutter verkaufen, solang nur eure Aktien steigen - ihr habt kein bißchen Stolz und hängt euer
Fähnchen permanent in den Wind
einfach nur peinlich
------------------------------------
kann ich nur unterschreiben
Fähnchen permanent in den Wind
einfach nur peinlich
------------------------------------
kann ich nur unterschreiben
@JavierOxtoa: Du bist wirkliklich bedauernswert. Recherchier mal gründlich un Du wirst merken, was hier für Betrüger am Werk sind. Laß mich raten, Du bist richtig teuer eingestiegen und klammerst Dich an jeden Strohhalm, der vorbeischwimmt. Hoffnung ist vor allem an der Börse trügerisch. Notbuyit ist Dreck, der S. ist ein Krimineller und zockt hier richtig gut ab. Keine Bewunderung, sondern Verachtung wird ihm entgegenschlagen, denn über kurz oder lang erwischt es solche Leute dann doch, besonders wenn sie den Hals nicht voll genug bekommen. V., Deine beiträge sind hervorragend!
@ Germanasti: Du hast die Taktik von KS gut erkannt. Allerdings wird er keinen Rückzieher machen, wie du denkst. Er will sich als Retter von LBC zeigen, um Interesse für seinen eigenen Börsengang zu erzeugen. Da verspricht man nichts, was man nicht auch einhalten kann. Die Wiedergeburt von LBC hat also erst begonnen.
@ Vepophilis (ist das was ähnliches wie Syphilis?)
Nachdem ich mir deine Postings in diesem Thread angesehen habe, wurde es mir klar: Du bist ein kleiner neidischer Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles. Dass dort niemand zu finden ist, der KS seine Kohle gönnt, ist klar. Tja, entweder hat mans oder man hats nicht.
Und beim Hype warst du auch nicht dabei. Armer Kerl/Armes Mädchen. Tut mir leid für dich.
Letsbuyit.all
@ Vepophilis (ist das was ähnliches wie Syphilis?)
Nachdem ich mir deine Postings in diesem Thread angesehen habe, wurde es mir klar: Du bist ein kleiner neidischer Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles. Dass dort niemand zu finden ist, der KS seine Kohle gönnt, ist klar. Tja, entweder hat mans oder man hats nicht.
Und beim Hype warst du auch nicht dabei. Armer Kerl/Armes Mädchen. Tut mir leid für dich.
Letsbuyit.all

mir isses echt scheiss egal was ihr mach aber mein ziel ist es
geld zu machen und das mit allen mitteln ich versuche mich
immer ab zusichern und schmeisse mich auch in die spur um
etwas herraus zufinden und damit kohle zumachen aber eins
weisse ich genau ich würde lbc nie mal über nacht halten
denn beim dicken weis mann was er nun wieder aushäckt und lbc
doch fallen lässt eins wissen wir alle er hat auf jeden fall
sein geld verdient oder was meint ihr?
geld zu machen und das mit allen mitteln ich versuche mich
immer ab zusichern und schmeisse mich auch in die spur um
etwas herraus zufinden und damit kohle zumachen aber eins
weisse ich genau ich würde lbc nie mal über nacht halten
denn beim dicken weis mann was er nun wieder aushäckt und lbc
doch fallen lässt eins wissen wir alle er hat auf jeden fall
sein geld verdient oder was meint ihr?
Nachdem ich mir deine Postings in diesem Thread angesehen habe, wurde es mir klar: Du bist ein kleiner neidischer
Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles.
---------------------------
vorab: `Hackerkollege` wuerde ja bedeuten, dass Schmitz ein Hacker waere... contradictio in adiecto
ich bin wahrscheinlich doppelt so alt wie du, froh wenn ich meinen Windows-Rechner starten kann,
Familienvater und hauptberuflich Devisenarbitrageur, danke gern geschehen (aber ich lese
dies und das und hab auch paar Freunde und Bekannte)
lg,
Syphilis
Hackerkollege von KS. Dein Verweis auf de.org.ccc sagt alles.
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vorab: `Hackerkollege` wuerde ja bedeuten, dass Schmitz ein Hacker waere... contradictio in adiecto
ich bin wahrscheinlich doppelt so alt wie du, froh wenn ich meinen Windows-Rechner starten kann,
Familienvater und hauptberuflich Devisenarbitrageur, danke gern geschehen (aber ich lese
dies und das und hab auch paar Freunde und Bekannte)
lg,
Syphilis
@schwarzerLord
leider muß ich dich enttäuschen. Erstens nicht teuer eingestiegen und zweitens nicht auf der Suche nach Strohhalmen. Habe bereits einmal mit 10.000 Stücken 50% verdient. Nun hab ich 13500 Stücke im Schnitt zu 0,66. Ich habe viel Luft nach unten und bin deshalb vollkommen tiefenentspannt. Eins ist klar. DieEamS ist ein schmierblatt. Jeder, der diese Zeitung zitiert macht sich selbst lächerlich.
Wie gesagt, ich harre der Dinge die da kommen. Ist halt ein Zock!!
JO
leider muß ich dich enttäuschen. Erstens nicht teuer eingestiegen und zweitens nicht auf der Suche nach Strohhalmen. Habe bereits einmal mit 10.000 Stücken 50% verdient. Nun hab ich 13500 Stücke im Schnitt zu 0,66. Ich habe viel Luft nach unten und bin deshalb vollkommen tiefenentspannt. Eins ist klar. DieEamS ist ein schmierblatt. Jeder, der diese Zeitung zitiert macht sich selbst lächerlich.
Wie gesagt, ich harre der Dinge die da kommen. Ist halt ein Zock!!
JO
Ein kleiner fetter Trickbetrüger
der am Neuen Markt mit seinen
unterbelichteten (darf man überhaupt noch)
Anlegern (sagen)
eine neue Spielwiese gefunden hat.
mfg a.head
der am Neuen Markt mit seinen
unterbelichteten (darf man überhaupt noch)
Anlegern (sagen)
eine neue Spielwiese gefunden hat.
mfg a.head
jede Aktie hat die Investoren, die sie verdient
ich finde letsdiet.com und Doppelkimm geben ein tolles Duo ab
ich finde letsdiet.com und Doppelkimm geben ein tolles Duo ab
Ich hatt mir die Pre IPO Untlerlagen zuschicken lassen (angemeldet über seine hompage). Wer diesen unseriösen Müll in den Händen gehalten hat, würde eine Aktie nicht mal mit der Kneifzange von K.Schmitz anfassen- keine Unternehmendaten, dafür die konkrete Aussage "Wir werden(!) soundsoviel machen" (irgendeinen irres Ziel) und dann eine Mindestinv. von glaube so um die 100.000,-- DM.
Kim Schmitz ist ein Lebemann, und nach EMTV weiß ich, wo Geld zum Leben gezogen wird. Da investiere ich lieber in Firmen, die ihre Aufgabe in der Firmenführung sehen.
Grüße
wolf cub
Kim Schmitz ist ein Lebemann, und nach EMTV weiß ich, wo Geld zum Leben gezogen wird. Da investiere ich lieber in Firmen, die ihre Aufgabe in der Firmenführung sehen.
Grüße
wolf cub
@wolf cub,
sehe ich genauso. noch vor einiger zeit hatte ich den eindruck das der junge das echt drauf hat. was aber jetzt ans tageslicht kommt gibt mir doch wohl zu denken.
sehe ich genauso. noch vor einiger zeit hatte ich den eindruck das der junge das echt drauf hat. was aber jetzt ans tageslicht kommt gibt mir doch wohl zu denken.
@tatütata
ich war zuerst auch interessiert, aber wie gesagt diese Pre IPO Daten sind einfach nicht seriös. Und wenn manche solche klaren Fakten ignorieren kann ich mich nur fragen, ob denn keiner aus den letzten Monaten etwas gelernt hat.
Grüße
wolf cub
ich war zuerst auch interessiert, aber wie gesagt diese Pre IPO Daten sind einfach nicht seriös. Und wenn manche solche klaren Fakten ignorieren kann ich mich nur fragen, ob denn keiner aus den letzten Monaten etwas gelernt hat.
Grüße
wolf cub
@ wolf cup
eine weise Entscheidung. Ich würde dir Siemens, RWE oder Lufthansa empfehlen. Da bist du sicher besser aufgehoben als bei LBC.
Leute, begreift es endlich: No risk no fun no money
eine weise Entscheidung. Ich würde dir Siemens, RWE oder Lufthansa empfehlen. Da bist du sicher besser aufgehoben als bei LBC.
Leute, begreift es endlich: No risk no fun no money

Letsbuyit.com: Die traurigen Rekorde
Gemeinsam mehr erreichen: Die Powershopper gehen in die Geschichte der Deutschen Börse ein
27. Januar 2001 (fiu)
Die Aktie von Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) ist mit einem Plus von mehreren hundert Prozent der Wochengewinner im deutschen Börsenhandel. Das Unternehmen hat aber schon zuvor Börsengeschichte geschrieben. ZDNet dokumentiert die Rekordserie des niederländischen Powershoppers:
Größte Cash-Burn-Rate Keinem Unternehmen ist es in der Geschichte des Neuen Marktes gelungen, in so kurzer Zeit so viel Geld zu verbrennen. Nach Recherchen der Investmentbank Lehman Brothers hat Letsbuyit.com seit dem Börsengang im Juli 66 Millionen Euro verbraucht – mehr als elf Millionen Euro pro Monat. Damit toppen die Niederländer sogar die britische Pleitefirma Boo.com, die zwar mehr Geld verbrauchte, sich dafür aber auch mehr Zeit nahm. Pro Monat waren es bei dem Online-Modehaus "lediglich" 10,5 Millionen Euro.
Erster Pennystock Die Aktie von Letsbuyit.com ging als erster Pennystock in die Geschichte des Neuen Marktes ein. Anfang Dezember durchbrach das Papier die Marke von einem Euro – Anleger hatten bei der IPO noch 3,50 Euro für den Anteilsschein bezahlt. Das Rekordtief erreichte die Aktie vor wenigen Tagen bei 14 Cents.
Schnellste Insolvenz Mehrere am Neuen Markt gelistete Unternehmen haben bereits Insolvenz beantragt – keines jedoch musste den Gang zum Amtsgericht nur sechs Monate nach dem Börsengang antreten.
Größter Kursgewinn Satte 578 Prozent Gewinn konnten Anleger mit dem richtigen Timing innerhalb weniger Stunden mit der Aktie von Letsbuyit.com einfahren. Wer das Papier am Tag vor dem vermeintlichen Konkurs beim Rekordtief von 14 Cents kaufte und einen Tag später, als die Rettung bekannt war, beim Tageshoch von 95 Cents verkaufte, konnte seinen Einsatz vervielfachen.
Größter Umsatz Keine Aktie wurde in der deutschen Börsengeschichte innerhalb eines Tages so oft gehandelt wie die Papiere von Letsbuyit.com am vergangenen Donnerstag: 99 Millionen Anteilsscheine wechselten den Besitzer. Zum Vergleich: Anfang Januar wurden pro Tag nur mehrere 100.000 Ameisen-Aktien gehandelt.
Gruß tama
P.S.: Rekorde über Rekorde !!!! Wer kann bei diesen Leistungen noch zweifeln
Gemeinsam mehr erreichen: Die Powershopper gehen in die Geschichte der Deutschen Börse ein
27. Januar 2001 (fiu)
Die Aktie von Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) ist mit einem Plus von mehreren hundert Prozent der Wochengewinner im deutschen Börsenhandel. Das Unternehmen hat aber schon zuvor Börsengeschichte geschrieben. ZDNet dokumentiert die Rekordserie des niederländischen Powershoppers:
Größte Cash-Burn-Rate Keinem Unternehmen ist es in der Geschichte des Neuen Marktes gelungen, in so kurzer Zeit so viel Geld zu verbrennen. Nach Recherchen der Investmentbank Lehman Brothers hat Letsbuyit.com seit dem Börsengang im Juli 66 Millionen Euro verbraucht – mehr als elf Millionen Euro pro Monat. Damit toppen die Niederländer sogar die britische Pleitefirma Boo.com, die zwar mehr Geld verbrauchte, sich dafür aber auch mehr Zeit nahm. Pro Monat waren es bei dem Online-Modehaus "lediglich" 10,5 Millionen Euro.
Erster Pennystock Die Aktie von Letsbuyit.com ging als erster Pennystock in die Geschichte des Neuen Marktes ein. Anfang Dezember durchbrach das Papier die Marke von einem Euro – Anleger hatten bei der IPO noch 3,50 Euro für den Anteilsschein bezahlt. Das Rekordtief erreichte die Aktie vor wenigen Tagen bei 14 Cents.
Schnellste Insolvenz Mehrere am Neuen Markt gelistete Unternehmen haben bereits Insolvenz beantragt – keines jedoch musste den Gang zum Amtsgericht nur sechs Monate nach dem Börsengang antreten.
Größter Kursgewinn Satte 578 Prozent Gewinn konnten Anleger mit dem richtigen Timing innerhalb weniger Stunden mit der Aktie von Letsbuyit.com einfahren. Wer das Papier am Tag vor dem vermeintlichen Konkurs beim Rekordtief von 14 Cents kaufte und einen Tag später, als die Rettung bekannt war, beim Tageshoch von 95 Cents verkaufte, konnte seinen Einsatz vervielfachen.
Größter Umsatz Keine Aktie wurde in der deutschen Börsengeschichte innerhalb eines Tages so oft gehandelt wie die Papiere von Letsbuyit.com am vergangenen Donnerstag: 99 Millionen Anteilsscheine wechselten den Besitzer. Zum Vergleich: Anfang Januar wurden pro Tag nur mehrere 100.000 Ameisen-Aktien gehandelt.
Gruß tama
P.S.: Rekorde über Rekorde !!!! Wer kann bei diesen Leistungen noch zweifeln

Hallo an alle
ich habe weder recherchiert noch kenn ich KIM besonders gut . Habe Ihn einmal bei Harald Schmidt gesehen. Wie lange würden die 50 Mill. bei lets buy it reichen. 2 Quartale ???
Man kann denken was man will. Entweder ist Kim total bescheuert (wenn er`s ernst meint). Oder er zock alle ab. Wiviel werden aus einer Aktienbeteiligung von 4 Mill. innerhalb einer Woche nach der 50 MIll. Nachricht. 9 oder 10 oder 20 Millionen.
Zocker die von Anfang an dabei waren jubeln. Die, die an die Ehrlichkeit der Nachricht glauben zahlen die Zeche. Wieder ein Stück Vertrauen des NM zerstört.
xelzbrod der zur Zeit nur in der Nasdaq inverstiert
ich habe weder recherchiert noch kenn ich KIM besonders gut . Habe Ihn einmal bei Harald Schmidt gesehen. Wie lange würden die 50 Mill. bei lets buy it reichen. 2 Quartale ???
Man kann denken was man will. Entweder ist Kim total bescheuert (wenn er`s ernst meint). Oder er zock alle ab. Wiviel werden aus einer Aktienbeteiligung von 4 Mill. innerhalb einer Woche nach der 50 MIll. Nachricht. 9 oder 10 oder 20 Millionen.
Zocker die von Anfang an dabei waren jubeln. Die, die an die Ehrlichkeit der Nachricht glauben zahlen die Zeche. Wieder ein Stück Vertrauen des NM zerstört.
xelzbrod der zur Zeit nur in der Nasdaq inverstiert
Laufend ist von den 4 und 50 Millionen die Rede. Was genau soll denn geschehen?
Sind die 4 Millionen ein Darlehen und was erhält Schmitz als Gegenwert dafür?
Und die 50 Millionen? Soll ein Kapitalschnitt stattfinden?
Oder vielleicht eine Kapitalerhöhung (die aber von den Aktionären genehmigt werden müßte)?
Oder geben Großaktionäre eine große Aktienanzahl (bei der Marktkap. wohl so gut wie alles) ab?
Ich bin übrigens nicht investiert. Schmitz ist ein (intelligentes) Großmaul, ich glaube dem kein Wort.
Sind die 4 Millionen ein Darlehen und was erhält Schmitz als Gegenwert dafür?
Und die 50 Millionen? Soll ein Kapitalschnitt stattfinden?
Oder vielleicht eine Kapitalerhöhung (die aber von den Aktionären genehmigt werden müßte)?
Oder geben Großaktionäre eine große Aktienanzahl (bei der Marktkap. wohl so gut wie alles) ab?
Ich bin übrigens nicht investiert. Schmitz ist ein (intelligentes) Großmaul, ich glaube dem kein Wort.
@letsbyit all
Das bin ich sicherlich nicht- ich bin sehr spekulativ in meinen Trades - aber ich werfe mein Geld nicht einer Fa hinterher, die schon von vornherein absolut unseriös erscheint- da hätte ich sogar im Casino eine höhere Gewinnwahrscheilichkeit. Wahrscheinlich fehlt es dir noch an genügend Erfahrung, um ein Unternehmen ausreichend für eine Investitionsentscheidung beurteilen zu können.
Wir werden ja sehen...
Das bin ich sicherlich nicht- ich bin sehr spekulativ in meinen Trades - aber ich werfe mein Geld nicht einer Fa hinterher, die schon von vornherein absolut unseriös erscheint- da hätte ich sogar im Casino eine höhere Gewinnwahrscheilichkeit. Wahrscheinlich fehlt es dir noch an genügend Erfahrung, um ein Unternehmen ausreichend für eine Investitionsentscheidung beurteilen zu können.
Wir werden ja sehen...
@ vepophilis
Apropos nachplappern. Du hast meine Namenskreation
"Doppelkimm" nachgeplappert.
Aber es sei Dir verziehen, bzgl. der lbc- Aussagen hab` ich nix hinzuzufügen, aber immerhin konnte ich durch den doppelkimmigen Werbegag, sinnlos verbratenens Geld wieder zurückholen. Der Zockerspaß ist aber schon wieder vorbei, außer Pizza-Kim legt nochmal ein t-bone Steak, äh `nen Scheit meine ich natürlich, nach.
Apropos nachplappern. Du hast meine Namenskreation
"Doppelkimm" nachgeplappert.
Aber es sei Dir verziehen, bzgl. der lbc- Aussagen hab` ich nix hinzuzufügen, aber immerhin konnte ich durch den doppelkimmigen Werbegag, sinnlos verbratenens Geld wieder zurückholen. Der Zockerspaß ist aber schon wieder vorbei, außer Pizza-Kim legt nochmal ein t-bone Steak, äh `nen Scheit meine ich natürlich, nach.
Partyschreck dein kreatives Potential in Ehren, aber ich bin mir ziemlich sicher, den Nick schon vor paar Jahren gehoert zu haben...
ohne Gewaehr, ich bin ein alter Mann, wenn doch: entschuldige..
ohne Gewaehr, ich bin ein alter Mann, wenn doch: entschuldige..
ich empfinde stille Genugtuung..
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