Realmadrid07 schrieb 04.04.24, 12:36
Das mit den Regierungen in Grönland ist leider ein Thema für sich. Ich kann leider nicht beurteilen wie viel Herr Hardenberg bewirken kann. Ich werte es jedoch positiv, dass ETM weiters versucht, eine gütliche Einigung mit Grönland zu erzielen.
Das Schiedsverfahren beinhaltet im Prinzip zwei Punkte:
Der Streit, den das Unternehmen zur Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen hat, betrifft die Explorationslizenz, die ETM für das seltene Erden-Projekt Kvanefjeld im südlichen Grönland besitzt, und die Auswirkungen (falls vorhanden) des Gesetzes Nr. 20 auf ETMs Anspruch auf eine Abbaulizenz gemäß § 14 der Explorationslizenz.
Das Hauptziel des Unternehmens im Schiedsverfahren ist es, seine Investitionen in das Projekt zu schützen und die für das Projekt erforderliche Abbaulizenz zu erhalten. Zu diesem Zweck hält ETM an seinem Antrag auf eine Abbaulizenz fest und beantragt im Schiedsverfahren eine unabhängige rechtliche Entscheidung darüber, ob das Gesetz Nr. 20 auf die bestehende Explorationslizenz von ETM anwendbar ist. ETM verfolgt diesen Ansatz, weil es das Kvanefjeld-Projekt durchführen möchte und glaubt, dass es rechtlich in der Lage und berechtigt ist, dies zu tun, unter Umständen, in denen das Gesetz Nr. 20 ausdrücklich festlegt, dass es nicht auf bestehende Lizenzen anwendbar ist (zu denen auch die Explorationslizenz von ETM gehört) und die Erläuterung zu Gesetz Nr. 20 betont, dass Gesetz Nr. 20 nicht anwendbar ist, wenn seine Anwendung zu einer Enteignung führen würde (was der Fall wäre, wenn ETM seines Anspruchs auf eine Abbaulizenz beraubt würde). Die Position des Unternehmens ist, dass, wenn das Gesetz Nr. 20 nicht auf die Explorationslizenz von ETM anwendbar ist, ETM seinen Anspruch auf eine Abbaulizenz für Kvanefjeld behält und der bestehende Antrag von ETM auf eine Abbaulizenz von der Regierung von Grönland genehmigt werden muss. Wenn festgestellt wird, dass das Gesetz Nr. 20 auf die Explorationslizenz des Unternehmens anwendbar ist, wird das Unternehmen eine Entschädigung für die erfolgte Enteignung fordern.
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