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    Versteuerung in D einer Lebens- Rentenversicherung aus dem EU Ausland

    eröffnet am 24.10.23 14:42:52 von
    neuester Beitrag 03.11.23 14:37:45 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 03.11.23 14:37:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.742.863 von Stoiker_Neu am 03.11.23 13:55:56Ab 2013, dann sind die Bedingungen für den halben Steuersatz wohl nicht erfüllt.
      "Der Kapitalertrag (der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen) ist bei Vertragsablauf zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre betrug und der Ablauf des Vertrages nach Vollendung des 62. Lebensjahres eintrat."

      "Gruppenversicherung" ist vielleicht etwas missverständlich.
      Also Du gehst davon aus, dass die vom Arbeitgeber geleisteten Einzahlungen damals, aufgrund der Besteuerung des Arbeitseinkommens in Belgien von Steuer und Sozialabgaben befreit waren, aufgrund entsprechender belgischer Regeln. Bei der "Gruppenversicherung" ist aber doch der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, wenn er auch den Ertrag letztlich an die einzelne Person auszahlt.
      Oder bezeichnet "Gruppenversicherung" hier nur den Tarif des Versicherers und Du bist selbst Versicherungsnehmer?

      Ergebnis wäre jedenfalls, wenn die Auszahlung unabhängig vom damaligen Arbeitsverhältnis zu bterachten ist, dass die Erträge der Versicherung, die über die steuerfrei erhaltenen Beiträge hinausgehen, in voller Höhe der Abgeltungssteuer unterliegen. (Günstigerprüfung bringt dann eventuell ein geringfügig günstigeres Ergebnis, je nachdem, welche anderen Einkünfte im entsprechenden Jahr angefallen sind.) HAlber persönlicher Steuersatz kommt aber nicht in Frage, weil die Bedingungen nicht erfüllt sind.
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      schrieb am 03.11.23 13:55:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.720.171 von honigbaer am 30.10.23 23:04:02Hallo Honigbear,

      zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Zu den Fragen in Deinem Post:

      1. Es war keine Abfindung. Wie beschrieben hat der Arbeitgeber (grosser internationaler Konzern) Beiträge in eine Gruppenversicherung geleistet. Diese sind nicht von mir in meiner belgischen Steuererklärung enthalten bzw. versteuert worden.
      2. Der Zeitraum war nach 2005 (2013-2019)
      3. Rürup oder Zahlung in Rentenversicherung, selbst wenn möglich möchte ich diesen Weg möchte nicht gehen.

      Ich würde mich über jeden weiteren sachkundigen Kommentar sehr freuen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.23 23:04:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Haha, ein Finanzbeamter, vor dem würde ich mich lieber in Acht nehmen. ;)

      Ist das DBA denn so eindeutig?
      Zuerst kommt es doch darauf an, ob das eine betriebliche Vergütung (Abfindung) ist oder ob es wie eine Lebensversicherung (Kapitalanlage) behandelt werden soll.

      Fünftelregelung bei betrieblicher Abfindung könnte auch vorteilhaft sein, aber wenn die Einzahlungen damals steuerfreier Lohn nach belgischem Recht waren, wäre ja nicht die ZAhlung, sondern nur die Erträge steuerpflichtig.

      Steuerliche Behandlung
      https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung_(Deutschlan…
      Treffen die geschilderten Vergünstigungen zu (vor bzw nach dem 01.01.2005)?

      Wenn einmalig ein hoher Zinsertrag steuerpflichtig ist, lohnt es sich vielleicht gleichzeitig einen steuerlich abziehbaren Rüruprentenbeitrag oder freiwilligen gesetzlichen Rentenbeitrag zu leisten. Dann kann je nach steuerlicher Situation ein entsprechender Aufwand die Steuerbelastung senken, aber vermutlich käme nur Abgeltungssteuer für den Einmalertrag zur Anwendung, so dass die Progression (steigender Steuersatz bei hohem Einkommen) nicht durch den Einmalertrag steigt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.10.23 14:42:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe einige Jahre im EU Ausland (Belgien) gelebt und als Angestellter gearbeitet. Ich hatte dort meinen einzigen Wohnsitz und war dort auch voll steuerpflichtig.
      Mein dortiger Arbeitgeber hat für mich über eine sog. Gruppenversicherung Zahlungen für eine kombinierte Lebens- und Rentenversicherung geleistet. Diese Zahlungen sind nicht von mir versteuert worden. Das Versicherungsunternehmen hat seinen Hauptsitz ebenfalls in Belgien.

      Ich lebe nun seit einigen Jahren wieder in D. Der Lebensversicherungsfall ist nicht eingetreten und diese Versicherung steht jetzt zur Auszahlung an. Eine Verrentung ist nicht möglich, daher fällt die Summe in einem Betrag an.
      In Belgien wäre dieser Betrag nur mit einem Prozentsatz von 16 % zu versteuern gewesen. Aber aufgrund des DBA zwischen D und Belgien muss ich dies hier versteuern.

      Meine Frage nun: Wie wird/ muss eine solche Zahlung in D versteuert werden? Gibt es ggf. Gestaltungsmöglichkeiten?

      Da es sich um einen (für mich zumindest) größeren Betrag handelt, ist diese Frage sehr wichtig für mich. Ich würde mich daher über jede Antwort und jeden Rat einer in solchen Fragen kompetenten Person, insbesondere einer/ eines Finanzbeamten/ in sehr freuen.
      Vielen Dank im Voraus!!

      Stoiker
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