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    Bundesobligationen

    eröffnet am 27.09.23 10:43:37 von
    neuester Beitrag 01.10.23 12:34:19 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.372.576
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      schrieb am 01.10.23 12:34:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.547.655 von alzwo am 27.09.23 12:46:58Ja genau, der Veräußerungsgewinn der Anleihe kann nur mit dem sonstigen Verlusttopf, aber nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.

      Das kann aber auch vorteilhaft sein, wenn der Anleihegewinn mit dem Freibetrag verrechnet wird, der Aktienverlusttopf aber für spätere Jahre und zur Verrechnung mit Aktiengewinnen bestehen bleibt.
      Avatar
      schrieb am 27.09.23 12:46:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frankenthaler,
      die € 3,70 sind zwar Kursgewinn, aber kein Aktiengewinn. Mit Aktienverlusten werden die € 3,70 nicht verrechnet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.23 12:04:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.547.397 von LeDax am 27.09.23 12:03:01ohne Gewähr, keine Beratung :)
      Avatar
      schrieb am 27.09.23 12:03:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.546.938 von Frankenthaler am 27.09.23 10:43:37Kursgewinn -> Abgeltungssteuer ....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.23 10:43:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammmen,
      ich habe Bundesobligationen zu 96,30, 0% Zins, mit noch 12 Monnaten Laufzeit gekauft. In einem Jahr bekomme ich dann 100€ ausbezahlt. Sind die 3,70€ dann als Kursgewinn steuerpflichtig oder gelten die 3,70 als Zinsen? Bei Kursgewinn kann ich doch mit vorhandenen Verlusten verrechnen.
      2 Antworten
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