Morphosys: Setzen auf marktreife Partnerprojekte und dicke Meilensteine (Seite 14)
eröffnet am 02.01.15 05:10:44 von
neuester Beitrag 27.04.24 14:03:40 von
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Dann war das vielleicht im conference call mit den 6-8 Wochen.
Laut BaFin Website muss die Angebotsunterlage innerhalb von 8 Wochen vom Bieter bei der Bafin eingereicht werden. Sodann hat die BaFin bis zu 3 Wochen , um sie zu prüfen.
Nach meinen Berechnungen enden die besagten 11 Wochen am 22.4. (Ab dem 5.2. Gerechnet).
https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/bieterpfl…
Nach meinen Berechnungen enden die besagten 11 Wochen am 22.4. (Ab dem 5.2. Gerechnet).
https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/bieterpfl…
Die einzelnen Schritte findest du sehr schön dargestellt in der Mitteilung vom 05.02.24 (Seite 6) - dort steht, dass die Angebotsdokumente veröffentlich werden, sobald die Genehmigung der BaFin vorliegt, eine weitere Zeiteingrenzung findet nicht statt.
Der kommunizierte Zeitplan war 6-8 Wochen für das Übernahmeangebot, wenn ich mich richtig erinnere.
Solange es keine Meldung von MOR und/oder NOV gibt, kann man weiterhin davon ausgehen, dass alles nach Plan läuft - d.h. auch der kommunizierte Zeitplan steht nicht in Frage.
Nur die Ruhe bewahren!
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Im Business combination Agreement vom Februar 24 wurden die behördlichen Bedingungen beschrieben. Nur drei Kartellämter sollten zustimmen, was bereits in A , DE und den USA erfolgte. Andere behördliche Genehmigungen wurden nicht genannt. Möglicherweise gibt es Freigrenzen betreffend Umsatz usw. , die nicht überschritten wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.594.818 von questionmark am 10.04.24 11:55:27aus eigener Erfahrung: etliche lokale Kartellbehörden werden angefragt, ob sie die Übernahme als genehmigungspflichtig sehen, einige antworten ja, andere nein, wieder andere antworten gar nicht und es gibt dann eine fiktive Genehmigung durch Fristablauf. BMWi grätscht manchmal dazwischen, manchmal ist es denen egal.
Erst wenn das formale Übernahmeangebot da ist, gibt es ggf. Klarheit. Ggf. steht da auch nur: Vorbehaltlich aller erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen.
Erst wenn das formale Übernahmeangebot da ist, gibt es ggf. Klarheit. Ggf. steht da auch nur: Vorbehaltlich aller erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.593.855 von lupus2000 am 10.04.24 09:54:05wäre ja schon nett, wenn mal ein update käme, was ausstehend ist und welche timeline man jetzt annehmen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.593.810 von milchbubi am 10.04.24 09:48:59Es gibt ggf. noch etliche fehlende Freigaben, da international tätig. Ggf. auch vom Wirtschaftsministerium, da ausländische Übernahme.
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