United Mobility Technology !!!!!
eröffnet am 17.02.12 09:12:07 von
neuester Beitrag 20.05.24 19:44:17 von
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Dr. Wahl
Der Dr. Wahl hat lt. seinem Lebenslauf in Deutschland und USA promoviert. Wo hat er eigentlich in D studiert und welche Unis in D und USA bieten eine solche "Zwei-Staaten-Promotion" an? Bei google habe ich so etwas nicht gefunden. Eine Doktorarbeit von einem Dr. Wahl habe ich gefunden, aber das war jemand anderes mit gleichem Namen.Ich meine wenn jemand bei der Deutschen Bank und bei BMW im Management erfolgreich war, muss doch schon etwas dahinter stecken. An welcher Uni könnte das gewesen sein und wo findet man die Doktorarbeit, die ja veröffentlicht werden muss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.786.574 von Trebor73 am 15.05.24 09:26:55Da aber der AR womöglich auf der HV 22 nicht richtig bestätigt wurde, sind die Beschlüsse der HV23 eventuell auch unrechtmäßig.
Bis zur HV24 wird es wohl keine KE gemacht, weil diese angefochten werden könnte.
Bis zur HV24 wird es wohl keine KE gemacht, weil diese angefochten werden könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.780.895 von Trebor73 am 14.05.24 12:56:37
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der
Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu €
10.516.784,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen
werden kann. Diese Ermächtigung ist abgelaufen.
Es soll vorgeschlagen werden, ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen, damit der Vorstand in vollem Umfang über die notwendigen
Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen
Erfordernissen anpassen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
I. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.12.2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 2.645.428,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in
dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch
von einem vom Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Dies wurde so mit über 97% beschlossen...
Ergäzung: siehe Einladung zur HV 2023
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der
Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu €
10.516.784,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen
werden kann. Diese Ermächtigung ist abgelaufen.
Es soll vorgeschlagen werden, ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen, damit der Vorstand in vollem Umfang über die notwendigen
Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen
Erfordernissen anpassen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
I. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.12.2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 2.645.428,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in
dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch
von einem vom Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Dies wurde so mit über 97% beschlossen...
Sehe ich es richtig, dass aufgrund des Beschlusses der HV v. 29.06.2018 eine weitere KE seit dem 28.06.2023 nicht mehr möglich ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.775.507 von Trebor73 am 13.05.24 16:13:45Die Buchberger Digital GmbH? War das nicht die Gesellschaft zur Entwicklung der Smart rental App?
Da bin ich der falsche Ansprechpartner, kennen nur den Deal zwischen B2BTech und UMT, aber nicht den Deal zwischen B2Btech und Buchberger. Mit dem "nicht dumm sterben lassen", da musst du dir schon selber helfen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.775.753 von Snoopykilla am 13.05.24 16:43:37Dann lass mich nicht dumm sterben: was hat er denn erhalten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.775.411 von AristideSaccard am 13.05.24 16:00:03Wo steht denn dass er UMT-Aktien erhalten hat. Die hat B2BTech erhalten!! Von einem Aktionär erwarte ich eigentlich mehr Kenntnisse der Vorgänger, zumal die hier schon zig Mal diskutiert wurden.
Zum Thema Buchberger
Aus dem Bundesanzeiger:Buchberger Digital GmbH
Grünwald
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator
Na geht doch! Inhaltliche Beiträge!
Eine Frage an snoopy, der das Unternehmen ja anscheinend vollkommen durchblickt: der Buchberger Klaus verschachert sein kleines, regionales, aber feines Unternehmen an einen windigen Börsenhai und erhält Aktien an UMT, die den Wert von Lokuspapier haben, merkt das irgendwann und versucht den Deal irgendwie rückgängig zu machen? War der genau so dämlich wie Crow und ich? Also konkret gefragt: wie beurteilst du den Buchberger Deal? Du gehst in deinem Beitrag leider nicht darauf ein.
Eine Frage an snoopy, der das Unternehmen ja anscheinend vollkommen durchblickt: der Buchberger Klaus verschachert sein kleines, regionales, aber feines Unternehmen an einen windigen Börsenhai und erhält Aktien an UMT, die den Wert von Lokuspapier haben, merkt das irgendwann und versucht den Deal irgendwie rückgängig zu machen? War der genau so dämlich wie Crow und ich? Also konkret gefragt: wie beurteilst du den Buchberger Deal? Du gehst in deinem Beitrag leider nicht darauf ein.
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