DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 3)
eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
neuester Beitrag 10.05.24 07:31:31 von
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Ich meine mich zu erinnern, dass während der Übernahme vor 2 Jahren die Credit Suisse als Parkplatz genannt wurde, falls man mehr als 90% angedient bekommen hätte. Sollte also auch bei einem evtl. Beherrschungsvertrags-Angebot Ende 2024/Anfang 2025 wieder gehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.485.592 von FoxSr am 20.03.24 11:19:47Würdest Du unterstellen, dass die beiden wegen der harten Herangehensweise von Elliot gegangen sind? Denke nicht.
Ansonsten ist die Vorstellung von Urbansky ja auch übersichtlich. Selbst beim Vorlesen hapert es häufig.
Ansonsten ist die Vorstellung von Urbansky ja auch übersichtlich. Selbst beim Vorlesen hapert es häufig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.485.256 von FoxSr am 20.03.24 10:37:02Ergänzend dazu: der FFO hat sich von 539,6Mio (2022) auf 521,8Mio (2023) verringert, bei einem eigentlich leicht steigenden EBITDA (628,5 --> 634,8Mio). Die Treiber dahinter waren: 1.) höhere Steuern: ca 11Mio (-35,2 --> -46,5Mio) und 2.) Zinsaufwand im FFO: ca 13Mio (-53,7 --> -66,5Mio). Demgegenüber waren die Zinserträge aus dem Darlehen an Vonovia 18Mio (2023) vs. 11,3Mio (2022). Diese werden natürlich nicht im FFO berücksichtigt.
Was mich wundert ist der krasse Kostenanstieg bei Verwaltungsdienstleistungen von 4,2Mio auf 102,5Mio. In der Erklärung unten steht: "Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Verwaltungsdienstleistungen resultiert aus der Kostenumlage von Vonovia Konzerngesellschaften in Höhe von 101,3Mio (2022: 1,5Mio EUR).". 🤔
Was mich wundert ist der krasse Kostenanstieg bei Verwaltungsdienstleistungen von 4,2Mio auf 102,5Mio. In der Erklärung unten steht: "Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Verwaltungsdienstleistungen resultiert aus der Kostenumlage von Vonovia Konzerngesellschaften in Höhe von 101,3Mio (2022: 1,5Mio EUR).". 🤔
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.485.394 von Aktienduffy am 20.03.24 10:54:04nicht ärgern lassen @Aktienduffy
Die beiden drahtigen Anwälte haben bereits auf der HV im Juni 2023 dutzende Fragen von 12 bis 19 Uhr gestellt. Das back office der DEUTSCHE WOHNEN hat mehrfach die Unterbrechungen von 30 bzw. 45 Minuten auf 1 - 2 Stunden ausdehnen müssen.
Die Anwälte haben sich kräftig aufmunitioniert und im Herbst 2023 die Klagen eingereicht.
Übrigens ist anschließend die geradlinige ex CEO der DEUTSCHE Wohnen im Sommer 2023 ausgeschieden (sie las nur die Eröffnungsansprache ab und schwieg während der restlichen HV) und die nicht geradlinige ex AR-Vorsitzende (und ex Personalvorständin der VOnovia) ist ebenfalls weg.
Die beiden drahtigen Anwälte haben bereits auf der HV im Juni 2023 dutzende Fragen von 12 bis 19 Uhr gestellt. Das back office der DEUTSCHE WOHNEN hat mehrfach die Unterbrechungen von 30 bzw. 45 Minuten auf 1 - 2 Stunden ausdehnen müssen.
Die Anwälte haben sich kräftig aufmunitioniert und im Herbst 2023 die Klagen eingereicht.
Übrigens ist anschließend die geradlinige ex CEO der DEUTSCHE Wohnen im Sommer 2023 ausgeschieden (sie las nur die Eröffnungsansprache ab und schwieg während der restlichen HV) und die nicht geradlinige ex AR-Vorsitzende (und ex Personalvorständin der VOnovia) ist ebenfalls weg.
womit wieder bewiesen wäre, dass der buch die dw minorities weichkochen will...
ich hoffe, dass elliott die freude noch nicht verloren hat und der vonovia seine komplette anwaltsarmada auf den hals hetzt...
ich hoffe, dass elliott die freude noch nicht verloren hat und der vonovia seine komplette anwaltsarmada auf den hals hetzt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.462.438 von galaxa33 am 15.03.24 16:07:59
Der Grund für den stark rückläufigen Group FFO von 1,50 Euro auf 1,31 Euro pro Aktie liegt u.a. in der Nichterfassung des in 2024 zum Verkauf stehenden Pflegegeschäfts. Der getrennt ausgewiesene FFO des Pflegegeschäftes ging von 0,135 Euro auf 0,10 Euro zurück. Also war die ad hoc-Meldung der Deutsche Wohnen am 15.3.2024 irreführend, weil der Hinweis fehlte, daß u.a. das Pflegegeschäft der DEUTSCHE WOHNEN in "aufgegebene Geschäftsbereiche" erfaßt wurde und nicht mehr in "fortgeführte Geschäftsbereiche" enthalten ist. Somit hat sich der Group FFO (gem. heutiger ad hoc siehe unten) lediglich um 4% von 1,36 Euro auf 1,31 Euro abgeschwächt.
DEUTSCHE WOHNEN hat also rückwirkend die Vergleichszahl 2022 von 1,50 Euro auf 1,36 Euro korrigiert, weil ab Geschäftsbericht 2023 von fortgeführten Geschäftsbereichen berichtet wird.
Heute Vormittag sacken die Aktienkurse der DEUTSCHE WOHNEN sogar unter 18 Euro, was ich zum Nachkauf nutze (keine Empfehlung, bitte trefft Eure eigene Anlageentscheidung).
https://ir.deutsche-wohnen.com/websites/dewohnen/German/6100…
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Zitat von galaxa33: Hat jemand eine Idee wieso das FFO nicht bei 1,50-1,60€ pro Aktie gelandet ist? Sieht für mich erstmal überraschend aus. Ich bin auf den kompletten Geschäftsbericht gespannt.
Der Grund für den stark rückläufigen Group FFO von 1,50 Euro auf 1,31 Euro pro Aktie liegt u.a. in der Nichterfassung des in 2024 zum Verkauf stehenden Pflegegeschäfts. Der getrennt ausgewiesene FFO des Pflegegeschäftes ging von 0,135 Euro auf 0,10 Euro zurück. Also war die ad hoc-Meldung der Deutsche Wohnen am 15.3.2024 irreführend, weil der Hinweis fehlte, daß u.a. das Pflegegeschäft der DEUTSCHE WOHNEN in "aufgegebene Geschäftsbereiche" erfaßt wurde und nicht mehr in "fortgeführte Geschäftsbereiche" enthalten ist. Somit hat sich der Group FFO (gem. heutiger ad hoc siehe unten) lediglich um 4% von 1,36 Euro auf 1,31 Euro abgeschwächt.
DEUTSCHE WOHNEN hat also rückwirkend die Vergleichszahl 2022 von 1,50 Euro auf 1,36 Euro korrigiert, weil ab Geschäftsbericht 2023 von fortgeführten Geschäftsbereichen berichtet wird.
Heute Vormittag sacken die Aktienkurse der DEUTSCHE WOHNEN sogar unter 18 Euro, was ich zum Nachkauf nutze (keine Empfehlung, bitte trefft Eure eigene Anlageentscheidung).
https://ir.deutsche-wohnen.com/websites/dewohnen/German/6100…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.469.890 von Herbert H am 17.03.24 20:11:31Dass man sich die Zinsen für das interne Darlehen und eine weitere Klage vom Elliot Fonds inkl Anwaltskosten spart
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.469.800 von Marciavelli2000 am 17.03.24 19:48:20
Was spricht denn für eine Sonderausschüttung, wenn man selbst bzw. die Mutter doch perspektivisch jeden Euro dringend benötigt ...
Zitat von Marciavelli2000: Was spricht denn gegen eine Sonderausschüttung nach Ablauf der Divi-Sperre? Um im Beispiel zu bleiben: bei 2 Mrd sind 200 Mios weg, also rechnet sich nach 2 Jahren.
Was spricht denn für eine Sonderausschüttung, wenn man selbst bzw. die Mutter doch perspektivisch jeden Euro dringend benötigt ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.467.043 von Aktienduffy am 16.03.24 19:18:00Was spricht denn gegen eine Sonderausschüttung nach Ablauf der Divi-Sperre? Um im Beispiel zu bleiben: bei 2 Mrd sind 200 Mios weg, also rechnet sich nach 2 Jahren.
Auch ein Gewinnabführungsvertrag birgt das Risiko, dass Vna durch andienungen über die Grenze kommt, wo sie Grunderwerbsteuer zahlen müssten, das würde wiederum 1-2 mrd kosten . Geld , was Vna nicht hat.natürlich kann man wieder Winkelzüge machen und einen Teil der Aktien woanders parken,aber mal schauen
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