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    CO2-Preise steigen  109  0 Kommentare AMADEUS Group erklärt, was Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung beachten müssen

    Limburg (ots) - Die Bundesregierung verstärkt ihre Maßnahmen zur Reduktion von
    Treibhausgas-Emissionen. Im Rahmen des "Klimapakets" sind die Preise für CO2
    gestiegen, was insbesondere die Kosten für das Heizen mit Öl und Gas betrifft.

    Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der CO2-Preis 45 Euro pro Tonne statt 30 Euro,
    2025 soll er weiter auf 55 Euro steigen. Bereits seit Anfang 2023 teilen sich
    Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe, was in der Betriebskostenabrechnung zu
    berücksichtigen ist. Diese muss spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach
    dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Die AMADEUS Group erklärt, was es zu beachten
    gilt.

    CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter aufschlüsseln

    In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, im Rahmen der
    Betriebskostenabrechnung verschiedene Kostenarten an die Mieter weiterzugeben,
    darunter die Kosten für Heizung und Warmwasser. Eine besondere Rolle spielt
    dabei die CO2-Abgabe. "In der Betriebskostenabrechnung müssen die
    Kohlendioxid-Kosten gesondert ausgewiesen werden. Dabei ist der CO2-Ausstoß des
    Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, die CO2-Abgabe pro Tonne und
    der daraus resultierende Kostenanteil für Mieter und Vermieter transparent
    darzustellen", erklärt Dirg Parhofer, Geschäftsführer der AMADEUS Group
    (https://www.amadeus-group.de/) . Die Kohlendioxid-Abgabe wird als
    durchlaufender Posten behandelt. Das bedeutet, dass Vermieter diese nur dann an
    die Mieter umlegen können, wenn sie selbst die entsprechende Abgabe an den
    Energieversorger entrichtet haben.

    AMADEUS unterstützt bei der korrekten Abrechnung

    Die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter ist im
    Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt und erfolgt in einem zehnstufigen
    Modell, abhängig von der Energiebilanz des Hauses. Die Einstufung des Gebäudes
    erfolgt auf Basis des Kohlendioxid-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und
    Jahr. Eigentümer, die Wohnungen in Gebäuden mit einer Zentralheizung vermieten,
    sind dazu verpflichtet, die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen sich und dem
    Mieter zu berechnen. Bei vermieteten Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen mit
    Etagenheizung ermitteln die Mieter selbst den CO2-Kostenanteil des Vermieters.
    Die Berechnung der CO2-Kosten erfolgt anhand des individuellen Verbrauchs an
    Brennstoffen, der über die Brennstoffrechnungen nachgewiesen wird, und des
    CO2-Emissionsfaktors des jeweiligen Brennstoffs.

    Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Immobilienmanagement kann die AMADEUS Group
    Eigentümer bei der korrekten Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten gemäß den
    aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterstützen. "Unsere Hausverwaltung sorgt für
    transparente und zeitnahe Abrechnungen und steht den Vermietern mit
    verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen zur Seite, um eine verlässliche
    Immobilienbetreuung zu garantieren", schließt Dirg Parhofer.

    Über die AMADEUS Group

    Die AMADEUS Group ist als Projektplaner, Bauträger und Vermieter ein
    All-in-One-Partner in der Immobilienbranche. Mit über 30 Jahren Erfahrung im
    Rhein-Main-Gebiet prägt das privat geführte Unternehmen die Wohnungsbaubranche
    und den Immobiliensektor. Die AMADEUS Group betreut, verwaltet und vermietet
    bereits über 9.000 Eigentumswohnungen und setzt auf stetiges Wachstum und
    Diversifizierung, um weiterhin innovative Lösungen für ihre Kunden anzubieten.

    Pressekontakt:

    AMADEUS Marketing GmbH
    Robert-Bosch-Straße 16
    65549 Limburg

    Telefon: 06431-9199-0
    Telefax: 06431-9199-91
    E-Mail: mailto:info@amadeus-group.de
    https://www.amadeus-group.de/

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130721/5766494
    OTS: AMADEUS Marketing GmbH



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