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    Nicht handelbare US Aktien ausbuchen lassen / Verlustbescheinigung

    eröffnet am 03.01.24 20:08:15 von
    neuester Beitrag 20.04.24 10:49:23 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.374.831
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      schrieb am 20.04.24 10:49:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Laut ING ist die US1031972086 (Boxlight) in Berlin handelbar, wenn auch mir großem Spread. https://wertpapiere.ing.de/Investieren/Aktie/Handelsplaetze/…
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 22:07:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.067.323 von JuliaPapa am 08.01.24 13:20:55dhp_80 hat vollkommen richtig und ehrlich geantwortet.

      Entschuldigung meinte natürlich JuliaPapa.

      Daumen hoch von mir! 👍
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 21:14:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.068.304 von JuliaPapa am 08.01.24 15:58:11Habe es eben erst gelesen.

      dhp_80 hat vollkommen richtig und ehrlich geantwortet.

      Diese Umwandlung in einen anderen Lagerplatz hatte ich auch schon hinter mir.
      Mit Erfolg, damals Postbank, aber ING und viele andere Banken machen das auch.
      Preis? Jedoch 30 Euro für die Umwandlung könnten stimmen, zuzüglich Verkaufspreis.

      Anderes Depot oder einfach nur ein Zweitdepot nehmen? Oft spendieren dir die Banken
      zur Kontoeröffnung meist eine schöne Prämie.

      Letzer Hinweis: Warum immer nur online? Nimm den Telefonhörer in die Hand und ruf doch bei
      deiner Online-Hausbank mal an. Wenn die Maske beim Verkauf nur deutsche Börsen erlaubt,
      muss das noch lange nicht das Ende vom Weg sein. Ein Mitarbeiter kann dir sicherlich sagen,
      ob es nicht als etwas teurere Order per Eingabe von Bankmitarbeiter arrangiert werden kann?
      Vielleicht hat deine Hausbak auch eine Partnerbank, die für deine Hausbank das erledigt.

      FRAGEN kostet nix, bringt oft Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 15:58:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.068.004 von dhp_80 am 08.01.24 15:11:40Ja, das stimmt, als Neobroker kann Scalable nur deutsche Börsen.

      Ob deutsche Banken die NASDAQ anbieten, kann man auf deren Homepage herausfinden. Banken, die definitiv die USA können, sind etwa Consors, comdirect, Flatex und ING.

      Da die Aktie in den USA noch gehandelt wird, sollte ein Verkauf nach einer Umlagerung problemlos möglich sein. Derzeit ist der Verkauf in Übersee deswegen nicht möglich, weil deine Aktien in einer deutschen Lagerstelle liegen (und deine Banken das gar nicht anbieten).

      Am Ende musst du selbst entscheiden, ob du lieber 750 Euro wegwirfst oder 30 Minuten in eine Depoteröffnung investierst. Übrigens könnte es sein, dass deine Bank nur wirklich wertlose Aktien ausbucht. Deine zweite Position hat ja aber noch einen Wert. Da gibt es Institute, die solche Papiere nicht ausbuchen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 15:11:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.067.323 von JuliaPapa am 08.01.24 13:20:55Bei der DAB ging der Verkauf/Handel nicht, egal welcher Handelsplatz es kam eine Fehlermeldung. Ich hatte dort ausschließlich deutsche Börsenplätze zur Auswahl, kein NASDAQ/NYSE.
      Nach dem Depotübertrag (jetzt Baader/Scalable) geht erst recht nichts mehr da hier nur Gettex verfügbar ist. Wie kann man herausfinden welche deutsche Bank einen Handel anbietet? Laut Info ist das Papier vom Handel ausgesetzt, evtl. werden alle Versuche "Übersee" zu verkaufen dann auch unterbunden? Wie gesagt für die paar Euro scheue ich den Aufwand extra ein neues Depot zu eröffnen, die WP zu übertragen etc. Eine einfache Verlustabschreibung ist gewünscht, also doch wertlos ausbuchen lassen?
      2 Antworten

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      schrieb am 08.01.24 13:20:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.066.780 von dhp_80 am 08.01.24 11:45:52
      Zitat von dhp_80: Was ist eine „Umlagerung“ und wie läuft diese ab? Das klingt so als ob ich einen neuen Broker brauche der nicht in der EU sitzt, die Aktien annimmt, Einstandspreise akzeptiert, und mir dann auch noch bei Verkauf einen Verlust bescheinigt den ich in D fürs FA nutzen kann. Klingt recht aufwändig, exotisch und ich sehe da nicht wirklich gute Chancen.


      Es ist viel, viel einfacher.

      Voraussetzung ist, dass deine Bank den Handel an der NASDAQ anbietet. Da das aber eine der größten Börsen überhaupt ist, sollte das der Fall sein.

      Wenn du eine US-Aktie in Deutschland kaufst, erfolgt die Verwahrung in einer deutschen Lagerstelle. Damit du diese Aktie in den USA an der NASDAQ verkaufen kannst, muss die Aktie von der deutschen Lagerstelle auf eine US-Lagerstelle umgelagert werden. Das erfolgt innerhalb deiner Bank und ist ein Standardvorgang. Consors etwa berechnet dafür 30 Euro.

      Also nichts mit anderer Bank und so weiter.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 11:45:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Rückmeldungen.

      @Briefmarke
      Aktie 1: Das heißt ich warte 12 Jahre, habe die „Leiche“ im Depot und kann sie dann verkaufen? Gibt es dafür eine Garantie? Ich hätte mein Depot gerne aufgeräumt und frei von Jugendsünden. Mir geht es hier lediglich um die Realisierung des Verlusts für die Angabe in der Steuererklärung und ein entsprechender Nachweis der Bank bzw. fürs Finanzamt. Was die Bank oder sonst jemand mit der ausgebuchten Position macht ist für mich nicht relevant - auf den Phönix aus der Asche zu hoffen wird hier nicht viel bringen (US03236M2008).

      Aktie 2: Lässt sich in ganz Deutschland und bei keinem mir bekannten Broker handeln. Meine Bank listet nicht mal mehr einen Preis für die Depotposition und egal welche deutsche Quelle man anschaut, seit Juni keine Preisstellung mehr. Ich habe bislang keine Info gefunden warum der Handel ausgesetzt wurde. Schaut man sich die NASDAQ Daten an findet noch Handel statt (US1031972086). Trotzdem ist hier bereits ein Wertverfall von knappen 6000€ entstanden die ich abgeschrieben habe und daher auch lieber direkt als Verlust verbuche und mit anderen Erträgen gegenrechnen möchte.

      @JuliaPapa
      Was ist eine „Umlagerung“ und wie läuft diese ab? Das klingt so als ob ich einen neuen Broker brauche der nicht in der EU sitzt, die Aktien annimmt, Einstandspreise akzeptiert, und mir dann auch noch bei Verkauf einen Verlust bescheinigt den ich in D fürs FA nutzen kann. Klingt recht aufwändig, exotisch und ich sehe da nicht wirklich gute Chancen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 22:13:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.045.807 von dhp_80 am 03.01.24 20:08:15Zu Aktie 2 kann ich Briefmarke nur Recht geben. Hast du es so dicke, dass du einfach 750 Euro verschenken kannst? Ja, die Umlagerung der Aktien, damit sie an der NASDAQ handelbar sind, kostet ein paar Euro, aber dann bekommst du einerseits 750 Euro in Cash und der Verlust ist in deinem Verlusttopf drin.

      Zitat von Briefmarke: "Hast Du ggf. Kinder oder Bekannte mit einem Aktiendepot? Verschenke diese Aktien (vielleicht auch wegen dem Alter)
      mit dem Hinweis derzeit wertlos, könnte aber ggf. wie ein Los irgendwann doch noch was bringen?"

      Wenn du solche Leute hast (Kinder gehen da nicht), die Aktien nicht verschenken, sondern verkaufen. Mach einen Kaufvertrag über insgesamt 10 Euro, das Geld muss per Überweisung fließen und die Aktien übertragen werden, dann hast du auch diesen Verlust realisiert. Die Anerkennung erfolgt dann allerdings nicht über die Bank, sondern über die Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 20:24:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      [/iAktie 2 Anschaffungskosten ca. 6.000 € - aktueller „Wert“ ~ 750€, in D nicht mehr handelbar, aber am US-Markt wird sie noch am NASDAQ gehandelt.


      Ich bin kein Steuerexperte und deshalb keinerlei Gewährleistung:
      Allerdings hat fast jeder und auch ich fast oder tatsächlich wertlose Aktien gehabt oder
      aktuell im Depot. Wenn die Aktie 2 noch gehandelt wird, ist es doch einfach.
      Verkaufen und Verlustvortrag ist da! Zumindest war es bei mir so!


      Zu Aktie 1: Wieso ausbuchen lassen?. Habe eine Insolvenzaktie im Dauerstreit mit dem Abwickler/Gericht.
      Nach 12 Jahren Haltedauer sind dann doch noch, zumindest zwei sehr kleine Zahlungen eingegangen!
      Aus der Insolvenzmasse! Die Bank die solche "wertlos" Aktien gerne kostenlos annimmt, macht auch nichts anderes als abwarten.

      Warum lässt Du nicht die Aktie im Depot? Hoffentlich nicht nur deshalb, weil es unschön im Depot aussieht?

      Hast Du ggf. Kinder oder Bekannte mit einem Aktiendepot? Verschenke diese Aktien (vielleicht auch wegen dem Alter)
      mit dem Hinweis derzeit wertlos, könnte aber ggf. wie ein Los irgendwann doch noch was bringen?

      Alternativ spende es jemanden. Zur Not auch an mich. ;)
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 20:08:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe ein kleines Verständnisproblem bzgl. der Handhabung von wertlos gewordenen Aktien.
      Heißt konkret, ich habe/hatte 3 US "Wert"papiere (verteilt auf 2 Depots) die in Deutschland nicht mehr handelbar sind und selbst wenn würde sich beim Verkauf eine maximal 3-stellige Summe ergeben.

      Für Depot 1 habe ich 2023 eine "wertlose Ausbuchung" für 1 Position angestoßen. Das wurde von der Bank auch umgesetzt. Die Ausbuchung wurde nicht in den Verlusttopf übernommen, was so wohl auch seine Richtigkeit hat:

      Zitat von lohnsteuer-kompakt.de: Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen!

      Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt.“


      Reicht es in der Steuererklärung 2023 die Anschaffungskosten im passenden Feld für Verluste anzugeben und auf Nachfrage des FA die Bankabrechnungen für Kauf und Ausbuchung auszuhändigen oder benötige ich trotzdem eine Art "offizielles Verlust Statement" der Bank? Ich finde leider nirgends praxisorientierte Erfahrungsberichte wie man das letztendlich umsetzt und was das FA erwartet.


      In Depot 2 liegen 2 weitere Titel:
      Aktie 1 Anschaffungskosten ca. 6.000 € - aktueller „Wert“ ~ 95€, allerdings weltweit vom Handel ausgesetzt wegen Insolvenz.
      Aktie 2 Anschaffungskosten ca. 6.000 € - aktueller „Wert“ ~ 750€, in D nicht mehr handelbar, aber am US-Markt wird sie noch am NASDAQ gehandelt.

      Mit dem „Totalverlust“ habe ich mich schon abgefunden, die Ausbuchung aus dem Depot wurde aber noch nicht beantragt. Das würde ich jetzt für 2024 anpeilen. Hier wäre es auch so, dass die Bank die beiden Papiere wertlos ausbucht und ich den Verlust von ca. 12.000€ in der Steuererklärung 2024 ansetzen kann (obwohl Aktie 2 noch am US-Markt handelbar wäre)?

      Und sollten sich keine Gewinne für die Verrechnung im Jahr 2024 finden (das wird so sein), wird der Verlust automatisch durch das FA in die Folgejahre mitgenommen, richtig? Oder hab ich etwas falsch verstanden?

      Danke
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