Ausgeschöpfter FSA bei höheren Verlusten
eröffnet am 14.12.23 13:49:52 von
neuester Beitrag 19.12.23 21:36:51 von
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Hallo,
>>>Das ist eben meine Frage. Die Kapitalerträge oder eben Verluste muss ich dem Finanzamt doch ohnehin melden.
Warum muss man das?
Im Gegenteil, man kann es nicht einmal, außer man hat die besagte Verlustbescheinigung beantragt.
Stefan
>>>Das ist eben meine Frage. Die Kapitalerträge oder eben Verluste muss ich dem Finanzamt doch ohnehin melden.
Warum muss man das?
Im Gegenteil, man kann es nicht einmal, außer man hat die besagte Verlustbescheinigung beantragt.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.970.157 von Skyliner123 am 15.12.23 11:03:59
Es ist Deine Entscheidung.
Wenn die Verlustbescheinigung beantragt wird, dann führt die Bank den Verlusttopf nicht ins nächste Jahr weiter, sondern bescheinigt (inzwischen in der Jahresbescheinigung) den Verlust, damit er beim Finanzamt fortgeführt oder verrechnet wird.
Also wenn die Verlustbescheinigung nicht beantragt wird, wozu kein Zwang besteht, bleibt es dabei, dass jede einzelne Deiner Banken mit abgeltender Wirkung besteuert, ggfs unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags. Die Verlusttöpfe trägt dann jede Bank in das nächste Jahr weiter.
Wegen der abgeltenden Wirkung, müssen die Erträge auch nicht erklärt werden, es sei denn es gab Ersatzbemessungsgrundlage oder Erträge, auf die die Abgeltungssteuer nicht einbehalten wurde. Das wird ggfs bei ausländischen Banken der Fall sein.
Ist auf den ersten Blick etwas ungerecht, dass Du in den Genuss des Freibetrags kommst, obwohl ja bei einer anderen Bank Verluste zur Verrechnung wären. Aber wenn der Freibetrag sich bei der einen Bank wegen angefallener Verluste nicht auswirkt und gleichzeitig bei einer anderen Bank Steuern anfallen, wird das ja auch ohne Veranlagung nicht korrigiert.
Zitat von Skyliner123: Das ist eben meine Frage. Die Kapitalerträge oder eben Verluste muss ich dem Finanzamt doch ohnehin melden. Die Jahresübersichten kriege ich automatisch. Muss man dann noch extra eine Verlustbescheinigung beantragen?
Es ist Deine Entscheidung.
Wenn die Verlustbescheinigung beantragt wird, dann führt die Bank den Verlusttopf nicht ins nächste Jahr weiter, sondern bescheinigt (inzwischen in der Jahresbescheinigung) den Verlust, damit er beim Finanzamt fortgeführt oder verrechnet wird.
Also wenn die Verlustbescheinigung nicht beantragt wird, wozu kein Zwang besteht, bleibt es dabei, dass jede einzelne Deiner Banken mit abgeltender Wirkung besteuert, ggfs unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags. Die Verlusttöpfe trägt dann jede Bank in das nächste Jahr weiter.
Wegen der abgeltenden Wirkung, müssen die Erträge auch nicht erklärt werden, es sei denn es gab Ersatzbemessungsgrundlage oder Erträge, auf die die Abgeltungssteuer nicht einbehalten wurde. Das wird ggfs bei ausländischen Banken der Fall sein.
Ist auf den ersten Blick etwas ungerecht, dass Du in den Genuss des Freibetrags kommst, obwohl ja bei einer anderen Bank Verluste zur Verrechnung wären. Aber wenn der Freibetrag sich bei der einen Bank wegen angefallener Verluste nicht auswirkt und gleichzeitig bei einer anderen Bank Steuern anfallen, wird das ja auch ohne Veranlagung nicht korrigiert.
Skyliner123,
es ist vorteilhaft, jedes Jahr den FSA bei Depotbank A auszunutzen und weitere Gewinne und Verluste bei Depotbank B zu machen. Gewinne dort sind abgeltungssteuerfrei, und Verluste dort vergrößern den Verlusttopf. Also noch mehr zukünftige (hoffentliche) Gewinne sind dort steuerfrei.
Natürlich trifft man den FSA bei Depotbank A nicht genau. Geschmacksache, ob man etwas FSA verfallen läßt oder einen kleinen Betrag Steuern zahlt. Kapitalerträge muss man nicht dem FA melden. Jede (inländische) Bank paßt schon auf, daß eventuelle Steuern abgeführt werden.
es ist vorteilhaft, jedes Jahr den FSA bei Depotbank A auszunutzen und weitere Gewinne und Verluste bei Depotbank B zu machen. Gewinne dort sind abgeltungssteuerfrei, und Verluste dort vergrößern den Verlusttopf. Also noch mehr zukünftige (hoffentliche) Gewinne sind dort steuerfrei.
Natürlich trifft man den FSA bei Depotbank A nicht genau. Geschmacksache, ob man etwas FSA verfallen läßt oder einen kleinen Betrag Steuern zahlt. Kapitalerträge muss man nicht dem FA melden. Jede (inländische) Bank paßt schon auf, daß eventuelle Steuern abgeführt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.969.515 von mimar am 15.12.23 09:24:23Das ist eben meine Frage. Die Kapitalerträge oder eben Verluste muss ich dem Finanzamt doch ohnehin melden. Die Jahresübersichten kriege ich automatisch. Muss man dann noch extra eine Verlustbescheinigung beantragen?
wenn man Bank A mit Bank über das Finanzamt verrechnen lässt, dann geht aber der Freibetrag verloren.
Erst werden Verluste und Gewinne verechnt und dann wird erst der Freibetrag herangezogen.
Jedenfalls hatte ich das mal so gemerkt. Kann das jemand bestätigen ?
Und wäre das überhaupt zulässig, wenn man in dem Fall einfach nichts an das Finazamt meldet ?
Erst werden Verluste und Gewinne verechnt und dann wird erst der Freibetrag herangezogen.
Jedenfalls hatte ich das mal so gemerkt. Kann das jemand bestätigen ?
Und wäre das überhaupt zulässig, wenn man in dem Fall einfach nichts an das Finazamt meldet ?
Also Ziel ist natürlich, dass der FSA ausgeschöpft bleibt, da er sonst verfällt. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dieses Jahr gar nichts mehr machen. Oder nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.965.519 von Skyliner123 am 14.12.23 13:49:52Was LeDax geschrieben hat, ist vollkommen richtig.
WICHTIG: Wenn du das machen möchtest, ist am Freitag, 15.12., der letzte Tag, um die Verlustbescheinigung zu beantragen.
WICHTIG: Wenn du das machen möchtest, ist am Freitag, 15.12., der letzte Tag, um die Verlustbescheinigung zu beantragen.
Wenn Du die Verluste bei der Bank am Ende des Jahres für das nächste Jahr stehen lässt, um zukünftige Gewinne zu verrechnen, dann zahlst Du bei Bank A auf jeden Gewinn über Deinem FSA Abgeltungssteuer.
Wenn Du das miteinander verrechnen möchtest, dann musst Du Dir von Bank B eine Verlustbescheinigung für das Jahr ausstellen lassen, dann ist der Topf der Verluste bei Bank B im nächsten Jahr wieder bei 0 und Du musst eine Steuererklärung für dieses Jahr machen, dann wird das mit der Steuererklärung über das Finanzamt miteinander verrechnet.
Wenn Du das miteinander verrechnen möchtest, dann musst Du Dir von Bank B eine Verlustbescheinigung für das Jahr ausstellen lassen, dann ist der Topf der Verluste bei Bank B im nächsten Jahr wieder bei 0 und Du musst eine Steuererklärung für dieses Jahr machen, dann wird das mit der Steuererklärung über das Finanzamt miteinander verrechnet.
Hallo.
Was passiert, wenn ich bei Bank A meinen Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft habe, bei Bank B aber ein größerer allgemeiner Verlusttopf aus dem aktuellen Jahr besteht.
Wie wird das verrechnet?
Danke im Voraus.
Was passiert, wenn ich bei Bank A meinen Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft habe, bei Bank B aber ein größerer allgemeiner Verlusttopf aus dem aktuellen Jahr besteht.
Wie wird das verrechnet?
Danke im Voraus.
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