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    Optionen an US Märkten / steuerliche Gesamtbetrachtung

    eröffnet am 23.07.23 12:44:29 von
    neuester Beitrag 26.07.23 12:36:19 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.370.746
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      schrieb am 26.07.23 12:36:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.199.246 von gurkengamma am 24.07.23 16:40:30... danke.
      Avatar
      schrieb am 26.07.23 07:26:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.199.246 von gurkengamma am 24.07.23 16:40:30... danke!
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 16:40:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.199.063 von marc_da am 24.07.23 16:10:08
      Zitat von marc_da: Welche Daten verwendet Ihr generell für die Steuer?

      Der deutsche Steuerbericht ist im meinem Fall für die Tonne. Mindestens enthält er folgende Fehler:
      1. Bei der Ausübung einer Option und Einbuchung des Underlyings wird der Einstandspreis des Underlyings um die eingenommene Prämie reduziert. Nicht zulässig. Aktien- und Optionsgeschäft müssen separat betrachtet werden.
      2. Als ich zuletzt da draufguckte, waren Gewinne und Verluste aus Termingeschäften nicht korrekt saldiert.
      3. Die Währungsumrechnung geschieht anscheinend beim Schließen einer Position, nicht jeweils zum Zeitpunkt der Rechtsgeschäfte. Das macht bei längerer Haltedauer manchmal heftige Beträge aus. Mein FA guckte da drüber weg.

      Ich mache das seit Jahren mit einer eigenen Auswertung. Ich ziehe einen Flex-Report und jage den durch ein eigenes Skript, das erzeugt diverse Auswertungen so wie ich's haben will. Dem FA gebe ich den IB-Activity Report, mitsamt meiner eigenen Auswertung, die soweit möglich dem IB-Format folgt, so dass man Zeile für Zeile verfolgen kann, wo die Abweichungen sind. Dazu lege ich ein Anschreiben bei, wo ich die Geschichte erkläre. Nach dem zweiten Jahr kannten die mich und winkten das kommentarlos durch.

      Seit 2021 habe ich den privaten Terminhandel heruntergefahren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 16:10:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.198.844 von gurkengamma am 24.07.23 15:43:00Hallo gurkengamma,
      danke - die Trennung der Steuertöpfe (Stillhalter-, Termingeschäfte) ist mir klar, habe die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften beachtet - ist kein Problem.
      Habe allerdings einen - zumindest von IB im FX Income Worksheet ausgewiesen - relativ hohen Währungsverlust in 2022 und erstmalig etwas Marginzinsen.

      Welche Daten verwendet Ihr generell für die Steuer?
      Aus dem informativen deutschen Steuerbericht?
      Aus dem Jahres "activity report"
      Aus einer eigenen Berechnung?

      Danke!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 15:43:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.194.297 von marc_da am 23.07.23 12:44:29
      Zitat von marc_da: Wie sehe hier eine prinzipielle steuerliche Gesamtbetrachtung aus?

      Wie LeDax schon sagte, eine steuerliche Gesamtbetrachtung ist nicht möglich ohne die Differenzierung der Gewinne und Verluste nach der Art der Geschäfte. Alle Termingeschäfte, dazu gehören gekaufte Optionen, unterliegen der Verlustverrechnungsbeschränkung auf maximal EUR 20000. Verkaufte Optionen (Stillhaltergeschäfte) unterliegen keiner Beschränkung. Aktienverluste haben ihren eigenen Topf.

      Sollte Dein Gewinn von EUR 15000 zum Beispiel so zustandegekommen sein: EUR 115000 Gewinn aus Stillhaltergeschäften, EUR 100000 Verlust aus Termingeschäften (vielleicht typisch bei einem Condor-Verkäufer, der hauptsächlich Gewinne aus dem Zeitwertverlust von verkauften Optionen erzielt), dann wären zu versteuern: EUR 115000 Gewinn abzüglich EUR 20000 anrechenbare Verluste = EUR 95000. Die Steuer überstiege dann Deinen Gewinn, das ist der moderne Irrsinn hier. Ich hoffe, Dein Fall liegt anders.

      Es führt kein Weg daran vorbei, dass Du die Einzelgeschäfte aufdröselst und nach Stillhalter- und Termingeschäften sortierst.

      Die Währungsverluste werden vorgetragen, Anlage SO. Über Zinsen weiß ich nicht viel, über Steuerstrategien auch nicht.
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      schrieb am 24.07.23 13:38:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.198.127 von Sunny48 am 24.07.23 13:34:38... danke - "Steuer mit Kopf" kenne ich, finde ich bedingt auch hilfreich
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 13:34:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.198.058 von marc_da am 24.07.23 13:24:56dann versuch doch mal, ob du hier im Forum mal per Boardmail taxadvisor zur Mandatsübernahme für dich gewinnen kannst.
      Sonst mal bei "Steuern mit Kopf" gegoogelt- gint´s auch auf Youtube
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 13:24:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.198.004 von Sunny48 am 24.07.23 13:19:22... danke für Dein Kompliment (?) und ja, ich bin bei einem Steuerberater!
      Allerdings haben die, die verfügbar sein, keine Ahnung (auch meiner) und die, die Ahnung haben sind unbezahlbar oder ausgebucht!

      PS: Und ich denke doch, dass der eine oder andere "Nicht-Steuerberater" mit entsprechender Erfahrung auch Ahnung hat.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.23 13:19:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.194.297 von marc_da am 23.07.23 12:44:29du bist ja süß... wenn ich die Antworten auf deine Fragen hätte, würde ich mein Geld als Steuerberater verdienen und mich nicht mit Finanzderivaten rumschlagen.:)

      mit den Fragen gehörst du besser zu einem StB
      3 Antworten
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      schrieb am 24.07.23 10:10:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der wichtigste Hinweis ist die Derivatesteuer, die seit 2021 gilt.

      Du kannst maximal pro Jahr 20.000 Euro Verluste geltend machen...
      Daher die Frage, wie kommen die 15.000 EUR Nettogewinn bei Dir zustande?
      Sind es mehr als 35.000 EURO Bruttogewinn und dementsprechend 20.000 EUR Bruttoverlust?

      Google mal Derivatesteuer oder guck mal hier...

      https://www.google.com/search?q=derivatesteuer+termingesch%C…

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tra…
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