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    Müssen Gebühren in Abrechnungen ausgewiesen werden

    eröffnet am 03.08.22 21:13:36 von
    neuester Beitrag 08.08.22 18:09:17 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.362.489
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      schrieb am 08.08.22 18:09:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.151.659 von Roti_72 am 08.08.22 17:22:59Vielen Dank für die Antworten. Nachdem vom betroffenen Broker bis heute keine Antwort auf meine Anfrage einging und ich auch per Service-Chat niemanden erreichen kann, habe ich jetzt die BaFin kontaktiert. Mal sehen. Mir geht es hier nicht um die Gebühren die zu zahlen sind, aber ich möchte ordentliche Abrechnungen inkl. aller Transaktionskosten erhalten. Immerhin haben die Einfluss auf die jährliche Gewinn/Verlust-Rechnung und somit auch auf die Steuerlast. Verschenken muss man ja nichts, selbst wenn es nur ein 2-stelliger Betrag im Jahr ist ;)
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      schrieb am 08.08.22 17:22:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.120.441 von dhp_80 am 03.08.22 21:13:36
      Zitat von dhp_80: Hallo,
      ich handle seit Anfang des Jahres ETF bzw. ETF-Sparpläne über einen bekannten Broker der mit der Baader Bank zusammenarbeitet. Jetzt ist mir aufgefallen dass die Gebühren die teilweise anfallen eben NICHT in den Abrechnungs-PDFs auftauchen sondern nur online im Web-Auftritt bzw. der App erwähnt werden (wenn man sich mühsam durchklickt). Also alles andere als transparent.

      Beispiel: Im Abrechnungs-PDF wird nur der Betrag 49,- € veranschlagt (Kauf 1 Stück zu 49,-€). Klicke ich aber in der App bzw. Web-Browser auf die Transaktion taucht zusätzlich noch der Punkt "Steuern & Gebühren", Ordergebühr 0,99€ auf. Mein Konto wird mit 49,99€ belastet, eine Abrechnung gibt es aber nur für 49,- €. Ist das legitim? Auch wenn ich daran denke später eine Steuererklärung zu machen? Darf der Broker das einfach weglassen?


      Hallo,

      vermute mal Scalable Capital Broker, hier der freebroker welches einen signifikanten Nachteil hat. Zulässig wird dies rechtlich schon irgendwie sein den sonst dürften die nicht auf den Markt. SCB und die Baader Bank rechnen steuerlich komplett getrennt ab, damit darf der Kunde bei jeden einzelnen Verkauf oder Depotübertrag und dann späteren Verkauf im neuen Depot die Ordergebühren selbst und manuell (oder gegen Gebühr dein Steuerberater/in) dies gegenüber dem Finanzamt deklarieren. Kenne keinen anderen inländischen Bank/Broker wo das so ist, eben weil SCB und Baader hier nicht 'harmonieren' ... für mich ein NoGo und würde ich BaFin-Beschwerde und ggf. Depot-/Kontoauflösung machen ;)

      Merke: bei SCB keine steuerliche Berücksichtigung der Orderkosten / monatlichen Gebühr bei Verkauf und/oder Depotübertrag zu einer anderen Bank !

      @Kapitalvernichter
      onvista bank ist schon okay, aber die Registrierungsgebühren Namensaktien bei inländischen Namensaktien werden im Gegensatz zu anderen Banken/Broker steuerlich aus systemtechnischen Gründen nicht angerechnet und man will das auf meine Nachfrage auch nicht ändern ... also wie oben damit darf auch hier der Kunde bei jeden einzelnen bei Verkauf oder Depotübertrag und dann späteren Verkauf im neuen Depot die Registrierungsgebühren Namensaktien selbst und manuell (oder gegen Gebühr dein Steuerberater/in) dies gegenüber dem Finanzamt auch deklarieren oder man spart sich das und verschenkt diese hat ...

      Merke: bei onvista bank werden Namensaktien (nur D) mit 0,89€ abgerechnet (nur bei Netto-Erhöhung am Tagesende) und steuerlich nicht berücksichtigt !

      Viel Erfolg.
      1 Antwort
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      schrieb am 04.08.22 10:43:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.120.441 von dhp_80 am 03.08.22 21:13:36Das sind tatsächlich undurchsichtige Machenschaften und kenne ich so auch nicht. Ich selbst bin Kunde bei der ING und der onvista bank. Hier werden sämtliche Ordergebühren stets gelistet. So sollte es meiner Meinung auch korrekt sein, da schließlich die Ordergebühren mit in die Gewinn- bzw. Verlustberechnungen (nach Verkauf) einbezogen werden. Sofern die 0,99 € Ordergebühren für genau diese Transaktion abgerechnet werden, müsste der Betrag letztendlich auch auf der Abrechnung ausgewiesen sein.
      Du solltest hier in jedem Fall mal bei deiner Bank nachfragen!
      Avatar
      schrieb am 03.08.22 21:13:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich handle seit Anfang des Jahres ETF bzw. ETF-Sparpläne über einen bekannten Broker der mit der Baader Bank zusammenarbeitet. Jetzt ist mir aufgefallen dass die Gebühren die teilweise anfallen eben NICHT in den Abrechnungs-PDFs auftauchen sondern nur online im Web-Auftritt bzw. der App erwähnt werden (wenn man sich mühsam durchklickt). Also alles andere als transparent.

      Beispiel: Im Abrechnungs-PDF wird nur der Betrag 49,- € veranschlagt (Kauf 1 Stück zu 49,-€). Klicke ich aber in der App bzw. Web-Browser auf die Transaktion taucht zusätzlich noch der Punkt "Steuern & Gebühren", Ordergebühr 0,99€ auf. Mein Konto wird mit 49,99€ belastet, eine Abrechnung gibt es aber nur für 49,- €. Ist das legitim? Auch wenn ich daran denke später eine Steuererklärung zu machen? Darf der Broker das einfach weglassen?

      Ich bin bei vielen Brokern unterwegs (gewesen): Smartbroker, Onvista, Flatex, Comdirect usw. aber bei allen wurden Gebühren auch in den Abrechnungen immer klar aufgelistet. Aus dem Grund habe ich z.B. auch erst jetzt entdeckt, dass ich für ein Produkt seit Mai Monat für Monat Gebühren zahle, weil es in der PDF Abrechnung eben nicht auftaucht. Da im PDF eben keine Gebühren ausgewiesen wurden (obwohl vorhanden) dachte ich immer "Hey handeln 4 free, wie cool", ist aber gar nicht so...

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