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    Greater China Precision Componets GCPC - Steuerliche Behandlung der Kapitalrückzahlung 2016 (Seite 2)

    eröffnet am 19.07.22 04:20:36 von
    neuester Beitrag 10.05.24 23:35:02 von
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      schrieb am 13.01.23 17:13:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.512.740 von plato1861 am 03.10.22 10:17:02
      Ausgang des Verfahrens?
      Hallo plato 1861,

      mich würde interessieren, wie der Verfahrensstand bei Deinem Einspruchsverfahren ist.

      Ich ärgere mich immer noch mit dem Finanzamt Berlin-Spandau rum, weil die auf die Einreichung von Unterlagen bestehen, die Firma aber schon seit 2016 aufgelöst wurde.

      Grüße aus Berlin

      Batteriechef
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.22 10:17:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.006.448 von Batteriechef am 19.07.22 04:20:36Für mein identisches Einspruchsverfahren fand ich recht hilfreich: http://www.dgap.de/dgap/Companies/greater-china-precision-co…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.22 04:20:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an das Forum,

      leider kann man in dem alten GCPC-Forum nicht mehr schreiben, da ich dort schon einige Informationen zur steuerlichen Behandlung der Kapitalrückzahlung von 2016 veröffentlicht hatte.

      Somit möchte ich hier neue Entwicklungen ansprechen, da es vielleicht auch noch einige andere Altaktionäre gibt, für die das interessant wäre.

      Es wurden aus meiner Sicht unberechtigt Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag von der Kapitalrückzahlung 2016 einbehalten.

      Dagegen bin ich per Einspruch im Jahr 2017 vorgegangen und aufgrund schon damals ergangener mehrerer steuerzahlerfreundlichen Entscheidungen von Finanzgerichten auf die Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte (Kapitalrückzahlung von deutschen und EU/EWR-AGs sind steuerfrei) hingewiesen und das Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung des BFH beantragt, welchem das Finanzamt auch zustimmte.

      Im Jahr 2020 erging dann eine höchstrichterliche Entscheidung des BFH, der für den Steuerzahler urteilte.

      Mein Finanzamt teilte mir das 2020 schriftlich mit, wies aber darauf hin, dass noch die Umsetzungsrichtlinien der Finanzverwaltung abgewartet werden müssten.

      Diese sind nun (2022) ergangen und das Finanzamt teilte mir jetzt die sehr umfangreichen Voraussetzungen und Nachweispflichten dafür mit, verbunden mit der Frage, ob ich den Einspruch aufrecht erhalten möchte.

      Na selbstverständlich, zumal der BFH den Steuerzahlern ja Recht gegeben hat.

      Da mich nunmehr das Gefühl beschleicht, dass die Finanzverwaltung wahrscheinlich nun extra hohe Hürden für die Betroffenen errichtet hat, begann ich mit den entsprechenden Recherchen.

      Die Firmenseite existiert nicht mehr, also sind kaum Unterlagen, HV-Beschlüsse und Ähnliches zu bekommen.

      Einzig das (alte) Forum zu GCPC enthielt noch einige Informationen, aber lange nicht in dem vom Finanzamt gewünschten Umfang.

      Somit frage ich hier in die Runde, ob es hier Mitglieder gibt, die vielleicht doch noch Unterlagen zur Kapitalrückzahlung oder auch anderen Beschlüssen der Gesellschaft, Geschäftsberichte, Delisting, Liquidation usw. haben und mir diese zur Verfügung stellen könnten bzw. hier veröffentlichen, persönliche Daten können ja weggelassen werden.

      Auch Verweise auf mir unbekannte Informationsquellen wären willkommen.

      Auf Anfrage bin ich auch bereit, die ausführliche Antwort meines Finanzamtes hier zu veröffentlichen.

      Für eure Hilfe bedanke ich mich und verbleibe mit Grüßen von der Wache Nord am Flughafen Berlin-Brandenburg


      Batteriechef
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