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    Greater China Precision Componets GCPC - Steuerliche Behandlung der Kapitalrückzahlung 2016

    eröffnet am 19.07.22 04:20:36 von
    neuester Beitrag 10.05.24 23:35:02 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.362.040
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      Avatar
      schrieb am 10.05.24 23:35:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es ist endlich vollbracht, heute kam der geänderte Steuerbescheid für 2016
      Hallo in die Runde,

      die unendliche Geschichte Teil 27 ist abgeschlossen, hat ja nur fast acht Jahre gedauert.

      Heute kam der o. g. Bescheid, mit dem ich endlich meine zu Unrecht gezahlte Kapitalertragssteuer zuzüglich Solizuschlag und immerhin 150 Euro Zinsen für die Kapitalrückzahlung der GCPC vom Finanzamt Berlin-Spandau erstattet bekam, zusammen 1.570,52 Euro.

      Zumindest muss ich mir jetzt einen richtig guten Whisky einschenken, die Beharrlichkeit hat sich letztendlich ausgezahlt, Sieg auf ganzer Linie.

      Prost und Grüße aus Berlin-Kladow

      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 27.09.23 20:53:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für die Danksagung
      Hallo in die Runde,


      vielen Dank für die Danksagung für die Hilfe in diesem langen Steuerverfahren.

      Ironischerweise habe ich selbst von meinem Sieg bisher gar nichts, sondern habe aufgrund falscher Informationen des Finanzamtes darauf vertraut, dass die Erstattung durch das Betriebsstättenfinanzamt erfolgen sollte.

      Die haben das abgelehnt und mir ausführliche Begründungen und Erlasse dazu von Finanzministerium aus dem Jahr 2022 zugesandt.

      Das Pikante daran ist, dass nun mein ins Schlechte geänderter Bescheid (327,00 Euro Nachzahlung mit Zinsen natürlich) rechtskräftig ist und gemäß o. g. Schreiben eine Änderung nur bei nicht rechtskräftigen Bescheiden möglich ist.

      Somit habe ich jetzt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Steuer 2016 gestellt, da ich mich ja auf die offensichtlichen Falschaussagen meines Finanzamtes verlassen habe und das als Steuerzahler wohl auch mit Recht.

      Wenn dem stattgegeben wird, ist eine Änderung des Bescheides, diesmal wirklich zu meinem Gunsten, problemlos möglich.

      Wenn sie aber, und das ist meine Vermutung, dem aus fadenscheinigen verwaltungrechtlichen Gründen nicht nachkommen, bleibt mir nur noch der Klageweg (dann muss meine Rechtsschutzversicherung mal ran), weil ich nicht aufgrund haarsträubender Fehler meines Finanzamtes auf 1.700 Euro verzichten will.

      Dann warte ich mal ab, was dann kommt.

      Grüße vom Flughafen BER


      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 22.09.23 16:39:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Positiver Steuerbescheid von meinem FA
      Heute habe ich einen neuen Steuerbscheid für das Kalenderjahr 2016 erhalten. Die damals abgezogenen Quellensteuer mit Soli wurde mir kompl. erstattet. Darüber hinaus wurde der Betrag verzinst, was bei mir ca. 300.-Euro zusätzliche Einkunft erbrachte. Tolles Gefühl vom Finanzamt eine Verzinsung zu bekommen. (Muss aber leider versteuert werden)

      Vielen, Vielen Dank an "Batteriechef", der mich nach Kontaktaufnahme mit ausführlichen Unterlagen entscheidend unterstützt hat um meinen Einspruch erfolgreich zu begründen.
      Ein tolles Beispiel wie man sich gegenseitig weiterhelfen kann.

      Viele Grüße
      nach Berlin
      Avatar
      schrieb am 29.07.23 16:27:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es ist noch nicht zu Ende...
      Hallo in die Runde,

      trotz meines Sieges im Februar 2023 (fast sieben Jahre) ist vor wenigen Tagen ein Ablehnungsschreiben des Finanzamtes Frankfurt/Main V-Höchst (Betriebsstättenfinanzamt der DAB-Bank, an die die zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragssteuer und der Solizuschlag abgeführt wurden) eingetroffen, welches mich zur Erstattung wieder an mein Wohnsitzfinanzamt verweist.

      Schreiben ist mit geänderter Anschrift und identischem Verlangen nun bei meinem zuständigen Finanzamt.

      Mal abwarten, wie das schlussendlich ausgeht.

      Grüße vom Flughafen BER

      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 08:36:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einspruch erfolgreich
      Hallo Batteriechef,
      mein Finanzamt hat nun auch nachgegeben und die Kapitalrückzahlung als steuerfrei behandelt. Die Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer wurde beibehalten, was ich auch richtiger finde, da eine Änderung bei der Bank ausgeschlossen werden kann.
      Vielen Dank für deine Hilfe und Grüße nach Berlin
      plato 1861

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      Avatar
      schrieb am 03.03.23 21:26:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Übersendung der Dokumente
      Hallo Plato1861,

      nachdem ich nun sogar eine Mail aus Singapur erhalten habe, möchte ich Dir diese nicht vorenthalten:

      Beginn Mail:

      Dear Mr. ..............,

      I no longer represent Greater China Precision Components Limited (“GCPC” or “the Company”) as the Company has been liquidated.

      However to assist you, I have searched but only managed to find these files which might be of help to you:

      1) Documents that pertain to GCPC’s unlimited tax liability in Singapore.

      Correct me if I am wrong, I understand the Tax Office wants to determine if the Company is a tax resident in Singapore.

      From the announcements in Folder 1, you will be able to see that the EGM 2015 and AGM 2016 of GCPC were held at its Singapore office as a Singapore Company.

      From financial statements in Folder 3, refer to Note 10 in FY2014 financial statement and Note 7 in FY2015 financial statement for GCPC tax liability in Singapore.

      2) From Folder 2 announcements, you should be able to properly see that the funds you received is NOT a dividend.

      The funds you received in 2016 arose from a distribution of Capital by the Company that amounted to Singapore Dollars Two and Cents Twenty-two only (S$2.22) for each GCPC share, and it is a Capital Reduction therefore they are capital in nature. Please see

      a. NOTICE of EGM 2015 with its resolutions for Capital Reduction and then, its corresponding announcements of EGM results dated 19 Oct 2015 to approve them and finally its completion dated 14 Dec 2015. It is a Capital Reduction and NOT dividend.

      b. 2015 and 2016 Announcements in relation to distribution of such Capital Reduction approved in EGM 2015, they are NOT dividend.

      Please note GCPC did not pay out the Capital Reduction directly to you but indirectly through an nominee account. I suggest you request the evidence of such direct disbursement into your bank account through your broker.

      3) Please see 2014 2015 2016 financial statements/accounts as requested

      I hope the above will be helpful.

      Regards

      Lee Chia Chee

      Ende der Mail.

      Hast Du eine "normale" E-Mail-Adresse, dann leite ich Dir die Singapur-Mail mit den ganzen Anlagen einfach weiter, darin sind ausführlichere Informationen enthalten, die ich jedoch durch das Einlenken meines Finanzamtes zunächst nicht mehr verwenden musste, da denen der Rundbrief an die Aktionäre von 2015 gereicht hat, um die Nichtsteuerbarkeit der Kapitalrückzahlung festzustellen.

      Mal sehen, wie das Ganze nun praktisch abläuft...

      Grüße aus Berlin

      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 03.03.23 08:52:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Batteriechef,

      das sind ja erfreuliche Neuigkeiten ! Mein Finanzamt hat sich bisher noch nicht wieder geäußert.

      Ich wäre dir dankbar, wenn du mir deine Dokumente übersenden würdest. Vielleicht kann ich damit auch meinem Finanzamt auf die Sprünge helfen.

      Bin sehr gespannt.

      Viele Grüße

      plato1861
      Avatar
      schrieb am 02.03.23 20:09:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.105.050 von plato1861 am 17.01.23 11:31:03
      Positives Schreiben...
      Hallo Plato1861,

      ich habe vor wenigen Tagen ein Schreiben von meinem Finanzamt erhalten, welches nunmehr die Nichtsteuerbarkeit der Kapitalrückzahlung feststellt und somit die Änderung des Steuerbescheides für 2016 in Aussicht stellt.

      Dies führt zunächst zu einer Steuernachzahlung, da die einbehaltene Steuer nicht mehr angerechnet wird.

      Aber den Steuerbetrag werde ich mir dann vom Finanzamt Frankfurt/Main wiederholen.

      Und heute erhielt ich eine E-Mail aus Singapur (als unerwartete Reaktion auf mein Einschreiben), in der einige Unterlagen zur Kapitalherabsetzung angefügt wurden und die Bestätigung über das Nichtvorliegen einer Dividendenzahlung bestätigt werden.

      Falls Du diese Dokumente benötigst, kann ich Dir diese übersenden.

      Grüße aus Berlin


      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 17.01.23 23:47:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.105.050 von plato1861 am 17.01.23 11:31:03Hallo plato1861,

      Danke für Deine Antwort.

      Hast Du eine Quelle für das von Dir genannte Dokument bzw. kannst Du mir das zukommen lassen? (jedwede Information würde mir helfen...)

      Ich habe nun sogar noch ein Einschreiben nach Singapore an den letzten bekannten Firmensitz, den mir das Finanzamt Spandau auch genannt hat, abgesandt, mit wenig Hoffnung auf Antwort.

      Für Deine Hilfe wäre ich Dir sehr dankbar, ich halte Dich bezüglich meines Verfahrens auch gern auf dem Laufenden.

      Grüße aus Berlin

      Batteriechef
      Avatar
      schrieb am 17.01.23 11:31:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.087.049 von Batteriechef am 13.01.23 17:13:01Hallo Batteriechef,
      mein Einspruchsverfahren läuft noch.
      Das Finanzamt hat in einer ersten Stellungnahme vom Dezember 2022 auf den angeblich fehlenden Nachweis bzgl. des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung abgestellt. Meines Erachtens reicht hierfür aber der dem Finanzamt vorliegende Nachweis bzgl. des Textes für die Beschlussvorlage im sog. Circular to Shareholders in Verbindung mit dem Nachweis für den entsprechenden Vollzug des Beschlusses (= die der Beschlussvorlage entsprechende Ausschüttung).
      Wenn es etwas Neues gibt, werde ich es posten.
      Gruß,
      plato 1861
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