Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co
eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.045.286 von bomike am 07.01.23 21:02:35
Ich greif das alte Thema nochmal auf, wer der Fragesteller hier nicht weiter geschrieben hat.
Entgegen der Vermutung von bomike ist das übliche Geschäftsmodell beim PropTrading anders rum, d.h. der Trader (hier: die GmbH) bietet eine Dienstleistung an, und wird dafür von der PropTrading Firma vergütet.
Ich denke aber auch, dass hier dann B) greift, es sei denn die Dienstleistung ist der Haupt-Unternehmenszweck und auch Umsätze in entsprechender Größenordnung gegenüber dem Eigenhandel in der GmbH.
Zitat von bomike:Zitat von Airborne1: Hallo zusammen,
grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?
Vielen Dank.
Nach meiner Ansicht berechtigt dich das nicht zum Vorsteuerabzug. A) Nimmst du ja eine Dienstlleistung in Anspruch unnd nicht du bietest eine an. Es spielt dann auch keine Rolle ob die genutzte Dienstleistung (Proptrading) die Firma zur Umsatazsteuer optiert oder nicht. Und B) Liegt das Proptraing so nahe an deiner Trading GmbH dass das Finanzamt das Proptrading deinem Unternehmenszweck zuordnet so dass das Proptrading die Umsatzsteuerschicksal der Hauptleistung zugerodnet wird (also steuerfreie Umsätze). B ist aber nur theoretischer Natur weil A greift und wenn A nicht greift, dann grefit B.
Ich greif das alte Thema nochmal auf, wer der Fragesteller hier nicht weiter geschrieben hat.
Entgegen der Vermutung von bomike ist das übliche Geschäftsmodell beim PropTrading anders rum, d.h. der Trader (hier: die GmbH) bietet eine Dienstleistung an, und wird dafür von der PropTrading Firma vergütet.
Ich denke aber auch, dass hier dann B) greift, es sei denn die Dienstleistung ist der Haupt-Unternehmenszweck und auch Umsätze in entsprechender Größenordnung gegenüber dem Eigenhandel in der GmbH.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.770.855 von Elfi1 am 17.11.22 11:17:22
ich suche selbst zur Betreuung einer vvGmbh einen Steuerberater der beides macht, Vitrade und Interactive. Leider lehnen die meisten Steuerberater mein Mandat ab, wenn ich nicht über Interactive die Verbuchung vollautomatisch mache. Da ich aber auch Vitrade nutze, ist das ein Problem.
@Elfi1 bist du zufällig Steuerberater(in)? Oder hast du jemanden an der Hand, der noch Interesse an einem Mandanten hat?
Interactive/Vitrade - suche Steuerberater
Hallo,ich suche selbst zur Betreuung einer vvGmbh einen Steuerberater der beides macht, Vitrade und Interactive. Leider lehnen die meisten Steuerberater mein Mandat ab, wenn ich nicht über Interactive die Verbuchung vollautomatisch mache. Da ich aber auch Vitrade nutze, ist das ein Problem.
@Elfi1 bist du zufällig Steuerberater(in)? Oder hast du jemanden an der Hand, der noch Interesse an einem Mandanten hat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.991.621 von Airborne1 am 29.12.22 14:50:05
Nach meiner Ansicht berechtigt dich das nicht zum Vorsteuerabzug. A) Nimmst du ja eine Dienstlleistung in Anspruch unnd nicht du bietest eine an. Es spielt dann auch keine Rolle ob die genutzte Dienstleistung (Proptrading) die Firma zur Umsatazsteuer optiert oder nicht. Und B) Liegt das Proptraing so nahe an deiner Trading GmbH dass das Finanzamt das Proptrading deinem Unternehmenszweck zuordnet so dass das Proptrading die Umsatzsteuerschicksal der Hauptleistung zugerodnet wird (also steuerfreie Umsätze). B ist aber nur theoretischer Natur weil A greift und wenn A nicht greift, dann grefit B.
Wer eine reine Trading GmbH gegründet hat, weil dies ein Steuerberater oder ein anderer Berater empfohlen hat, würde ich den kicken... weil null Ahnung.
Zitat von Airborne1: Hallo zusammen,
grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?
Vielen Dank.
Nach meiner Ansicht berechtigt dich das nicht zum Vorsteuerabzug. A) Nimmst du ja eine Dienstlleistung in Anspruch unnd nicht du bietest eine an. Es spielt dann auch keine Rolle ob die genutzte Dienstleistung (Proptrading) die Firma zur Umsatazsteuer optiert oder nicht. Und B) Liegt das Proptraing so nahe an deiner Trading GmbH dass das Finanzamt das Proptrading deinem Unternehmenszweck zuordnet so dass das Proptrading die Umsatzsteuerschicksal der Hauptleistung zugerodnet wird (also steuerfreie Umsätze). B ist aber nur theoretischer Natur weil A greift und wenn A nicht greift, dann grefit B.
Wer eine reine Trading GmbH gegründet hat, weil dies ein Steuerberater oder ein anderer Berater empfohlen hat, würde ich den kicken... weil null Ahnung.
Hallo zusammen,
grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?
Vielen Dank.
grundsätzlich ist man ja in der Trading GmbH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt da man ja nur steuerfreie Umsätze generiert. Wie verhält es sich denn wenn man zB auch PropTrading über die GmbH machen würde?
Hier werden ja Dienstleistungsrechnungen nach ReverseCharge geschrieben. Berechtigen diese Umsätze nach Reverse Charge zum Vorsteuerabzug oder zählen diese auch als steuerfreie Umsätze?
Vielen Dank.
Buchführungssoftware für Vitrade-CSV Dateien für GmbH
Hallo,wir haben jetzt notgedrungen selber eine Konvertierungssoftware für Datev entwickelt für Vitradetrades. Für mich unverständlich, dass sowas Broker nicht selber anbieten. Hat jemand ähnliches z.b. für Sino-Baader-Konten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.891.802 von Elfi1 am 30.06.22 16:54:11Hat jemand noch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.803.839 von indipip am 17.06.22 13:30:27Mich würden Präzendenzfälle interessieren, welche FAler das akzeptieren.
@africoke
mich interessiert wie du dann deine monatliche Tradezusammenfassung buchst!? Bzw. wie sieht
dass dann als Buchungssatz aus.
Ich trade auch CFD´s die Übersicht würde ich mir monatlich aus dem Mt4 raus lassen.
mich interessiert wie du dann deine monatliche Tradezusammenfassung buchst!? Bzw. wie sieht
dass dann als Buchungssatz aus.
Ich trade auch CFD´s die Übersicht würde ich mir monatlich aus dem Mt4 raus lassen.
Na, die Aktienkurse scheinen ein bißchen auch das Interesse an einer Gmbh zu dämpfen.... Zumindest wenn ich mir die Beiträge hier ansehe..
MonKey nutzen einige, wenn ich das richtig sehe. Habt ihr damit Erfahrung?