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    Handelsplattform mit grenzenlosen Wachstumschancen (Seite 787)

    eröffnet am 01.11.07 23:41:24 von
    neuester Beitrag 14.05.24 19:19:53 von
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      schrieb am 12.05.08 09:42:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.069.950 von Crowww am 10.05.08 10:17:55TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank / Quartalsergebnis

      09.05.2008

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Corporate News der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank

      Berlin, 9. Mai 2008

      TRADEGATE wächst weiter, börsliches Geschäft stark rückläufig

      Auf der Handelsplattform TRADEGATE wurden im 1. Quartal 2008 insgesamt 515.871 Wertpapiertransaktionen abgewickelt. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr von 63 %. Leider konnte sich die Handelsplattform aber nicht ganz dem negativen Marktumfeld ab Februar entziehen. Betrug der Zuwachs im Januar noch über 150 %, war im März nur noch ein Zuwachs von 22 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

      Sehr schlecht hat sich dagegen das börsliche Geschäft als Skontroführer für über 10.000 Aktiengattungen an den Wertpapierbörsen Berlin und Frankfurt entwickelt. Bei den Börsenschlussnoten ist im 1. Quartal ein Rückgang um rund 35 % gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 520.157 Schlussnoten zu verzeichnen. Im März betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr sogar fast 48 %. Die Zurückhaltung der Privatanleger, vor allem in den von der Gesellschaft betreuten internationalen Aktiengattungen und deutschen Nebenwerten, und der starke Rückgang der börslichen Provisionen (Maklercourtage) haben zu einem entsprechenden Rückgang des Unternehmensgewinns geführt. Der Vorsteuergewinn der Gesellschaft im 1. Quartal beträgt 555.000,-- EUR, was einem Rückgang von 77 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht. Der Nachsteuergewinn sank um 75,5 % auf nun 466.000,-- EUR.

      Die Gesellschaft bleibt zuversichtlich, im Laufe des Jahres weitere Marktanteile für die eigene Handelsplattform TRADEGATE gewinnen zu können.

      Kontakt: Investor und Public Relations Catherine Hughes Telefon: 030 - 890 21-145 Telefax: 030 - 890 21-134 E-mail: chughes@tradegate.de 09.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      Sprache: Deutsch Emittent: TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank Kurfürstendamm 119 10711 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 89021120 Fax: +49 (0)30 89021121 E-Mail: htimm@tradegate.de Internet: www.tradegate.de ISIN: DE0005216907 WKN: 521690 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Entry Standard in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      Quelle:Finanzen.net 09/05/2008 12:35
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 10:17:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wird Zeit für Wachstum.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 15:25:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Tradegate kaufen (Performaxx Research GmbH )


      München (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "Performaxx" empfehlen die Aktie von Tradegate (ISIN DE0005216907/ WKN 521690) unverändert zu kaufen.
      Dank hoher Zuwächse bei der Zahl der abgewickelten Transaktionen habe Tradegate mit der außerbörslichen Handelsplattform im letzten Jahr weitere Marktanteile in Deutschland hinzugewinnen können. Nach der Umsetzung der MiFID sollte sich diese Expansion im laufenden Jahr fortsetzen. Zusätzliche Impulse verspreche nun auch das europäische Ausland, das dank der Homogenisierung der Bestimmungen leichter erschlossen werden könne. Zusammen mit dem langjährigen Partner Cortal Consors sei bereits im Oktober letzten Jahres ein erstes Angebot für Frankreich lanciert worden.

      Insgesamt erwarte man trotz der bereits erreichten außerordentlichen Profitabilität weitere Gewinnzuwächse, wobei in den nächsten Jahren die Nettorendite vorübergehend etwas zurückgehen dürfte, um in einem konkurrenzintensiven Umfeld weitere Marktanteile gewinnen zu können. Mittelfristig würden erhebliche Degressions- und Netzwerkeffekte winken, die zu einem lang anhaltenden Rohertrags- und Gewinnwachstum beitragen dürften.

      Auf dieser Basis sehen die Experten von "Performaxx" derzeit einen fairen Kurs von 7,51 Euro und bekräftigen aufgrund eines Kurspotenzials von 50 Prozent ihr Kaufurteil für die Tradegate-Aktie. (Analyse vom 17.04.2008)(17.04.2008/ac/a/nw)
      Analyse-Datum: 17.04.2008

      Analyst: Performaxx Research GmbH
      KGV: 25.0
      Rating des Analysten: kaufen


      Quelle:aktiencheck.de 17/04/2008 10:21
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 12:00:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.244.178 von Crowww am 01.11.07 23:41:24Performaxx
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 15:10:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Es wird bald wieder etwas kommen.:)

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      schrieb am 01.04.08 19:01:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      DGAP-News: Tradegate AG


      DGAP-News: TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank: Jahresabschluss 2007

      TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank / Jahresergebnis

      01.04.2008

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Jahresabschluss 2007

      Berlin, 1. April 2008

      Der Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft ist ab sofort auf der Internetseite www.tradegate.de unter Investor Relations/Berichte als PDF-Datei abrufbar.

      Gegenüber den am 29.2.2008 gemeldeten ''Vorläufigen Jahresabschlusszahlen'' haben sich für den inzwischen durch den Aufsichtsrat festgestellten testierten Abschluss keine Änderungen ergeben.

      Kontakt: Investor und Public Relations Catherine Hughes Telefon: 030 - 890 21-145 Telefax: 030 - 890 21-134 E-mail: chughes@tradegate.de 01.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      Sprache: Deutsch Emittent: TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank Kurfürstendamm 119 10711 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 89021120 Fax: +49 (0)30 89021121 E-Mail: htimm@tradegate.de Internet: www.tradegate.de ISIN: DE0005216907 WKN: 521690 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Entry Standard in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      Quelle:Finanzen.net 01/04/2008 18:42
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 10:56:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hast du dir mal das Umfeld angeschaut? Verdient? Man macht sicherlich keinen Verlust und es geht ja nicht nur um operativen Gewinn, sondern um Marktanteil, welcher eine hohe Bewertung rechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.08 01:26:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.754.724 von Crowww am 28.03.08 20:14:16blub, wunschdenken ohne das etwas dabei verdient wird! Schreib mir doch mal bitte wo t2g derzeit was verdient, sicher nicht am spread!
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 20:14:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Handel/Partner

      da sieht man wo die Reise hingeht.
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 13:59:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hier noch mal für alle Unwissenden das Regelwerk von Tradegate. (auch nachzulesen unter www.tradegate.de)

      TRADEGATE
      Der europäische Marktplatz für Privatanleger

      Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Informations- und Handelsplattform „TRADEGATE“
      1. Allgemeine Vorschriften
      1.1. Geltungsbereich

      TRADEGATE ist ein ausserbörsliches Informationssystem mit integrierten Handels- und Abwicklungskomponenten der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank („Betreiber“).

      Die folgenden Bedingungen regeln die Grundsätze für die Nutzung der

      * allgemeinzugänglichen Informations- und
      * Handelskomponenten für die daran mit dem Recht zur Handelsteilnahme zugelassenen bzw. angeschlossenen Teilnehmer („Marktteilnehmer“).

      1.2. Änderungen und Ergänzungen

      Diese Bedingungen und/oder sich darauf beziehende Vertragsverhältnisse, wie das die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierende Regelwerk, können vom Betreiber geändert oder ergänzt werden, sofern und soweit dies aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, bestehender Marktbedingungen oder sonstiger vernünftiger, auch wirtschaftlicher Erwägungen erforderlich erscheint. Änderungen werden den Marktteilnehmern mindesten zehn Handelstage vor Inkrafttreten bekannt gegeben, es sei denn, dass aufgrund besonderer Verhältnisse ein sofortiges Handeln geboten erscheint.

      Alle Bekanntmachungen erfolgen per Interneteinstellung und per E-Mail an die Marktteilnehmer. Änderungen und Ergänzungen werden zum angegebenen Termin oder mit Freigabe/Veröffentlichung seitens des Betreibers wirksam.
      1.3 Übersicht Nutzungskomponenten

      1.3.1. Information

      Für die Nutzung der allgemeinzugänglichen Informationskomponente von TRADEGATE (www.tradegate.de) gelten zunächst die allgemeingültigen Bestimmungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste; insbesondere ist der Betreiber für eigene Inhalte, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; für fremde Inhalte, zu denen er lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, ist er nicht verantwortlich. Durch das Nutzen der Information kommen keine vertraglichen oder quasivertraglichen Beziehungen, insbesondere keine stillschweigenden Anlageberatungs- beziehungsweise Anlagevermittlungsverträge, zustande.

      Der Betreiber oder der jeweils angegebene Anbieter oder Hersteller behalten sich alle Rechte vor, insbesondere besitzen sie das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an allen Webseiten inklusive Layout, Quelltext, Software und deren Inhalte und Ergebnissen.Das Abrufen, Kopieren, Abspeichern der Webseiten, deren Inhalte oder generierter oder angezeigter Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

      1.3.2. Überblick: Handel, Clearing und Settlement

      Neben der allgemeinzugänglichen Information wird Marktteilnehmern auf elektronischem Wege ausserbörslicher Handel von Finanzinstrumenten ermöglicht. TRADEGATE ist ein hybrides elektronisches multilaterales Handelssystem (MTF), ergänzt um bilaterale Servicekomponenten.

      Willensbekundungen wie Aufträge oder Quotes sowie der daraufhin erfolgende Abschluss von Geschäften und Preisermittlungen finden ausschließlich im System statt.

      Clearing und Settlement der abgeschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich zwischen den jeweiligen Marktteilnehmern abzustimmen und zu Genehmigungszwecken dem Betreiber anzuzeigen. Die Abwicklung der abgeschlossenen Geschäfte erfolgt auf der Basis von „Settlement“-Instruktionen, die den allgemeinüblichen Abwicklungsprozess für Finanzinstrumente anstoßen, und so bspw. eine problemlose Einbeziehung der Geschäfte in die allgemeine standardisierte Börsengeschäftsabwicklung erlauben. Der Betreiber wird insbesondere darauf achten, dass sich die Vereinbarungen der Marktteilnehmer bezüglich Clearing und Settlement mit dem Qualitätsanspruch der Plattform im Einklang befinden.

      Die Marktteilnehmer sind ausschließlich verantwortlich für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abwicklung des Handels von Finanzinstrumenten; insbesondere haben sie die allgemeingültigen Regeln und Usancen des Handels mit Finanzinstrumenten zu beachten und eine ordnungsgemäße Belieferung der entsprechenden Geld- und Stückepositionen in den jeweils gültigen Zeiträumen sicherzustellen. Die Marktteilnehmer sind ferner ausschließlich dafür verantwortlich, alle Informationen, die abgeschlossene Geschäfte betreffen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu melden, zu dokumentieren und zu archivieren. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die frist- und ordnungsgemäße Abwicklung (Clearing und Settlement) der auf TRADEGATE abgeschlossenen Geschäfte. Der Betreiber haftet nicht für Schäden aus Nicht- bzw. nicht fristgemäßer Belieferung zwischen den Marktteilnehmern. Dies gilt auch für andere ausschließlich oder überwiegend in der Sphäre eines Marktteilnehmers liegende Versäumnisse in Bezug auf den ordnungsgemäßen Handel und die Abwicklung von Finanzinstrumenten.
      2. Teilnahme zum Handel
      2.1 Allgemeine Voraussetzungen

      Zum Handel auf TRADEGATE werden nur kreditwürdige, geeignete und zuverlässige Unternehmen zugelassen.

      Marktteilnehmer können Unternehmen (oder deren Zweigniederlassungen) werden, die aufsichtsrechtlich erlaubterweise kaufmännisch-gewerbsmäßig den Betrieb von Bank- und/oder Finanzdienstleistungsgeschäften in Bezug auf den Handel von Finanzinstrumenten betreiben. Im Verhältnis zum Betreiber und untereinander sind die Marktteilnehmer als „geeignete Gegenparteien“ qualifiziert. Die Marktteilnehmer unterscheiden sich je nach Marktrolle und Handelsverfahren in allgemeine Marktteilnehmer (auch als „Orderflow-Provider“ bezeichnet) und instrumentbetreuende Marktteilnehmer (je nach Marktrolle als „Market-Specialists“ oder „Designated Executor“ bezeichnet).

      Über die Berechtigung zur Teilnahme am Handel entscheidet der Betreiber. Ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen nach 2.2. kann der Betreiber die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Antragsteller ablehnen, wenn in dessen Sphäre begründete Umstände vorliegen, die zur Schädigung des Ansehens von TRADEGATE führen kann. Die Erteilung der Teilnahmeberechtigung und das die Teilnahme-/Geschäftsbeziehung organisierende Regelwerk werden dokumentiert. Die Teilnahme am Handel kann auf einzelne Marktrollen und/oder Handelsverfahren mit jeweils speziellen Handelsfunktionalitäten beschränkt sein.
      2.2. Voraussetzungen

      Vor Erteilung der Teilnahmeberechtigung sind folgende Nachweise zu erbringen:

      1. das Unternehmen verfügt über die notwendigen technischen und organisatorischen Vorrichtungen für eine Marktteilnahme, d.h. allgemein für die technischen Anforderungen zum Anschluss an das System, oder für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung in Bezug auf den Handel von Finanzinstrumenten; Unternehmen, die instrumentbetreuende Marktteilnehmereigenschaften ausfüllen wollen, haben zusätzlich die technischen und organisatorischen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Bewältigung ihrer Marktteilnahmefunktion zu erfüllen;
      2. das Unternehmen untersteht in seinem Sitzstaat einer Finanzmarktaufsicht und besitzt gemäß dem Recht seines Sitzstaates eine Erlaubnis als Kreditinstitut oder Wertpapierfirma entsprechend der Definition in Art. 1 Abs. 1 und 2 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie des Rates über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG („MiFID“) und
      3. die für das Unternehmen verantwortlichen Personen, insbesondere die Personen, die berechtigt sein sollen, für das Unternehmen Geschäfte abzuschließen, verfügen über Zuverlässigkeit sowie die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und berufliche Eignung. Letzteres kann insbesondere angenommen werden, wenn das Unternehmen erlaubterweise das kaufmännisch-gewerbsmäßige Geschäft von Bank- und/oder Finanzdienstleistungen in Bezug auf den Handel mit Finanzinstrumenten betreibt oder bei Unternehmen, die zur Teilnahme am Börsenhandel an einer deutschen Wertpapierbörse zugelassen sind und die Personen, die für das Unternehmen Geschäfte abschließen sollen, als Börsenhändler an einer deutschen Wertpapierbörse zugelassen sind oder über eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedstaat verfügen.

      2.3. Einschränkung, Aussetzung und Kündigung der Teilnahmeberechtigung

      2.3.1. Der Betreiber kann die Teilnahmeberechtigung einschränken, aussetzen oder fristlos kündigen, wenn er von Tatsachen Kenntnis erlangt, die den Verdacht nahelegen, dass eine der in Nr. 2.2. aufgeführten Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist oder bereits bei Erteilung der Teilnahmeberechtigung nicht gegeben war. Die Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung der Teilnahmeberechtigung darf auch vorgenommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Marktteilnehmer gegen wesentliche Pflichten des die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerks oder allgemein ihn treffende Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Handels und der Abwicklung von Finanzinstrumenten verstoßen hat.

      2.3.2. Jeder Marktteilnehmer kann seine Teilnahmeberechtigung entsprechend den Bestimmungen des die konkrete Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerks kündigen.

      2.3.3. Im Falle einer Kündigung der Teilnahmeberechtigung ist der ehemalige Marktteilnehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit Wirksamwerden der Kündigung alle seine getätigten Eingaben im System gelöscht sind. Auch nach Kündigung bleibt der ehemalige Marktteilnehmer zur Erfüllung der von ihm abgeschlossenen Geschäfte verpflichtet. Der Marktteilnehmer darf mit Wirksamwerden der Kündigung weder neue Geschäfte abschließen noch Eingaben im System tätigen. Falls der ehemalige Marktteilnehmer diesen Anforderungen nicht unverzüglich nachkommt, kann der Betreiber die noch im System befindlichen Eingaben des ehemaligen Marktteilnehmers löschen.

      2.3.4. Im Falle einer Aussetzung der Teilnahmeberechtigung ist der Marktteilnehmer verpflichtet, alle seine Eingaben im System sofort zu löschen. Er darf während der Aussetzung der Teilnahmeberechtigung weder neue Geschäfte abschließen noch Eingaben im System tätigen. Falls der Marktteilnehmer diesen Anforderungen nicht unverzüglich nachkommt, kann der Betreiber die noch im System befindlichen Eingaben des Marktteilnehmers löschen.

      2.3.5. Der Betreiber kann im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung der Teilnahmeberechtigung alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit der (ehemalige) Marktteilnehmer ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Maßnahme keine neuen Geschäfte mehr abschließt oder Eingaben tätigt. Befinden sich trotz Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung der Teilnahmeberechtigung des (ehemaligen) Marktteilnehmers noch Eingaben im System, die zum Abschluss von Geschäften führen, ist der (ehemalige) Marktteilnehmer zur Erfüllung dieser Geschäfte verpflichtet.
      2.4. Technik, Systemnutzung

      2.4.1. Allgemeines
      Jeder Marktteilnehmer muss EDV-Einrichtungen nutzen, die eine ordnungsgemäße technische Anbindung und Durchführung des Handels auf TRADEGATE gewährleisten und deren Konfiguration, Anbindung und Betrieb nicht zu Beeinträchtigungen des Systems, insbesondere des Handels und der Abwicklung, führen.

      2.4.2. Anbindungsprotokolle und Leitungsanbindung
      Der Zugang zum und die technische Anbindung an das System liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Marktteilnehmer. Die Anbindung kann über unterschiedliche Verfahren und Protokolle erfolgen und wird im Einzelnen mit dem Betreiber abgestimmt. Grundsätzlich wird eine Anbindung über das Financial Information eXchange Protocol („FIX-Protokoll“) empfohlen. Die Leitungsanbindung erfolgt unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Provider. Der Betreiber kann dazu Angebote erstellen, die der jeweils gültigen Dokumentation entnommen werden können.

      2.4.3. Systemnutzung
      Die Marktteilnehmer können das System zu den in den jeweiligen Bestimmungen der konkreten Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung angegebenen Betriebszeiten und Zwecken nutzen. Der Betreiber behält sich vor

      * die Betriebszeiten temporär einzuschränken (siehe Handelskalender);
      * das System zu sicherheitsrelevanten und Wartungszwecken auch während der üblichen Handelszeiten temporär nicht zur Verfügung zu stellen;
      * einzelnen Marktteilnehmern temporär oder permanent den Zugang zum System zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass das System durch zweckfremde Nutzung in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden kann;
      * Marktteilnehmer zur Anpassung ihrer Anbindung zu veranlassen, wenn dieses aus technischer Sicht notwendig wird bzw. Anbindungsarten zu kündigen sowie
      * einzelne Marktsegmente mit unterschiedlichen Verfügbarkeitszeiten anzubieten.

      3. Einbeziehung in den Handel (Listing, Delisting)

      Grundsätzliches Bekanntgabeverfahren für die folgenden Maßnahmen ist die Einstellung ins Internet.
      3.1. Allgemeine Bestimmungen für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handel auf TRADEGATE

      Ein Finanzinstrument kann in den Handel auf TRADEGATE einbezogen werden, wenn

      1. es über eine International Securities Identification Number (ISIN) verfügt und
      2. es frei handelbar ist,
      3. die ordnungsgemäße Abwicklung und Erfüllung der Geschäfte in dem Finanzinstrument gewährleistet ist und
      4. dem Handel des Finanzinstruments keine behördlichen Verbote oder Untersagungen entgegenstehen.

      Die Voraussetzungen a) bis d) gelten in der Regel als erfüllt, wenn das Finanzinstrument entweder bereits zum Handel an einem in- oder ausländischen organisierten Markt zugelassen bzw. dort einbezogen ist oder an einem anerkannten Handelsplatz einbezogen ist.
      3.2.Einbeziehungsverfahren

      Über die Einbeziehung eines Finanzinstruments entscheidet der Betreiber im eigenen Ermessen auf Antrag eines Marktteilnehmers. Der Betreiber kann die Einbeziehung insbesondere ablehnen, wenn Zweifel daran bestehen, dass sich ein hinreichend liquider Markt in dem Finanzinstrument bilden wird, die ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Abwicklung nicht gesichert erscheint oder andere vernünftige, auch wirtschaftliche, Gründe der Einbeziehung entgegenstehen. Ein Anspruch auf Einbeziehung bestimmter Finanzinstrumente besteht nicht.
      3.3. Einstellung, Aussetzung, Unterbrechung des Handels in einem Finanzinstrument

      Der Handel eines Finanzinstruments auf TRADEGATE kann von dem Betreiber im eigenen Ermessen eingestellt werden, insbesondere wenn die Voraussetzungen zur Einbeziehung nicht länger vorliegen, innerhalb einer angemessenen Frist kein nennenswerter Umsatz in dieser Gattung zustande gekommen ist oder wenn andere vernünftige, auch wirtschaftliche, Gründe die Einstellung des Handels in dem Finanzinstrument nahelegen.

      Der Betreiber wird die beabsichtigte Einstellung des Handels in einem Finanzinstrument mit angemessener Frist von in der Regel drei Tagen im Voraus bekanntmachen. Bestehende Aufträge im System erlöschen.

      Der Handel eines Finanzinstruments kann ausgesetzt und der Handel kann insgesamt oder in Teilmärkten unterbrochen werden, wenn vernünftige, auch wirtschaftliche, Gründe die jeweilige Maßnahme nahelegen, insbesondere wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Handels oder der Abwicklung zeitweilig gefährdet erscheint. Bestehende Aufträge im System erlöschen.
      4. Handelsbetreffende Vorschriften
      4.1. Handelszeiten

      An normalen Handelstagen beginnt der Handel um 8:00 Uhr und dauert bis 22:00 Uhr.
      An deutschen Feiertagen, an denen der Börsenhandel an mindestens einer deutschen Wertpapierbörse stattfindet, wird nur bis 20:00 Uhr gehandelt. An deutschen Feiertagen, ohne Börsenhandel an mindestens einer deutschen Wertpapierbörse, findet auf TRADEGATE kein Handel statt.

      Über die konkreten Öffnungszeiten gibt der bekanntgemachte Handelskalender in seiner jeweils gültigen Fassung Auskunft.

      TRADEGATE steht den Marktteilnehmern zum Zwecke des Ordermanagements (Orderaufgaben, -änderungen und -streichungen) jeweils 30 Minuten vor Handelsbeginn bis 30 Minuten nach Handelsende zur Verfügung.
      4.2. Handelbare Finanzinstrumente

      Die handelbaren Instrumente auf TRADEGATE sind zurzeit

      * alle Aktien des Dow Jones Industrial Average,
      * alle Aktien des Nasdaq 100,
      * alle Aktien des Eurostoxx 50,
      * alle Aktien des DAX,
      * alle Aktien des MDAX,
      * alle Aktien des TECDAX,
      * alle Aktien des SDAX,
      * alle Aktien des CAC-40,
      * zusätzliche ausgewählte Aktien aus aller Welt.

      Der Betreiber kann im Rahmen der Bestimmungen für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten die Anzahl und Art der handelbaren Gattungen ausweiten oder reduzieren. Die Anzahl der handelbaren Gattungen kann für jeden Marktteilnehmer individuell in der Handels- und Abwicklungsvereinbarung (SLA) zwischen allgemeinen und betreuenden Marktteilnehmern festgelegt werden.
      4.3. Stückzahlen

      Auf TRADEGATE sind nur ganze Stückzahlen handelbar; kleinste handelbare Stückzahl ist ein Stück.
      4.4. Währungen, Betragsangaben

      Handelswährung auf TRADEGATE ist grundsätzlich EURO. Näheres richtet sich nach der Ausgestaltung des einbezogenen Finanzinstruments.

      Bei Betragsangaben ist die Anzahl der Nachkommastellen auf vier begrenzt. Die instrumentbetreuenden Marktteilnehmer (Market-Specialists und Designated Executor) können diese Anzahl nach eigenem Ermessen reduzieren. Die zustande kommenden Preise enthalten maximal so viele Nachkommastellen, wie das Quote des instrumentbetreuenden Marktteilnehmers.
      4.5. Handelsarten

      Der allgemeine Marktteilnehmer (Orderflow-Provider) hat die Möglichkeit, verschiedene Handelsarten zu wählen.

      4.5.1. Limitorder-/Orderbuch-Verfahren

      Voraussetzung für die Aufnahme des Limitorder-/Orderbuch-Verfahrens ist die Betreuung des einbezogenen Finanzinstruments durch einen Market-Specialist entsprechend dem Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerk. In diesem Verfahren übermittelt der allgemeine Teilnehmer (Orderflow-Provider) limitierte oder unlimitierte Aufträge an TRADEGATE. Die Orderbuch- und Limitverwaltung erfolgt durch das System. Bei diesem Verfahren werden Wertpapieraufträge im fortlaufenden Handel immer zum BID/ASK des Market-Specialists ausgeführt. Ausnahme sind die Eröffnungsauktion zum Handelsbeginn sowie Volatilitätsunterbrechungen. Für diese Fälle gilt das Folgende: Während der Eröffnungsauktion wird der Preis aufgrund aller im Orderbuch vorliegenden Aufträge inklusive des Quotes des Market-Specialists gebildet; während der Volatilitätsunterbrechung werden keine Limitorders ausgeführt.

      Beim Limitorder-/Orderbuch-Verfahren sind folgende Ordertypen zugelassen (die Ausführung erfolgt nur während der Handelszeiten und außerhalb von Auktionen oder Volatilitätsunterbrechungen):

      * Marketorder: Als „Marketorder“ wird eine unlimitierte Order bezeichnet. Die Ausführung erfolgt zu dem zur Zeit des Ordereingangs gültigen Quote. Ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein gültiger Quote mit verbindlichem Preis und Stückzahl vorhanden, wird bei Verfügbarwerden des nächsten Quotes gegen diesen ausgeführt. Für Marketorders ist eine Teilausführung nicht möglich.
      * Limitorder: Als „Limitorder“ wird ein Kauf- oder Verkaufsauftrag mit einem „bis zu“ Limit bezeichnet. Diese Orders werden, sofern und soweit ausführbar, zu diesem Limit oder, sofern dieses aus Kundensicht günstiger ist, zum gültigen Quote ausgeführt. Für Limitorders sind Teilausführungen möglich.
      * Stop Order (Stop Buy und Stop Loss): Die Order enthält ein Limit (Stop-Limit); wird dieses Limit durch die Gegenseite eines Quotes erreicht, wird die Order in eine entsprechende Marketorder (s.o.) gewandelt, eine Stop Buy Order wird zu einer unlimitierten Kauforder, eine Stop Loss Order wird zu einer unlimitierten Verkauforder.
      * Trailing Stop Order: Bei einer Trailing Stop Loss Order wird ein Stop Loss erteilt, der sich bei steigenden Kursen automatisch nach oben anpasst; neben dem Stop Loss wird auch eine absolute oder prozentuale Differenz eingegeben; diese Differenz ist der Abstand zwischen dem aktuellen Bid-Kurs und dem Stop Loss; mit dieser Ordermöglichkeit wird ein Stop Loss, der bei steigenden Kursen ebenfalls steigt, gesetzt.
      * One Cancels Other Order: Die One Cancels Other Order bietet die Möglichkeit, in einer Order einen Stop Loss und ein Verkaufslimit aufzugeben.

      Folgende Orderzusätze sind erlaubt:

      * FOK (fill or kill): Die Order wird bei ihrer Einstellung vollständig ausgeführt; ist dies nicht möglich, wird sie sofort gestrichen
      * IOC (immediate or cancel): Die Order wird bei ihrer Einstellung teilweise oder vollständig ausgeführt; ist keine Ausführung möglich, wird die Order sofort gestrichen; kommt eine Teilausführung zustande, wird der verbliebene, nicht ausgeführte Rest sofort gestrichen
      * AON (all or nothing): Orders mit diesem Zusatz werden nicht teilausgeführt; sie werden solange nicht ausgeführt, bis sie vollständig ausgeführt werden können.

      Ordergültigkeit:
      Eine Order kann mit zeitlich begrenzter Gültigkeit eingestellt werden, dabei muss das Datum des Ablaufs gesetzt werden. Limitorders erlöschen automatisch nach Handelsende des Tages ihrer Gültigkeit sowie bei Aussetzung oder Einstellung des Handels in dem Finanzinstrument. Bei Nebenrechten werden am „Ex-Tag“ alle Orders gelöscht, die vor dem Ex-Tag eingestellt wurden. Reduziert sich die Anzahl der von einem Marktteilnehmer handelbaren Gattungen, dann werden die Orders des Marktteilnehmers in den für den ihn nicht mehr handelbaren Gattungen gelöscht.

      4.5.2. Direct-Execution-Verfahren
      Jenseits der Auswahl Handelsart Limitorder-/Orderbuch-Verfahren kann der allgemeine Marktteilnehmer (Orderflow-Provider) das Direct-Execution-Verfahren wählen.

      Voraussetzung für die Aufnahme des Direct-Execution-Verfahrens ist die Betreuung des einbezogenen Finanzinstruments durch einen Designated Executor. Aufgabe des Direct-Executors ist es, im System entsprechend dem Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerk permanent handelbare Quotes mit einem marktüblichen Volumen bereitzustellen.
      Der allgemeine Marktteilnehmer fragt einen Quote an. Als Antwort erhält er — sofern verfügbar — ein handelbares Quote. Anderenfalls wird ein Quote mit Preis und Stückzahl null (mathematisch) zurückgeliefert. Quoteanfragen zu nicht handelbaren Gattungen erhalten in der Antwort ebenfalls Preis und Stückzahl null (mathematisch) sowie einen entsprechenden Fehlercode in Abhängigkeit vom gewählten Anbindungsprotokoll.
      Löst der allgemeine Marktteilnehmer basierend auf dem handelbaren Quote einen Auftrag aus (Order), wird dieser gegen das aktuelle Quote des Designated Executors geprüft. Handelt es sich um einen Kaufauftrag, darf der Preis der Order nicht geringer als der Verkaufspreis des Designated Executors sein. Handelt es sich um einen Verkaufsauftrag, darf der Preis der Order nicht höher als der Kaufpreis des Designated Executors sein. Überschreitet in diesen Fällen die Stückzahl der Order nicht die Stückzahl des Quotes, ist der Auftrag ausführbar.
      Ein Quote kann mit einer Gültigkeitsdauer versehen werden, die zugunsten des allgemeinen Marktteilnehmers auch eine Ausführung nach Einstellung eines neuen Quotes im angegebenen Zeitraum ermöglicht.
      4.6. Ablauf des Handels

      Der TRADEGATE-Handel beginnt und endet entsprechend der festgelegten Handelszeit. Zum Zwecke des Ordermanagements (Orderaufgaben, -änderungen und -streichungen) steht das System jeweils 30 Minuten vor Handelsbeginn bis 30 Minuten nach Handelsende zur Verfügung.

      Die Marktteilnehmer agieren nach ihrer Funktion (Orderflow-Provider / betreuende Marktteilnehmer) und stellen in den angebotenen / gewählten Handelsarten dementsprechende Willensbekundungen ein.

      Zur Sicherstellung marktgerechter Preisfindung müssen für die Preisangebotserklärungen seitens des betreuenden Marktteilnehmers (Quotes), neben der Analyse der kompletten Orderbuchsituation, Preise von elektronischen regulierten Märkten im In- und Ausland berücksichtigt werden (Referenzpreistechnik), soweit diese liquiditätsmäßig als Referenzmärkte geeignet sind.

      Im System werden während der Handelszeit die Willensbekundungen der Marktteilnehmer ermittelt und darüber entsprechend der Veröffentlichungspflicht für die Vorhandelsphase informiert (Pre-Trade-Transparenz).
      Im System kommen während der Handelszeit Geschäftsausführungen zustande.
      Für die beteiligten Marktteilnehmer bedeutet dies Geschäftsabschlüsse per Einigung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten; im Sinne der Veröffentlichungspflichten sind dies Preisfeststellungen, worüber entsprechend der Veröffentlichungspflicht für die Nachhandelsphase informiert wird (Post-Trade-Transparenz). Die Geschäftsabschlüsse sind für die ausführungsbeteiligten Marktteilnehmer verbindlich.

      Preisermittlungen und Geschäftsabschlüsse erfolgen ausschließlich elektronisch im System nach den vom Betreiber beschriebenen und den Marktteilnehmern im Einzelfall nicht beeinflussbaren Regeln (elektronische Ausführung durch Matching-Engine).

      TRADEGATE unterstützt kein Internalisierungsverfahren. Lediglich zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsabwicklung können für die dem Handel nachgelagerten Prozesse, zweiseitige Abwicklungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Marktteilnehmern getroffen werden.

      Preise kommen in der Währung und Notizart des einbezogenen Finanzinstruments zustande.

      Im Limitorder-/Orderbuch-Verfahren gilt zusätzlich Folgendes:
      Zum Handelsbeginn wird die aktuell vorliegende Orderbuchsituation überprüft. Dabei wird eine Ausführung gegen das aktuelle Quote von betreuenden Marktteilnehmern vorgenommen. Wird keine Ausführbarkeit festgestellt, werden gegeneinander ausführbare Orders der allgemeinen Marktteilnehmer ausgeführt (zum Zwecke des vereinfachten Clearing und Settlement kommt auch hier für beide Seiten technisch eine Ausführung gegen einen betreuenden Marktteilnehmern zustande).

      Bei der Geschäftsausführung im Limitorder-/Orderbuch-Verfahren werden alle Aufträge berücksichtigt.

      Bei jeder orderbuchrelevanten Änderung (Ordereinstellung, -änderung oder -streichung sowie Quoteänderungen) wird das komplette Orderbuch zur Prüfung einer ausführbaren Situation analysiert. Eine innerhalb des Quotes von betreuenden Marktteilnehmern vorhandene gekreuzte Orderbuchsituation stellt keine Ausführbarkeit dar. Im Orderbuch vorhandene Aufträge werden ausschließlich nach ihrem Preis und, bei gleichen Preisen, nach ihrem Einstellungszeitpunkt priorisiert. Da Preisermittlungen ausschließlich innerhalb des Systems und nach festen Regeln automatisch stattfinden, ist eine Beeinflussung durch die jeweiligen Marktteilnehmer nicht möglich.

      Marketorders, die über eine größere Stückzahl als die Gegenseite des aktuellen Quotes des instrumentbetreuenden Marktteilnehmers verfügen, werden nicht teilausgeführt; die Handelsphase wechselt in eine Liquidity-Auction. Der instrumentbetreuende Marktteilnehmer passt sein Quote entsprechend der im Orderbuch gesuchten bzw. angebotenen Stückzahl an. Durch das Einstellen eines Quotes mit ausreichend großer Stückzahl für die im Buch gesuchte bzw. angebotene Stückzahl wird in den fortlaufenden Handel gewechselt und die Marketorders werden zum Quote ausgeführt.

      Gibt es eine außergewöhnlich hohe Volatilität am Markt, kann der TRADEGATE-Handel auf „Fast-Market“ umgestellt werden. Im Fast-Market werden Marketorders auch teilausgeführt. Die Ausführung erfolgt weiterhin zum Quote von betreuenden Marktteilnehmern; es wird nicht in die Liquidity-Auction gewechselt.
      4.7. Marktgerechtigkeitskontrolle

      TRADEGATE verfügt über eine weitestgehend automatisierte Marktgerechtigkeitsprüfung. Eine gesonderte organisatorisch unabhängige Einheit des Betreibers überwacht und steuert permanent die Konfiguration dieser Überwachung und wertet deren Ergebnisse aus. Sie ist zugleich zentraler Ansprechpartner für Anfragen bezüglich Mistrades für alle Marktteilnehmer. Die Marktgerechtigkeitskontrollstelle ist berechtigt, bei nicht gegebener Marktgerechtigkeit eines Preises die beteiligten Marktteilnehmer zur nachträglichen Korrektur gemäß dem jeweiligen die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerk zu veranlassen.
      4.8. Geschäftsabwicklung

      Die Abwicklung der abgeschlossenen Geschäfte (Clearing und Settlement) ist seitens der Marktteilnehmer ordnungsgemäß vorzunehmen; die dazu getroffene Abstimmung zwischen den Marktteilnehmern ist zu Genehmigungszwecken dem Betreiber anzuzeigen. Der Betreiber wird insbesondere darauf achten, dass sich die in den jeweiligen die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerken getroffenen Vereinbarungen (oder „vereinbarten Maßnahmen“) mit dem Qualitätsanspruch der Plattform im Einklang befinden.
      Die Marktteilnehmer sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte in Finanzinstrumenten, insbesondere haben sie eine ordnungsgemäße Belieferung der entsprechenden Geld- und Stückepositionen in den jeweils gültigen Zeiträumen sicherzustellen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden aus Nicht- bzw. nicht fristgemäßer Belieferung oder anderweitige ausschließlich oder überwiegend in der Sphäre eines Marktteilnehmers liegenden Versäumnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Abwicklung beim Handel von Finanzinstrumenten.
      5. Preisdatenveröffentlichung, Reporting
      5.1. Vorhandelstransparenz

      TRADEGATE veröffentlicht das Auftragspreisniveau bzw. die Kursofferten in Form des aktuell bzw. zuletzt gültige Quote des instrumentbetreuenden Marktteilnehmers (§ 31g Absatz 5 WpHG i.V.m. Art. 17 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1287/2006) mittels einer breiten Palette an Kursdatenprovidern sowie über direkte Verbindungen. Das aktuelle Angebot ist der jeweils gültigen Dokumentation zu entnehmen.
      5.2. Nachhandelstransparenz

      TRADEGATE veröffentlicht unverzüglich zustande gekommene Umsätze unter Angabe der Identifikation des Finanzinstrumentes, des Preises und der Stückzahl der Transaktion sowie des Transaktionszeitpunktes (§ 31g Absatz 5 WpHG i.V.m. Kapitel IV Abschnitt 1, 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission (insbes. Art. 27 VO (EG) Nr. 1287/2006) mittels einer breiten Palette an Kursdatenprovidern sowie über direkte Verbindungen. Das aktuelle Angebot ist der jeweils gültigen Dokumentation zu entnehmen.
      5.3. Datennutzung und Veröffentlichung

      Die Weitergabe von Handelsdaten und -informationen ist untersagt. Weder Marktteilnehmer noch sonstige Dritte sind berechtigt, aus TRADEGATE stammende Handelsinformationen und -daten für Zwecke zu nutzen, die über diejenigen des die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerks hinausgehen. Die Weitergabe, Veröffentlichung und sonstige Nutzung von TRADEGATE-Daten und -Informationen ist nur nach Abschluss und im Rahmen eines gesonderten Informationsvermarktungsvertrages gestattet.
      5.4. Reporting

      Jeder Marktteilnehmer ist für die in seiner Sphäre gesetzlich notwendigen Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden oder Stellen zuständig. Für die auf TRADEGATE abgeschlossenen Geschäfte unterstützt TRADEGATE das Meldewesen an die zuständigen Aufsichtsbehörden.
      6. Schlussbestimmungen
      6.1. Nutzung und Verwertung von Daten

      In Bezug auf die Handelskomponente stehen dem Betreiber alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den in das System eingegebenen und an den daraus resultierenden Daten zu. Ausschließlich der Betreiber ist zur entgeltlichen Verbreitung dieser Daten und von Marktinformationen berechtigt. Weder der Betreiber noch die Marktteilnehmer haften für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der verbreiteten Daten, Marktinformationen und statistischen Auswertungen.
      6.2. Entgelte

      Der Betreiber kann für die Teilnahme am TRADEGATE-Handel und die Systemnutzung entsprechend dem die Teilnahme- oder Geschäftsbeziehung organisierenden Regelwerk Entgelte erheben.
      6.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

      6.3.1. Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      6.3.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Berlin.
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