Endlich mal was neues von Varengold (Seite 8)
eröffnet am 30.10.07 09:38:46 von
neuester Beitrag 14.05.24 14:20:05 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.251.807 von imperatom am 09.02.24 15:39:34Wenn ich mich kurz einmischen darf ... Das Problem in solchen Fällen ist ja immer, dass man weder alle Detailinformationen noch das juristische Know-how hat, um die Angelegenheit halbwegs verlässlich einzuschätzen. Man ist auf die Informationen des Managements angewiesen. Und wie "gut" die Einschätzungen des Managements sind, konnte man an den Iran-Geschäften erkennen. Für mich kommt daher Varengold als Investment vorerst nicht in Frage. Es gibt auch so viele andere günstige Unternehmen, dass man sich mit so einem komplizierten Fall aus meiner Sicht nicht beschäftigen muss.
Aber das kann jeder halten wie er will ... :-)
Gruss,
Weinberg
Aber das kann jeder halten wie er will ... :-)
Gruss,
Weinberg
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.251.657 von Straßenkoeter am 09.02.24 15:22:32
Ich bin völlig bei Dir: Uns geht es darum, ob Risiken für Cum-Ex-Strafen bestehen und wie hoch die sind. Dann muss man dieser Frage sauber nachgehen. Gut, dass wir uns einig sind, dass ein Strafverfahren der VG schonmal nicht droht.
Gehen wir also über ins Zivilrecht und untersuchen das dortige Risiko: Der von Dir verlinkte Artikel beschreibt Cum-Ex-fälle, in denen die Warburg Bank als Depotbank in Cum-Ex-Fällen tätig war. Hier werden Steuern und damit verbundene Forderungen des Staates von Warburg zurückerklagt, da Warburg als Depotbank die zubeklagende Stelle ist.
Varengold war in der eigenen Cum-Ex aber nicht Depotbank, sondern das war Caceis. Caceis hat die Forderungen des Staates in der Causa Varengold vollständig beglichen. Daher droht das von Dir genannte Risiko der Varengold ja eben gar nicht mehr. VGs Risiko besteht vielmehr in der Klage Caceis' gegen Varengold und ca. 30 andere Beklagte, die in den Fall verstrickt waren. Mit dieser Klage versucht Caceis, sich das bereits dem Staat gezahlte Geld zivilrechtlich zu rückzuholen. Darüber können und sollten wir ausführlich reden. Aber Forderungen seitens des Staates oder Strafverfahren drohen Varengold diesbezüglich nicht mehr, das ist schon wichtig zu unterscheiden.
Zitat von Straßenkoeter: Mag sein, dass ich da formal unsauber war. Dennoch ist es ja nicht zielführend, wenn du das ausnutzt und dann lapidar sagst Strafverfahren gegen Banken gibt es nicht. Warburg hat ja wegen Cum-Ex inklusive Zinsen 250.Milionen Euro hinterzogene Steuern an den Fiskus zahlen müssen.
Uns Aktionäre interessiert ja nur, ob auf Varengold eine hohe Zahlung zukommen kann. Dies ist gegeben.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-06/cum-cum-geschaefte-f…
Ich bin völlig bei Dir: Uns geht es darum, ob Risiken für Cum-Ex-Strafen bestehen und wie hoch die sind. Dann muss man dieser Frage sauber nachgehen. Gut, dass wir uns einig sind, dass ein Strafverfahren der VG schonmal nicht droht.
Gehen wir also über ins Zivilrecht und untersuchen das dortige Risiko: Der von Dir verlinkte Artikel beschreibt Cum-Ex-fälle, in denen die Warburg Bank als Depotbank in Cum-Ex-Fällen tätig war. Hier werden Steuern und damit verbundene Forderungen des Staates von Warburg zurückerklagt, da Warburg als Depotbank die zubeklagende Stelle ist.
Varengold war in der eigenen Cum-Ex aber nicht Depotbank, sondern das war Caceis. Caceis hat die Forderungen des Staates in der Causa Varengold vollständig beglichen. Daher droht das von Dir genannte Risiko der Varengold ja eben gar nicht mehr. VGs Risiko besteht vielmehr in der Klage Caceis' gegen Varengold und ca. 30 andere Beklagte, die in den Fall verstrickt waren. Mit dieser Klage versucht Caceis, sich das bereits dem Staat gezahlte Geld zivilrechtlich zu rückzuholen. Darüber können und sollten wir ausführlich reden. Aber Forderungen seitens des Staates oder Strafverfahren drohen Varengold diesbezüglich nicht mehr, das ist schon wichtig zu unterscheiden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.251.519 von imperatom am 09.02.24 15:05:04Mag sein, dass ich da formal unsauber war. Dennoch ist es ja nicht zielführend, wenn du das ausnutzt und dann lapidar sagst Strafverfahren gegen Banken gibt es nicht. Warburg hat ja wegen Cum-Ex inklusive Zinsen 250.Milionen Euro hinterzogene Steuern an den Fiskus zahlen müssen.
Uns Aktionäre interessiert ja nur, ob auf Varengold eine hohe Zahlung zukommen kann. Dies ist gegeben.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-06/cum-cum-geschaefte-f…
Uns Aktionäre interessiert ja nur, ob auf Varengold eine hohe Zahlung zukommen kann. Dies ist gegeben.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-06/cum-cum-geschaefte-f…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.251.474 von Straßenkoeter am 09.02.24 14:58:29
Bitte verlinke einen Bericht über die Strafe Warburgs,die Du meinst; um sicherzugehen, dass ich auf das antworte, was Du auch meinst und wir nicht aneinander vorbeireden.
Zitat von Straßenkoeter:Zitat von imperatom: ...
Es handelt sich ja um ein Strafverfahren. Strafverfahren gegen Unternehmen gibt es in Deutschland nicht.
Was willst du damit sagen? Warburg wurde aber eine große Strafzahlung aufgebrummt. Insoweit ist dies bei Varengold auch möglich.
Bitte verlinke einen Bericht über die Strafe Warburgs,die Du meinst; um sicherzugehen, dass ich auf das antworte, was Du auch meinst und wir nicht aneinander vorbeireden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.233.432 von threeways am 07.02.24 08:04:59
Das schon. Aber du kannst nicht sicher ausschließen, dass auf Varengold nichts mehr zukommen kann.
Zitat von threeways: Ja, das ist aber schon ein paar Jahre her. Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht, ob nach einem Vorgang 3 und 4 Jahre vergangen sind bis sich etwas Richtung Äußerung von Verdachtsmomenten tut, oder schon 10 Jahre vergangen sind und noch nix zu hören ist. Letztlich hat bei Varengold die Staatsanwaltschaft wenigstens eine Razzia spätestens in 2018 durchgeführt gehabt. Seitdem sind auch schon wieder etliche Jahre vergangen.
Das schon. Aber du kannst nicht sicher ausschließen, dass auf Varengold nichts mehr zukommen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.232.811 von imperatom am 07.02.24 01:04:04
Was willst du damit sagen? Warburg wurde aber eine große Strafzahlung aufgebrummt. Insoweit ist dies bei Varengold auch möglich.
Zitat von imperatom:Zitat von Straßenkoeter: Die späte Klage zeigt mir nur, dass da gegen Varengold auch noch ein Verfahren kommen kann.
Es handelt sich ja um ein Strafverfahren. Strafverfahren gegen Unternehmen gibt es in Deutschland nicht.
Was willst du damit sagen? Warburg wurde aber eine große Strafzahlung aufgebrummt. Insoweit ist dies bei Varengold auch möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.230.990 von Straßenkoeter am 06.02.24 19:20:41Ja, das ist aber schon ein paar Jahre her. Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht, ob nach einem Vorgang 3 und 4 Jahre vergangen sind bis sich etwas Richtung Äußerung von Verdachtsmomenten tut, oder schon 10 Jahre vergangen sind und noch nix zu hören ist. Letztlich hat bei Varengold die Staatsanwaltschaft wenigstens eine Razzia spätestens in 2018 durchgeführt gehabt. Seitdem sind auch schon wieder etliche Jahre vergangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.229.982 von Straßenkoeter am 06.02.24 17:45:59
Es handelt sich ja um ein Strafverfahren. Strafverfahren gegen Unternehmen gibt es in Deutschland nicht.
Zitat von Straßenkoeter: Die späte Klage zeigt mir nur, dass da gegen Varengold auch noch ein Verfahren kommen kann.
Es handelt sich ja um ein Strafverfahren. Strafverfahren gegen Unternehmen gibt es in Deutschland nicht.
Warum denn nicht? Warburg wurde auch belangt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.229.982 von Straßenkoeter am 06.02.24 17:45:59Keine Ahnung. Dass gegen Qureshi vorgegangen werden würde ist seit langem bekannt. Bei der Varengold Bank scheint mir gibt es keinerlei Aktivitäten. Wie geschrieben: Selbst die Frage, ob die Varengold Bank überhaupt belangt werden könnte ist nicht mal beantwortet, bzw. es scheint auch hier keine Klärung gewünscht/notwendig zu sein.
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