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    COCA COLA - jetzt wieder auf moderatem Bewertungsniveau (WKN 850663, Kürzel KO) (Seite 2)

    eröffnet am 25.05.07 22:22:50 von
    neuester Beitrag 14.03.24 09:25:15 von
    Beiträge: 742
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      Avatar
      schrieb am 12.11.23 08:16:54
      Beitrag Nr. 732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.777.093 von Tamakoschy am 09.11.23 19:48:40--- Voraussetzung für die unkomplizierte Rückerstattung der US-Quellensteuer ist, dass Ihre Bank Teil des "QI-Agreements", einer speziellen Vereinbarung mit den US-Behörden. ---

      Nenn mir nur eine deutsche Depot-Bank die das nicht hat.
      Coca-Cola | 53,09 €
      Avatar
      schrieb am 12.11.23 08:11:09
      Beitrag Nr. 731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.772.473 von Deflair am 09.11.23 09:40:27--- Kennt sich da jemand aus? ---

      Da kennen sich alle aus die Coca Cola Aktien im eigenen Depot haben.
      Selbstverständlich ist es genau so wie es "reklov 96" beschrieben hat !
      Aussagen einzelner wie z. Bsp.: --- Dazu musst Du Anlage KAP bei der Einkommenssteuer ausfüllen und die 15 % angeben. --- sind natürlich absoluter Blödsinn !
      Es gibt ja nicht umsonst ein Doppelbesteuerungsabkommen mit USA damit das eben wegfällt.
      Zudem spart man sich den Soli auf die 15% den die Amis einbehalten, man zahlt nur den Soli auf die 10% den der deutsche Fiskus einkassiert.
      Das handhabt jede deutsche Bank so ! Sollte das nicht so sein wäre das evtl. ein Fall für die BAFIN.
      Coca-Cola | 53,09 €
      Avatar
      schrieb am 10.11.23 14:03:39
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.780.096 von Deflair am 10.11.23 09:40:15
      Zitat von Deflair: Tamakoshy

      Ok hatte es so verstanden dass Du von den ersten 15% sprichst die von DKB automatisch erledigt werden.

      Also die zweiten 15 geb ich dann in Anlage KAP an.

      Danke Dir 😊

      d
      Schau Dir am besten einmal die Abrechnung an. Vielleicht verbucht die Bank anderen 15% auch gleich. Dann brauchst Du keine Anlage mehr, weil schon erledigt. Ich ha e einen US Broker. Deshalb muss ich das selbst mit Anlage KAP erledigen.
      Coca-Cola | 53,15 €
      Avatar
      schrieb am 10.11.23 09:40:15
      Beitrag Nr. 729 ()
      Tamakoshy

      Ok hatte es so verstanden dass Du von den ersten 15% sprichst die von DKB automatisch erledigt werden.

      Also die zweiten 15 geb ich dann in Anlage KAP an.

      Danke Dir 😊
      Coca-Cola | 53,22 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 20:49:02
      Beitrag Nr. 728 ()
      Coca-Cola zog verdächtige Produkte aus dem Verkehr
      https://www.kleinezeitung.at/kaernten/17803328/bereits-sechs…
      Coca-Cola | 56,63 $

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      Avatar
      schrieb am 09.11.23 20:47:27
      Beitrag Nr. 727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.777.456 von Deflair am 09.11.23 20:36:26Hatte ich doch geschrieben:

      kannst Du die restlichen 15 % mit der deutschen Quellensteuer verrechnen lassen. Dazu musst Du Anlage KAP bei der Einkommenssteuer ausfüllen und die 15 % angeben. Du zahlst also dann nicht mehr als bei deutschen Aktien.
      Coca-Cola | 56,63 $
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 20:36:26
      Beitrag Nr. 726 ()
      Ich glaube auch das ist irgendwie zumindest im Falle der DKB nicht ganz richtig:

      Die DKB holt diese 15% schon automatisch zurück.

      Aber die US Quellensteuer sind insgesamt 30%

      Und ich hab noch nicht verstanden ob ich diese zweiten 15% auch noch holen kann oder ob die egal wie verloren sind ?
      Coca-Cola | 56,58 $
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 19:48:40
      Beitrag Nr. 725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.776.985 von Deflair am 09.11.23 19:32:04Ich meine nachfolgend ist es ganz gut erläutert. Neben dem Formular, das über die Bank für US Aktien hinterlegt sein muss, kannst Du die restlichen 15 % mit der deutschen Quellensteuer verrechnen lassen. Dazu musst Du Anlage KAP bei der Einkommenssteuer ausfüllen und die 15 % angeben. Du zahlst also dann nicht mehr als bei deutschen Aktien.


      Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen oder Dividenden, und wird direkt an der Quelle des Einkommens abgezogen, in der Regel der Depotbank.
      Bei Dividenden wird eine Quellensteuer in den USA von 30 % fällig, wobei 15 % davon mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden können.
      Die übrigen 15 % können Sie von den US-Steuerbehörden erstattet bekommen. Dies erfolgt normalerweise automatisch.
      Voraussetzung für die unkomplizierte Rückerstattung der US-Quellensteuer ist, dass Ihre Bank Teil des "QI-Agreements", einer speziellen Vereinbarung mit den US-Behörden.



      https://datax-gmbh.de/quellensteuer-in-den-usa/#:~:text=Bei%…
      Coca-Cola | 56,77 $
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 19:33:00
      Beitrag Nr. 724 ()
      Ganz vergessen: mein Depot ist bei der DKB und die können diese Doppelbesteuerungs QI Geschichte machen
      Coca-Cola | 56,63 $
      Avatar
      schrieb am 09.11.23 19:32:04
      Beitrag Nr. 723 ()
      Ich glaube nicht dass das stimmt.

      Bei mir werden von jedem Euro Dividende 15 cent Quellensteuer abgezogen.

      Von den verbleibenden 85 cent gehen dann die üblichen deutschen 25% ab und von dem was dann übrig ist noch irgendwie der Soli.

      Am Ende hab ich irgendwas um die 60cent von meinem Euro Dividenden übrig.

      Irgendwie kann man sich noch 10% von Amerika zurück holen aber ich weiß nicht, wir das geht
      Coca-Cola | 56,64 $
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