Andrija schrieb 20.05.23, 23:37
Ich habe inzwischen eine Antwort bekommen. Für mich ist das Thema zum Glück nicht mehr so relevant, da unter dem Strich ein Plus übrig blieb. Ich habe dafür mit anderen Aktien neue Baustellen. Problem ist, dass die Banken sich einerseits über ihre Geschäftsbedingungen sowie vereinbarten Sonderbedingungen zum Kapitalertragssteuereinbehalt abgesichert haben und andererseits teilweise selbst nur auf Impulse von Emittenten reagieren ohne etwas zu hinterfragen. Beim Smartbroker hast Du zusätzlich das Problem, dass Du solche Probleme dann mit BNP Paribas ausfechten musst und unklar ist, wer in solchen Spezialfällen zuständig ist.
Konkret wurde nach erfolgter Prüfung mitgeteilt, dass die Korrekturen rechtmäßig waren. Für die Geo Group erfolgte eine Änderung/Umtausch 1:1 aus der Wertpapiergattung REITs in Aktien und zwar rückwirkend zum 04.01.2021. Dabei handelte es sich um einen obligatorischen Umtausch mit Mitteilung vom 16.03.2023. Steuerlich gesehen sind REITs keine Aktien, sondern Fonds und werden nach dem Investmentsteuerreformgesetz besteuert. Für den Tausch war somit die Abrechnung gem. diesem Gesetz zum 04.01.2021 erforderlich.
Die Abrechnung erfolgte auf Basis der pauschalen Bemessung weil kein Kurs zum Umtausch durch den Emittenten mitgeteilt wurde. Hier wurden die Anschaffungskosten der Gattung zum 04.01.2021 herangezogen = 30% Bemessungsgrundlage. Die Steuerbelastung erfolgte mit Wertstellung zum 04.01.2021 mit dem Verwendungszeck "Kapitaltransaktion" mit den entsprechenden Summen des obligatorischen Umtauschs.
Zum 28.03. erfolgte verspätet eine Kurslieferung zum Umtausch. daraus erfolgte eine Bereinigung der pauschalen Besteuerung. Die Neuabrechnung erfolgte zu den Anschaffungskosten der Käufe. Diese führte dann zu einer Steuererstattung, weil hier aufgrund des Kurses ein Verlust realisiert wird und die pauschale Gewinnberechnung dann wieder erstattet wurde.
Hinweis: Ich habe für ein anderes Depot ein deutlich weniger umfangreiches Schreiben mit der Erklärung erhalten. Hier wurde die Korrekturbuchung nur mit später gelieferten Kursen begründet. Liegt offenbar teilweise an der Kompetenz und dem Willen der Mitarbeiter. Die Erklärungen sind dann offenbar individuell.
Wenn Du also noch keine Korrekturbuchung hattest, die die Steuerbelastung wieder aufgehoben hat bzw. auf einen später gelieferten Kurs korrigierte, solltest Du die Bank anschreiben. Spannend allerdings, ob alle Banken die gleiche pauschale Besteuerung vornehmen und bei dem echten Kurs dann ein Verlust festgestellt wird, der die pauschale Gewinnbesteuerung wieder aufhebt.
Insgesamt bleibt das Verfahren trotzdem intransparent und wie eingangs beschrieben der Bank egal. Völlig unklar bleibt warum Corecivic, die ja früher den REIT Status verlassen haben, bei mir im Depot weiterhin als REIT geführt werden. Vermutlich lauert hier auch noch Ungemach.
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