AktienfuermeineKinder schrieb 19.03.24, 14:37
Nun noch etwas mehr Details...
Zuerst noch vorweg: Gegen First Quantum hat noch keine offizielle Klage stattgefunden.
1. Die Klageandrohungsschrift gegen Franco-Nevado ist im Januar an ein kanadisches Gericht in Toronto gesandt worden. Nach US- und Kanada-Recht ist diese Schrift die Androhung einer Klage, auf die der Angegriffenen innerhalb von 90 Tagen reagieren muss. Also müssen wir warten, wie FN sich verhält. Kommt es zu keiner Kontaktaufnahme vorher, geht die Klageschrift dann mit Anhang etc. zu Gericht-
2. Die gleiche Aktion hat im Februar mit der Androhung der Klage gegen den Staat Panama stattgefunden; der Beklagte muss den Empfang (so wie auch bei FN) bestätigen. Hier in Panama hat sich ein leitender Beamter im Wirtschaftsministerium geweigert, den Empfang der die Klageandrohungsschrift zu bestätigen. Das war natürlich ein Schwachsinn, denn der PTQ-Anwalt hat dann gleich erklärt, man könne auch eine öffentliche Zustellung über die Presse in vollem Textumfang am nächsten Tage vollziehen; dann wurde der Empfang bestätigt. Auch hier gilt die 90-Tagefrsit. Gestern war wieder ein Schriftsatzaustausch mit Empfangsbestätigung, dieses Mal durch den zuständigen Minister. Es soll ein gutes Gespräch gewesen sein; man wolle reden. Kommt es nicht zu weiterführenden Gesprächen, wird die finale Klageeschrift beim Schiedsgericht am Sitz der Weltbank in Washington eingereicht.
3. Warum Schiedsgericht Washington? Der Schiedsgerichtshof ist final zuständig für alle Forderungen, die sich gegen Staaten richten und die Entscheidung des Gerichtshof ist dann nicht mehr anfechtbar. Zweiter Vorteil: Gewinnt der Kläger, dann wird der anerkannte Schadensersatz direkt vom Gericht angewiesen und das Verrechnungskonto des betroffenen Staates belastet. Der Kläger muss ich nicht darum bemühen, seine Forderungen international einzutreiben, solange der betroffene Staat ausreichende Bonität bei der Weltbank hat.
Ich hoffe, das hilft ein wenig :-)
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