Muehlhan [Maritime Oberflächen] (Seite 7)
eröffnet am 29.10.06 13:34:43 von
neuester Beitrag 22.04.24 18:51:10 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.060 von SquishyLady am 06.06.23 19:29:10
Doch die 1,75€ sollten sicher sein, denn es heißt ja in der Einladung, dass die GIVE Capital GmbH ihre Stücke nicht andienen wird.
Zitat von SquishyLady:Zitat von myhobbynr2: Diese könnten , wie in meinem speziell geschilderten Fall, bei Muehlhan ohne Abzüge 1 Euro + 1,75 Euro = 2,75 Euro ohne Abzüge vereinnahmen, was über dem aktuellen Kurs liegt.
Keine Ahnung was Du immer von Muehlhan willst. Kein Mensch handelt nur bis Juni und nur einen Wert.
Du sagst doch selbst, dass man das sowieso am Ende des Kalenderjahres justieren muss.
Dafür ist auch völlig wurscht woher die Dividende kommt.
Bei 3U hättest Du zB noch viel mehr vereinnahmen können.
Und 2,75 ohne Abzüge ist auch nicht sicher, denn die 1,75 werden nur max. für ca. 8 Mio von 19,5 Mio Aktien ausgekehrt.
Also bitte mal etwas präziser werden mit Deinen Ausführungen!
Doch die 1,75€ sollten sicher sein, denn es heißt ja in der Einladung, dass die GIVE Capital GmbH ihre Stücke nicht andienen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.240 von SquishyLady am 06.06.23 19:53:13Worauf ich hinauswill, habe ich doch deutlich geschrieben.
Äußere Dich doch bitte einmal konstruktiv zu Deinen Kurserwartungen bezügl. Muehlhan in den nächsten Tagen und auch Monaten.
Äußere Dich doch bitte einmal konstruktiv zu Deinen Kurserwartungen bezügl. Muehlhan in den nächsten Tagen und auch Monaten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.192 von myhobbynr2 am 06.06.23 19:47:01
Keine Ahnung worauf Du hinaus willst. Scheinbar hast Du aber weniger Ahnung von Steuergestaltung als ich.
Und jeder wird Rentner oder Kinder kennen / haben für die das Thema relevant sein könnte.
Hat aber immer noch NICHTS mit Muehlhan PER SE zu tun!
Zitat von myhobbynr2: Da Du, wie ich annehme, nicht zu dieser Personengruppe gehörst, brauchst Du diese Thematik auch nicht weiter vertiefen, sondern brav, wie auch ich, die Div. -Besteuerung akzeptieren.
Keine Ahnung worauf Du hinaus willst. Scheinbar hast Du aber weniger Ahnung von Steuergestaltung als ich.
Und jeder wird Rentner oder Kinder kennen / haben für die das Thema relevant sein könnte.
Hat aber immer noch NICHTS mit Muehlhan PER SE zu tun!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.060 von SquishyLady am 06.06.23 19:29:10Da Du, wie ich annehme, nicht zu dieser Personengruppe gehörst, brauchst Du diese Thematik auch nicht weiter vertiefen, sondern brav, wie auch ich, die Div. -Besteuerung akzeptieren.
Mehr Präzision, was die Kursentwicklung von Muehlhan ab morgen betrifft, kann niemand von uns liefern. Es bleibt uns nur unsere jeweilige Spekulation.
Da wäre es schön und konstruktiv, dazu Deine Meinung zu hören: Zum aktuellen Kurs verkaufen, halten, oder sogar noch zukaufen ?
Mehr Präzision, was die Kursentwicklung von Muehlhan ab morgen betrifft, kann niemand von uns liefern. Es bleibt uns nur unsere jeweilige Spekulation.
Da wäre es schön und konstruktiv, dazu Deine Meinung zu hören: Zum aktuellen Kurs verkaufen, halten, oder sogar noch zukaufen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.964.003 von myhobbynr2 am 06.06.23 19:21:22
Keine Ahnung was Du immer von Muehlhan willst. Kein Mensch handelt nur bis Juni und nur einen Wert.
Du sagst doch selbst, dass man das sowieso am Ende des Kalenderjahres justieren muss.
Dafür ist auch völlig wurscht woher die Dividende kommt.
Bei 3U hättest Du zB noch viel mehr vereinnahmen können.
Und 2,75 ohne Abzüge ist auch nicht sicher, denn die 1,75 werden nur max. für ca. 8 Mio von 19,5 Mio Aktien ausgekehrt.
Also bitte mal etwas präziser werden mit Deinen Ausführungen!
Zitat von myhobbynr2: Diese könnten , wie in meinem speziell geschilderten Fall, bei Muehlhan ohne Abzüge 1 Euro + 1,75 Euro = 2,75 Euro ohne Abzüge vereinnahmen, was über dem aktuellen Kurs liegt.
Keine Ahnung was Du immer von Muehlhan willst. Kein Mensch handelt nur bis Juni und nur einen Wert.
Du sagst doch selbst, dass man das sowieso am Ende des Kalenderjahres justieren muss.
Dafür ist auch völlig wurscht woher die Dividende kommt.
Bei 3U hättest Du zB noch viel mehr vereinnahmen können.
Und 2,75 ohne Abzüge ist auch nicht sicher, denn die 1,75 werden nur max. für ca. 8 Mio von 19,5 Mio Aktien ausgekehrt.
Also bitte mal etwas präziser werden mit Deinen Ausführungen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.963.943 von SquishyLady am 06.06.23 19:11:08Es geht darum, dass es eine nicht unbedeutende Personengruppe gibt ( v.a. Selbstständige ), die über ein hohes Barvermögen verfügen, jedoch eine niedrige Rente bezieht.
Diese könnten , wie in meinem speziell geschilderten Fall, bei Muehlhan ohne Abzüge 1 Euro + 1,75 Euro = 2,75 Euro ohne Abzüge vereinnahmen, was über dem aktuellen Kurs liegt.
Diese könnten , wie in meinem speziell geschilderten Fall, bei Muehlhan ohne Abzüge 1 Euro + 1,75 Euro = 2,75 Euro ohne Abzüge vereinnahmen, was über dem aktuellen Kurs liegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.963.859 von myhobbynr2 am 06.06.23 18:59:16
Was genau hat das jetzt mit Deiner Schwiegermutter zu tun?
Kann jeder machen, der sonst nicht viel Einkommen hat oder für seine minderjährigen Kinder.
Zitat von myhobbynr2: Die Kunst besteht nun darin, ihre anrechenbare, jedes Jahr variierende abzugsfähige Belastung gegen Ende eines Kalenderjahres genau zu erfassen, um mit vereinnahmten Div. und Gewinnrealisationen, gerade unter diesen ca. 10.000 Euro steuerfreien Einnahmen zu bleiben.
Was genau hat das jetzt mit Deiner Schwiegermutter zu tun?
Kann jeder machen, der sonst nicht viel Einkommen hat oder für seine minderjährigen Kinder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.960.256 von Maxbox am 06.06.23 09:03:10
"Ausnahmen sind für Steuerfreiheit sind mE nur
A) Ausschüttung aus steuerfreien Positionen (§27Kst,..)
B) Die Liquidation/Rückzahlung des Nominalkapital 1€, die erfolgt steuerfrei.
Die kann man aber X-Jahre mit 4% abdiskontieren. Wobei X zwischen 2 und Y Jahren liegen kann."
Interessanterweise kann meine Schwiegermutter, deren volumenschweres Depot ich verwalte, Dividenden steuerfrei vereinnahmen.
Ihr Renteneintritt lag noch vor der Einführung der nachgelagerten Renten-Besteuerung, sodass nur die aufgelaufenen Beträge der Rentenerhöhung der Besteuerung unterliegen, und das sind nur geringe Summen.
Sie kann daher bis zum Existenzminimum von aktuell ca. 10.000 Euro Div. und Kapitalerträge ohne Abzüge erwirtschaften, wobei die Pflege- und Gesundheitskosten zusätzlich dagegengerechnet werden können.
Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung ( NV ) wird alle 3 Jhre verlängert.
Die Kunst besteht nun darin, ihre anrechenbare, jedes Jahr variierende abzugsfähige Belastung gegen Ende eines Kalenderjahres genau zu erfassen, um mit vereinnahmten Div. und Gewinnrealisationen, gerade unter diesen ca. 10.000 Euro steuerfreien Einnahmen zu bleiben.
"Ausnahmen sind für Steuerfreiheit sind mE nur
A) Ausschüttung aus steuerfreien Positionen (§27Kst,..)
B) Die Liquidation/Rückzahlung des Nominalkapital 1€, die erfolgt steuerfrei.
Die kann man aber X-Jahre mit 4% abdiskontieren. Wobei X zwischen 2 und Y Jahren liegen kann."
Interessanterweise kann meine Schwiegermutter, deren volumenschweres Depot ich verwalte, Dividenden steuerfrei vereinnahmen.
Ihr Renteneintritt lag noch vor der Einführung der nachgelagerten Renten-Besteuerung, sodass nur die aufgelaufenen Beträge der Rentenerhöhung der Besteuerung unterliegen, und das sind nur geringe Summen.
Sie kann daher bis zum Existenzminimum von aktuell ca. 10.000 Euro Div. und Kapitalerträge ohne Abzüge erwirtschaften, wobei die Pflege- und Gesundheitskosten zusätzlich dagegengerechnet werden können.
Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung ( NV ) wird alle 3 Jhre verlängert.
Die Kunst besteht nun darin, ihre anrechenbare, jedes Jahr variierende abzugsfähige Belastung gegen Ende eines Kalenderjahres genau zu erfassen, um mit vereinnahmten Div. und Gewinnrealisationen, gerade unter diesen ca. 10.000 Euro steuerfreien Einnahmen zu bleiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.963.331 von seniortrader am 06.06.23 17:20:19Da kenne ich mich nicht aus. Der Preis wurde aber plausibel hergeleitet. Wer sollte da auch dagegen Klagen erheben? Es ist ja keiner gezwungen, dass Angebot anzunehmen. Niemand hat einen Nachteil, wenn das ARP verzögert wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.963.193 von straßenköter am 06.06.23 16:58:59
Da stelle ich mir die Frage ob das überhaupt zulässig ist. Einen Tag vor ex Dividende mal einen Rückkaufpreis ex Div rauszuhauen.
Verständlich ist das, weil morgen der Preis vermutlich höher ein Euro Abschlag gewesen wäre. Vermutlich wird er aber auch jetzt höher als die 1,75 sein. Wie gesagt fraglich ob zulässig........
Zitat von straßenköter: Oh, das geht aber schnell. Das ARP kommt zu 1,75€:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/muehlhan-ag-ankuendig…
Gehen wir mal davon aus, dass die nichts zu 1,75€ kaufen, was in der Zukunft nur einen Wert in Höhe von 1,75€ hat. Das dürfte klar sein. Allerdings verbleibt die Unsicherheit, wie es einer Hebung des Restpotenzials kommen kann und wie lange eine Hebung dauern wird.
Da stelle ich mir die Frage ob das überhaupt zulässig ist. Einen Tag vor ex Dividende mal einen Rückkaufpreis ex Div rauszuhauen.
Verständlich ist das, weil morgen der Preis vermutlich höher ein Euro Abschlag gewesen wäre. Vermutlich wird er aber auch jetzt höher als die 1,75 sein. Wie gesagt fraglich ob zulässig........
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