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    Wohnmobil-Abgasskandal  305  0 Kommentare
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    Urteil des LG Paderborn - Wohnmobil-Käuferin erhält Schadensersatz!

    Erneuter Erfolg für Verbraucher im Wohnmobil-Abgasskandal: Das LG Paderborn hat Stellantis zur Schadensersatzzahlung verurteilt. Nähere Informationen zum Fall finden Sie hier!

     

    Der Fall vor dem LG Paderborn - Was ist passiert?

    Die Klägerin kaufte im Oktober 2021 ein Wohnmobil Bürstner Lyseo TD 728 G als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 51.500 €. Das Fahrzeug basierte auf einem Fiat Ducato mit einem 2,3 Liter Dieselmotor und war nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Die Käuferin ging vor das Landgericht (LG) Paderborn und machte Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

    Zum Einen verfüge das Wohnmobil über eine Timerfunktion, nach der die Abgasrückführung nach 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet wird. Zum Anderen sei ein Thermofenster eingebaut worden, dass dafür sorge, dass die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs, und zwar bei Temperaturen bereits unter 20 Grad, zunächst herabgesetzt und anschließend deaktiviert wird.

     

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Wohnmobil verbaut!

    Das LG Paderborn gab der Klägerin recht. Der Timer und das Thermofenster, die in das Wohnmobil eingebaut wurden, stellen unzulässige Abschalteinrichtungen dar. Das Gericht berief sich auf eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und übertrug folgende Feststellungen auf das streitgegenständliche Fahrzeug.

    Laut KBA werde bei Fahrzeugen des Typs Fiat Ducato 2,3 l, 96 kW, Euro 5 und Fiat Ducato 2,3 l, 110 kW, Euro 6 die Abgasrückführung nach einer gewissen Laufzeit des Motors tatsächlich verringert oder sogar deaktiviert. Die Rückführung werde auch in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur herabgesenkt.

     

    Der Geschädigten steht Schadensersatz zu!

    Laut Urteil des LG Paderborn hat die Geschädigten somit aufgrund des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Konzernmutter Stellantis. Nach der Rechtsprechung des BGH steht einem Kläger bereits dann ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des Abgasskandals zu, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat.

    Dies sei hier nach Ansicht des Gerichts der Fall: Stellantis habe trotz der unzulässigen Abgasmanipulation eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie könne sich folglich nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen.

     

    Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?

    Das LG Paderborn bejahte vorliegend einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 % des Kaufpreises für das Wohnmobil, also 5.150 € plus Zinsen. Die Klägerin könne das Wohnmobil behalten und müsse sich auch keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

     

    Wir stehen Ihnen zur Seite!

    Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH und der klaren Linie deutscher Gerichte, die ihr folgen, haben Geschädigte des Diesel-Abagsskandals gute Chancen auf Schadensersatz. Das gilt auch für Käufer von Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato basieren.

    Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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