UFOP-Standpunkt zum Beschluss des Bundestages zur Änderung des Klimaschutzgesetzes / Beitrag der nachhaltigen Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft wichtiger denn je
Berlin (ots) - Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des
Klimaschutzgesetzes sieht die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
e.V. (UFOP) die Bundesregierung noch stärker in der Verantwortung, die
nachhaltig verfügbare Biomasse und das Potenzial zur CO2-Speicherung in der
Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen. Hintergrund ist die vom Bundestag
geschaffene Möglichkeit zur Verrechnung der bisher dem jeweiligen Sektor
zugewiesenen gesetzlichen Verpflichtungen zur Treibausgasminderung.
Trotz der aktuell beschlossenen Saldierung bleiben nach Einschätzung der
Bundesregierung alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien
gefordert, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele zu leisten. Die UFOP kritisiert jedoch die Vorgabe, dass
Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erst vorgelegt werden müssen,
wenn die Zielvorgabe zwei Jahre in Folge überschritten wurde. Die Förderunion
sieht hier alle Sektoren mehr denn je gefordert, das bestehende
Klimaschutzpotenzial im Sinne einer Pufferwirkung vorzeitig zu erschließen, um
eine Überschreitung der unverändert geltenden Emissions-Obergrenzen zu
verhindern.
Klimaschutzgesetzes sieht die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
e.V. (UFOP) die Bundesregierung noch stärker in der Verantwortung, die
nachhaltig verfügbare Biomasse und das Potenzial zur CO2-Speicherung in der
Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen. Hintergrund ist die vom Bundestag
geschaffene Möglichkeit zur Verrechnung der bisher dem jeweiligen Sektor
zugewiesenen gesetzlichen Verpflichtungen zur Treibausgasminderung.
Trotz der aktuell beschlossenen Saldierung bleiben nach Einschätzung der
Bundesregierung alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien
gefordert, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele zu leisten. Die UFOP kritisiert jedoch die Vorgabe, dass
Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erst vorgelegt werden müssen,
wenn die Zielvorgabe zwei Jahre in Folge überschritten wurde. Die Förderunion
sieht hier alle Sektoren mehr denn je gefordert, das bestehende
Klimaschutzpotenzial im Sinne einer Pufferwirkung vorzeitig zu erschließen, um
eine Überschreitung der unverändert geltenden Emissions-Obergrenzen zu
verhindern.
In diese vorausschauende Betrachtung seien alle Sektoren einzubeziehen, auch das
nachhaltige Treibhausgas-Minderungspotenzial der Land- und Forstwirtschaft, das
aktuell nicht ausgeschöpft werde. Sehr kritisch beurteilt die UFOP daher die
aktuelle Entwurfsfassung für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS). Diese
sehe eine Beschränkung des energetischen Einsatzes von Bioenergie vor und werde
der Herausforderungen des Klimaschutzes nicht gerecht.
Die UFOP fordert daher, dass die bereits bestehende Regelungen zur Begrenzung
von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im Kontext des EU-Rechtes überdacht und
angepasst werden. Zugleich bedarf es nachhaltiger förderpolitischer
Rahmenbedingungen, um Investitionen in bestehenden und neuen Anlagen zu
ermöglichen. Die neu im Klimaschutzgesetz vorgesehene Erweiterung der
Kompetenzen des Expertenrates für Klimaschutz muss ergänzt werden um Anhörungen
der betroffenen Branche, um gemeinsam Maßnahmen und Entwicklungsstrategien zu
diskutieren.
Insbesondere die Biomasseproduktion und -nutzung ist im Hinblick auf die
Vielfalt der Energieträger (fest, flüssig und gasförmig) und Anforderungen an
eine nachhaltige Produktion, Nachhaltigkeitszertifizierung und Einsatzoptionen,
einschließlich der CO2-Speicherung bei der Produktion und Nutzung
(CO2-Recycling) sowie der Nebenproduktverwendung ein insgesamt komplexer und
vernetzter Sektor. Die Nationale Biomassestrategie müsse daher sachgerecht
Perspektiven für die Biomassenutzung aufzeigen, betont die UFOP und verweist an
dieser Stelle beispielhaft auf die Biomasse- und Bioökonomiestrategie der USA.
Diese hat das Ziel, mittelfristig jährlich mehr als 1 Milliarde Tonnen Biomasse
zu mobilisieren. Diese Zielvorgabe setzt gleichzeitig gezielt auf die
Erschließung zusätzlicher Biomassequellen.
Pressekontakt:
UFOP e. V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 235 97 99 10
E-Mail: mailto:info@ufop.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/15598/5766802
OTS: UFOP e.V.
nachhaltige Treibhausgas-Minderungspotenzial der Land- und Forstwirtschaft, das
aktuell nicht ausgeschöpft werde. Sehr kritisch beurteilt die UFOP daher die
aktuelle Entwurfsfassung für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS). Diese
sehe eine Beschränkung des energetischen Einsatzes von Bioenergie vor und werde
der Herausforderungen des Klimaschutzes nicht gerecht.
Die UFOP fordert daher, dass die bereits bestehende Regelungen zur Begrenzung
von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im Kontext des EU-Rechtes überdacht und
angepasst werden. Zugleich bedarf es nachhaltiger förderpolitischer
Rahmenbedingungen, um Investitionen in bestehenden und neuen Anlagen zu
ermöglichen. Die neu im Klimaschutzgesetz vorgesehene Erweiterung der
Kompetenzen des Expertenrates für Klimaschutz muss ergänzt werden um Anhörungen
der betroffenen Branche, um gemeinsam Maßnahmen und Entwicklungsstrategien zu
diskutieren.
Insbesondere die Biomasseproduktion und -nutzung ist im Hinblick auf die
Vielfalt der Energieträger (fest, flüssig und gasförmig) und Anforderungen an
eine nachhaltige Produktion, Nachhaltigkeitszertifizierung und Einsatzoptionen,
einschließlich der CO2-Speicherung bei der Produktion und Nutzung
(CO2-Recycling) sowie der Nebenproduktverwendung ein insgesamt komplexer und
vernetzter Sektor. Die Nationale Biomassestrategie müsse daher sachgerecht
Perspektiven für die Biomassenutzung aufzeigen, betont die UFOP und verweist an
dieser Stelle beispielhaft auf die Biomasse- und Bioökonomiestrategie der USA.
Diese hat das Ziel, mittelfristig jährlich mehr als 1 Milliarde Tonnen Biomasse
zu mobilisieren. Diese Zielvorgabe setzt gleichzeitig gezielt auf die
Erschließung zusätzlicher Biomassequellen.
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Tel.: 030 235 97 99 10
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