Widerruf Lebensversicherung
BGH-Urteil zum Widerruf - Allianz muss Rürup-Rente rückabwickeln!
Der BGH hat entschieden, dass die Allianz aufgrund eines wirksamen Widerrufs den Rürup-Vertrag eines Kunden rückabwickeln und ihm damit den Rückkaufswert plus Überschussanteile ausbezahlen muss. Näheres zum Urteil, hier!
Der Fall vor dem BGH - Was ist passiert?
Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Versicherungsnehmer im Jahr 2009 eine indexbasierte Basisrente, die sogenannte Rürup-Rente, bei der Allianz Lebensversicherung-AG abgeschlossen. Im Jahr 2020 erklärte er den Widerruf des Vertrags mit der Begründung, die Versicherung habe ihn nicht ordnungsgemäß belehrt.
Die Allianz wies den Widerruf zurück und verweigerte die Rückabwicklung. Daraufhin klagte der Kunde vor dem Landgericht (LG) Stuttgart und wurde unter Verweis auf ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart abgewiesen. Seine Berufung vor dem OLG Stuttgart hatte hingegen Erfolg.
Allianz hat nicht ordnungsgemäß belehrt - Widerruf noch möglich!
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass es nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhalte. Die Widerrufsbelehrung der Allianz sei aufgrund der Unvollständigkeit von Vertragsinformationen fehlerhaft, sodass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen begann. Demzufolge ist der Widerruf auch noch lange nach Vertragsabschluss möglich.
Der Verbraucher hat damit einen Anspruch auf Rückabwicklung des Rürup-Vertrags. Die Allianz wendete gegen das Urteil ein, dass der Widerruf rechtsmissbräuchlich sei, da der Versicherungsnehmer mehrfach erhebliche Zuzahlungen in den Vertrag leiste, Steuervorteile genoss und den Vertrag letztlich beitragsfrei stellen ließ. Als das OLG Stuttgart den Einwand zurückwies, ging die Versicherung in Revision und zog vor den BGH.
BGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit von Basis-Rentenverträgen!
Die Revision war nicht erfolgreich: Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart und die Wirksamkeit des Widerrufs der Rürup-Rente. Darüber hinaus wurde die Allianz zusätzlich zu weiteren Zinszahlungen verurteilt. Sie muss dem Kläger den Rückkaufswert sowie Überschussanteile erstatten, das heißt die verzinste Summe der eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge nach Abzug von Verwaltungskosten und sogenannten Risikobeiträgen auszahlen.
Dies ist ein großer Erfolg für Verbraucher: Es handelt sich bei dem BGH-Urteil um das erste höchstrichterliche Urteil, dass die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrung seitens von Versicherern bestätigt! Damit ist der Widerruf nicht nur von einfachen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, sondern auch von Rürup-Verträgen möglich.
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