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    Apple Quellensteuer - wie zurück bekommen?

    eröffnet am 20.02.23 11:38:53 von
    neuester Beitrag 23.02.23 02:05:06 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 23.02.23 02:05:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.324.350 von Tradenewbie am 20.02.23 11:38:53Das Einkommen eines Steuerschuldners wird nach seinem Welteinkommen berechnet. Dazu zählt dann auch eine US-amerikan. Dividendenzahlung. Aufgrund von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit rund 100 Ländern führt es beim Beispiel Apple dazu, daß 15% der Bruttodividende in den USA als Quellensteuer abgezogen werden und die übrigen 10% z.B. in Deutschland.
      Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpt ist, entfällt dementsprechend der genannte 10%-ige deutsche Abzug.

      Für den Fall, daß man nun jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben muß oder will, dann sollten zumindest Einzelpersonen (wie z.B. Azubis, Studenten mit Nebenjob, Rentner), deren Einkommen grob gerechnet*** bis 18.000€/Jahr inkl. Kapitaleinkünfte beträgt und damit unterhalb einer Steuerprogression von 25% liegen dürfte, darüber nachdenken zusammen mit der Einkommen-
      steuererklärung die Anlage KAP (Kapitaleinkünfte) auszufüllen und mit einzureichen. Das Ausfüllen ist recht einfach, da nur die von der deutschen Depotbank gelieferten einzelnen Summen der Steuerbescheinigung zu übertragen sind. Wichtig:"1" in Zeile 4 eintragen/Günstigerprüfung: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/makePDF.do?path=c…

      Vom Finanzamt wird somit 2x gerechnet, einmal ohne Kapitaleinkünfte und einmal mit und letztlich die für den Steuerschuldner günstigere Version als Steuerbescheid formuliert. Mit https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml kann man das mit und ohne Kapitaleinkünfte schon vorab einordnen. Es ist natürlich zu berücksichtigen, daß die in der Depotbank-Steuer-
      bescheinigung die bereits abgezogenene deutsche Kapitalertragssteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer eine bereits geleistete á-conto-Zahlung an das Finanzamt darstellt (Zeile 37,38,39 > ebenso in Anlage KAP). Um jetzt endlich auf die o.g. in den USA abgezogenen 15% an Quellensteuer zu kommen, die Jahressumme daraus ist die "angerechnete ausländische Steuer" lt. Steuer-
      bescheinigung (> Zeile 40 in die Anlage KAP einzutragen). Die 15% werden im Steuerbescheid ausgewiesen und von einer etwaig
      verbleibenden Steuerschuld abgezogen.

      ***
      Bei größeren abziehbaren Sonderausgaben (z.B. Krankenversicherungen,Pflegekosten) können die 25% Grenzsteuersatz durchaus erst später erreicht werden.
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      schrieb am 21.02.23 09:34:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke, nun habe ich es verstanden. Der Betrag ist auch tatsächlich im Quellensteuertopf gelandet.
      Avatar
      schrieb am 20.02.23 20:34:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Quellensteuer geht hier an den US Fiskus , da Apple ja seinen Sitz in den USA hat.

      Da wirst du nix zurückbekommen. Deutschland rechnet die 10% auf die Freistellung an, da sie auch nur die 10% bekommen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.23 18:36:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob dein Freistellungsauftrag unberührt ist oder nicht spielt keine Rolle, die QST wird auf jeden Fall abgezogen (auch bei anderen Ländern).

      Sie wird aber, wenn dein Freistellungsauftrag verbraucht ist, mit der dt. KESt verrechnet. Ansonsten wird sie in den Quellensteuertopf gebucht. Wenn dein Freistellungsauftrag dann verbraucht ist wird der Quellensteuertopf angezapft und verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 20.02.23 11:38:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zur Quellensteuer: ich besitze Apple Aktien und habe nun Dividende erhalten, von welcher mir 15 % Steuer abgezogen wurde. Ich habe verstanden, dass die verbleibende Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer angerechnet wird. Mein Freistellungsauftrag ist noch unberührt bei Trade Republic, so dass ich erwartet hätte, dass es überhaupt keinen Abzug gibt.
      Warum bekomme ich also Quellen Steuer abgezogen, und wie bekomme ich diese zurück?

      Vielen Dank!
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