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    ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung (Seite 2)

    eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
    neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
    Beiträge: 1.883
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      schrieb am 28.12.23 00:43:16
      Beitrag Nr. 1.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.021.836 von DOBY am 27.12.23 23:09:58
      Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG
      In Sachen ADLER Real Estate können Spruchanträge noch bis zum 18. Januar 2024 gestellt werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat schon für mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre um eine Überprüfung der Barabfindung gebeten.

      Die Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines Spruchverfahren ist in der Praxis leider nicht leicht. Rein rechtlich müssen die zum Stichtag (Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung) "in der Wurzel angelegte" Ansprüche bei der Bewertung einbezogen werden. Probleme stellen sich allerdings bei der Beweisbarkeit und bei der Bewertung von Schadensersatzansprüchen. Die BaFin hatte bei ADLER aber auch Überbewertungen festgestellt (im Komplex Glasmacherviertel und bei dem Verkauf von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.12.23 23:09:58
      Beitrag Nr. 1.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.020.744 von Andrija am 27.12.23 18:38:42
      Zitat von Andrija: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-adler-bafin-1.6325061

      schön, dass es die BAFIN genauso sieht wie Ex-Streubesitzaktionäre, die seit Jahren darauf hingewiesen haben, dass es im Adler Konzern möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht-siehe Darlehen an Konzernmutter ohne Sicherheiten angeblich zu "marktüblichen" Konditionen, Verkäuferdarlehen an Herrn Ganiyev/sein Unternehmen im Zuge des Accentroverkaufs ohne Sicherheiten (was erst sehr spät zugegeben wurde) oder der "Gerresheimer"-Deal an "den Schwager", der sehr nach Scheingeschäft roch um die Bilanz zu schönen/neue Kredite aufnehmen zu können. Die Frage ist, ob man den Schaden, der durch solche Geschäfte für den inneren Wert der Adler Aktie entstanden ist (spätere Abschreibungen..), im Spruchverfahren geltend machen kann. Zu einem Straf/Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen scheint es leider nicht zu kommen. Kann man wie die BAFIN als Nachlässigkeit der damals Verantwortlichen sehen- oder aber auch als (möglicherweise nicht beweisbare) Absicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.12.23 18:38:42
      Beitrag Nr. 1.871 ()
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.23 17:55:00
      Beitrag Nr. 1.870 ()
      Adler Real Estate fängt übrigens über Immoscout den VErkauf der kleineren MFH an (so wenigstens in Magdeburg). Die Häuser haben anscheinend geraden einen neuen Anstrich bekommen. Auch wird der Kauf durch Wegfall der Maklerprovision und Übernahme der Grunderwerbssteuer erleichtert......
      Insoweit finde ich das ganze gut gemacht, wobei S Immo m.E. noch besser vorgegangen ist (Verkauf wurde früher durchgezogen, es wurde ein sehr niedriger Preis aufgerufen, um dann ein kurzes Bieterverfahren zu machen. O.k. die Objekte von S Immo waren auch in wesentlich besserer Lage und Zustand).
      Avatar
      schrieb am 28.11.23 17:14:53
      Beitrag Nr. 1.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.874.717 von BörsenBot am 28.11.23 15:00:59Hey Börsenbot, hier hat keiner mehr was im Portfolio. Bitte die Selbstzerstörungssequenz einleiten. :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 28.11.23 15:00:59
      Beitrag Nr. 1.868 ()
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      Wie ist Ihre Meinung zu den Ergebnissen? Diskutieren Sie mit!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.23 18:19:33
      Beitrag Nr. 1.867 ()
      ab dem 27.10., aus dem Bundesanzeiger von heute

      ADLER Group S.A.
      Luxemburg
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
      Adler Group S.A.
      Luxemburg
      Geschäftsanschrift: 55 Allée Scheffer, 2520 Luxemburg

      Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, BerlinDie außerordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“), vom 28. April 2023 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 18. Oktober 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 180360 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautende Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 18. Oktober 2023 erfolgt.Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen durch dieQuirin Privatbank AG, Berlinüber die jeweiligen Depotbanken der Minderheitsaktionäre. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien an der Gesellschaft über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 27. Oktober 2023. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

      Luxemburg, im Oktober 2023
      Adler Group S.A.
      Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: https://www.adler-group.com/investors/veroeffentlichungen/ne… Internet am: 19.10.2023. Berlin, den 24. Oktober 2023
      ADLER Real Estate | 8,920 
      Avatar
      schrieb am 24.10.23 18:15:43
      Beitrag Nr. 1.866 ()
      Weiß man schon, wann die Zahlung kommt?
      In der Mitteilung hieß es ja "zeitnah".
      ADLER Real Estate | 8,920 
      Avatar
      schrieb am 19.10.23 12:33:38
      Beitrag Nr. 1.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.656.790 von straßenköter am 19.10.23 09:29:28Keine überraschende Kaufgelegenheit mehr. Schade.

      Glückwunsch an alle. War ja dann auch eine der wertstabilsten Aktien in letzter Zeit.
      ADLER Real Estate | 8,920 
      Avatar
      schrieb am 19.10.23 09:29:28
      Beitrag Nr. 1.864 ()
      ADLER Real Estate | 8,920 
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