ChatGPT
Sollte es zu einem Konrollwechsel mit Pflichtangebot kommen, wäre der durhschnittliche 3-Monatsbörsenkurs zwar eine Untergrenze, aber es wäre natürlich der Preis zu bieten, den der Erwerber beim Konrollwechsel zahlt.
§31 WpÜG (1)
"Der Bieter hat den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung sind grundsätzlich der durchschnittliche Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft und Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter, mit ihm gemeinsam handelnder Personen oder deren Tochterunternehmen zu berücksichtigen."
Bei einem Delistingangebot, kann der 6 Monatsbörsenkurs die Untergrenze sein.
Danach (im Freiverkehr) wäre bei Kontrollwechsel kein Pflichtangebot mehr erforderlich.
Ich höre immer nur Squeeze-out.
Was soll im aktuellen Umfeld daran für Aktionäre interessant sein?
Der Immobilienmarkt ist weiter im Abschwung, die Börsenkurse sind meist weit unter NAV.
Im Ergebnis würde sich eine bescheidene Bewertung ergeben, zwar sicher deutlich über dem aktuellen Kurs, aber weit unter NAV.
Und zu diesem Preis würden die Aktionäre enteignet.