Wirecard - Top oder Flop (Seite 15235)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.578 von OffShore am 07.04.16 18:13:40Hinweis wäre im wdi Interesse. Ich vermute die meisten Nordamerikaner kennen die Regelung nicht und werten den Abgang negativ.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.293 von ernestof am 07.04.16 17:46:16
Der §319 enthält noch andere Ausschlußkriterien, die in der Geschichte der Wirecard von Interesse waren. Control5h wurde meines Wissens durchs Amtsgericht München als Infogenie-Prüfer eingeführt, weil der geplante Prüfer nicht prüfen durfte. Dann kam ein gewisser "Roland Weigl" zum Zuge. Kann man alles auf der wunderschönen Seite wirecard.de nachlesen. Kuckt einfach mal. Was da nicht steht, ist das hier:
http://deutsche-payment.de/presse/
Der Prüfer, der wirecard womöglich gar nicht hätte prüfen dürfen, ist danach Aufsichtsratsvorsitzender einer Firm, die gegründet wurde von einem der Brains der Wirecard (Alexander Herbst). Diese Firma wiederum wird im Nachtrag zum Zatarrabericht erwähnt:
Ich kann es nicht besser sagen als Zatarra selbst
Alexander Herbst findet sich u.a. bei einer Firma TRINKBAY
https://beta.companieshouse.gov.uk/company/07129177/officers
An sich ist die Firma langweilig, aber dort taucht eine EMB in Mahe, Seychelles, auf.
Das wiederum erklärt das Rätsel um die Bournewood Limited. Seit Panama Papers dürfte der letzte Wirtschaftsjournalist kapiert haben, dass es bei Offshorefirmen nicht um Namen geht, sondern um Postfächer. In diesem Fall das Postfach 438 in Road Town, Tortola.
Bisschen weiter runter scrollen, da kommt auch die Bournewoo…
Warum Wirecard nicht zugeben wollte, mit der EMB zusammengearbeitet zu haben, kann ich noch nicht sagen, ich habe es noch nicht recherchiert. Ich nehme an, es gibt den ein oder anderen Grund.
Viel Spaß beim Graben in Tortola wünscht
jigajig
Zitat von ernestof: Aufgrund des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG / gültig ab 01.01.2005) wurde der § 319 a HGB neu eingeführt. Danach sind die WP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 7 Jahren hintereinander den Bestätigungsvermerk gezeichnet haben (interne Rotation).
Der §319 enthält noch andere Ausschlußkriterien, die in der Geschichte der Wirecard von Interesse waren. Control5h wurde meines Wissens durchs Amtsgericht München als Infogenie-Prüfer eingeführt, weil der geplante Prüfer nicht prüfen durfte. Dann kam ein gewisser "Roland Weigl" zum Zuge. Kann man alles auf der wunderschönen Seite wirecard.de nachlesen. Kuckt einfach mal. Was da nicht steht, ist das hier:
http://deutsche-payment.de/presse/
Der Prüfer, der wirecard womöglich gar nicht hätte prüfen dürfen, ist danach Aufsichtsratsvorsitzender einer Firm, die gegründet wurde von einem der Brains der Wirecard (Alexander Herbst). Diese Firma wiederum wird im Nachtrag zum Zatarrabericht erwähnt:
When A1M or Deutsche Payment as it would become known, performed the processing of
Full Tilt payments it used different descriptors including, onelogvoip, pitpay.com, 300
onelog.net, and ps3shop.
Ich kann es nicht besser sagen als Zatarra selbst
Die Hoffnung der Wirecard ist, dass die Mehrheit der Empfänger (ihrer Stellungnahmen) die Berichte von Zatarra nicht gelesen hat und (daher) nicht vertraut sind mit den enthaltenen Beweisen.
Denn wenn sie es hätten, dann würden sie leicht in der Lage sein, die falschen und irreführenden Elemente in der Wirecard-"Widerlegung" zu erkennen un die Bedeutung der zur Verfügung gestellten Beweise verstehen.
Alexander Herbst findet sich u.a. bei einer Firma TRINKBAY
https://beta.companieshouse.gov.uk/company/07129177/officers
An sich ist die Firma langweilig, aber dort taucht eine EMB in Mahe, Seychelles, auf.
Das wiederum erklärt das Rätsel um die Bournewood Limited. Seit Panama Papers dürfte der letzte Wirtschaftsjournalist kapiert haben, dass es bei Offshorefirmen nicht um Namen geht, sondern um Postfächer. In diesem Fall das Postfach 438 in Road Town, Tortola.
Bisschen weiter runter scrollen, da kommt auch die Bournewoo…
Warum Wirecard nicht zugeben wollte, mit der EMB zusammengearbeitet zu haben, kann ich noch nicht sagen, ich habe es noch nicht recherchiert. Ich nehme an, es gibt den ein oder anderen Grund.
Viel Spaß beim Graben in Tortola wünscht
jigajig
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.467 von SmartCap am 07.04.16 18:02:36
mama wirecard bitte an die auskunft kommen, klein verschwörungstheoretiker hat die orientierung verloren
Zitat von SmartCap: wäre sinnvoll von WDI gewesen, auf diesen Grund im GB hinzuweisen ...
mama wirecard bitte an die auskunft kommen, klein verschwörungstheoretiker hat die orientierung verloren
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.293 von ernestof am 07.04.16 17:46:16herrlich
Zitat von ernestof: Die Antwort ist oft einfach und naheliegend :
Beste Antwort: Aufgrund des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG / gültig ab 01.01.2005) wurde der § 319 a HGB neu eingeführt. Danach sind die WP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 7 Jahren hintereinander den Bestätigungsvermerk gezeichnet haben (interne Rotation). Zuerst bestand die Gültigkeit nur für Aktiengesellschaften, Ausweitung erfolgte auf große KapG und Unternehmen von öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen etc.)
Die interne Rotation ist in der EU Pflicht.
Geplant war sogar die externe Rotation, wonach die gesamte WP-Gesellschaft nach 5 Jahren von der weiteren Prüfung ausgeschlossen sein sollte. Durch die zu erwartenden Nachteile hat sich dieser Vorschlag aber nicht EU-weit durchgesetzt, lediglich in Italien gibt es die Verpflichtung zur externen Rotation.
https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200706140140…
Aber so ist das halt, wenn ausgewiesene "Experten" aus der Ferne ohne Grundlagenwissen kritisieren und mäkeln, d.h. lt. Duden (abwertend) an jemandem, etwas beständig etwas auszusetzen haben und seiner Unzufriedenheit durch nörgelnde Kritik Ausdruck verleihen.....
S. 130:
"Grundsätzlich ist zu beachten, dass Risiken mit einer gegenwärtig niedriger eingeschätzten
Risikobewertung potenziell eine höhere Schadenswirkung haben könnten als Risiken mit einer
gegenwärtig höher eingeschätzten Risikobewertung. Zusätzliche Risiken, die der Wirecard AG
zurzeit noch nicht bekannt sind oder noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Wirecard AG ebenso betreffen.
Dazu zählen etwa Elementarrisiken und sonstige finanzielle Risiken (z.B. Risiken aus Betriebsprufungen)"
"Grundsätzlich ist zu beachten, dass Risiken mit einer gegenwärtig niedriger eingeschätzten
Risikobewertung potenziell eine höhere Schadenswirkung haben könnten als Risiken mit einer
gegenwärtig höher eingeschätzten Risikobewertung. Zusätzliche Risiken, die der Wirecard AG
zurzeit noch nicht bekannt sind oder noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Wirecard AG ebenso betreffen.
Dazu zählen etwa Elementarrisiken und sonstige finanzielle Risiken (z.B. Risiken aus Betriebsprufungen)"
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.293 von ernestof am 07.04.16 17:46:16wäre sinnvoll von WDI gewesen, auf diesen Grund im GB hinzuweisen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.138.485 von Rentfort am 07.04.16 13:37:50
so wenig?
In Kommentaren zur Hauptversammlung 2010 lese ich
2010 kostete das also 1,2 Millionen und damit wesentlich mehr als heute. Aber vielleicht hatten die Geschäftsberichte damals ja mehr Seiten oder es war aus anderen Gründen teurer, das gewünschte Testat zu erhalten.
Zitat von Rentfort: Vergütung Jahresabschlussprüfung
Da wollten die Herren Wirtschaftsprüfer wohl auch nicht hinten anstehen und haben auch ihr Honorar auch fast verdoppelt, von T€ 549 auf T€ 1.042.
so wenig?
In Kommentaren zur Hauptversammlung 2010 lese ich
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung.
Begründung: Es erscheint nicht nötig, für einen Konzern dieser Größe zwei Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer zu wählen, vor allem, da nicht ersichtlich wird, ob und gegebenenfalls wie eine Aufgabenerteilung erfolgt(e). Die Wahl von Ernst&Young alleine erscheint sowohl kosten- als auch operativ effizienter zu sein. Im vergangen Jahr sind die Kosten für die Leistungen von RP Richter trotz Bestellung von E&Y von 832t € auf 912t € gestiegen. Hinzu kamen die Kosten von E&Y in Höhe von 292t €.
2010 kostete das also 1,2 Millionen und damit wesentlich mehr als heute. Aber vielleicht hatten die Geschäftsberichte damals ja mehr Seiten oder es war aus anderen Gründen teurer, das gewünschte Testat zu erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.293 von ernestof am 07.04.16 17:46:16
Habe ich ja gesagt: WC wird eine plausible Erklärung haben
Zitat von ernestof: Die Antwort ist oft einfach und naheliegend :
Beste Antwort: Aufgrund des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG / gültig ab 01.01.2005) wurde der § 319 a HGB neu eingeführt. Danach sind die WP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 7 Jahren hintereinander den Bestätigungsvermerk gezeichnet haben (interne Rotation). Zuerst bestand die Gültigkeit nur für Aktiengesellschaften, Ausweitung erfolgte auf große KapG und Unternehmen von öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen etc.)
Die interne Rotation ist in der EU Pflicht.
Geplant war sogar die externe Rotation, wonach die gesamte WP-Gesellschaft nach 5 Jahren von der weiteren Prüfung ausgeschlossen sein sollte. Durch die zu erwartenden Nachteile hat sich dieser Vorschlag aber nicht EU-weit durchgesetzt, lediglich in Italien gibt es die Verpflichtung zur externen Rotation.
https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200706140140…
Aber so ist das halt, wenn ausgewiesene "Experten" aus der Ferne ohne Grundlagenwissen kritisieren und mäkeln, d.h. lt. Duden (abwertend) an jemandem, etwas beständig etwas auszusetzen haben und seiner Unzufriedenheit durch nörgelnde Kritik Ausdruck verleihen.....
Habe ich ja gesagt: WC wird eine plausible Erklärung haben
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.299 von Rentfort am 07.04.16 17:46:39besten dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.141.152 von SmartCap am 07.04.16 17:34:26Info steht auf Seite 260
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