Realmadrid07 schrieb 12.04.24, 06:27
Anbei die Bedingungen des LITIGATION-FINANZIERUNGSVERTRAGS
Der LFA (der in US-Dollar denominiert ist) sieht vor, dass Gelder schrittweise aus der Finanzierungseinrichtung abgerufen werden, um die mit dem Anspruch verbundenen Ausgaben zu decken. Im Rahmen des LFA wurde ein detaillierter Haushalt genehmigt, der alle erwarteten rechtlichen und Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren bestätigt, sowie einen Teil der betrieblichen Ausgaben des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Anspruch.
LCM wird bis zu 12,3 Mio. US-Dollar (18 Mio. A$) an begrenzter Rückgriffsinanzierung bereitstellen, die im Falle eines erfolgreichen Anspruchs oder einer Einigung des Streits, die zur Wiedererlangung von Geldern führt, an LCM zurückzuzahlen ist. Wenn es keine Einigung oder Auszeichnung gibt, ist LCM nicht berechtigt, eine Rückzahlung der Finanzierungseinrichtung zu verlangen. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Finanzierungseinrichtung hat LCM Anspruch auf Rückzahlung der gezogenen Gelder zuzüglich eines Betrags zwischen dem Zwei- und Fünffachen des Gesamtbetrags der gezogenen Gelder aus der Finanzierungseinrichtung während der ersten fünf Jahre, abhängig von der Dauer, über die die Gelder gezogen blieben, und dann einen Zinssatz von 30 % nach dem fünften Jahr bis zum Erhalt von Schadensersatzzahlungen.
Quelle: https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/PDZ/02250282.pdf
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