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     193  0 Kommentare Loar gibt den Preis für den Börsengang bekannt

    WHITE PLAINS, NY / ACCESSWIRE / 24. April 2024 / Loar Holdings Inc. („Loar“) gab heute bekannt, dass der Preis für den Börsengang mit einem Platzierungsvolumen von 11.000.000 Stammaktien 28,00 $ pro Aktie beträgt. Darüber hinaus hat Loar den Konsortialbanken eine 30-tägige Option eingeräumt, bis zu 1.650.000 zusätzliche Stammaktien zum Preis beim Börsengang, abzüglich Zeichnungsabschläge und Provisionen, zu erwerben. Die Aktien werden voraussichtlich ab dem 25. April 2024 an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol „LOAR“ gehandelt. Das Angebot wird vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen voraussichtlich am 29. April 2024 abgeschlossen.

     

    Loar beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus diesem Angebot für die Rückzahlung von ausstehenden Kreditverbindlichkeiten im Rahmen seines Kreditabkommens sowie zu allgemeinen Unternehmenszwecken, einschließlich Betriebskapital, zu verwenden.

     

    Jefferies und Morgan Stanley fungieren als Konsortialführer für das geplante Angebot und Moelis fungiert als Co-Konsortialführer. Citigroup und RBC Capital Markets fungieren als zusätzliche Konsortialführer.

     

    Eine Registrierungserklärung für diese Wertpapiere wurde bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereicht und von dieser für wirksam erklärt. Das Angebot erfolgt nur mittels eines Prospekts. Sobald sie verfügbar sind, können Kopien des Prospekts in Zusammenhang mit dem Angebot angefordert werden bei Jefferies LLC, z. H.: Equity Syndicate Prospectus Department, 520 Madison Avenue, New York, NY 10022, telefonisch unter (877) 821-7388 oder per E-Mail unter prospectus_department@jefferies.com; Morgan Stanley & Co. LLC, z. H.: Prospectus Department, 180 Varick Street, 2nd Floor, New York, New York 10014; sowie Moelis & Company LLC, z. H.: Melissa Mariaschin, Managing Director and Head of Distribution, Capital Markets, 399 Park Avenue, 5th Floor, New York, NY 10022.

     

    Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dieser Wertpapiere dar. Auch dürfen in Bundesstaaten oder Rechtsprechungen, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wären, keine Verkäufe stattfinden, bevor eine Registrierung oder Qualifizierung gemäß dem geltenden Wertpapierrecht eines solchen Staates oder einer solchen Rechtsprechung erfolgt ist.

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