Viromed Medical -- ehem. Fonterelli SPAC 2 AG ISIN DE000A3MQR65 (Seite 8)
eröffnet am 06.05.22 18:53:43 von
neuester Beitrag 23.05.24 21:12:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.553 von Bilanzgewinn am 22.04.24 17:47:07
Herzlichen Dank! Endlich wurde das mal abschließend geklärt.
Dann wundere ich mich weiterhin über bisher unterlassene Meldungen mancher Vorkommnisse.
Zitat von Bilanzgewinn: Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
Herzlichen Dank! Endlich wurde das mal abschließend geklärt.
Dann wundere ich mich weiterhin über bisher unterlassene Meldungen mancher Vorkommnisse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.478 von SquishyLady am 22.04.24 17:33:06Zum Thema Freiverkehr und Art 17 MAR
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen gilt gemäß Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 3 MAR für alle Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder genehmigt haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen (MTF) oder organisierten Handelssystem (OTF) gehandelt werden, für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem in einem Mitgliedstaat erhalten haben oder die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen Handelssystem in einem Mitgliedstaat beantragt haben.
Die Zustimmung zum Handel bzw. dessen Genehmigung beinhaltet dabei mehr als ein bloßes zur Kenntnisnehmen.1 Der Emittent muss wissentlich und willentlich dem Handel zugestimmt haben, entweder
weil er selbst einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF oder OTF gestellt hat,
weil er einen Dritten beauftragt hat, einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung zum Handel am MTF/OTF zu stellen, oder
weil er die Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF/OTF durch einen Dritten genehmigt hat.
Der Begriff MTF (Multilateral Trading Facility) bedeutet multilaterales Handelssystem und meint ein System oder einen Mechanismus, der die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 22 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG). Der Betrieb eines MTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b) Kreditwesengesetz (KWG)). Der Begriff OTF (Organised Trading Facility) bedeutet organisiertes Handelssystem und meint ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein MTF handelt und das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems auf eine Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 23 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG). Auch der Betrieb eines OTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. d) KWG).2
Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen gilt gemäß Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 3 MAR für alle Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder genehmigt haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen (MTF) oder organisierten Handelssystem (OTF) gehandelt werden, für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem in einem Mitgliedstaat erhalten haben oder die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen Handelssystem in einem Mitgliedstaat beantragt haben.
Die Zustimmung zum Handel bzw. dessen Genehmigung beinhaltet dabei mehr als ein bloßes zur Kenntnisnehmen.1 Der Emittent muss wissentlich und willentlich dem Handel zugestimmt haben, entweder
weil er selbst einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF oder OTF gestellt hat,
weil er einen Dritten beauftragt hat, einen Antrag auf Zulassung/Einbeziehung zum Handel am MTF/OTF zu stellen, oder
weil er die Zulassung/Einbeziehung seiner Finanzinstrumente zum Handel an einem MTF/OTF durch einen Dritten genehmigt hat.
Der Begriff MTF (Multilateral Trading Facility) bedeutet multilaterales Handelssystem und meint ein System oder einen Mechanismus, der die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 22 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG). Der Betrieb eines MTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b) Kreditwesengesetz (KWG)). Der Begriff OTF (Organised Trading Facility) bedeutet organisiertes Handelssystem und meint ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein MTF handelt und das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems auf eine Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 MAR, Art. 4 Abs. 1 Nr. 23 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG). Auch der Betrieb eines OTF ist erlaubnispflichtig (§ 32 i. V. m. § 1 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. d) KWG).2
Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.028.307 von tillsunrise am 29.12.23 13:45:29
@rabajatis
Warum ignorierst Du diesmal, dass es sich um den Freiverkehr handelt?
Zitat von tillsunrise: Hey Rabajatis
Wie vermutet/befürchtet liegt die Antwort in den anderen Regeln des Freiverkehrs
Die Adhoc Pflicht besteht am geregelten Markt und im organisierten Handel. Aber nicht im Freiverkehr.
"Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten."
https://deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boerse…
@rabajatis
Warum ignorierst Du diesmal, dass es sich um den Freiverkehr handelt?
Nach der Adhoc-Meldung - ja vorgeschrieben bei wesentlichen Ereignissen einer börsennotierten Firma - kommt jetzt auch noch eine News-Meldung mit weiteren Details:
https://www.ariva.de/news/eqs-news-viromed-medical-ag-erreic…
o Es wird von 77 Kliniken in Deutschland geschrieben, die das Produkt anwenden werden. Auf der Standort-Seit von Corius sind nur 70 Standorte aufgelistet - aber incl. A, CH und NL
o Plasma Care® by Viromed ist der Benchmark in Deutschland
o Es wird von einer Signalwirkung in der Wundbehandlung geschrieben, der die weitere Marktdurchdringung beschleunigt. Es wird die Erwartung geäußert, das weitere Kliniken und Versorgungseinrichtungen dem Vorbild der CORIUS Gruppe folgen werden
o Und von einem "echten Meilenstein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens"
Für bereits Investierte ein ganz toller Börsentag denke ich. Bleibt aber weiter die Frage, wann der G-BA (endlich) den nächsten Schritt macht.
https://www.ariva.de/news/eqs-news-viromed-medical-ag-erreic…
o Es wird von 77 Kliniken in Deutschland geschrieben, die das Produkt anwenden werden. Auf der Standort-Seit von Corius sind nur 70 Standorte aufgelistet - aber incl. A, CH und NL
o Plasma Care® by Viromed ist der Benchmark in Deutschland
o Es wird von einer Signalwirkung in der Wundbehandlung geschrieben, der die weitere Marktdurchdringung beschleunigt. Es wird die Erwartung geäußert, das weitere Kliniken und Versorgungseinrichtungen dem Vorbild der CORIUS Gruppe folgen werden
o Und von einem "echten Meilenstein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens"
Für bereits Investierte ein ganz toller Börsentag denke ich. Bleibt aber weiter die Frage, wann der G-BA (endlich) den nächsten Schritt macht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.112 von rabajatis am 22.04.24 16:48:28
Ok, ich formuliere um.
Weshalb STEIGT die Aktie nicht bei den erhöhten Umsätzen und notiert nahe Tagestief wenn doch die Meldung so sensationell ist?
"Wenn man das gewusst hätte" dann wäre was gewesen?
Zitat von rabajatis: ? Es gibt bis jetzt heute um ca. 16:30 Uhr in diesem wohl eher noch unter "Geheimfavorit" laufenden Titel über 100.000 Euro Börsenumsatz und ca. 40 Transaktionen. Das ist doch nicht nichts oder keiner.
Ok, ich formuliere um.
Weshalb STEIGT die Aktie nicht bei den erhöhten Umsätzen und notiert nahe Tagestief wenn doch die Meldung so sensationell ist?
Zitat von SquishyLady:Zitat von rabajatis: ...
Tja ... DAS war dann wohl als eine Art Vorankündigung der heutigen Hammer-Mitteilung zu sehen. Wenn man das gewusst hätte.
Was hätte man dann???
Deutlich mehr bezahlt als 2,58€ so wie jetzt in DUS gerade?
"Wenn man das gewusst hätte" dann wäre was gewesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.661.110 von SquishyLady am 22.04.24 14:28:45? Es gibt bis jetzt heute um ca. 16:30 Uhr in diesem wohl eher noch unter "Geheimfavorit" laufenden Titel über 100.000 Euro Börsenumsatz und ca. 40 Transaktionen. Das ist doch nicht nichts oder keiner.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.990 von Mich0815 am 22.04.24 14:14:22
Warum kauft dann keiner die Aktie?
Zitat von Mich0815: Diese vereinbarung ist MEGA! Da gibt es nicht zu deuteln oder kritisieren und sie wird den bekanntheitsgrad von coldplasma beschleunigen
Warum kauft dann keiner die Aktie?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.621 von SquishyLady am 22.04.24 13:21:21
Exklusiv kann bedeuten, das die Corius Gruppe sich verpflichtet hat, das sie Plasma Care® by Viromed als einzige Kaltplasmatechnologie in ihren Praxen und Kliniken einsetzen wird. Also nicht zusätzlich noch technische Lösungen anderer Hersteller - wie etwa der 2 Hersteller im Studienverbund.
Exklusiv kann auch bedeuten, das die Corius Gruppe als Gesamtheit und damit als Großanwender exklusive Vertragskonditionen bekommen hat. Denn endgültige defacto Marktpreise via kassenärztlicher Abrechnung gibt es ja noch nicht.
Exklusiv kann bedeuten, das in Absprache mit der Distel Invest GmbH als neuer Eigentümer der Technologie die Corius Gruppe auch die Möglichkeit erhält, die Technologie nicht nur in der DACH-Region einzusetzen - wofür die Viromed Medical AG die Vertriebslizenz hat - sondern auch an den aufgeführten derzeit 20 Standorten in den Niederlanden.
https://www.corius.de/ueber-uns/standorte/
Exklusiv kann bedeuten, das Viromed/Distel Invest/terraplasma medical Zugang zu den Therapieergebnissen (mit Patienteneinwilligung oder anonymisiert) in der Corius Gruppe bekommen, um ggf. Verbesserungen der Technologie oder neue Anwendungsfälle mit einem veränderten Produktdesign entwickeln zu können.
Und es gibt sicher noch mehr Dinge die einem einfallen könnten, was diese Vereinbarung mit einem Großanwender von der Einzelvermarktung unterscheidet.
Zitat von SquishyLady: Worauf bezieht sich dann das EXKLUSIV?
Exklusiv kann bedeuten, das die Corius Gruppe sich verpflichtet hat, das sie Plasma Care® by Viromed als einzige Kaltplasmatechnologie in ihren Praxen und Kliniken einsetzen wird. Also nicht zusätzlich noch technische Lösungen anderer Hersteller - wie etwa der 2 Hersteller im Studienverbund.
Exklusiv kann auch bedeuten, das die Corius Gruppe als Gesamtheit und damit als Großanwender exklusive Vertragskonditionen bekommen hat. Denn endgültige defacto Marktpreise via kassenärztlicher Abrechnung gibt es ja noch nicht.
Exklusiv kann bedeuten, das in Absprache mit der Distel Invest GmbH als neuer Eigentümer der Technologie die Corius Gruppe auch die Möglichkeit erhält, die Technologie nicht nur in der DACH-Region einzusetzen - wofür die Viromed Medical AG die Vertriebslizenz hat - sondern auch an den aufgeführten derzeit 20 Standorten in den Niederlanden.
https://www.corius.de/ueber-uns/standorte/
Exklusiv kann bedeuten, das Viromed/Distel Invest/terraplasma medical Zugang zu den Therapieergebnissen (mit Patienteneinwilligung oder anonymisiert) in der Corius Gruppe bekommen, um ggf. Verbesserungen der Technologie oder neue Anwendungsfälle mit einem veränderten Produktdesign entwickeln zu können.
Und es gibt sicher noch mehr Dinge die einem einfallen könnten, was diese Vereinbarung mit einem Großanwender von der Einzelvermarktung unterscheidet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.678 von SquishyLady am 22.04.24 13:27:36Bla bla blub frau besserwisserin, wenn frau falsch liegt sollte sie das auch einsehen, einfach mal den mund abwischen, das krönchen richten und mit respekt gratulieren
Diese vereinbarung ist MEGA! Da gibt es nicht zu deuteln oder kritisieren und sie wird den bekanntheitsgrad von coldplasma beschleunigen
Diese vereinbarung ist MEGA! Da gibt es nicht zu deuteln oder kritisieren und sie wird den bekanntheitsgrad von coldplasma beschleunigen
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.828 von rabajatis am 22.04.24 13:47:36
Was hätte man dann???
Deutlich mehr bezahlt als 2,58€ so wie jetzt in DUS gerade?
Zitat von rabajatis:Zitat von Mich0815: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-04/61893713-eqs-news-viromed-medical-ag-viromed-medical-gruppe-erweitert-expertenteam-zur-verbreitung-der-kaltplasmatherapie-mit-plasma-care-022.htm
Tja ... DAS war dann wohl als eine Art Vorankündigung der heutigen Hammer-Mitteilung zu sehen. Wenn man das gewusst hätte.
Was hätte man dann???
Deutlich mehr bezahlt als 2,58€ so wie jetzt in DUS gerade?
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