DANAKALI Ltd., Eritrea - Colluli Potash Project (Seite 5)
eröffnet am 02.06.15 04:24:38 von
neuester Beitrag 05.06.24 22:09:19 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.118.449 von Karle45 am 17.01.24 16:12:21Moin moin, das habe ich auch bei fatex so vernommen.
Ing-Diba hat mir auf meine Beschwerde hin mitgeteilt, dass sie die Abrechnung nach den Vorgaben der Gesellschaft und unter Berücksichtigung der ges. Regelungen vorgenommen haben. Sollte sich daran nachträglich etwas ändern werden Sie die Änderung auch für mich vornehmen.
Vielleicht hilft also das Statement von DNK dabei.
Vielleicht hilft also das Statement von DNK dabei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.743 von uuoc am 15.01.24 20:50:34Von Herrn Huster kenne ich das nicht anders. Aber toll, dass das Unternehmen hier auch mithilft.
Würde nichts ausschließen, finde aber gut, dass die Gesellschaft (und auch der Goldreport)uns dt. Anleger nicht im Regen stehen lässt und nachhakt.wenn es nicht funktioniert, kann man sich immer noch ärgern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.290 von uuoc am 15.01.24 19:18:21Ich würde drauf wetten, dass die Broker es ablehnen und darauf hinweisen, dass dies über die Steuererklärung zu regeln sei.
Die gesellschaft wird in den kommenden 2 Wochen nochmal ein Statement abgeben bzgl. Der Versteuerung der Kapitalrückzahlung. Man arbeitet da grade zusammen mit den australischen Steuerbehörden. Dann wird man auch ein Schreiben an die Hand bekommen, dass man dann bei seiner Hausbank abgeben kann als Nachweis. Quelle: goldreport von heute …also stay cool
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.102.759 von Schmidi57 am 15.01.24 09:49:28Das ist mal wieder Deutschland pur: es wird so kompliziert geregelt, dass es ohne professionelle Hilfe nicht geht. Diese ist teuer, daher rechnet es sich für viele gar nicht. Eine elende Sauerei ist das! Bei mir hat es sich auch geklärt: alles wurde voll versteuert. Vielleicht schaffen wir es ja gemeinsam, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Kapitalrückzahlung aus Drittstaaten
Consors hat nur den Betrag in eine Ertragsgutschrift und eine Dividendengutschrift aufgeteilt. Wenn wir die Steuern für die Ertragsgutschriftzurückerstattet haben wollen, müssen wir uns wohl an das Finanzamt wenden. Und benötigt wohl folgende Informationen:
Vom Anteilseigner sind für die Feststellung einer Einlagenrückgewähr die folgenden Angaben und Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen:
Nachweis über die unbeschränkte Steuerpflicht der leistenden Körperschaft oder Personenvereinigung in einem Drittstaat für den beantragten Zeitraum,
Höhe der Beteiligung des inländischen Anteilseigners (unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere transparente Vehikel),
Beschlüsse und Nachweise über die geleistete Ausschüttung, und ausländische Bilanz der leistenden Körperschaft oder Personenvereinigung.
Neben diesen Unterlagen können die Finanzbehörden im Einzelfall weitere Angaben, Unterlagen oder Nachweise anfordern. Eine Umrechnung der Leistungen in Euro erfolgt im Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft. Die Leistungen in ausländischer Währung sind mit dem Mittelwert des Devisengeldkurses auf den Stichtag des Abflusses bzw. Abgangs zu bewerten.
So steht es im Internet, wenn man bei Google unter Kapitalrückzahlung von Drittstaaten nachliest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.092.535 von uuoc am 12.01.24 14:21:00
Kann ich nicht bestätigen.
Bei mir wurden bei Consors beide Ausschüttungen voll versteuert. Hab's gerade noch einmal überprüft.
Zitat von uuoc: Habe gehört, dass consors die Abrechnungen so korrigiert hat, dass die größere Ausschüttung jetzt steuerfrei erfolgt und die Ausschüttung beim Einstandskurs abgezogen wurde. Kann das jmd bestätigen (oder dementieren)?! Danke
Kann ich nicht bestätigen.
Bei mir wurden bei Consors beide Ausschüttungen voll versteuert. Hab's gerade noch einmal überprüft.
Habe gehört, dass consors die Abrechnungen so korrigiert hat, dass die größere Ausschüttung jetzt steuerfrei erfolgt und die Ausschüttung beim Einstandskurs abgezogen wurde. Kann das jmd bestätigen (oder dementieren)?! Danke