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    Doppelte Haushaltsführung  125  0 Kommentare Keine Anerkennung bei kurzer Strecke (FOTO) - Seite 2


    Stunde dauern könne. Deshalb würde er künftig auf öffentliche Verkehrsmittel
    umsteigen, argumentierte der Mann. Und laut Rechtsprechung sei die individuelle
    Verkehrsverbindung maßgeblich.

    Das zuständige Finanzgericht Münster ließ sich davon aber nicht überzeugen und
    wies die Klage ab. Laut Google-Maps-Routenplaner könne der Kläger seine
    Arbeitsstätte in etwa 50 bis 55 Minuten mit dem Pkw erreichen, außerhalb des
    Berufsverkehrs sogar in nur rund 30 Minuten, heißt es in der Begründung. Und
    maßgeblich seien "die üblichen Wegezeiten" - also spiele es für die Entscheidung
    keine Rolle, ob die Fahrt im Einzelfall länger gedauert haben soll, wie vom
    Kläger angegeben worden war.

    Das Finanzgericht betonte darüber hinaus, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen
    Verkehrsmitteln laut Google-Maps-Routenplaner etwa eineinhalb Stunden dauere und
    nicht zwei Stunden, wie vom Kläger angeführt. Darauf komme es aber für die
    Entscheidung gar nicht an: Der Kläger habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass
    er die Strecke künftig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen werde. Er
    habe im Streitjahr sämtliche Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnung sowie
    zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw zurückgelegt, argumentierten
    die Richter. Zudem könne eine derartige Fahrtdauer, also bis zu einer Stunde, in
    der heutigen Zeit als "üblich und zumutbar" angesehen werden (Urteil vom 6.
    Februar 2024, Aktenzeichen 1 K 1448/22 E).

    Doppelte Haushaltsführung: Das sind die Regeln

    Grundsätzlich gilt: Ausgaben für einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen
    können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer
    abgesetzt werden. Die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen muss
    aber vom Finanzamt anerkannt werden. Laut Einkommensteuergesetz liegt eine
    doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer beziehungsweise
    die Arbeitnehmerin außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen
    Hausstand unterhält sowie eine Wohnung oder ein Zimmer am Ort der ersten
    Tätigkeitsstätte innehat und dafür auch die Kosten trägt. Salopp gesagt: Wenn er
    oder sie eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat und diese auch bezahlt.

    Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen, um eine Zweitwohnung als doppelte
    Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen:

    - Es müssen berufliche Gründe für die Zweitwohnung vorliegen.
    - Die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte muss länger als eine Stunde
    dauern.
    - Die Zweitwohnung darf nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstelle
    entfernt liegen, und die Fahrtzeit zum Job muss dadurch mindestens halbiert
    werden.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
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    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
    Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

    Pressekontakt:

    Steffen Gall
    Lohnsteuerhilfeverein
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: mailto:presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/5773070
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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    Doppelte Haushaltsführung Keine Anerkennung bei kurzer Strecke (FOTO) - Seite 2 Eine Zweitwohnung anmieten und eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, obwohl die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Hauptwohnung nur 30 Kilometer beträgt: Dazu hat das Finanzgericht Münster ein klares "Nein" ausgesprochen und …

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