Doppelte Haushaltsführung
Keine Anerkennung bei kurzer Strecke (FOTO) - Seite 2
Stunde dauern könne. Deshalb würde er künftig auf öffentliche Verkehrsmittel
umsteigen, argumentierte der Mann. Und laut Rechtsprechung sei die individuelle
Verkehrsverbindung maßgeblich.
Das zuständige Finanzgericht Münster ließ sich davon aber nicht überzeugen und
wies die Klage ab. Laut Google-Maps-Routenplaner könne der Kläger seine
Arbeitsstätte in etwa 50 bis 55 Minuten mit dem Pkw erreichen, außerhalb des
Berufsverkehrs sogar in nur rund 30 Minuten, heißt es in der Begründung. Und
maßgeblich seien "die üblichen Wegezeiten" - also spiele es für die Entscheidung
keine Rolle, ob die Fahrt im Einzelfall länger gedauert haben soll, wie vom
Kläger angegeben worden war.
Das Finanzgericht betonte darüber hinaus, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln laut Google-Maps-Routenplaner etwa eineinhalb Stunden dauere und
nicht zwei Stunden, wie vom Kläger angeführt. Darauf komme es aber für die
Entscheidung gar nicht an: Der Kläger habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass
er die Strecke künftig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen werde. Er
habe im Streitjahr sämtliche Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnung sowie
zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw zurückgelegt, argumentierten
die Richter. Zudem könne eine derartige Fahrtdauer, also bis zu einer Stunde, in
der heutigen Zeit als "üblich und zumutbar" angesehen werden (Urteil vom 6.
Februar 2024, Aktenzeichen 1 K 1448/22 E).
Doppelte Haushaltsführung: Das sind die Regeln
Grundsätzlich gilt: Ausgaben für einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen
können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer
abgesetzt werden. Die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen muss
aber vom Finanzamt anerkannt werden. Laut Einkommensteuergesetz liegt eine
doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer beziehungsweise
die Arbeitnehmerin außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen
Hausstand unterhält sowie eine Wohnung oder ein Zimmer am Ort der ersten
Tätigkeitsstätte innehat und dafür auch die Kosten trägt. Salopp gesagt: Wenn er
oder sie eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat und diese auch bezahlt.
Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen, um eine Zweitwohnung als doppelte
Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen:
- Es müssen berufliche Gründe für die Zweitwohnung vorliegen.
- Die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte muss länger als eine Stunde
dauern.
- Die Zweitwohnung darf nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstelle
entfernt liegen, und die Fahrtzeit zum Job muss dadurch mindestens halbiert
werden.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/5773070
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Verkehrsmitteln laut Google-Maps-Routenplaner etwa eineinhalb Stunden dauere und
nicht zwei Stunden, wie vom Kläger angeführt. Darauf komme es aber für die
Entscheidung gar nicht an: Der Kläger habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass
er die Strecke künftig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen werde. Er
habe im Streitjahr sämtliche Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnung sowie
zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw zurückgelegt, argumentierten
die Richter. Zudem könne eine derartige Fahrtdauer, also bis zu einer Stunde, in
der heutigen Zeit als "üblich und zumutbar" angesehen werden (Urteil vom 6.
Februar 2024, Aktenzeichen 1 K 1448/22 E).
Doppelte Haushaltsführung: Das sind die Regeln
Grundsätzlich gilt: Ausgaben für einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen
können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer
abgesetzt werden. Die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen muss
aber vom Finanzamt anerkannt werden. Laut Einkommensteuergesetz liegt eine
doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer beziehungsweise
die Arbeitnehmerin außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen
Hausstand unterhält sowie eine Wohnung oder ein Zimmer am Ort der ersten
Tätigkeitsstätte innehat und dafür auch die Kosten trägt. Salopp gesagt: Wenn er
oder sie eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat und diese auch bezahlt.
Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen, um eine Zweitwohnung als doppelte
Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen:
- Es müssen berufliche Gründe für die Zweitwohnung vorliegen.
- Die Fahrt zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte muss länger als eine Stunde
dauern.
- Die Zweitwohnung darf nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstelle
entfernt liegen, und die Fahrtzeit zum Job muss dadurch mindestens halbiert
werden.
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VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
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