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    BGH  209  0 Kommentare Sportwetten-Verhandlung entfällt - Anbieter zieht Revision zurück

    Für Sie zusammengefasst
    • BGH verhandelt nicht über Erstattung von Wetteinsätzen ohne Lizenz.
    • Sportwettanbieter zieht Revision zurück, Klärung bleibt aus.
    • Urteil hätte Verbraucherschutz gestärkt, weitere Verfahren offen.

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Anders als geplant verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag nicht zu der Frage, ob ein Anbieter von Online-Sportwetten ohne gültige Lizenz die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde der angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben. Der beklagte Sportwettanbieter habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung. (Az. I ZR 88/23) Eine höchstrichterliche Klärung der umstrittenen Thematik bleibt damit zunächst aus. An deutschen Gerichten laufen Tausende ähnliche Verfahren.

    In dem konkreten Fall hatte der Kläger 2018 an Sportwetten des österreichischen Anbieters teilgenommen und dabei rund 12 000 Euro verloren. Der Anbieter hatte damals aber nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Er hatte eine solche Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten zwar schon beantragt, erhielt sie aber - wie viele weitere Anbieter - erst im Jahr 2021. Dem klagenden Spieler zufolge waren die Sportwetten damals unzulässig und die Wettverträge unwirksam. Er verlangte seine Verluste zurück.

    Hinweise auf verbraucherfreundliches Urteil

    In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Dresden für den Spieler entschieden. Dass der BGH am Ende womöglich ebenfalls für den Kläger geurteilt hätte, geht aus einem Anfang April bekannt gewordenen Hinweisbeschluss des Gerichts hervor. Der Anbieter habe nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats in Karlsruhe gegen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2012 verstoßen, hieß es in dem 25 Seiten langen Dokument, das aber kein Urteil ist. Der Senat erteilte darin den Parteien nach vorläufiger Beurteilung lediglich Hinweise zur Vorbereitung der Verhandlung. Demnach hatte die Firma etwa den Höchsteinsatz je Spieler nicht auf 1000 Euro pro Monat begrenzt.

    Von dem BGH-Urteil hatten sich viele eine grundsätzliche Klärung erhofft, Fachleute erwarteten bereits auf Grundlage des Hinweisbeschlusses eine Klagewelle. Der Anbieter habe die Revision nun zurückgezogen, "damit es zu keinem Grundsatzurteil am BGH kommt", sagte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben über 4000 Mandanten in ähnlichen Verfahren unterstützt. Dass der Anbieter das Urteil der Vorinstanz akzeptiert, gleiche einem Schuldeingeständnis.

    Höchstrichterliche Klärung noch offen

    Von "großartigen Nachrichten für den Verbraucherschutz", sprach auch das Unternehmen Gamesright, das einen Spieler in einem ähnlichen Verfahren vor dem BGH vertritt. Der ursprünglich für März angesetzte Termin dieses Verfahrens war zwischenzeitlich ruhend gelegt worden, weil die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln wollten. Doch die Einigungsbemühungen scheiterten, der erste Zivilsenat muss das Verfahren wieder aufnehmen. Einen neuen Termin für die Verhandlung gibt es bisher nicht.

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    Und auch der Europäische Gerichtshof könnte sich noch mit dem Thema beschäftigen. Das Landgericht Erfurt will sich mit mehreren Vorlagefragen zu den Rückzahlungsklagen an die Richterinnen und Richter in Luxemburg wenden. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des Gerichts hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Ich freue mich sehr und es war überfällig, dass ein deutsches Zivilgericht hier nun dem EuGH vorlegt", sagte Rechtsanwalt Ronald Reichert, der den Anbieter in dem Verfahren vertritt. "Die Rechtslage in den sogenannten Spielerklagen-Fällen kann damit nun endlich geklärt werden."

    Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem eigenen Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtssprechung. Eine Vorlage an den EuGH sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, hieß es./jml/DP/ngu





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