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     105  0 Kommentare USA gegen Israel-Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs

    Für Sie zusammengefasst
    • Weißes Haus äußert sich ausweichend zu möglichen Haftbefehlen gegen Netanjahu
    • Unterstützt Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs nicht
    • Juristische Konsequenzen für Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben

    WASHINGTON (dpa-AFX) - Das Weiße Haus hat sich ausweichend zu den Konsequenzen möglicher Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und andere Israelis geäußert. Man unterstütze die Ermittlungen nicht und sei außerdem überzeugt, dass der - von den USA nicht anerkannte - Strafgerichtshof in Den Haag keine rechtliche Zuständigkeit habe, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, am Montag. Sie war zuvor gefragt worden, ob potenzielle Haftbefehle die Verhandlungen über eine Feuerpause torpedieren könnten. Auch auf mehrfache Nachfrage blieb die Sprecherin bei ihrer kurzen Antwort und sagte: "Dabei belasse ich es."

    Zuvor hatten israelische Medien berichtet, Netanjahu befürchte, dass Chefankläger Karim Khan noch in dieser Woche internationale Haftbefehle für den israelischen Regierungschef, dessen Verteidigungsminister Joav Galant sowie den Generalstabschef Herzi Halevi ausstellen könnte. Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die Islamistenorganisation Hamas und Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Auch zu Gewalttaten israelischer Siedler im Westjordanland laufen Untersuchungen.

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    Juristisch würde ein Haftbefehl des Strafgerichtshofs gegen Netanjahu und andere israelische Bürger bedeuten, dass Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben, verpflichtet wären, diese Personen festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen - sofern diese sich im Hoheitsgebiet dieser Staaten befinden. So wie die USA erkennt auch Israel das Gericht nicht an. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der Ankläger auch ermitteln./nau/DP/zb





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