WandelWerker Consulting GmbH
Mit diesen Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf den Arbeitsschutz sollten Unternehmen rechnen (FOTO) - Seite 2
Für alle Arbeitnehmer in Deutschland gibt es verbindliche
Unfallverhütungsvorschriften. Diese wurden von den deutschen
Berufsgenossenschaften erlassen und befassen sich mit sämtlichen Aspekten des
Gesundheitsschutzes. Bereits in der ersten Vorschrift dieses Regelwerks, der
DGUV Vorschrift 1, wird festgehalten: "Versicherte dürfen sich durch den Konsum
von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand
versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."
Das bedeutet konkret, dass keine neuen Arbeitsschutz-Maßnahmen nötig sind, um
die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Vielmehr galten bereits in der
Vergangenheit die entsprechenden Grundsätze, die Drogenkonsum in jedweder Form,
die Einfluss auf die Arbeitsleistung haben könnte, verboten haben. Klar ist aber
auch, dass sich nicht jeder Arbeitnehmer automatisch an diese Vorschriften hält.
Deshalb sollten Unternehmen ihre bisherigen Präventionsmaßnahmen überprüfen und
gegebenenfalls anpassen.
Dadurch lässt sich Drogenkonsum unter den Mitarbeitern verhindern
Vor allem Aufklärung und Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter im
Hinblick auf die drohenden Auswirkungen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz sind
erprobte Strategien, um Arbeitnehmer zu umsichtigem Verhalten zu bewegen. Die
Notwendigkeit hierfür wird umso deutlicher, wenn man sich bewusst macht, dass
die Mitarbeiter in einem Unternehmen letztlich nur einen Querschnitt aus der
Gesellschaft darstellen. Je größer der Betrieb ist, desto höher ist demnach die
Wahrscheinlichkeit, dass bereits jetzt Menschen mit einem Alkohol- oder
Drogenproblem dort arbeiten.
Damit Suchterkrankungen und auch der gelegentliche Konsum nicht zur Gefahr für
alle werden, ist es wichtig, sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter dazu zu
ermutigen, Auffälligkeiten an ihren Vorgesetzten weiterzugeben. Vorgesetzte
sollten entsprechende Kommunikationsschulungen erhalten, um sensibel mit
Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Eine Möglichkeit ist auch die Thematisierung
des Cannabiskonsums in Sicherheitskurzgesprächen, in denen beispielsweise über
die drohenden Konsequenzen für alle gesprochen wird, wenn ein Mitarbeiter
berauscht Instandhaltungsarbeiten durchführt. Was aber sollten Unternehmen jetzt
konkret tun?
Diese Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen
1. Gefährdungsbeurteilung anpassen: Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen
sollten noch einmal grundlegend vor dem Hintergrund des Drogenkonsums überprüft
werden. Grundsätzlich sollten hierbei neben der zuständigen Führungskraft auch
die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat, der Betriebsarzt und
Vor allem Aufklärung und Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter im
Hinblick auf die drohenden Auswirkungen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz sind
erprobte Strategien, um Arbeitnehmer zu umsichtigem Verhalten zu bewegen. Die
Notwendigkeit hierfür wird umso deutlicher, wenn man sich bewusst macht, dass
die Mitarbeiter in einem Unternehmen letztlich nur einen Querschnitt aus der
Gesellschaft darstellen. Je größer der Betrieb ist, desto höher ist demnach die
Wahrscheinlichkeit, dass bereits jetzt Menschen mit einem Alkohol- oder
Drogenproblem dort arbeiten.
Damit Suchterkrankungen und auch der gelegentliche Konsum nicht zur Gefahr für
alle werden, ist es wichtig, sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter dazu zu
ermutigen, Auffälligkeiten an ihren Vorgesetzten weiterzugeben. Vorgesetzte
sollten entsprechende Kommunikationsschulungen erhalten, um sensibel mit
Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Eine Möglichkeit ist auch die Thematisierung
des Cannabiskonsums in Sicherheitskurzgesprächen, in denen beispielsweise über
die drohenden Konsequenzen für alle gesprochen wird, wenn ein Mitarbeiter
berauscht Instandhaltungsarbeiten durchführt. Was aber sollten Unternehmen jetzt
konkret tun?
Diese Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen
1. Gefährdungsbeurteilung anpassen: Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen
sollten noch einmal grundlegend vor dem Hintergrund des Drogenkonsums überprüft
werden. Grundsätzlich sollten hierbei neben der zuständigen Führungskraft auch
die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat, der Betriebsarzt und