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     113  0 Kommentare Heizung, Dämmung & Co. - so wird gefördert (FOTO) - Seite 2


    Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude
    handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre
    zurückliegt. Zunächst sind Privateigentümer antragsberechtigt, die ihr
    Einfamilienhaus selbst nutzen.

    Voraussichtlich ab Mai sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und
    Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
    geplant sind, an der Reihe sein. Von August an können Eigentümer von vermieteten
    Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen,
    wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag
    stellen.

    Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

    Folgende sechs Schritte führen zur Förderung:

    1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder
    Energieeffizienzexperten erstellen lassen
    2. Lieferungsvertrag oder Leitungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender
    Bedingung abschließen*
    3. Im Kundenportal "Meine KfW" registrieren und Zuschuss beantragen
    4. Nach Erhalt der Zusage Vorhaben durchführen
    5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachunternehmen oder
    Energieeffizienzexperten erstellen lassen
    6. Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen

    Welche anderen Förderungen gibt es für Effizienzmaßnahmen?

    In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die
    Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für
    einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für
    die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die
    Heizungsoptimierung.

    Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15
    Prozent, plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen
    Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro
    pro Wohneinheit gefördert (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan).

    Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro
    Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem
    zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den
    Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

    Wie ein Bausparvertrag bei der energetischen Sanierung hilft

    Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. "Bei uns
    gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von
    Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind", erklärt Christian Schröder von der
    LBS. "Zudem können wir Darlehen bis 50.000 Euro für Renovierung und Sanierung
    mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch
    vorfinanzieren. Das geht schnell, ist unbürokratisch und somit günstiger."

    *(Übergangsregelung: Falls der Heizungstausch in die Zeit zwischen dem 29.
    Dezember 2023 und 31. August 2024 fällt, kann der Antrag auf einen KfW-Zuschuss
    bis spätestens 30. November 2024 nachgereicht werden)

    Pressekontakt:

    LBS Landesbausparkassen
    Verena Quast
    Telefon: +49 (0)6131-13-4052
    Fax: +49 (0)6131-13-434052
    E-Mail: mailto:verena.quast@lbs-sued.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/108464/5765576
    OTS: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
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