Heizung, Dämmung & Co. - so wird gefördert (FOTO) - Seite 2
Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude
handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre
zurückliegt. Zunächst sind Privateigentümer antragsberechtigt, die ihr
Einfamilienhaus selbst nutzen.
Voraussichtlich ab Mai sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und
Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
geplant sind, an der Reihe sein. Von August an können Eigentümer von vermieteten
Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen,
wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag
stellen.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
Folgende sechs Schritte führen zur Förderung:
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder
Energieeffizienzexperten erstellen lassen
2. Lieferungsvertrag oder Leitungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender
Bedingung abschließen*
3. Im Kundenportal "Meine KfW" registrieren und Zuschuss beantragen
4. Nach Erhalt der Zusage Vorhaben durchführen
5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachunternehmen oder
Energieeffizienzexperten erstellen lassen
6. Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen
Welche anderen Förderungen gibt es für Effizienzmaßnahmen?
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die
Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für
einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für
die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die
Heizungsoptimierung.
Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15
Prozent, plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen
Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro
pro Wohneinheit gefördert (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan).
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro
Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem
zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den
Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Wie ein Bausparvertrag bei der energetischen Sanierung hilft
Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. "Bei uns
gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von
Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind", erklärt Christian Schröder von der
LBS. "Zudem können wir Darlehen bis 50.000 Euro für Renovierung und Sanierung
mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch
vorfinanzieren. Das geht schnell, ist unbürokratisch und somit günstiger."
*(Übergangsregelung: Falls der Heizungstausch in die Zeit zwischen dem 29.
Dezember 2023 und 31. August 2024 fällt, kann der Antrag auf einen KfW-Zuschuss
bis spätestens 30. November 2024 nachgereicht werden)
Pressekontakt:
LBS Landesbausparkassen
Verena Quast
Telefon: +49 (0)6131-13-4052
Fax: +49 (0)6131-13-434052
E-Mail: mailto:verena.quast@lbs-sued.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/108464/5765576
OTS: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Folgende sechs Schritte führen zur Förderung:
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder
Energieeffizienzexperten erstellen lassen
2. Lieferungsvertrag oder Leitungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender
Bedingung abschließen*
3. Im Kundenportal "Meine KfW" registrieren und Zuschuss beantragen
4. Nach Erhalt der Zusage Vorhaben durchführen
5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachunternehmen oder
Energieeffizienzexperten erstellen lassen
6. Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen
Welche anderen Förderungen gibt es für Effizienzmaßnahmen?
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die
Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für
einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für
die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die
Heizungsoptimierung.
Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15
Prozent, plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen
Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro
pro Wohneinheit gefördert (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan).
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro
Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem
zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den
Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Wie ein Bausparvertrag bei der energetischen Sanierung hilft
Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. "Bei uns
gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von
Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind", erklärt Christian Schröder von der
LBS. "Zudem können wir Darlehen bis 50.000 Euro für Renovierung und Sanierung
mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch
vorfinanzieren. Das geht schnell, ist unbürokratisch und somit günstiger."
*(Übergangsregelung: Falls der Heizungstausch in die Zeit zwischen dem 29.
Dezember 2023 und 31. August 2024 fällt, kann der Antrag auf einen KfW-Zuschuss
bis spätestens 30. November 2024 nachgereicht werden)
Pressekontakt:
LBS Landesbausparkassen
Verena Quast
Telefon: +49 (0)6131-13-4052
Fax: +49 (0)6131-13-434052
E-Mail: mailto:verena.quast@lbs-sued.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/108464/5765576
OTS: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte