Heizung, Dämmung & Co. - so wird gefördert (FOTO)
Berlin (ots) - "458" - wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche
Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht
für das KfW-Programm "Heizungsförderung für Privatpersonen", mit dem der Staat
den Heizungstausch unterstützt. Seit dem 27. Februar 2024 sind zunächst
Privatpersonen antragsberechtigt, die ein bestehendes, selbst bewohntes
Einfamilienhaus in Deutschland besitzen. Die LBS hat die wichtigsten
Informationen dazu zusammengestellt.
Hausbesitzern bietet der Heizungstausch - und gegebenenfalls weitere
energetische Maßnahmen - einen Ausweg aus der Preisspirale von steigenden
Energiekosten und CO2-Steuern. Zusätzlich profitieren sie von einem besseren
Wohnklima und der Wertsteigerung ihrer Immobilie.
Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht
für das KfW-Programm "Heizungsförderung für Privatpersonen", mit dem der Staat
den Heizungstausch unterstützt. Seit dem 27. Februar 2024 sind zunächst
Privatpersonen antragsberechtigt, die ein bestehendes, selbst bewohntes
Einfamilienhaus in Deutschland besitzen. Die LBS hat die wichtigsten
Informationen dazu zusammengestellt.
Hausbesitzern bietet der Heizungstausch - und gegebenenfalls weitere
energetische Maßnahmen - einen Ausweg aus der Preisspirale von steigenden
Energiekosten und CO2-Steuern. Zusätzlich profitieren sie von einem besseren
Wohnklima und der Wertsteigerung ihrer Immobilie.
Was wird gefördert?
Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens
65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dazu zählen vor allem
Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und
wasserstofffähige Heizungen.
Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz,
Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die
akustische Fachplanung.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen:
Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20
Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und sehr emissionsintensive alte
Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus stufenweise sinken.
Menschen, die im Eigentum wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30
Prozent erhalten, wenn ihr durchschnittliches zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat. Weitere 5 Prozent
Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser
oder das Erdreich nutzen.
Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private
Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen, das heißt, wenn verschiedene Boni
kombiniert werden, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt.
Welche Summe wird gefördert?
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Maximal kann somit ein Zuschuss von 21.000 Euro zusammenkommen. Für
emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird ein
pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
Für welche Gebäude kann der Antrag gestellt werden?
Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens
65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dazu zählen vor allem
Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und
wasserstofffähige Heizungen.
Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz,
Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die
akustische Fachplanung.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen:
Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20
Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und sehr emissionsintensive alte
Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus stufenweise sinken.
Menschen, die im Eigentum wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30
Prozent erhalten, wenn ihr durchschnittliches zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat. Weitere 5 Prozent
Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser
oder das Erdreich nutzen.
Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private
Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen, das heißt, wenn verschiedene Boni
kombiniert werden, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt.
Welche Summe wird gefördert?
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Maximal kann somit ein Zuschuss von 21.000 Euro zusammenkommen. Für
emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird ein
pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
Für welche Gebäude kann der Antrag gestellt werden?
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