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    AFIR-Verordnung  173  0 Kommentare Verbraucher:innen begrüßen einheitliche Regelungen zur Kartenakzeptanz an Europas Ladesäulen (FOTO)

    Berlin (ots) - Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der
    Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure
    Regulation, AFIR) in der gesamten EU in Kraft getreten - und mit ihr die
    Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen
    die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen. Dass die Europäische Union
    mit der neuen Regulierung dem Wunsch der Verbraucher:innen nachkommt, zeigt eine
    aktuelle online-repräsentative Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative
    Deutsche Zahlungssysteme. 76,7 Prozent der Befragten bevorzugen es, den
    getankten Strom an der Ladesäule mit ihrer Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
    Die Mehrheit (54,5 Prozent) würde sogar lieber mit ihrer gängigen Debitkarte,
    wie etwa der girocard, zahlen.

    Das eigene E-Auto aufladen und den getankten Strom so bezahlen, wie man es von
    einer herkömmlichen Tankstelle gewohnt ist - das hat sich an Europas Ladesäulen
    bisher als Glücksspiel gestaltet. Nur selten haben E-Autofahrer:innen die
    Möglichkeit, an der Ladesäule einfach und unkompliziert mit Debit- oder
    Kreditkarte zu zahlen. Häufig kommen sie um die Benutzung eines sogenannten
    geschlossenen Bezahlsystems mit betreibereigenen Ladekarten, Apps oder Webseiten
    mit vorheriger Registrierung nicht herum. Spontanes Stromtanken und die gewohnte
    Kartenzahlung waren in vielen europäischen Ländern nur in einem von zehn Fällen
    möglich. (1)

    Die Karte als Zahlungsmittel der Wahl

    Eine aktuelle Umfrage von infas quo von Anfang April zeigt, dass die Praxis den
    Wunsch der Verbraucher:innen nach unkomplizierten Bezahlprozessen an der
    Ladesäule bisher nicht im geringsten widerspiegelt: 73,6 Prozent der Befragten
    finden es wichtig, dass sie an E-Ladesäulen ein flexibles und breites Angebot an
    Bezahlmöglichkeiten inklusive der gängigen Debit- und/oder Kreditkartenzahlung
    nutzen können. Die neue AFIR-Verordnung setzt dies für Verbraucher:innen nun um.
    Ab sofort müssen neu aufgestellte Schnellladesäulen die Möglichkeit anbieten,
    den getankten Strom über ein Kartenterminal mit einer gängigen Debit- oder
    Kreditkarte bezahlen zu können - genauso wie es an einer herkömmlichen
    Tankstelle möglich ist. Dass diese Neuerung für den Ausbau und die Akzeptanz der
    E-Mobilität zentral sind, zeigen die Ergebnisse der Umfrage: 76,7 Prozent der
    Befragten präferieren die Zahlung an der Ladesäule mit Debit- oder Kreditkarte,
    wobei die Mehrheit von ihnen (54,5 Prozent) lieber mit der Debitkarte, wie etwa
    der girocard, zahlen würde. Die Zahlung mit Ladekarte oder -App mit vorheriger
    Anmeldung präferieren lediglich 8,1 Prozent. Auch die Zahlung über einen QR-Code
    ist mit 8,0 Prozent keine beliebte Alternative.
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