TÜV-Verband kritisiert deutschen Alleingang bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie
Berlin (ots) - Nationales CSRD-Gesetz: Bevorzugung der Wirtschaftsprüfer bei der
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten führt zu hohen Kosten und
Wettbewerbsnachteilen. Starke Belastungen für den deutschen Mittelstand -
Konjunkturprogramm für die 'Big Four'. TÜV-Verband veröffentlicht Stellungnahme.
Der TÜV-Verband hat die Bevorzugung von Wirtschaftsprüfern bei der nationalen
Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) scharf
kritisiert. Die CSRD sieht vor, dass viele Unternehmen in der EU neben der
Finanzberichterstattung künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
Der vorliegende nationale Gesetzentwurf verzichtet dabei auf die Möglichkeit,
für die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte neben Wirtschaftsprüfern
auch andere unabhängige Prüfdienstleister und Auditoren mit technischen und
branchenspezifischen Kenntnissen zuzulassen. "Der Webfehler des deutschen
CSRD-Gesetzes verknappt die Prüfkapazitäten und lässt vorhandenes Know-how
brachliegen, was zu hohen Kosten für die Unternehmen führen wird", sagt Dr.
Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. "Die Bundesregierung und das
federführende Justizministerium haben sich die Entlastung des Mittelstands und
die Förderung marktwirtschaftlicher Prinzipien auf die Fahnen geschrieben. Mit
diesem Gesetzentwurf machen sie das komplette Gegenteil." Von der
verpflichtenden Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte sind rund 15.000
Unternehmen betroffen. "Die Berichtspflicht ist ein wichtiger Schritt für den
Umwelt- und Klimaschutz, sollte in der Praxis aber möglichst zeit- und
kosteneffizient umgesetzt werden", betonte Bühler. Entscheidendes Kriterium
dafür sei, dass die Unternehmen eine gute Auswahl an Prüfdienstleistern mit
unterschiedlichen technischen und branchenspezifischen Schwerpunkten haben.
Einen offenen Prüfungsmarkt fordern neben dem TÜV-Verband weitere große
Wirtschaftsverbände. Bereits im September 2023 haben sie sich in einem
gemeinsamen Brief an das Bundesjustizministerium (BMJ), das Ministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Finanzministerium (BMF) gewandt und
vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen gewarnt. Unterzeichnet haben
das Schreiben neben dem TÜV-Verband Spitzenvertreter der Chemischen Industrie
(VCI), des Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA), der Elektro- und Digitalindustrie
(ZVEI), der Textilindustrie (Gesamtverband der deutschen Textil- und
Modeindustrie) sowie der Metallindustrie (Wirtschaftsverband Stahl- und
Metallverarbeitung WSM und WirtschaftsVereinigung Metalle). In einer
repräsentativen Forsa-Umfrage im Mittelstand gaben 80 Prozent der befragten
Unternehmen an, dass sie sich ein möglichst breites Angebot unabhängiger
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten führt zu hohen Kosten und
Wettbewerbsnachteilen. Starke Belastungen für den deutschen Mittelstand -
Konjunkturprogramm für die 'Big Four'. TÜV-Verband veröffentlicht Stellungnahme.
Der TÜV-Verband hat die Bevorzugung von Wirtschaftsprüfern bei der nationalen
Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) scharf
kritisiert. Die CSRD sieht vor, dass viele Unternehmen in der EU neben der
Finanzberichterstattung künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
Der vorliegende nationale Gesetzentwurf verzichtet dabei auf die Möglichkeit,
für die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte neben Wirtschaftsprüfern
auch andere unabhängige Prüfdienstleister und Auditoren mit technischen und
branchenspezifischen Kenntnissen zuzulassen. "Der Webfehler des deutschen
CSRD-Gesetzes verknappt die Prüfkapazitäten und lässt vorhandenes Know-how
brachliegen, was zu hohen Kosten für die Unternehmen führen wird", sagt Dr.
Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. "Die Bundesregierung und das
federführende Justizministerium haben sich die Entlastung des Mittelstands und
die Förderung marktwirtschaftlicher Prinzipien auf die Fahnen geschrieben. Mit
diesem Gesetzentwurf machen sie das komplette Gegenteil." Von der
verpflichtenden Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte sind rund 15.000
Unternehmen betroffen. "Die Berichtspflicht ist ein wichtiger Schritt für den
Umwelt- und Klimaschutz, sollte in der Praxis aber möglichst zeit- und
kosteneffizient umgesetzt werden", betonte Bühler. Entscheidendes Kriterium
dafür sei, dass die Unternehmen eine gute Auswahl an Prüfdienstleistern mit
unterschiedlichen technischen und branchenspezifischen Schwerpunkten haben.
Einen offenen Prüfungsmarkt fordern neben dem TÜV-Verband weitere große
Wirtschaftsverbände. Bereits im September 2023 haben sie sich in einem
gemeinsamen Brief an das Bundesjustizministerium (BMJ), das Ministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Finanzministerium (BMF) gewandt und
vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen gewarnt. Unterzeichnet haben
das Schreiben neben dem TÜV-Verband Spitzenvertreter der Chemischen Industrie
(VCI), des Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA), der Elektro- und Digitalindustrie
(ZVEI), der Textilindustrie (Gesamtverband der deutschen Textil- und
Modeindustrie) sowie der Metallindustrie (Wirtschaftsverband Stahl- und
Metallverarbeitung WSM und WirtschaftsVereinigung Metalle). In einer
repräsentativen Forsa-Umfrage im Mittelstand gaben 80 Prozent der befragten
Unternehmen an, dass sie sich ein möglichst breites Angebot unabhängiger