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    6b-Fonds  593  0 Kommentare 6b-Fonds: So können bilanzierende Unternehmen Steuervorteile nutzen

    Veräußern Unternehmer Wirtschaftsgüter, muss der Gewinn in der Regel sofort versteuert werden. Reinvestitionen, die auch über 6b-Fonds möglich sind, bieten hingegen eine Alternative.

    Sogenannte §-6b-EStG-Fonds (6b-Fonds) bieten für Unternehmen und Einzelpersonen, die eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, gemäß § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerliche Vorteile. Dazu gehören beispielsweise Land- und Forstwirte, Freiberufler, eingetragene Kaufleute, Personen- sowie Kapital- und Aktiengesellschaften.

    Diese speziellen alternativen geschlossenen Investmentfonds (AIF) ermöglichen es den Unternehmern, Gewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen (meist Grundstücke oder Gebäude) zu reinvestieren und damit eine sofortige Steuerzahlung zu vermeiden.

    Bedingungen zur Nutzung der 6b-Fonds-Steuervorteile

    Die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

    So müssen die veräußerten Wirtschaftsgüter bereits sechs Jahre zum Anlagevermögen eines inländischen Unternehmens gehört haben.

    Nach der Veräußerung ist eine Reinvestition des Veräußerungsgewinns im selben oder vorangegangen Jahr notwendig, um die sofortige Besteuerung zu vermeiden, es sei denn, der Unternehmer bildet eine entsprechende Rücklage. In diesem Fall kann er die Reinvestition in den folgenden vier Jahren (bei neuen Gebäuden innerhalb der folgenden sechs Jahre) vornehmen.  

    Darüber hinaus muss der 6b-Fonds in begünstigtes Anlagevermögen wie beispielsweise Grundstücke und Gebäude innerhalb Deutschlands oder Unternehmen, die begünstigtes Anlagevermögen halten, investieren.

    Im Anschluss müssen die 6b-Fondsanteile durch die bilanzierenden Unternehmen mindestens vier Jahre gehalten werden.


    Vorteile der 6b-Fonds

    Die Vorteile von 6b-Fonds sind vielfältig.

    Zunächst ermöglichen sie die Vermeidung einer sofortigen Steuerzahlung aus der Veräußerung eines Grundstücks oder eines Gebäudes. Meist genügt es sogar, nur einen Teil des Buchgewinns zu reinvestieren, um die Besteuerung vollständig zu vermeiden.  

    6b-Fonds stellen eine unternehmerische Beteiligung dar, die ohne großen Aufwand möglich ist. Investoren können hier auf das Wissen von Branchenexperten zurückgreifen, die bereits seit Jahrzehnten in Immobilien investieren. Die mit dem Fonds erzielten Erträge stellen dennoch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb dar und gleichen so einer direkten Immobilien- oder Unternehmensinvestition.

    FondsDISCOUNT
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