TÜV SÜD prüft Textilien und Schuhe auf Schadstoffe (FOTO) - Seite 2
Vermarktung schadstofffreier Schuhe und Schuhmaterialien sowie einer
umweltverträglichen Produktion über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
voranzutreiben. Fast alle deutschen Schuhhersteller und -marken haben sich
dieser Initiative angeschlossen.
REACH-Verordnung - für mehr Klarheit
Die REACH-Verordnung ist die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und regelt den
sicheren Umgang mit Chemikalien. Sie bestimmt die Kommunikationspflichten in den
Lieferketten, Registrierungs- und Zulassungspflichten und Beschränkungen. Die
Verordnung gilt in allen EU-Ländern und wird durch die national zuständigen
Behörden sowie die neu gegründete Europäische Agentur für chemische Stoffe
(ECHA) in Helsinki umgesetzt. Hersteller sind verpflichtet, auf
Verbraucheranfragen hin innerhalb von 45 Tagen Auskunft zu geben, ob in dem
Verkaufsartikel ein sogenannter SVHC-Stoff enthalten ist (Substance of Very High
Concern / besonders besorgniserregende Stoffe).
Auch bei der Kleidung sollte auf Schadstoffe geachtet werden
Was für die Schuhe gilt, ist ebenso bei der Bekleidung von Relevanz. Bei der
Herstellung von Textilien kommt in allen Prozessschritten - von der
Rohfasergewinnung bis zur Fertigung des Endproduktes - eine Vielzahl von
Chemikalien zum Einsatz. Neben den Farbstoffen gibt es sogenannte Hilfsmittel,
die entweder während der Prozessschritte genutzt und dann wieder entfernt
werden, oder die als Ausrüstungsmittel dem Textil eine bestimmte Eigenschaft
verleihen sollen und damit auf dem Endprodukt verbleiben. Neben den bereits
erwähnten Umweltaspekten besteht bei einigen der Textilchemikalien der Verdacht,
dass eine negative Auswirkung auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Besonders bei Kleidungsstücken, die direkt auf der Haut getragen werden, sind
verbotene bzw. reglementierte Schadstoffe zu meiden. Der Gesetzgeber sieht zwar
vor, dass Bedarfsgegenstände so herzustellen sind, dass sie nicht
gesundheitsgefährdend sind, eine Textilproduktion lässt sich aber ganz ohne den
Einsatz von Chemikalien nicht bewerkstelligen. Die eingesetzten Bleichmittel,
Weichmacher oder Formaldehyde können krebserregend oder hormonell wirksam sein,
weshalb es gilt, ihren Einsatz soweit möglich zu reduzieren oder durch
unbedenkliche Stoffe zu ersetzen.
Umweltschutz bei Textilproduktion und -nutzung
Zwar ist Baumwolle ein natürlich vorkommender Rohstoff, aber um den weltweiten
Bedarf decken zu können, müssen die Pflanzen mit Pestiziden behandelt werden und
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und regelt den
sicheren Umgang mit Chemikalien. Sie bestimmt die Kommunikationspflichten in den
Lieferketten, Registrierungs- und Zulassungspflichten und Beschränkungen. Die
Verordnung gilt in allen EU-Ländern und wird durch die national zuständigen
Behörden sowie die neu gegründete Europäische Agentur für chemische Stoffe
(ECHA) in Helsinki umgesetzt. Hersteller sind verpflichtet, auf
Verbraucheranfragen hin innerhalb von 45 Tagen Auskunft zu geben, ob in dem
Verkaufsartikel ein sogenannter SVHC-Stoff enthalten ist (Substance of Very High
Concern / besonders besorgniserregende Stoffe).
Auch bei der Kleidung sollte auf Schadstoffe geachtet werden
Was für die Schuhe gilt, ist ebenso bei der Bekleidung von Relevanz. Bei der
Herstellung von Textilien kommt in allen Prozessschritten - von der
Rohfasergewinnung bis zur Fertigung des Endproduktes - eine Vielzahl von
Chemikalien zum Einsatz. Neben den Farbstoffen gibt es sogenannte Hilfsmittel,
die entweder während der Prozessschritte genutzt und dann wieder entfernt
werden, oder die als Ausrüstungsmittel dem Textil eine bestimmte Eigenschaft
verleihen sollen und damit auf dem Endprodukt verbleiben. Neben den bereits
erwähnten Umweltaspekten besteht bei einigen der Textilchemikalien der Verdacht,
dass eine negative Auswirkung auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Besonders bei Kleidungsstücken, die direkt auf der Haut getragen werden, sind
verbotene bzw. reglementierte Schadstoffe zu meiden. Der Gesetzgeber sieht zwar
vor, dass Bedarfsgegenstände so herzustellen sind, dass sie nicht
gesundheitsgefährdend sind, eine Textilproduktion lässt sich aber ganz ohne den
Einsatz von Chemikalien nicht bewerkstelligen. Die eingesetzten Bleichmittel,
Weichmacher oder Formaldehyde können krebserregend oder hormonell wirksam sein,
weshalb es gilt, ihren Einsatz soweit möglich zu reduzieren oder durch
unbedenkliche Stoffe zu ersetzen.
Umweltschutz bei Textilproduktion und -nutzung
Zwar ist Baumwolle ein natürlich vorkommender Rohstoff, aber um den weltweiten
Bedarf decken zu können, müssen die Pflanzen mit Pestiziden behandelt werden und
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