Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ? (Seite 3)
eröffnet am 15.05.03 15:27:27 von
neuester Beitrag 01.05.24 01:02:02 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.808 von cepewei am 11.04.24 20:12:15
Das ist mir bewusst. Nirgends steht ausdrücklich etwas über diesen speziellen Fall...
Dass die Dividende aus dem steuerlichen Einlagentopf genommen wird und deshalb nicht doppelt besteuert werden kann
ist klar
Zitat von cepewei: in diesem Artikel steht NICHTS von der Behandlung der Altbestände !!!
Das ist mir bewusst. Nirgends steht ausdrücklich etwas über diesen speziellen Fall...
Dass die Dividende aus dem steuerlichen Einlagentopf genommen wird und deshalb nicht doppelt besteuert werden kann
ist klar
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.442 von hadsch am 11.04.24 19:04:45in diesem Artikel steht NICHTS von der Behandlung der Altbestände !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.670 von hadsch am 11.04.24 19:50:42
Grüße
das brauche ich jetzt nicht mehr!
Die Gesetzeslage ist eindeutig!Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.502 von cepewei am 11.04.24 19:17:52
Also ist das nachgelagerte besteuerungsgedöns der Div. totaler Unsinn! Bitte NICHT weiter verbreiten!!!
anders aber schaut es zB bei der Allianz aus
auch diese habe ich vor 2009 gekauft, allerdings zahlt die Gesellschaft die Div. eben NICHT aus dem steuerlichen Einlagentopf aus, sondern ganz regulär, sodass sie also sofort mit KESt. und evtl. Kirchensteuer besteuert wird und vom Freibetrag abgezogen bekommt, so denn noch was abzuziehen möglich ist!Also ist das nachgelagerte besteuerungsgedöns der Div. totaler Unsinn! Bitte NICHT weiter verbreiten!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.502 von cepewei am 11.04.24 19:17:52Dann bin ich gespannt auf deinen Ein-Aktien-Verkauf. Ich hoffe du postest das Ergenis hier.
Ich habe noch keine Altbestände verkauft - Und ich hatte das bisher so verstanden, dass
- die Besteuerung der Kursgewinne entfällt
- uns dass die Dividenden (zumindest die nach 2009) versteuert werden beim Verkauf.
Wer das besser weiss... bitte um Aufklärung
Ich habe noch keine Altbestände verkauft - Und ich hatte das bisher so verstanden, dass
- die Besteuerung der Kursgewinne entfällt
- uns dass die Dividenden (zumindest die nach 2009) versteuert werden beim Verkauf.
Wer das besser weiss... bitte um Aufklärung
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.454 von hadsch am 11.04.24 19:06:01
Ich glaube es auch nicht und werde mal spaßeshalber 1 Aktie aus meinem Bestand veräußern.
Ich bekomme doch auch von meinem Einstandswert nichts abgezogen. Da steht nach wie vor der Kaufpreis von 2008 drin!
hier ein Auszug aus bo:
Steuerfrei oder Steueraufschub?
Ob die Dividenden am Ende wirklich steuerfrei einkassiert werden können, hängt einzig davon ab, wann man die Aktien gekauft hat. Wer Deutsche Post, Deutsche Telekom und Co (siehe Tabelle auf Seite 2) vor 2009 ins Depot gelegt hat, freut sich jetzt in der Zinsflaute über kernige und tatsächlich steuerfreie Dividenden, weil der gesamte Aktienbestand für den Fiskus unerreichbar im steuerfreien Bereich geparkt ist. Erfreulich ist ganz nebenbei: Auch wer derartige Altbestände von seinen Vorfahren erbt, ist fein raus. Man übernimmt mit dem Erbe auch den ursprünglichen Kaufzeitpunkt und die Anschaffungskosten der Aktien. Die Steuerfreiheit wird somit an die nächste Generation weitergegeben.
Quelle: https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/aktien-sind-…
so, habe zurück gelesen ...
da steht aber nichts genaues und auch keine Quellenangaben über diese dubiose nachgelagerte Besteuerung.Ich glaube es auch nicht und werde mal spaßeshalber 1 Aktie aus meinem Bestand veräußern.
Ich bekomme doch auch von meinem Einstandswert nichts abgezogen. Da steht nach wie vor der Kaufpreis von 2008 drin!
hier ein Auszug aus bo:
Steuerfrei oder Steueraufschub?
Ob die Dividenden am Ende wirklich steuerfrei einkassiert werden können, hängt einzig davon ab, wann man die Aktien gekauft hat. Wer Deutsche Post, Deutsche Telekom und Co (siehe Tabelle auf Seite 2) vor 2009 ins Depot gelegt hat, freut sich jetzt in der Zinsflaute über kernige und tatsächlich steuerfreie Dividenden, weil der gesamte Aktienbestand für den Fiskus unerreichbar im steuerfreien Bereich geparkt ist. Erfreulich ist ganz nebenbei: Auch wer derartige Altbestände von seinen Vorfahren erbt, ist fein raus. Man übernimmt mit dem Erbe auch den ursprünglichen Kaufzeitpunkt und die Anschaffungskosten der Aktien. Die Steuerfreiheit wird somit an die nächste Generation weitergegeben.
Quelle: https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/aktien-sind-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.442 von hadsch am 11.04.24 19:04:45wurde vor ca. 2 Wochen schon einmal hier im Forum besprochen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.415 von cepewei am 11.04.24 19:01:52Die Kapitalerträge der Altestände werden auch nicht versteuert.
Anders die Besteuerung der Dividenden. Nachzulesen u.a. hier:
https://finania.de/steuerfreie-dividende/
Anders die Besteuerung der Dividenden. Nachzulesen u.a. hier:
https://finania.de/steuerfreie-dividende/
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.604.388 von hadsch am 11.04.24 18:57:46
Wieso das denn?
Wo steht denn das?
Wir haben damals unter der gültigen Gesetzeslage gekauft. Steuerfreie Erträge wurden damals auch beim Verkauf nicht nachgelagert versteuert! Ich bitte um Aufklärung!
hä?
Davon höre ich jetzt das erste mal!Wieso das denn?
Wo steht denn das?
Wir haben damals unter der gültigen Gesetzeslage gekauft. Steuerfreie Erträge wurden damals auch beim Verkauf nicht nachgelagert versteuert! Ich bitte um Aufklärung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.603.908 von cepewei am 11.04.24 17:24:53ich halte meine Telekom-Aktien seit 2002. Aber mache dir klar, dass die Dividende beim Verkauf besteuert wird.
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