CFD mit Hebel - Versteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.07.21 12:13:12 von
neuester Beitrag 14.07.21 13:48:21 von
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Hallo zusammen,
wenn man CFD mit z.B. 10 fachen Hebel auf einer ausländischen Trading-Plattform handelt, werden Gewinne hierbei auch zu 25 % versteuert oder gibt es da andere Regeln?
Gilt auch hier noch das Gesetz, dass alle Erträge aus 2020 mit allen Verlusten aus 2020 verrechnet werden dürfen? Und tritt auch hier die Regel dan Verluste maximal bis 20.000 Euro verrechnet werden dürfen ab Einkünften in 2021 in Kraft?
Danke für Eure Antwort
wenn man CFD mit z.B. 10 fachen Hebel auf einer ausländischen Trading-Plattform handelt, werden Gewinne hierbei auch zu 25 % versteuert oder gibt es da andere Regeln?
Gilt auch hier noch das Gesetz, dass alle Erträge aus 2020 mit allen Verlusten aus 2020 verrechnet werden dürfen? Und tritt auch hier die Regel dan Verluste maximal bis 20.000 Euro verrechnet werden dürfen ab Einkünften in 2021 in Kraft?
Danke für Eure Antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.771.102 von Simon121 am 14.07.21 12:13:12Ja nach aktuellem BMF Schreiben trifft der §20 EStG zu und es können maximal 20.000 Euro (bei Ehepartnern bis zu 40.000 Euro) mit Verlusten verrechnet werden.
25% ja, wenn du in D Steuerpflichtig bis, das musst du bei deiner Einkommensteuererklärung deklarieren ... kommst du aber über die 20k Verlust z.B.
120.000 Gewinn
100.000 Verlust
das würden ja eigentlich 20.000 Gewinn sein aber nach §20 dürftest du ja nur 20.000 Verlust verrechnen. D.h. das FA würde da ordentliche Forderungen stellen.
25% ja, wenn du in D Steuerpflichtig bis, das musst du bei deiner Einkommensteuererklärung deklarieren ... kommst du aber über die 20k Verlust z.B.
120.000 Gewinn
100.000 Verlust
das würden ja eigentlich 20.000 Gewinn sein aber nach §20 dürftest du ja nur 20.000 Verlust verrechnen. D.h. das FA würde da ordentliche Forderungen stellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.772.059 von Chris_M am 14.07.21 13:27:16Das gilt aber erst bei den Einkünften/Verlusten ab 2021, noch nicht für die Einkünfte/VErluste in 2020, richtig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.772.188 von Simon121 am 14.07.21 13:37:34Für Verluste aus Termingeschäfte gilt §20 seit 01.01.2021
Für Totalverluste bei AKTIEN bereits seit 01.01.2020
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